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google - Google Street View Rundgang, von innen ansehen, für Unternehmer - Page 36

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427 Result(s) found!
Selfies weit tödlicher als Haie

Nicht nach streng wissenschaftlichen Maßstäben

Selfies weit tödlicher als Haie

28 Menschen sind im vergangenen Jahr laut Priceonomics im Zusammenhang mit Selfies ums Leben gekommen. Damit sind die bei vielen Smartphonenutzern so populären Selbstporträts deutlich gefährlicher für Leib und Leben als beispielsweise Haie. Gerade mal acht Menschen fielen den gefürchteten Raubfischen 2015 zum Opfer. Angeführt wird das – sicher nicht streng wissenschaftlichen Maßstäben genügende – Ranking von Todesfällen in Folge von erotischer Selbststrangulierung. Die Häufigsten selfiebezogenen Todesursachen sind übrigens Stürze aus großer Höhe, Ertrinken und Züge.

ausgefallene Todesarten im vergleich

Quelle: Statista

Seit Ihr verrückt genug für diese Welt?

Ständig habt Ihr innovative Ideen, seid kreativ und entwickelt die verrücktesten Dinge? Ihr packt da an, wo andere wegschauen? Ihr seid ein Verein, eine Firma oder auch eine Person, die für Ihre außergewöhnlichen Projekte stets ein Lächeln kassieren? Wir wollen Euch belohnen, mit einm einmaliges Marketingpaket im Wert von € 500, für Eure Ideen, Eure Arrangements, Euren Einsatz und Eure Zeit. Hier könnt Ihr zeigen, was Ihr drauf habt. Es kommt nicht darauf an, was Ihr macht… Informationen, wir Ihr euer Marketingpaket erhaltet!


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19. Februar 2016No commentsgefährlich | haie | Selfies | Todesarten
Yahoo steht zum Verkauf

Yahoo steht zum Verkauf

Die Rationalisierungsmaßnahmen gehen weiter. Yahoo trennt sich nicht nur von Mitarbeitern, auch einige Produkte werden eingestellt. Nur ein kleiner Teil der Yahoo-Magazine darf weiter bestehen.

Für die in der Kritik stehende Yahoo-Chefin Marissa Mayer ist die Entscheidung ein weiterer Rückschlag.

Das einst bei Nutzern beliebte Unternehmen hat den Anschluss an Wettbewerber wie Facebook verloren und steckt seit Jahren tief in der Krise.

 

 

Deutschland ein “Wachstumsmarkt”

Jetzt soll es bei Yahoo drei Plattformen geben: Suche, Mail und Tumblr. Bei den Medienangeboten setzt der Konzern auf vier Themen: Nachrichten, Sport, Finanzen und Lifestyle. Deutschland wurde neben USA, Kanada, Großbritannien, Hongkong und Taiwan zu den “Wachstumsmärkten” für Yahoo gezählt.

Alle Infos über Yahoo bei heise online


 


 




 


 


 


 

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18. Februar 2016No comments, , Finanzen | Lifestyle | Mail | Nachrichten | Sport | suche | tumblr | Verizon | verkauf | yahoo
Datenpanne bei der EU?

Seit kurzem ist das Online Dispute Resolution, die Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) in Betrieb, und schon eine Datenpanne, oder beabsichtigt?

Über den Link, http://ec.europa.eu/consumers/odr/, den alle Internetportale, welche an Endkunden auf Ihrer Webseite haben sollten, inkl. Ebay & Co., wir berichteten auf unserer Seite, in unserem Beitrag vom 12.02.2016 – Handlungsbedarf, neue EU-Richtlinie, ergibt sich eine Diskussion über den Datenschutz.

Sobald das Formular auf der EU-Seite aufgerufen wird, wir haben nur in Deutscher Sprache getestet, wird auf der zweiten Seite „Sie können einen Händler durch Suche nach seinem Namen, seiner Website und/oder seiner E-Mail-Adresse finden. Sofern der Händler bereits in diesem Portal registriert ist, werden seine Kontaktdaten automatisch ausgefüllt. Andernfalls müssen Sie nähere Angaben machen.“ eine Suche nach Händler angeboten.

Was sagt die Suche – das der Händler schon gelistet ist? Es gibt nach ein paar Tagen schon Beschwerden über diesen Händler, also Finger weg?

Zum Glück sind wir noch nicht gelistet…

Unsere Anfrage an den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist gestellt, wir warten noch auf Antwort:

  1. Bitte um Erklärung, wie die Händler da hinein kommen?
  2. Wird diese Suche in kürze abgeschaltet?
  3. Soll dies Geschäftsschädigend sein?

Zuständig ist der European Data Protection Supervisor. Die notwendigen Kontaktdaten oder ein Beschwerdeformulare finden Sie unter: https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS/cache/offonce?lang=de

Was halten Sie davon, wir sind auf Ihre Kommentare gespannt.

 



 

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17. Februar 2016No comments, , , , , datenpanne | Datenschutz | eu | EU Recht | eu richtlinie | European Data Protection Supervisor | OS-Plattform
Oktober 2015 bis Februar 2016

Seit dem 12. Semper 2015 ist unsere Webseite Online…

SEO – Suchmaschinenoptimierung

statistik

Suchmaschinen Auswertung 26.09.2015

google-statistik-2

Suchmaschinen Auswertung 16.02.2016

Alexa Rang

Innerhalb von 5 Monaten, eine Besuchersteigerung von 800%.

Wie schon damals im Blog-Beitrag vom 26.09.2015 geschrieben:

Jetzt können wir uns ausruhen?!

Nein, jetzt starten wir durch!

 

 

Zum Sommerzeitbeginn am  So. 27. März 2016, um 02:00 MEZ bekommen wir die nächste Niederlassung dazu. Wir werden größer wie werden mehr, ganz nach dem Motto Ihr Deutschland-weites Projekt ist bei uns in guten Händen! Deutschlandweit keine Fahrtkosten, außer Inseln [*]!

Wir suchen noch mehr Kollegen, schauen Sie sich doch mal in unserem Job-Portal um.


[*] 18565 Hiddensee, 25849 Pellworm, 25859 Hooge, 25863 Langeneß, 25869 Gröde, 25938 Föhr, 25946 Amrum, 25980, 25992, 25996, 25997, 25999 Sylt 26465 Langeoog, 26474 Spiekeroog, 26486 Wangerooge, 26548 Norderney, 26571 Juist, 26579 Baltrum, 26757 Borkum, 27498 Helgoland

 



 

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16. Februar 2016No comments, , alexa | Falkenstein | geo:lat=49.6076784 | geo:lon=7.875367800000049 | geotagged | pagerang | SEO | Suchmaschinenoptimierung | vergleich | webseitenbesucher
Datenschutz mit SSL garantiert

Mit dem SSL-Zertifikat sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungs- und Kundendaten vertraulich bleiben. Somit können Sie mit bestem Gewissen Ihre sensiblen Daten über das Internet versenden, da diese ausschließlich vom Absender und Empfänger gelesen werden.

SSL-Zertifikate schützen vor unerlaubter Manipulation in drei entscheidenden Punkten:

  1. Ein SSL-Zertifikat ermöglicht die Verschlüsselung vertraulicher Daten bei Online-Transaktionen
  2. Jedes SSL-Zertifikat enthält eindeutige und authentifizierte Informationen über den Eigentümer des Zertifikats
  3. Eine Zertifizierungsstelle überprüft bei der Ausstellung die Identität des Zertifikatsinhabers

Woran erkenne ich eine SSL-Verbindung?

Wenn Sie eine sichere Website besuchen, bietet ein SSL-Zertifikat Informationen über den Webserver und stellt eine verschlüsselte Verbindung her. Dieser Vorgang findet im Bruchteil einer Sekunde statt. Die Gewissheit sowie die sichtbare Kennzeichnung im Web-Browser, dass eine ordnungsgemäße Verbindung vorliegt, erkennen Sie an der SSL-Verbindung https.

Die SSL-Verbindung https wird bei uns überall genutzt, wir ermöglichen Ihnen somit den vertrauensvollen Einkauf und die Übermittlung Ihrer Daten.

Social Network Empfehlungen

Da es sich technisch gesehen um unterschiedliche Domains handelt http://business-view.photo/ und https://business-view.photo/ sind alle unsere Zähler, bei facebook, google+, twitter, linkedin etc. auf Null gefallen, hier hoffen wir auf Sie, das Sie auch unsere Domain, mit der neuen Sicherheit für gut befinden.

Egal wie Sie unsere Domain aufrufen, es wird immer verschlüsselt!

https://business-view.photo/

https://business-view.photo/

https://www.business-view.photo/

http://www.business-view.photo/

Anleitung WordPress Umstellung auf SSL / https://

In unserer WordPress SOS FAQ, haben wir für Sie eine kleine Anleitung für die Umstellung hinterlegt.

Internetsicherheit – Wir machen mit!

Unsere Webseite wird unabhängig von McAfee Siteadvisor auf Sicherheitsmängel geprüft, wie z.B. Malware, Phishing, Spam und gefährliche Downloads, unten im Footer Bereich können Sie uns Testen.

Zusätzliche Informationen

Phishing Mails! Hier 7 Tipps, wie Sie sich vor Phishing schützen!

  • Loggen Sie sich, wenn möglich, nicht über öffentliche WLAN-Netze in Passwortgeschütze Bereiche ein.
  • Prüfen Sie immer den Link, auf den Sie klicken möchten insbesondere auf Schreibfehler.
  • Geben Sie Ihre Logindaten nur ein, wenn die Verbindung der Webseite verschlüsselt ist (SSL https://).
  • Öffnen Sie keine Anhänge Ihnen unbekannter Mailabsender.
  • Wenn Sie eine Phishing-Kampagne entdecken, informieren Sie den jeweiligen Anbieter.
  • Ändern Sie regelmäßig Ihre Passworte zu sensiblen Bereichen.
  • Nutzen Sie ein sicheres Passwort!

 



 

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15. Februar 2016No comments, , anleitung | business view photo ag | Datenschutz | faq | https | Internetsicherheit | sos | ssl | SSL-Verbindung | SSL-Zertifikat | Virenscanner | Virenschutz | wordpress
Handlungsbedarf – Neue EU-Richtlinie

Vielleicht schon mal gesehen?

Link zur Online-Plattform der EU-Kommission

Zusätzliche Informationen, mit Einbindemöglichkeit auf Ihrer Webseite, finden Sie bei unter anderem unter: European Consumer Complaint Form (Beschwerdeformular)

Pflichtinformationen betreffend die Online-Streitbeilegung, ADR-Richtlinie, ODR-Verordnung, OS-Plattform

Abmahnung Droht

Seit dem 09.01.2016 gibt es aufgrund des Inkrafttretens der EU-Verordnung 524/2013 die Verpflichtung, auf die EU-Plattform für Online-Streitschlichtung (Online-Streitschlichtung =OS) zu verlinken. Ferner muss die Email-Adresse des Anbieters angegeben werden.

Art. 14 ODR-Verordnung verpflichtet somit – ab dem 09.01.2016, da die Verordnung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt – jeden Online-Händler dazu. (Hier ist eine Frist zum 09.01.2016 zu beachten, die sich mangels Verfügbarkeit der bereit zu stellenden Plattform aber auf den 15.02.2016 verschieben wird)

  • auf seiner Website einen Link zur OS-Plattform einzurichten, der für Verbraucher leicht zugänglich ist

und

  • seine Email-Adresse (zusammen mit dem Link) leicht zugänglich anzugeben.

Erläuterung der Funktionsweise

Eine anschauliche Darstellung der Funktionsweise findet sich in der “Presentation to IMCO” (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) mit dem Titel “THE ONLINE DISPUTE RESOLUTION (ODR) PLATFORM“ (PDF)

Die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS) für Unternehmer ist nicht zwingend.

Link zur OS-Plattform

Wir weisen darauf hin, dass die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung steht.
Unsere E-Mailadresse lautet: ……..@ ……………






§ 36 SVGB sieht jedoch unabhängig davon eine allgemeine Informationspflicht vor.

Danach ist ein Unternehmer grundsätzlich verpflichtet ist, in seinen AGB über die Teilnahmemöglichkeit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren (Ausnahme, abhängig von der Betriebsgröße, siehe § 36 III VSGB).

§ 36 Allgemeine Informationspflicht

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedin-gungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und

2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

1. auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,

2. zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.

(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

Die Informationspflicht wird sich im Übrigen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge aus Art. 246a Abs. 1 Nr. 16 EGBGB (entsprechende Verträge über Finanzdienstleistungen: Art. 246b Abs. 1 Nr. 18 EGBGB) ergeben:

„Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.“

Siehe hierzu unsere Terms & Condition – Online Streitbeilegung

Folge von Verstößen

Bei den neu geschaffenen Informationspflichten (VSBG und ODR-Verordnung) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG n. F. (vormals § 4 Nr. 11 UWG). Verstöße können somit von Verbänden oder von Mitbewerbern (§ 8 I, III UWG) kostenpflichtig abgemahnt werden. Es ist davon auszugehen, dass es spätestens ab Verfügbarkeit der OS-Plattform (voraussichtlich also ab dem 15.02.2016) zu diesbezüglichen Abmahnwellen kommen wird.

eBay, Amazon & Co.

Es sind somit nicht nur Internethändler, sei es über den eigenen Shop, Amazon oder eBay, die von der neuen Linkpflicht betroffen sind. Soweit nicht nur telefonisch etwas bestellt werden kann, betrifft die Informationspflicht auch

und viele andere. Nach dem ersten Eindruck sind aktuell in erster Linie Online-Händler damit beschäftigt, die Linkpflicht umzusetzen. Weitere Branchen werden wahrscheinlich erst dann folgen, wenn die erste Abmahnung zu diesem Thema vorliegt.

Umsetzung bei eBay

Bei eBay.de lässt sich unter dem Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein Freitext mit aufnehmen. Der oben genannte Infotext muss daher an dieser Stelle dargestellt werden.

Max Mustermann
Mustermannstr. 12
12345 Musterstadt
Deutschland

Tel.: 0123 1212121212
E-Mail: mustermann@example.com

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

So können Sie den Text bei eBay unterhalb des Impressums (das Impressum heißt bei eBay “Rechtliche Informationen des Anbieters”) einpflegen:

  • Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto” auf „Einstellungen”.
  • Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer”.
  • Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern”. Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen. Dort in dem Kasten “Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben” den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr“ platzieren.

Hinweis: Der Link bei eBay muss nicht klickbar sein.

Tipp:

  • Fügen Sie bei Amazon unterhalb Ihres Impressums folgenden Text ein: ” Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr”
  • Danach ans Ende der Einfügung klicken und einmal mit „Backspace“ zurück, so dass die Unterstreichung verschwindet. Dann erst Eingaben speichern.

Zusätzliche Informationen

Onlinehandel

Wer Onlinehandel betreibt (auch eBay & Co)  sollte sich den Leitfaden der Wettbewerbszentrale durchlesen, als Gratis Download unter Verträge und Gesetzte ⇒ Onlinehandel

Info :: Europäische Union & Europäischer Wirtschaftsraum


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12. Februar 2016No comments, , , , , abmahnung | Abmahnwelle | agb | allgemeine geschäftsbedingungen | Amazon | ebay | EU Recht | eu richtlinie | gesetz | internet | Internethandel | streitschlichtung
Twitter schrumpft

305 Millionen aktive Nutzer hat Twitter laut aktuellem Geschäftsbericht. Damit stagniert der Kurznachrichtendienst streng genommen nicht nur, er schrumpft! So belief sich die Nutzerzahl im Vorquartal noch auf 307 Millionen. Zusammen mit den Abonnenten des Twitter-SMS-Dienstes (SMS Fast Followers) stagniert die Nutzerzahl bei 320 Millionen. Das Wachstum des Kurznachrichtendienstes – vor einem Jahr waren es noch Plus 20 Prozent – hat sich in den letzten Quartalen dramatisch verlangsamt.



 

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11. Februar 2016No comments, , nutzer | nutzungsverhalten | twitter
Bye Bye Adobes Flash!

Aus für Adobes Flash

Google hat gestern verkündet, dass Kunden nur noch bis Ende Juni 2016 neue Flash-Werbung einreichen dürfen. Ab 2017 werden nur noch HTML5-Anzeigen ausgespielt. Adobes Flash wird mittlerweile in großen Teilen der Internetwirtschaft als Ressourcen-fressendes Sicherheitsrisiko gesehen, weshalb Unternehmen (z.B. YouTube, Amazon und Mozilla) zunehmend vom einstigen Standard für bewegte Webinhalte abrücken. Laut Daten des HTTP Archives nutzten im Januar 2016 nur noch 18 Prozent der in den Alexa Top 10.000 gelisteten Webseiten Flash. Vor vier Jahren lag der Anteil noch bei fast 50 Prozent.

Quelle: statista

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10. Februar 2016No comments, , , , , , , Adobe | Amazon | browser | Browsertest | Flash | HTML5 | Mozilla | update | Webinhalte | youtube
Dienstleistungen rund um die 360° Fotografie

Dienstleistungen rund um die 360° Fotografie – Präsentation

Transkript von Dienstleistungen rund um die 360° Fotografie

  • Foursquare: “Wir helfen Leuten dabei, Ihr Geschäft zu finden.”
  • Auch außerhalb von Google Maps gefunden werden?
  • Wie wäre es mit einem Eintrag der Firmenadresse in verschiedenen Navigationsgeräten?
  • Erstellen eines Google MyBusiness Eintrages
  • Eintragung & Bestätigung Ihres Unternehmens bei Google Maps
  • Verknüpfung des Google-Eintrags mit Ihrer Webseite
  • Korrekte Einstellung aller Optionen in Google+
  • Brancheneintrag für die Google Suchmaschine…

 

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8. Februar 2016No comments, , , , , , Foursquare | google maps | Google MyBusiness | google+ | Navigationsgeräten | Präsentation
Seid Ihr verrückt genug für diese Welt?

Seid Ihr verrückt genug für diese Welt?

 

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Wir sind …

Nicht nur verrückt genug für diese Welt, sondern wir entwickeln eine optimale Außendarstellung für Dein Projekt.

 

Hinweis

Euer Projekt muss nicht crazy sein, Ihr könnt euch mit jeder Idee Bewerben, am Ende werden nur die Likes gezählt! Ihr habt noch Fragen, einfach unten ins Kommentarfeld eintragen…

 

Was geht ab?

Wir wollen Euch belohnen, für Eure Ideen, Eure Arrangements, Euren Einsatz und Eure Zeit. Hier könnt Ihr zeigen, was Ihr drauf habt. Es kommt nicht darauf an, was Ihr macht, sondern darauf, dass Ihr es auf unserer Facebook Seite postet. Vielleicht habt Ihr die Deko Idee des Jahres oder habt eine durchgeknallte Performanz, habt was ganz besonderes geleistet, ein großes Herz oder eine tolle Begabung. Vielleicht konntest Du aber auch etwas Besonderes entwickeln, oder verfügst über eine total verrückte Geschäftsidee. Alles erlaubt, Du musst es nur posten.

Einmalige Belohnung

Hier lohnt es sich einfach mal crazy zu sein, Zeit zu investieren und den Mut haben, mitzumachen. Der Gewinner bekommt ein einmaliges Marketingpaket im Wert von € 500. Inbegriffen in diesem Paket bekommt Ihr:

  • 10 Places Fotos für die eigene Webseite oder Printmedien

Ergreife Deine Chance dieses Marketingpaket für die Bekanntheit Deiner Sache zu nutzen. Kostenlos den ersten Schritt zu Deinem Erfolg.

Und so geht’s

Du kommst aus Deutschland und hast Deine Idee umgesetzt, jetzt nur noch auf unserer Facebook Seite www.facebook.com/voninnenansehen mit dem Hashtag #verrücktesprojekt  posten. Der Rest läuft quasi von alleine. Auf der Jagd nach den meisten Likes in der Zeit vom 10.02.-31.03.2016, den meist geteilten Vorschlägen, brauchst Du nur noch an viel „Gefällt mir“ zu glauben und kannst in Ruhe verfolgen, wie Dein Beitrag ankommt. Der Endspurt endet am 31.03.2016. Dann steht fest, wer das Rennen gemacht haben wird.

Du glaubst, wir sind verrückt?

Du hast recht, auch wir sind verrückt genug, um Dir die Möglichkeit auf dieses Geschenk, diesen Gewinn zu geben. Ohne jegliche Verpflichtungen, ohne Ösen und Haken. Denn unser Logo über Deinem virtuellen Rundgang Deines individuellen Projektes ist auch für uns ein weiterer Schritt zur Anerkennung, denn wir vertrauen Deiner Leistung. Zeig der Welt, wie verrückt Du bist. Viel Erfolg!

Bitte beachtet, dass wir nur Vorschläge innerhalb Deutschlands am Gewinnspiel teilhaben lassen können.


Ein Hashtag (zusammengesetzt aus engl. hash für das Schriftzeichen Doppelkreuz [„#“] und engl. tag für Markierung) ist ein Schlagwort. Die so ausgezeichnete Zeichenkette fungiert um die Suche nach solchen Begriffen zu erleichtern. Soziale Netzwerke wie Google+, Facebook und Twitter nutzen dies.


 




 



 

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4. Februar 20161 Comment, , , , , , , , , , , , , , , , , , #verrücktesprojekt | crazy | geschäfte | gewinnen | gratis | hotels | kostenlos | vereine | werbeaktion | Werbekampagne | werbepaket

Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

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