Fruchthandel im funktionellen Sinne bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit der Beschaffung und/oder des Absatzes der Warengruppe Frischobst und -gemüse, wobei diese Waren in unverändertem Naturzustand belassen oder nur geringfügig be- oder verarbeitet werden (Sortieren, Abpacken etc.).
Zu der Warengruppe Frischobst und -gemüse zählen auch Kartoffeln, Pilze, frische Kräuter, Gewürzpflanzen und Nüsse. Hingegen gehören Obst- und Gemüsekonserven, tiefgekühltes Obst und Gemüse sowie Trockenfrüchte nicht zum Warenkreis des Fruchthandels.
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