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Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

(1) Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Business View Photo Ag (Arbeitsgemeinschaft) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. Die einzelnen Leistungen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmern (Fotografen, Designer, Programmierer, Visagisten…) erbracht. Der Unternehmer (Member of Business View Photo Ag), der die Leistung(en) Verkauft und die Rechnung, Lieferung erstellt oder durchführt, handelt für die anderen Unternehmer nur als dessen Vertreter.
  3. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
  4. Vereinbarungen, die den nachformulierten Geschäftsbedingungen nicht entsprechen oder auch darüber hinaus gehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, damit sie Gültigkeit erlangen.

(2) Angebote

  1. Die von uns erstellten Angebote sind für uns unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer und Druckfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Preislisten verpflichten und nicht zur Ausführung des Auftrages.
  2. Preisangebote vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten.

(3) Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, jedoch nicht das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung (Internet, Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Im Falle der gestatteten Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber „Foto: Fotografenname, www.business-view.photo“ erkennbar genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
  7. Die Negative bzw. die Original-Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

(4) Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bei Überschreitung des Zieles werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl und unter freier Abweichung von etwa anders vereinbarten Zahlungsbedingungen ausreichende Sicherstellung und sofortige Barzahlung des Gegenwertes eines akzeptierten Auftrages auch nach dessen Auslieferung zu verlangen, sobald uns Umstände bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen im Sinne dieser Bedingungen voraussichtlich nicht nachkommen kann. Ist die Auslieferung noch nicht erfolgt, so können wir, statt auf die Erfüllung im Sinne des vorstehenden Satzes zu bestehen, ohne Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  6. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware / Lichtbilder vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen sind ( Saldovorbehalt ). Dies gilt auch dann, wenn die Ware / Lichtbilder be- oder verarbeitet ist. Zu Verpfändungen und zu Sicherungsübereignungen der Ware / Lichtbilder ist der Käufer nicht berechtigt. Die Gefährdung unseres Eigentums und Pfändungen sind uns sofort anzuzeigen. Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, stellt er die Zahlungen ein oder den Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens, ist eine Verfügung über die Ware / Lichtbilder nicht gestattet.
  7. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn der Besteller eine anderwärtige Bestimmung trifft. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besteller zu tragen.
  8. Etwaige Rabatte (Geld, Natural oder Sachleistungen) gelten nur bei Fristgerechter Zahlung der entsprechenden Rechnung. Bei verspäteter Zahlung muss der volle Gesamtbetrag lt. unserer Preisliste beglichen werden.

(5) Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadensersatz, bei verschiedenen Aufträgen und Leistungserbringung, ist daher nur der jeweilige Leistungserbringer verpflichtet.
  3. Der Fotograf verwahrt Negative oder digitale Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder digitale Bilddateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten; für Bewerbungsfotos beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr, für Passbilder sechs Monate. Sollten vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Negative oder digitale Bilddateien durch technische Defekte oder höhere Gewalt unbrauchbar werden, ist der Fotograf nicht haftbar.
  4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  5. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bildern, Filmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Er kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgen soll.

(6) Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(7) Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Schadenersatzansprüche geltend machen.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
  4. Storniert oder verschiebt der Auftraggeber einen fest gebuchten Fototermin weniger als 48 Stunden vor dem Termin aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars zu; für Termine am Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt eine Frist von zwei Werktagen vor dem Termin. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

(8) Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung des Fotografen benutzt werden dürfen, z. B. im Internet oder in Printmedien. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(9) Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

(10) Europäische Regelungen – ODR-Verordnung (OS-Plattform)

Der Unternehmer und unserer Angeschlossenen Mitglieder der Business View Photo Ag sind nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

a. Wir unterstützen in erster Instanz, einer Verbraucherbeschwerde, das European Consumer Complaint Form (Beschwerdeformular).

(11) Schlussbestimmungen

  1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
  3. Ausschließlicher Prozessrecht für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Anbieters/Fotografs soweit das auf den jeweiligen Auftrag anwendbare Gesetz nicht einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Diese AGB gelten ab 21. Feb 2017, alle früheren AGB’s verlieren ihre Gültigkeit.

Künstlersozialabgabe

Ob Design-, Werbewirtschaft, Film-, Foto-, Kunstmarkt, Musik, Tanz und Theater, Presse, Rundfunk, Software- und Games- Industrie – die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine vielfältige Branche. Die Künstlersozialkasse wurde zur Durchführung der Künstlersozialversicherung geschaffen. Wozu Künstlersozialabgabe? Und wer muss sie zahlen? Was müssen die betroffenen Unternehmen beachten? Wo und wie werden sie durch das Gesetz gefordert? Informationen für Steuerberater und allgemeine Informationen unter www.kuenstlersozialkasse.de