Interneteinkäufe sind in, das Internet ist fester Bestandteil des Alltags geworden. Die Nutzung des Internets als Verkaufsraum bietet beide Seiten eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Käufer kann sich beispielsweise über Bewertungen Eindruck über ein Produkt verschaffen. Der Verkäufer erreicht mit seinem Online-Shop Kundengruppen, die sein Angebot beim Betrieb eines Ladenlokals nicht wahrnehmen würden. Mit einem Onlineshop können Waren und Dienstleistungen Deutschlandweit, Europaweit, oder Weltweit, angeboten werden.
Was muss bei einem Onlineshops beachtet werden?
Anbieterkennzeichnung / Impressum
Rechtsquellen sind vor allem für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) und das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.
Firma Rechtsform
(Gesellschafter/Inhaber) Vorname Name
Vollständige Ladungsfähige Anschrift
E-Mail und Telekontakte (seit neustem ist die 0180-Rufnummer nicht immer erlaubt)
Steuer Nummer, falls nur Inlandgeschäfte, ansonsten UmsatzsteuerID
Da Kunden oft danach suchen, evtl. auch die Bankverbindung
Häufig unvollständig sind die Angaben zu der Eintragung in Registern, der Umsatzsteuer-ID, zur Rechtsform, Vertretungsbefugnis und zu Kontaktangaben. Eine Abmahngefahr kann sich hier auch schon aus einer Kleinigkeit ergeben, wenn zum Beispiel etwa der Vorname des Betreibers (unzulässig) abgekürzt wird. Es gibt von vielen Onlineanwälten ein Impressumgenerator
Widerrufs- und Rückgaberecht
Unsicherheiten unter den Betreibern von Online-Shops ergaben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Einbettung des Widerrufs- oder Rückgaberechts. Das Einkaufen im Internet ist rechtlich in die Kategorie des Fernabsatzrechts einzuordnen, welches dem Kunden bestimmte Rechte sichern soll. Dem Verkäufer werden entsprechend besondere Pflichten aufgegeben, deren mangelhafte Einhaltung wiederum die Gefahr kostspieliger Abmahnungen begründet.
Verletzung fremden Urheberrechts
Eine weitere Falle lauert bei der Gestaltung des Warenangebotes. Eine optisch ansprechende Warenpräsentation ist gerade für Online-Shops entscheidend, da der Kunde, anders als im Ladenlokal, gerade nicht in der Lage ist, einen Artikel in die Hand zu nehmen. Es besteht damit die Notwendigkeit qualitativ hochwertige Bilder zur Illustration eines Produktes zur Verfügung zu stellen und die Eigenschaften möglichst detailliert zu beschreiben. Hierdurch kann die Zufriedenheit auf der Käuferseite erhöht und der mit Retouren verbundene Kostenaufwand reduziert werden. Das Erstellen von professionellen Fotos und gelungenen Artikelbeschreibungen ist aufwändig und entsprechend mit Kosten verbunden. Handyfotos mal eben geknipps, haben in einem Online Shop, der Umsatz generieren möchte nichts zu suchen!
Gleichwohl ist eindringlich davor zu warnen, Bilder und Beschreibungstexte bei dem Shop eines Mitbewerbers zu kopieren und für die eigene Warenpräsentation zu übernehmen.
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Fehlerhafte Angaben bei der Warenpräsentation
Für die Präsentation eines Produktes im Internet-Shop spielen bestimmte Angaben für die Kaufentscheidung des Kunden eine besondere Rolle. Dies gilt zum Beispiel für die Lieferzeit, die Angabe des Preises und auch die Versandkosten, bei Auslandbestellungen auch Zoll und sonstige Steuern.
Wird zum Beispiel ein Artikel als „sofort lieferbar“ im Shop angeboten, muss dieser innerhalb von fünf Tagen lieferbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Hinweis auf die längere Lieferzeit erforderlich.
Die angesprochenen Fallstricke bilden nur einen Ausschnitt der Aspekte, die bei der Gestaltung eines Internet-Shops aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die rechtliche Prüfung gewissermaßen das Fundament, auf der ein erfolgreicher Warenbetrieb im Internet gründet.
Gesetze und Rechtsnormen
- Streibeilegungsverfahren ist für alle Verpflichtent
- DL-InfoV Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
- TMG Telemediengesetzt
- Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Auszug aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)
- “Muster für die Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)”
- “Muster für die Rückgabebelehrung (Anlage 3 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)”
- Ebay: Wichtige Gesetze und Vorschriften für Powerseller
- Preisangaben im Internet (PAngV)
Weitere Informationen
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