Gerade jetzt ist es wichtig, sich wieder “zu zeigen”, Vertrauen aufzubauen und die Kommunikation zum Kunden und Neukunden herzustellen!
Hier finden Sie Ihren Weg zur neuen Sichtbarkeit!
1. Chance zum Neustart, mit Google.
Die Suchmaschinenriesen Google & bing haben Unternehmen die unter Restriktionen mit der aktuellen Corona-Krise in Ihren jeweiligen Onlineportalen geholfen. Viele haben unsere Tipps aus dem Beitrag “Aktuelle Tipps für Kleinunternehmen, wie diese schneller aus der Coronakrise rauskommen” befolgt, jetzt wollen Sie aber wieder auf die Erfolgsspur.
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Profitieren Sie von der maximalen Sichtbarkeit – in allen Diensten – auf allen Kanälen – auf allen Geräten! GOOGLE ist überall präsent, und somit auch GOOGLE Street View.
2. Ihr Weg zur neuen Sichtbarkeit, mit einer Pressemitteilung
Jetzt ist Kommunikation wichtiger denn je. Eine Pressemitteilung oder Meldung, um Ihren Content genau dort zu platzieren, wo Ihre Zielgruppen bereits ist. Mit Hilfe unterschiedlicher Medienformate wie Texte, Bilder, Grafiken und Dokumente können Sie Ihre Inhalte über ausgewählte Kanäle kommunizieren und Ihre Interessenten in kürzester Zeit erreichen.
Weitere Informationen Pressemeldung / Pressemitteilung
- Pressemeldung, eine einfache Statistik, zeigt die Wirkung
- Beispiel Pressemeldung: Virtuelle Realität – Bad Wildungen verdreht Ihnen den Kopf | Zeitreise bei Google Street View – von innen ansehen
2a. Anlässe für Pressemitteilungen
Wer eine Pressemeldung will, der sollte wissen, was es zu sagen gibt! Ohne Anlass keine Kommunikation, keine Pressemeldung – ganz einfach. Um die passenden Gründe zu finden, Medien wie Zeitung, Radio, TV und Öffentlichkeit (Neukunden und Bestandskunden) anzusprechen, solltest du dich fragen, was Dich zum Experten macht. Neben Produktinfos, Standortöffnungen, Modernisierung mit zusätzlichen Produkten und ähnlichem hast du nämlich auch viel Branchenexpertise und kannst so die Öffentlichkeit und Medien auf dich aufmerksam machen.
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3. Neustarthilfe Corona
Seit März 2020, dem Beginn der Corona-Pandemie, hatten zahlreiche Verbände und Betroffene dafür gestritten, dass Solo-Selbstständige sich von Corona-Hilfen auch einen Unternehmerlohn auszahlen dürfen. Denn die bisherigen Hilfsprogramme Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II, III und die Novemberhilfe berücksichtigen vor allem Betriebskosten, die nicht nur bei Solo-Selbstständigen erstens sehr gering ausfallen und sich zweitens stark mit den privaten Lebenshaltungskosten vermischen. Der Vorwurf: Selbstständige fallen durchs Raster der Hilfen.
Im Detail sieht die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige so aus:
Jahresumsatz 2019 | Referenzumsatz Jahresumsatz / 12 * 7 = Referenzumsatz |
Neustarthilfe (max. 25 %) |
---|---|---|
ab 34.286 Euro | 20.000 Euro und mehr | 5.000 Euro (Maximum) |
30.000 Euro | 17.500 Euro | 4.375 Euro |
20.000 Euro | 11.666 Euro | 2.917 Euro |
10.000 Euro | 5.833 Euro | 1.458 Euro |
5.000 Euro | 2.917 Euro | 729 Euro |
- Dezember 2020 bis Juni 2021
- Berechnung: 25 Prozent des Referenzumsatzes aus einem Vorjahreszeitraum. Um den Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrunde gelegt (Referenzmonatsumsatz). Der Referenzumsatz ist das Siebenfache dieses Referenzmonatsumsatzes.
- Sollte der Umsatz während der Laufzeit anders als zunächst erwartet bei über 50 Prozent liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen
- Auf Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und ähnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen
- Antragstellung vermutlich ab Anfang 2021
- Für Betriebskosten gedacht, aber Nutzung für Werbung und Lebensunterhalt explizit möglich
Weitere Informationen und detailliert die Berechnung des möglichen Zuschusses finden sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Noch mehr Tipps und die passenden Strategien für das Online-Content-Marketing erhalten Sie von Ihrem Fotografen oder unseren Kompetenz- und Vertriebspartner.
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