Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kostenfreier Internet-Nutzungsvertrag schützt Anbieter von W-LANs vor Abmahnungen!
RA Solmecke erklärt: „Ich vertrete die Rechtsauffassung, dass zumindest dann keine Haftung gegeben sein kann, wenn man die Internetnutzer vorher belehrt hat. Dies ist zwar höchstrichterlich für solche Fälle noch nicht entschieden, allerdings gibt es Urteile, in denen der Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft dann nicht haften muss, wenn er mit seinen Mitbewohnern über die Rechtsproblematik gesprochen und sie entsprechend belehrt hat“. Für diese Rechtsauffassung spricht auch der Schlussantrag des EuGH Generalanwalts in einem Filesharing Verfahren. Er kommt zu dem Schluss, dass der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein W-LAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich ist.
Der W-LAN-Nutzungsvertrag kann über folgende Links in deutsch und englisch kostenfrei geladen werden:
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Download Internet Nutzungsvertrag
Internet Nutzungsvertrag (RTF – MS-Word, OpenOffice)
Internet Nutzungsvertrag (PDF)
Internet Nutzungsvertrag (RTF – MS-Word, OpenOffice)
Internet Nutzungsvertrag (PDF)
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Siehe hierzu auch unseren Beitrag Bundeskabinett bringt 20.09.2015 :: WLAN-Gesetz auf den Weg
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