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Luftbildaufnahmen

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(@molitor-detlev)
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Beiträge: 344
Themenstarter  

Die Ansprechpartner, der jeweiligen Bundesländer finden Sie unter:

Für Gewerbliche Nutzung www.lba.de/DE/Presse/Landesluftfahrtbehoerden/Landesluftfahrtbehoerden_Uebersicht.html

Für Private Nutzung
www.copter.aero/private-nutzung/aufstiegserlaubnis/

Hinweise zur Erteilung der Aufstiegserlaubnis finden Sie hier:
www.dmfv.aero/files/DMFV_Hinweise_Erteilung_AE.pdf

Flugzonen https://map2fly.flynex.de/
Naturschutzgebiete www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/

Zu Beachten

Verboten ist

  1. Funktion des UAV Kennlernen und prüfen

  2. Vorgaben des Herstellers beachten

  3. Wind und Wetter beachten

  4. Hindernissen ausweichen

  5. Benannten Luftfahrzeugen stets ausweichen oder Landen

  6. Sicherheitsabstand zu öffentlichen Wegen und Hochspannungsleitungen einhalten

  7. Vorgaben des Datenschutzes

  8. Haftpflichtversicherung abschließen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Flüge näher als 1,5km von einer Flugplatzbegrenzung, ohne individuelle Freigabe, der Flugplatzkontrolle

  2. Flüge über

    • Menschenansammlungen

    • Militärischen Einrichtungen

    • Kraftwerken

    • Justiz Vollzuganstalten

    • Naturschutzgebieten

    • Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

    • sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften

    • oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden

  1. Fliegen ohne direkten Sichtkontakt (300m) zum UAV, Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben.

  2. Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

  3. Fotos oder Videos von Personen, ohne deren Einwilligung

  4. Nachts ohne Beleuchtung Fliegen SERA-DVO 923/2012 Blatt 3215

  5. Ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers starten

  6. Maximale Höhe 100m

Zusätzlich gilt

  • Fluggeräte über 250 Gramm müssen eine Art Nummernschild haben, das Auskunft über Namen und Anschrift des Besitzers geben soll. Zusätzlich muß das Drohnen-Kennzeichen / die Drohnen Plakette lesbar angebracht sein und feuerfest sein!

  • Haftpflicht (die normale Private Haftpflicht reicht nicht).

  • Für Drohnen über 2kg ist das Mindestalter auf 16 Jahre festsetzt, außerdem ist dort zusätzlich ein Drohnen-Führerschein1 – ein so genannter Kenntnisnachweis – erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch

    • gültige Pilotenlizenz,

    • Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre

    • Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre.

    Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggelände ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.

     

Ausnahmen

  • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 Metern überschritten werden

  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat

  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann.

  • außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Drohne unter 250 Gramm bleibt, die Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten wird und die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann.

  • mit einer Drohne über 5kg darf geflogen werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung eingeholt wurde

  • Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.

     

1Liste der vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen unter www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html

Dieses Thema wurde geändert Vor 5 Jahren von Detlev Molitor

   
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