Wann müssen / sollten Sie Ihre Besucher Informieren
Cookie – Hinweise auf Webseiten
Update 11.08.2016
- Sie haben einen Warenkorb?
- Bestellmöglichkeit? Buchungsmöglicheit? Tischreservierung?
- Sie schalten Werbung von Fremdanbietern?
- Sie haben Tools von Fremdanbietern?
- Sie haben Social Networks Plugins installiert (ein einfacher Link ist nicht damit gemeint)
- Sie Nutzen Webseiten Analytics
Nach europäischem Recht müssen Publisher von digitalem Content die Besucher ihrer Websites und Apps darüber informieren, wie sie Cookies und andere Formen der lokalen Speicherung verwenden. In vielen Fällen machen diese Gesetze auch das Einholen einer Zustimmung erforderlich.
EU Recht, oder Deutsches Recht?
Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.
Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) . Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann aber auch in einer Datenschutzerklärung erfolgen.
Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.
Google Adsense
Google verpflichtet alle AdSense Nutzer seit September 2015, den Nutzern einen Hinweis auf die Google-Cookies anzuzeigen. Dazu hat Google “Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU“ online gestellt.
Dort heißt es unter anderem, Webseiten-Betreiber müssen
- „wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen“ um den Nutzer über das Speichern und Weitergeben der Daten zu informieren und
- müssen eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholen.
Damit geht Google sogar weiter als viele EU-Datenschutzbehörden es fordern. So hat beispielsweise der britische Datenschutzbeauftragte, von Google, erklärt, eine ausdrückliche Einwilligung wäre bei Cookies nicht erforderlich, es würde ein entsprechender Hinweis genügen. Andererseits schreibt Google die Einwilligung nur für AdSense und Double Klick vor, nicht hingegen für andere Dienste wie Google Analytics.
Da aber insbesondere auch bei Analytics Cookies gesetzt werden, empfehlen wir hier
- Cookie OK einholen
- IP-Adresse anonymisieren
IP-Adresse anonymisieren bei Google
<script>
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');
ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'auto'); oder ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'example.com');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');
</script>
Es muss nur zusätzlich die Zeile ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);, in dem Block ga… eingeführt werden.
Technische Umsetzung für Cookie Hinweise auf Ihrer Website
- WordPress
- HTML5, PHP
- Cookie Consent von Silktide
- Cookie Control von CIVIC
- The Cookie Collective von Governor Technology
- Cookiebot von Cybot
- Cookie Consent Kit der Europäischen Kommission
- Joomla!
- Jimdo :: Um den Cookiehinweis in Jimdo Webseiten einzuschalten, ist eine Funktion vorhanden: Zu finden ist diese Funktion: Jimdoleiste → Einstellungen → Icon Datenschutz
- Drupal
- TYPO3 :: Extension Key: cookieconsent2
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Texte für Cookie – Meldungen
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