Und wieder hat es ein Reiseportal erwischt: Das Kartellamt verbietet Booking.com Bestpreisklauseln.
booking.com
Das könnte den Wettbewerb in der Hotellerie anheizen und Verbrauchern günstigere Preise bringen. Erst das Reiseportal HRS, jetzt Booking.com: Im Kampf für mehr Wettbewerb im Gastgewerbe und in der Hotellerie hat sich das Bundeskartellamt einen weiteren Anbieter von vorgeknöpft. Bis Ende Januar 2016 müsse Booking.com diese Vorgaben vollständig aus seinen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Booking.com will Beschwerde einlegen Das nach eigenen Angaben weltweit größte Hotelreservierungsportal kündigte in einer ersten Stellungnahme an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einzulegen.
Mehr Information für Ferienwohnungen | Hotels
facebook Gruppe facebook Seite twitter linkedin Google+ tumblr disqus Pinterest Marktplatz Mittelstand
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.