Verbraucherschutz im Tourismus: Kartellamt verbietet Booking.com die Bestpreisklauseln

Verbraucherschutz im Tourismus: Kartellamt verbietet Booking.com die Bestpreisklauseln

Und wieder hat es ein Reiseportal erwischt: Das Kartellamt verbietet Booking.com Bestpreisklauseln.

booking.com


Das könnte den Wettbewerb in der Hotellerie anheizen und Verbrauchern günstigere Preise bringen. Erst das Reiseportal HRS, jetzt Booking.com: Im Kampf für mehr Wettbewerb im Gastgewerbe und in der Hotellerie hat sich das Bundeskartellamt einen weiteren Anbieter von vorgeknöpft. Bis Ende Januar 2016 müsse Booking.com diese Vorgaben vollständig aus seinen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Booking.com will Beschwerde einlegen Das nach eigenen Angaben weltweit größte Hotelreservierungsportal kündigte in einer ersten Stellungnahme an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einzulegen.

Quelle: Verbraucherschutz im Tourismus: Kartellamt verbietet Booking.com die Bestpreisklauseln – FOCUS Online

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12. Januar 2016No comments, , , , Bestpreisklausel | bokking | booking | hotelbuchung | Hotelreservierung | Hotelreservierungsportal | Oberlandesgericht | Reiseportal

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