Ab Februar 2016 ist analog für innerdeutsche Überweisungen auch für grenzüberschreitende SEPA Überweisungen die Angabe der BIC nicht mehr nötig. Die Angabe der IBAN ist ab diesem Zeitpunkt ausreichend. Bitte beachten Sie, dass ab Februar 2016 die Eingabe von Bankleitzahlen und Kontonummern für SEPA Überweisungen nicht mehr zulässig ist. Die IBAN ist zwingend notwendig.