Passwort, bitte! Urteil zum Freien WLAN für alle
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich!
Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen!
Um einen Abschreckungseffekt, für illegale Downloads zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH C-484/14) hat heute 15.09.2016 ein richtungsweisendes Urteil zur Störerhaftung (PDF EuGH) gefällt:
Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird.
Europa will kein WLAN für alle?
Vielmehr droht in anderen EU-Ländern das viele WLANs abgeschaltet werden. Denn der EuGH weist ausdrücklich daraufhin, dass die Nutzer offener WLANs nicht anonym bleiben sollten. Nur so könnten sie vor Urheberrechtsverletzungen abgeschreckt werden. Restaurant, Hotel, Café, Elektronik-Fachmarktketten etc. und WLAN-Betreibern, die bisher ein Standard-Passwort für alle Kunden sichtbar am Eingang, oder über der Theke publiziert haben, steht daher ein erheblicher technischer Aufwand ins Haus.
Landgericht München
Das Landgericht München, muss jetzt auf Basis der aktuellen Entscheidung des EuGH, im Fall von McFadden, entscheiden.
Hilfe bei Abmahnungen
Manche Abmahnanwälte arbeiten mit generischen, automatisch formulierten und massenweise verschickten, oft aber unberechtigten Schreiben. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen. » zum Artikel » zum Abmahnbeantworter
Deutsches Gesetz sieht keine Passwortpflicht vor
Die Bundesregierung hat erst kürzlich beschlossen, dass W-LAN Betreiber in ihrer Haftung privilegiert werden sollen und einen Passwortschutz explizit verneint. Das Urteil des EuGH wirft die Gesetzeslage nochmals durcheinander. Der Streit um den Betrieb von offenen W-LAN Netzen ist somit noch lange nicht beigelegt.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik zu Werbezwecken einen ungesicherten W-LAN Anschluss zur Verfügung gestellt. Ein Dritter nutzte diesen Anschluss, um ein Musikalbum in einer Tauschbörse anzubieten. Daraufhin mahnte Sony den Anschlussbetreiber ab. Das zuständige Landgericht München hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.
RA Christian Solmecke rät: „Nach derzeitiger Rechtslage kann ich nur davon abraten offene W-LAN Netze ohne Passwortschutz zu betreiben“.
Weiterführende Informationen
Mein wichtigster Link – Free WLAN Hotspot
Free WiFi – kostenloser Internetzugang
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