WLAN-Betreiber müssen künftig nicht mehr die Abmahnkosten tragen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Neu geschaffen wird dagegen ein Anspruch geschädigter Rechteinhaber gegen WLAN-Anbieter auf Sperrung konkreter Internetseiten.
Die Änderungen führen dazu, dass künftig Inhaber eines offenen Internetanschlusses die Kosten für die Abmahnung bzw. Unterlassung nicht mehr als Störer zu ersetzen haben. Hauptgrund: Niemand, weder Café-Betreiber noch Hotels, sollen künftig Angst davor haben, automatisch mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen konfrontiert zu werden, sobald Gäste illegale Inhalte herunterladen und über den jeweiligen Anschluss anbieten. Die Kosten verbleiben daher beim Rechteinhaber, sofern es ihm nicht gelingt, den tatsächlichen Täter ausfindig zu machen und erfolgreich in Anspruch zu nehmen.
Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, sollen Rechteinhaber von WLAN-Betreibern aber verlangen können, dass sie einzelne konkret benannte Internetseiten sperren, über die bereits ein Rechtsverstoß erfolgt ist. In § 7 Abs. 4 der TMG-Ergänzung ist eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen für Blockaden gegen einen Diensteanbieter niedergeschrieben.
YouTube
Das dennoch bestehende Problem an dem Anspruch auf Sperrung kann aber anhand eines weiteren Beispieles leicht dargestellt werden. Ein Verfahren vor dem LG Leipzig (Landgericht Leipzig Urteil vom 19. Mai 2017, Az. 05 O 661/15 ). Dort entschieden die Richter, dass Fernseh-Mitschnitte auf der Plattform YouTube nicht weiterverbreitet werden dürfen. Geklagt hatte die Produktionsfirma eines Dokumentarfilms, deren Film ohne ihre Zustimmung auf YouTube veröffentlicht wurde. Eine klare Urheberrechtsverletzung. Und prompt kann es unschön werden, denn Cafés, Hotels und Co könnten so verpflichtet werden, YouTube zu sperren, sollte ein Film, eine Dokumentation, eine Serie oder ein Musikstück über den Anschluss hochgeladen worden sein.
Quelle(n):
- Rechtsanwalt Christian Solmecke
- Landgericht Leipzig
Weiterführende Informationen:
- Mobiles Internet
- Rechtliches
- Handlungsbedarf
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- Gratis WLAN in Deutschland
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