Drohnenregel 2021 – Update :: DroneRules PRO e-learning Datenschutz kostenlos

Drohnenregel 2021 – Update :: DroneRules PRO e-learning Datenschutz kostenlos

Neue Gesetze für den Einsatz von privaten oder beruflichen Drohnen

Wer in Deutschland bzw. Europa eine Drohne betreibt / steuert, egal ob beruflich oder privat, muss ab 1. Januar 2021 sich mit neuen Regeln vertraut machen. Der Drohnenflug wird zukünftig für die Europäische Union einheitlich geregelt.


Update
20.04.2020 – DroneRules PRO e-learning Datenschutz
14.02.2021 – EU-Kompetenznachweis A1/A3 Scheckkartengröße
05.01.2020 – Drohnenführerschein vorübergehend kostenlos


Registrierung als Person LBA eID

Ab dem 01.01.2021 gilt für alle Betreiber von Drohnen > 250 Gramm eine Pflicht, sich in einer zentralen Datenbank zu registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Drohnen bis 250 Gramm, sofern die Drohne über eine Kamera oder Mikrofon verfügt. Übergangsfrist bis zum 30.04.2021: Das LBA – Luftfahrt-Bundesamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber bis zum 30.04.2021 ausgesetzt wird, hierzu müssen Drohnen-Betreiber eine feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift des Betreibers (*), an sichtbarer Stelle an der Drohne anbringen.

Der Betreiber einer Drohne ist vergleichbar mit dem Nummernschild (Halter) eines Kraftfahrzeugs. Es muss sich also nicht jeder einzelne Pilot registrieren, sondern nur der “Halter” bzw. der Betreiber einer Drohne.

Für die Registrierung als Betreiber der Drohne beim LBA – Luftfahrt-Bundesamt sollten natürliche Personen die folgenden Angaben und Unterlagen griffbereit haben:


  1. Vollständiger Name und Geburtsdatum (zusätzlich Registernummer bei juristischen Personen = Firmen)
  2. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  3. Versicherung und Nummer der Drohnenhaftpflicht
    Überprüfen Sie ob im Kleingedruckten Ihrer Drohnenhaftpflicht, der Begriff Gefährdungshaftung inbegriffen ist! Bei vielen Haftpflichtversicherung insbesondere bei Privathaftpflichtversicherungen fehlt dieses Passus!
  4. Eventuell vorhandene Betriebsgenehmigungen und Betreiberzeugnisse
  5. Upload Kopie / Scan eines gültigen Ausweisdokuments

Ohne Moos nix los! Was kostet die eID (Drohnenregistrierung beim LBA)?

Die Registrierung einer Drohne wird einmalig um die 40,00 Euro kosten. Solange allerdings die neue Luftkostenverordnung nicht verabschiedet ist, bleibt die Registrierung erstmals kostenfrei. Eine schnelle Registrierung beim LBA ist also zu empfehlen.

Bitte beachten Sie: Nur die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) muß an das Fluggerät angebracht werden.



Datenschutz und Drohne

Für alle die Ihre Ihre Drohne professionell betreiben, stellt die EU COSME einen aktuell Gratis DroneRules PRO e-learning Kurs zum Datenschutz bereit.





Grundlagen der Drohnen-Verordnungen in der EU

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet.


Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) ist online.

Amtsblatt der Europäischen Union L 152/45 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R0947&from=EN


Offene Kategorie
(“open category”)

In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich. Um in diese Kategorie zu fallen, müssen Drohnen technisch den definierten Klassen („classes“) C0 bis C4 zugeordnet werden könne.


Spezielle Kategorie
(“specific category”)

Ist ein Betrieb durch die open category nicht abgedeckt, fällt er in die specific category und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde (Stichwort: SORA). Je nach Ergebnis werden spezielle Anforderungen an den Fernpiloten und das UAS (unmanned aircraft system) gestellt.


Zulassungspflichtige Kategorie
(“certified category”)

Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich. Umfang der gesetzlichen Vorgaben und Maße der Drohnen dieser Kategorie unterscheiden sich nicht zwingend von der bemannten Luftfahrt, nur das kein Pilot an Bord ist. (Flugtaxis etc.)


EASA DRONE POSTER
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EU-Drohnenführerschein


EU-Kompetenznachweis A1/A3
Diesen “kleine EU-Schein” benötigt jeder Fernpiloten von Drohnen schwerer als 500g (ab dem 01.01.2023 schwerer als 250g). Sie erhalten den Schein ab dem 01.01.2021 durch das Absolvierung eines Onlinetrainings und das Bestehen einer Onlineprüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieser Schein ist Basis und Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen.
EU-Fernpilotenzeugnis A2
Dieser “große EU-Schein” baut inhaltlich auf dem EU-Kompetenznachweis auf. Er wird benötigt, um z.B. dichter an unbeteiligte Personen heranfliegen oder eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen. Sie erhalten den Schein durch das Bestehen einer Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Die Prüfung kann online oder vor Ort abgelegt werden.
Standard-Szenario (STS)
Diese Standard-Szenarien sollen in Zukunft die häufigsten Anwendungsfälle von Drohnen abdecken, die eine geplante Flugoperation in der open category nicht zulassen: z.B. Flüge für Dachdecker oder Immobilienmakler über städtischem Gebiet, für Ingenieure das Abfliegen von langen Baustellen oder Trassen außerhalb der Sichtweite oder für die Inspektion von besonders hohen Objekten wie Windrädern. Diese Flüg werden dann in den meisten Fällen im Rahmen der specific category mit STS Standard-Szenarien erfolgen. Standard-Szenarien werden erst ab dem 02.12.2021 zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es zwei STS:
STS-01 – VLOS über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem bewohnten Gebiet
STS-02 – BVLOS über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet mit Luftraumbeobachter
Wer braucht einen Drohnen – Führerschein?
< 250g : Sofern die horizontale Höchstgeschwindigkeit < 68,4 km/h beträgt, wird für den Betrieb analog zur Klasse C0 keine Pilotenqualifikation gefordert. Weder das Fernpilotenzeugnis noch ein anderer Kompetenznachweis sind erforderlich.
250g bis < 500g : Bis zum 01.01.2023 ist für den Betrieb keinerlei EU-Kompetenznachweis erforderlich. Nach der Übergangsfrist wird der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt.
500g bis < 2kg : Für den Betrieb analog der Klasse C4 ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Um bis zum 01.01.2023 bis auf 50 Meter an unbeteiligten Personen und über Wohngebieten fliegen zu dürfen, ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
2kg bis < 25kg : Für den Betrieb ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Die Drohne darf in der Offenen Kategorie nur analog der Klasse C4 betrieben werden, ansonsten sind die Prüfungen der Speziellen Kategorie zu absolvieren.
Drohnenführerschein Unterscheidungen


Drohnenführerschein vorübergehend kostenlos

Für das beim Luftfahrtbundesamt (LBA) durchzuführende Online-Training und die dazugehörige Prüfung fallen regulär 25 Euro an. Da die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung gegenwärtig noch nicht an das neue EU-Recht angepasst wurde, stellt das LBA den Kompetenznachweis A1/A3 gegenwärtig noch kostenlos aus. Das ändert sich voraussichtlich ab Mitte 2021. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen Sie innerhalb von 45 Minuten mindestens 75 Prozent korrekt beantworten müssen. Damit das gelingt, geht dem Test ein circa dreistündiges Online-Training voraus. Sowohl Training als auch Prüfung können Sie beliebig oft wiederholen, sollten Sie die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreichen. Sobald Sie bestanden haben, erhalten Sie den Kompetenznachweis in Form eines PDF-Dokuments. Dieser ist fünf Jahre lang gültig. Eine Überprüfung der Identität findet bei der Prüfung nicht statt.

EU-Kompetenznachweis A1/A3 Scheckkartengröße (*)



Drohnenflug: Diese Gebiete sind tabu

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (mindestens 100 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 2kg auch über Wohngebieten betrieben werden und sich bis zu 50 Metern unbeteiligten Personen nähern, wenn die beiden EU-Drohnenführerscheine A1/A3 und A2 vorliegen. Luftaufnahmen von Kameradrohnen sind grundsätzlich nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt. Es gilt also Vorsicht: Sind auf den Fotos private Bereiche wie etwa Gärten von Anwohnern detailliert zu erkennen, kann das Bild in deren Persönlichkeitsrechte eingreifen!


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Versicherung Haftpflichtversicherung

Sobald Sie Ihre Drohne im Freien fliegen lassen, unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Von dieser Pflicht zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht gibt es keine Ausnahme, auch nicht für besonders leichte Drohnen oder beim Flug über dem eigenen Grundstück. Privatflüge können über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, bei Beruflichen Flügen muss dies separat über eine Berufshaftpflicht geschehen!


PRIVATE Nutzung des Multicopters GEWERBLICHE Nutzung des Multicopters
Du betreibst deinen Copter privat, wenn du ihn ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzt. Sie betreiben Ihren Copter gewerblich, wenn Sie ihn nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzen.
Für Private Freizeitnutzung reicht ein „Kenntnisnachweis für Modellflugsportler“. Kurse und Prüfung können Online Beispielsweise beim DMFV1 absolviert werden. Piloten von gewerblich genutzten Copter über 2 kg müssen über den Kenntnisnachweis einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle verfügen. Die Bescheinigung wird nach Bestehen einer Prüfung ausgestellt und gilt für fünf Jahre.
Ein Liste der bisher anerkannten Stellen finden Sie beim LBA – Luftfahrt-Bundesamt
2
Facebook und YouTube auf Privaten Seiten sind in der Regel erlaubt, wenn damit nur ein paar Euros verdient werden. Sobald Aufnahmen auf Firmengelände gemacht werden, ist dies eine Gewerbliche Nutzung
Auch als Hobbypilot bist du nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für deine privat genutzten Flugmodelle zu haben. www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html Bei gewerblichen Flügen brauchen Sie in jedem Fall einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO, da es sich bei Ihrer Drohne um ein UAV handelt. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen können. www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html


SORA GER Rechner

SORA GER Rechner

Um das Errechnen der Risikoeinstufung nach der, in der neuen NfL (Nachrichten für Luftfahrer) veröffentlichten SORA-GER zu erleichtern, haben wir ein kleines Tool programmiert.

Damit könnt Ihr die Risikoeinstufung für geplante Einsätze errechnen und auch sehen, wie sich diese verändert, wenn Ihr geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.



Weiterführende Informationen



Drohnen Regel 2021
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    4. Januar 2021No comments, , , , , Drohne | Drohnen-Verordnung | Drohnenführerschein | Fernpilotenzeugnis | Kompetenznachweis | Luftbilder

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