Neues Urteil: Abmahngefahr wegen Facebook Like Button

Neues Urteil: Abmahngefahr wegen Facebook Like Button

Der Like-Button, der auf Millionen von Webseiten eingebunden ist, könnte zu massenhaften Abmahnungen bei hunderttausenden Webseitenbetreibern führen.

1. Abmahnung wegen Facebooks Like-Button?
Es gab in der Vergangenheit bereits Abmahnungen wegen des Facebook Like Buttons auf Webseiten. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plugin personenbezogene Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt. Auch die Verbraucherzentrale mahnt hier ab!

2. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
Das LG Düsseldorf hat in der Sache, Peek & Cloppenburg Firmen-Website “Fashion ID” (Az. 12O 151/15), entschieden, dass die Einbindung über die Tolls von Facebook (like Button) nicht erlaubt sind. Das Urteil sorgt für mehr Datenschutz. Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt aber reagieren.

3. Wie sollten Seitenbetreiber jetzt reagieren?
Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt handeln. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht mehr. Sie als Seitenbetreiber oder Ihre Kunden können dann abgemahnt werden.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann:

  1. Entfernen Sie das von Facebook & Co. direkt zur Verfügung gestellten Page-Plugins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plugin eingebunden sind, von Ihrer Seite. Nutzen Sie nur Tools, die keine personenbezogenen Daten übertragen.
  2. Für HTML / PHP Webseiten empfehlen wir die 2-Klick Lösung von Heise, und für WordPress das Plugin 2-Klich Lösung von Heise
  3. Für WordPress Webseiten empfehlen wir zusätzlich das Plugin EU Cookie Law

4. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie twitter oder Google+?
Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social Media Seiten wie twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen.

5. Gilt das Urteil für Seiten von Unternehmern und Shops oder auch für private Webseiten?
Hintergrund des Urteils war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Alle Webseiten (Shops, Dienstleister, Unternehmens-Seiten, Seiten mit Werbung) können also abgemahnt werden.  Aber auch bei privaten Seiten verstoßen die Betreiber gegen Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

Kommentar von Facebook

Der Knopf mit dem gereckten Daumen sei ein “akzeptierter, legaler und wichtiger Teil des Internets”. Das Urteil ziele auf einen speziellen Fall und beziehe sich auf die Praxis einer Webseite, die mittlerweile abgeändert worden sei. “Es ist üblich, dass Webseiten eine Reihe von Plug-ins von Drittanbietern benutzen, der ‘Gefällt-mir’-Button von Facebook ist nur eines davon”, sagt der Sprecher.

 

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12. März 2016No comments, , , , , 2 clicks | 2-klick | abmahnung | clicks | cookie | facebook | heisen | klick | like | lösung | peek und cloppenburg | sharif | two

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