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Bis 31.12.2015, kostenloser TourEXTENDER

TourEXTENDER

Bis zum 31.12.2015 gibt es ein Einführungsangebot für WalkInto, keine Monatlichen kosten, nur eine Einmalige Einrichtungspauschale.

Google Business View, ist die Voraussetzung für den Einsatz von TourEXTENDER. TourEXTENDER wird aber für Google Business View nicht benötigt und ist ein eigenständiges zusätzlichen Tool

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos Beraten, wie Ihr Business nach vorne kommt, mit dem TourEXTENDER der für Sie am besten geeignet ist.

Gerne Beraten wir Sie auch über 360 Grad Panorama Touren, welche ohne Google Business Photos | Street View Trusted auskommen.

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12. August 2015No comments, , businessview | html | onlineeinkauf | programmierung | social media | tourextender
Karriere :: mit Google Maps Business Fotos

Karriere :: mit Google Maps Business Fotos

Wir vergrößern unser Team und suchen Deutschlandweit:

  • Webdesigner /-entwickler (m/w)
  • Account-Manager (m/w)
  • out-bound Call Center Agent (m/w)
  • Außendienstler, Aussendienstmitarbeiter (m/w)

Informationen in unserem Jobportal

 


 


 

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29. Juli 2015No comments, eCommerce | Geschäftskunden | google maps | job | karriere | stellenangebote
Cookies
Wann müssen / sollten Sie Ihre Besucher Informieren
  • Sie haben einen Warenkorb?
  • Bestellmöglichkeit? Buchungsmöglicheit? Tischreservierung?
  • Sie schalten Werbung von Fremdanbietern?
  • Sie haben Tools von Fremdanbietern?

Nach europäischem Recht müssen Publisher von digitalem Content die Besucher ihrer Websites und Apps darüber informieren, wie sie Cookies und andere Formen der lokalen Speicherung verwenden. In vielen Fällen machen diese Gesetze auch das Einholen einer Zustimmung erforderlich.

Nachstehend finden Sie die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe, eines Beratungsgremiums der EU in Fragen des Datenschutzes:
Einholung der Einwilligung zur Verwendung von Cookies en   de   fr
Ausnahme von Cookies von der Einwilligungspflicht en   de   fr
Werbung auf Basis von Behavioural Targeting en   de   fr

Unsere Cookie Infoseite, dürfen Sie gerne kopieren

Preisangebote vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten.

Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten.

Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.


 

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26. Juli 2015No comments, , , , cookie | html | programmierung | rechtliches
Cookie-Hinweis auf Webseiten: Quatsch oder rechtliche Pflicht?

Wann müssen / sollten Sie Ihre Besucher Informieren

Cookie – Hinweise auf Webseiten

Update 11.08.2016

  • Sie haben einen Warenkorb?
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  • Sie haben Tools von Fremdanbietern?
  • Sie haben Social Networks Plugins installiert (ein einfacher Link ist nicht damit gemeint)
  • Sie Nutzen Webseiten Analytics

Nach europäischem Recht müssen Publisher von digitalem Content die Besucher ihrer Websites und Apps darüber informieren, wie sie Cookies und andere Formen der lokalen Speicherung verwenden. In vielen Fällen machen diese Gesetze auch das Einholen einer Zustimmung erforderlich.

Nachstehend finden Sie die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe, eines Beratungsgremiums der EU in Fragen des Datenschutzes:
Einholung der Einwilligung zur Verwendung von Cookies en   de   fr
Ausnahme von Cookies von der Einwilligungspflicht en   de   fr
Werbung auf Basis von Behavioural Targeting en   de   fr

EU Recht, oder Deutsches Recht?

Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.

Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer. Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann aber auch in einer Datenschutzerklärung erfolgen.

Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

Google Adsense

Google verpflichtet alle AdSense Nutzer seit September 2015, den Nutzern einen Hinweis auf die Google-Cookies anzuzeigen. Dazu hat Google “Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EUExterner Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimeronline gestellt.

Dort heißt es unter anderem, Webseiten-Betreiber müssen

  • „wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen“ um den Nutzer über das Speichern und Weitergeben der Daten zu informieren und
  • müssen eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholen.

Damit geht Google sogar weiter als viele EU-Datenschutzbehörden es fordern. So hat beispielsweise der britische Datenschutzbeauftragte, von Google, erklärt, eine ausdrückliche Einwilligung wäre bei Cookies nicht erforderlich, es würde ein entsprechender Hinweis genügen. Andererseits schreibt Google die Einwilligung nur für AdSense und Double Klick vor, nicht hingegen für andere Dienste wie Google Analytics.

Da aber insbesondere auch bei Analytics Cookies gesetzt werden, empfehlen wir hier

  1. Cookie OK einholen
  2. IP-Adresse anonymisieren

IP-Adresse anonymisieren bei Google

<script>
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');

ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'auto'); oder ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'example.com');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');

</script>

Es muss nur zusätzlich die Zeile ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);, in dem Block ga… eingeführt werden.

Technische Umsetzung für Cookie Hinweise auf Ihrer Website

  1. WordPress
  2. HTML5, PHP
  3. Joomla!  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer
  4. Jimdo :: Um den Cookiehinweis in Jimdo Webseiten einzuschalten, ist eine Funktion vorhanden: Zu finden ist diese Funktion: Jimdoleiste Einstellungen Icon Datenschutz
  5. Drupal  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer
  6. TYPO3 :: Extension Key: cookieconsent2

 

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Texte für Cookie – Meldungen

Desktop Computer: Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Details ansehen

Handhelt App: Wir verwenden Gerätekennungen, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere App zu analysieren. Außerdem geben wir diese Kennungen und andere Informationen zu Ihrem Gerät an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Details ansehen

Mehr Informationen finden Sie auch auf Optionen für Cookies von Google https://www.cookiechoices.org/  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer

 

Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten.

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26. Juli 2015No comments, , , , , , Adsense | cookie | Drupal | Google Adsense | html | HTML5 | Joomla! | php | programmierung | rechtliches | TYPO3 | update | webseiten | wordpress
Mehrwertsteuer 7% oder 19%

Ob auf Werke von Grafikdesignern und andere Schöpferinnen von Werken der “angewandten Kunst” der volle Mehrwertsteuersatz von 19 oder nur der ermäßigte Satz von sieben Prozent zu erheben ist, entscheidet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag. Ist dort die Einräumung eines Nutzungsrechts nach der Urheberrechtsgesetz vereinbart, wird nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c Umsatzsteuergesetz wird die Umsatzsteuer auf 7% ermäßigt für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben”. Und wenn der Auftraggeber das Plakat vervielfältigt oder das Logo auf seine Geschäftspapiere druckt, dann muss er sich dafür von der Urheberin ein Nutzungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz einräumen lassen. Also 7%.

Vergleiche hierzu auch Bundesgerichtshof 13. November 2013 Urteil I ZR 143/12 , dass “bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines Werkes zu stellen sind als bei Werken der zweckfreien Kunst”, und dass somit auch solche Werke dem Schutz des Urheberrechts unterliegen.

Damit die Finanzämter nicht bei ihrer veralteten Rechtsauffassung blieben, änderten nun die Finanzminister mit einem BMF-Schreiben vom 27.01.2015 den Umsatzsteueranwendungserlass. Dort heißt es nun in Abschnitt 12.7 Absatz 17: “Für die Frage, ob Leistungen der Gebrauchsgraphiker und der Graphik-Designer ermäßigt zu besteuern sind, ist aus Vereinfachungsgründen auf die dem Leistungsaustausch zugrunde liegende zivilrechtliche Vereinbarung abzustellen. Gehen die Vertragspartner ausweislich der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung einvernehmlich von der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an einem Muster oder einem Entwurf aus, ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden.” [Text 3: Mustertext Rechnungsprogramm – Fotorechte]

Achten Sie darauf, dass in jedem Angebot, in jedem Vertrag und auf jeder Rechnung (auf die das zutrifft) die Formulierung “Einräumung eines (einfachen, ausschließlichen) Nutzungsrechts zur (Art der Nutzung) für die Dauer von . . .” auftaucht. Dann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, ansonsten 19%.

Hiermit gebe ich, Vorname Name, meine Einwilligung, dass die von mir am TT.DD.JJJJ gefertigten Fotoaufnahmen beziehungsweise Reproduktionen dieser Bilder in geänderter und unveränderter Form durch die Firma XXXX zu Werbezwecken verbreitet und veröffentlicht werden dürfen, ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, gemäß Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 / BGBl. I 1273 und Zeiträume. Ich verzichte auf jegliche zusätzliche Honorarforderung.

Ich verzichte, bei nicht öffentlichen Zugänglichmachung (Publikationen im Internet), auf Namensnennung, bin aber auch einverstanden, dass mein Name in Verbindung mit meinem Bild genannt wird. Bei Internetveröffentlichungen, muss mein Name an geeigneter Stelle (Impressum / Bildübersicht / Bildnähe), mit einem Link zu meiner Homepage www.example.com aufgeführt werden. Bei veröffentlichungen in Sozialen Netztwerken, wie zum Beispiel Facebook, Google+, Twitter, xing muss im Bild, durch Wasserzeichen, mein Name genannt werden.
Beispiele und Informationen finden Sie auf meiner Homepage unter www.example.com/internetbilder/

Mustertext für Rechnungen

 


 


 

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26. Juli 2015No comments, , , design | fotograf | fotografie | mehrwertsteuer | mwst

Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

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