Anleitung: Impressum auf Google+ Firmenseiten richtig einbinden

Anleitung: Impressum auf Google+ Firmenseiten richtig einbinden

Anleitung

Impressum auf Google+ Firmenseiten richtig einbinden

Nicht nur das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, durch professionelle Unternehmensseiten die Reichweite eigener Angebote zu erhöhen. Auch Google+ stellt die Option von Firmenseiten, hier heißen diese MyBusiness, bereit.

 

Allerdings sind derartige Unternehmensprofile als geschäftsmäßig betriebene, eigenständige Telemedien gemäß §5 TMG stets Impressumspflichtig, in unserem Download bereich ⇒ Verträge und Gesetzte ⇒ Onlinehandel finden Sie von der Wettbewerbszentrale eine Checkliste für die eigene Internetseite. Neu ist, das Sie auch die EU-Verordnung zur Streitschlichtung umsetzten müssen, wenn Sie an Endkunden (Verbraucher) Ihre Artikel / Produkte vertreiben.

Durch ein Urteil des LG Aschaffenburg (19.08.2011 – 2HKO54/11) Facebook betreffend,  hat die Rechtsprechung die aus §5 TMG hervorgehende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auf nahezu sämtliche Social-Media-Profile ausgedehnt, die nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken betrieben werden.

Laut LG Berlin (28.03.2013 – 16O154/13) ist ein rechts sicheres Impressum auch in jeglichen Google+ Accounts Voraussetzung, wenn der Account nicht ausschließlich rein privat genutzt wird.

Mangels gestalterische Einschränkungen, lässt sich ein Impressum nicht ohne weiteres einbauen!

In jedem anbieterkennzeichnungspflichtigen Telemedium, wie Homepage, E-Mail und Sozialen Netzwerken (XING, Google+, Facebook, Twitter, Linkedin etc.), kann die fehlende, unzulängliche oder unvollständige Impressumseinbindung als Ordnungswidrigkeit nach §16 Abs. 2 Nr. 1 TMG und wettbewerbsrechtlich über §4 Nr. 11 UWG verfolgt werden.

Was bedeutet leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar

Info-Rubrik :: Impressum unter Info (auf Facebook) unzulässig, also kann man davon ausgehen, das dies auch für Google+ gilt. Das LG Aschaffenburg (19.08.2011 – 2HKO54/11) ist der Auffassung, dass eine Anführung von Impressumsangaben unter dem Reiter „Info“ wegen Verstoßes gegen die geforderte „leichte Erkennbarkeit“ unzulässig ist.

Google+ :: Hier gibt es einen einfachen weg, auch wenn diesbezüglich eine Rechtsunsicherheit besteht. Einen Link (direkt unter dem Profilbild) welcher ein externes Impressum als klickbaren Firmenlink in das Google+ Firmenprofil integriert. Dieser Link muss den Begriff Impressum enthalten.

http://impressum.example.com, http://example.com/impressum, oder http://example.com/impressum.html

Siehe hierzu auch unser obiges Beitragsbild.

Unsere Umsetzung & Unterstützung

Bei beiden ist der Name impressum direkt lesbar, und sollte eine Rechtssicherheit beinhalten.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Implementierung Ihres Impressums auf Ihrer Google+, Google MyBusiness Seite.

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Wie bei Google+ Einstellen / Einrichten?

  • Von der Google MyBusiness als Administrator zur Google+ Seite wechseln
  • Dort den Reiter INFO anklicken
  • Ganz unten Links und dort Bearbeiten anklicken

Google+ Firmenseite Links

Achten Sie darauf, das Ihr Impressum Link öffentlich ist. Unter Links, können Sie dann zusätzlich noch einen Link zur Ihrer Homepage hinzufügen.
Was halten Sie davon? Diskutieren Sie, schreiben Sie einen Kommentar

 


Auszug

Telemediengesetz (TMG)

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten …
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post…

Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten.







 

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26. Februar 2016No comments, , , , , , , anleitung | facebook | firmenseite | google plus | google+ | impressum | mybusiness | unternehmensweite

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