BGH-Urteil: E-Mail-Werbung nicht ungefragt versenden
Unerwünschte E-Mail-Werbung ist lästig. Doch man muss sie sich nicht unbedingt gefallen lassen. Vor dem BGH bekam jetzt ein genervter Versicherungskunde recht.
Der Kläger hatte in einer Mail an seine Versicherung wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er hatte daraufhin lediglich den Eingang der Mail bestätigt bekommen. An der automatischen Antwort hing dafür eine Werbung für einen Unwetter-Warn-Service “per SMS kostenlos auf Ihr Handy”.
Der BGH schob jetzt zumindest solchen Fällen einen Riegel vor und drohte mit drastischen Konsequenzen: Sollte die Versicherung den Kläger ohne dessen Einverständnis weiter mit der Werbung belästigen, muss sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250 000 Euro oder ein Vorstandsmitglied mit bis zu sechs Monaten Haft rechnen, hieß es im Tenor. Die Versicherung muss die Kosten der Rechtsmittelverfahren tragen.
Quelle: BGH-Urteil: E-Mail-Werbung nicht ungefragt versenden – teltarif.de News
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