Wettbewerbsrecht
Bundesweite Werbung, für Lokale Unternehmen verboten
Viele Werbeplattformen, wie z.B. Google AdWords, Bing Ads, Facebook, Affiliate-Programme bieten ein sogenanntes Geo-Targeting [1] an, welches bedeutet, das der aufrufende User, nach seinem Standort entsprechende Werbung angezeigt bekommt.
Urteil BGH (Bundesgrichtshof) vom 28.04.2016 (Az.: I ZR 23/15)
Ein Unternehmen das bundesweit durch Bannerwerbung im Internet auf sich aufmerksam macht, muss bereits dort kenntlich machen, wenn eine Dienstleistung nur regional in Form von Geo-Targeting angeboten wird. Laut Urteil des BGH vom 28.04.2016 (I ZR 23/15) liegt ein Wettbewerbsverstoß bereits dann vor, wenn 5 % der Besucher in die Irre geführt werden.
Wenn 5 % der Nutzer außerhalb des Angebotsraumes, durch die Werbebanner dazu veranlasst werden, sich mit dem Angebot genauer zu befassen, liegt schon eine Irreführung vor. Es ist unerheblich, ob auf der Website des Unternehmens erkennbar ist, dass das Angebot regional begrenzt ist.
Rechtlich ist nicht der Kauf eines Produktes oder die Nutzung einer Dienstleistung relevant, sondern auch die unmittelbaren Entscheidungen, wie das Betreten eines Geschäfts, oder der Aufruf der Webseite des Geschäftes.
5% zuviel!?
Kann Ihr Werbedienstleister das garantieren? Wenn nicht, muss die Werbebotschaft, ob als Text oder Banner, entsprechend angepasst werden.
[1] Synonym wird auch der Begriff „Geolocation“ verwendet. Werbetreibende oder Webmaster können Inhalte und Werbung mit Hilfe von Geotargeting mit regionalem Bezug aussteuern. Um User geografisch zu lokalisieren, werden sowohl die IP-Adresse, GPS-Daten, Datenbanken als auch Algorithmen verwendet.
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