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Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3116
von innen ansehen - Google Street View Rundgang, von innen ansehen, für Unternehmer - Page 38

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381 Result(s) found!
Telefonkosten Sonderrufnummern

Telefonkosten [*]

0800 (Gratis, z.T. nicht aus Telefonzellen oder Mobil erreichbar)

0700 (Mo.-Fr. 9-18 Uhr: 12,4 Ct/min, sonst: 6,2 Ct/min)

0180-1 (3,9 Ct/min)

0180-2 (6,0 Ct/Anruf)

0180-3 (9,0 Ct/min)

0180-4 (20 Ct/Anruf)

0180-5 (14 Ct/min)

0900-X (frei tarifierbar, Preis laut Ansage, maximal 3 Euro pro Minute, oder 10 Euro pro Anruf)

Service wird bei uns GROSSGESCHRIEBEN

Deshalb ist unsere 0800 ohne Schnickschack, Bitte drücken Sie jetzt… und so weiter, Sie werden direkt zu dem richtigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Neue Regeln für 0180er-Rufnummern

Unternehmen, die mit 0180er-Nummern arbeiten, müssen sich auf neue Regeln einstellen. Nach Informationen der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg muss von März 2010 an bei jeder Angabe einer 0180er-Rufnummer nicht nur der Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht dann nicht mehr. Außerdem gibt es künftig eine Preisobergrenze von 14 Cent pro Minute beziehungsweise 20 Cent pro Anruf für Anrufe aus dem Festnetz. Bei Anrufen per Handy liegt die Obergrenze bei 42 Cent pro Minute beziehungsweise 60 Cent pro Anruf.


 


 




 


 

Kostenlos Anrufen

Innerhalb Deutschlands kann auch über PeterZahlt kostenlos angerufen werden, zusätzlich werden günstige Telefonate auch ins Ausland angeboten.


[*] Aus dem Festnetz der T-Home, für Anrufe vom Fremdnetz/Mobilfunknetz gelten evtl. abweichende Tarife. (Stand Aug. 2015)


 

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19. August 2015No comments, , 0180 | 01801 | 01802 | 01803 | 01804 | 01805 | 0700 | 0900 | Geschäftskunden | Telefonie
Das ist die mobilste Altersgruppe in Deutschland

Die Grafik bildet die Verteilung der täglichen Online-Zeit auf verschiedene Gerätetypen ab.“Mobile Devices haben für die Internetnutzung in Deutschland massiv an Bedeutung gewonnen”, so eine aktuelle Studie von TNS Infratest. Die mobilste Altersgruppe in Deutschland sind die 14- bis 29-Jährigen. 50 Prozent der im Internet verbrachten Zeit entfällt bei ihnen auf das Smartphone. Über alle Altergsruppen hinweg sind es 33 Prozent. Bei den Älteren ist dagegen weiterhin der PC – 64 Prozent Anteil an der täglichen Online-Zeit – wichtigster Zugang ins Internet.

 

Quelle: Statista

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17. August 2015No comments, , , , eCommerce | Internetnutzung | Mobile Devices | online-shopper | onlineeinkauf | PC/Notebook | Smartphone | Tablet
61% Prozent der Deutschen shoppen im Netz

61 Prozent der Bundesbürger kaufen laut Daten des Statistikamts der Europäischen Union (Eurostat) Waren und Dienstleistungen im Netz. Damit gehört Deutschland zu den eCommerce-Affinsten Ländern der EU. Den höchsten Online-Shopper-Anteil an der Gesamtbevölkerung können indes mit 72 Prozent die Briten für sich reklamieren. Generell ist eCommerce in den nördlichen Ländern offenbar populärer als in wärmeren Gefilden wie Griechenland (20 Prozent) oder Italien (15 Prozent). Bezogen auf die gesamte EU liegt der Anteil der eCommerce-Nutzer bei 41 Prozent.

infografik_2310_anteil_der_online_shopper_an_der_gesamtbevoelkerung_n
Die Grafik bildet den Anteil der Online-Shopper an der Gesamtbevölkerung (16-74 Jahre)

Quelle: Statista

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13. August 2015No comments, eCommerce | online-shopper | onlineeinkauf
Bis 31.12.2015, kostenloser TourEXTENDER

TourEXTENDER

Bis zum 31.12.2015 gibt es ein Einführungsangebot für WalkInto, keine Monatlichen kosten, nur eine Einmalige Einrichtungspauschale.

Google Business View, ist die Voraussetzung für den Einsatz von TourEXTENDER. TourEXTENDER wird aber für Google Business View nicht benötigt und ist ein eigenständiges zusätzlichen Tool

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos Beraten, wie Ihr Business nach vorne kommt, mit dem TourEXTENDER der für Sie am besten geeignet ist.

Gerne Beraten wir Sie auch über 360 Grad Panorama Touren, welche ohne Google Business Photos | Street View Trusted auskommen.

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12. August 2015No comments, , businessview | html | onlineeinkauf | programmierung | social media | tourextender
n-TV :: Google Business View lässt Unternehmen kaum eine Wahl

Kritik an mangelndem Datenschutz: Google Business View lässt Unternehmen kaum eine Wahl – n-tv.den-tv

Eigentlich hat Google die Welt durch Online-Angebote wie Earth und Maps längst vermessen. Aber der Suchmaschinen-Riese durchleuchtet nun das Innenleben von Gebäuden. "Google Business View" heißt der Service, mit dem Unternehmen ihren Kunden einen virtuellen Rundgang durch ihre Räume ermöglichen können. Datenschützer warnen vor dieser neuen Transparenz.

Das Video auf n-TV – 01:33 min

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10. August 2015No comments, , , businessview | n-tv
Karriere :: mit Google Maps Business Fotos

Karriere :: mit Google Maps Business Fotos

Wir vergrößern unser Team und suchen Deutschlandweit:

  • Webdesigner /-entwickler (m/w)
  • Account-Manager (m/w)
  • out-bound Call Center Agent (m/w)
  • Außendienstler, Aussendienstmitarbeiter (m/w)

Informationen in unserem Jobportal

 


 


 

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29. Juli 2015No comments, eCommerce | Geschäftskunden | google maps | job | karriere | stellenangebote
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Nach europäischem Recht müssen Publisher von digitalem Content die Besucher ihrer Websites und Apps darüber informieren, wie sie Cookies und andere Formen der lokalen Speicherung verwenden. In vielen Fällen machen diese Gesetze auch das Einholen einer Zustimmung erforderlich.

Nachstehend finden Sie die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe, eines Beratungsgremiums der EU in Fragen des Datenschutzes:
Einholung der Einwilligung zur Verwendung von Cookies en   de   fr
Ausnahme von Cookies von der Einwilligungspflicht en   de   fr
Werbung auf Basis von Behavioural Targeting en   de   fr

Unsere Cookie Infoseite, dürfen Sie gerne kopieren

Preisangebote vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten.

Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten.

Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.


 

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26. Juli 2015No comments, , , , cookie | html | programmierung | rechtliches
Cookie-Hinweis auf Webseiten: Quatsch oder rechtliche Pflicht?

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Cookie – Hinweise auf Webseiten

Update 11.08.2016

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Ausnahme von Cookies von der Einwilligungspflicht en   de   fr
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EU Recht, oder Deutsches Recht?

Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.

Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer. Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann aber auch in einer Datenschutzerklärung erfolgen.

Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

Google Adsense

Google verpflichtet alle AdSense Nutzer seit September 2015, den Nutzern einen Hinweis auf die Google-Cookies anzuzeigen. Dazu hat Google “Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EUExterner Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimeronline gestellt.

Dort heißt es unter anderem, Webseiten-Betreiber müssen

  • „wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen“ um den Nutzer über das Speichern und Weitergeben der Daten zu informieren und
  • müssen eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholen.

Damit geht Google sogar weiter als viele EU-Datenschutzbehörden es fordern. So hat beispielsweise der britische Datenschutzbeauftragte, von Google, erklärt, eine ausdrückliche Einwilligung wäre bei Cookies nicht erforderlich, es würde ein entsprechender Hinweis genügen. Andererseits schreibt Google die Einwilligung nur für AdSense und Double Klick vor, nicht hingegen für andere Dienste wie Google Analytics.

Da aber insbesondere auch bei Analytics Cookies gesetzt werden, empfehlen wir hier

  1. Cookie OK einholen
  2. IP-Adresse anonymisieren

IP-Adresse anonymisieren bei Google

<script>
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');

ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'auto'); oder ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'example.com');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');

</script>

Es muss nur zusätzlich die Zeile ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);, in dem Block ga… eingeführt werden.

Technische Umsetzung für Cookie Hinweise auf Ihrer Website

  1. WordPress
  2. HTML5, PHP
  3. Joomla!  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer
  4. Jimdo :: Um den Cookiehinweis in Jimdo Webseiten einzuschalten, ist eine Funktion vorhanden: Zu finden ist diese Funktion: Jimdoleiste Einstellungen Icon Datenschutz
  5. Drupal  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer
  6. TYPO3 :: Extension Key: cookieconsent2

 

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Texte für Cookie – Meldungen

Desktop Computer: Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Details ansehen

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Mehr Informationen finden Sie auch auf Optionen für Cookies von Google https://www.cookiechoices.org/  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer

 

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26. Juli 2015No comments, , , , , , Adsense | cookie | Drupal | Google Adsense | html | HTML5 | Joomla! | php | programmierung | rechtliches | TYPO3 | update | webseiten | wordpress
Mehrwertsteuer 7% oder 19%

Ob auf Werke von Grafikdesignern und andere Schöpferinnen von Werken der “angewandten Kunst” der volle Mehrwertsteuersatz von 19 oder nur der ermäßigte Satz von sieben Prozent zu erheben ist, entscheidet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag. Ist dort die Einräumung eines Nutzungsrechts nach der Urheberrechtsgesetz vereinbart, wird nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c Umsatzsteuergesetz wird die Umsatzsteuer auf 7% ermäßigt für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben”. Und wenn der Auftraggeber das Plakat vervielfältigt oder das Logo auf seine Geschäftspapiere druckt, dann muss er sich dafür von der Urheberin ein Nutzungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz einräumen lassen. Also 7%.

Vergleiche hierzu auch Bundesgerichtshof 13. November 2013 Urteil I ZR 143/12 , dass “bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines Werkes zu stellen sind als bei Werken der zweckfreien Kunst”, und dass somit auch solche Werke dem Schutz des Urheberrechts unterliegen.

Damit die Finanzämter nicht bei ihrer veralteten Rechtsauffassung blieben, änderten nun die Finanzminister mit einem BMF-Schreiben vom 27.01.2015 den Umsatzsteueranwendungserlass. Dort heißt es nun in Abschnitt 12.7 Absatz 17: “Für die Frage, ob Leistungen der Gebrauchsgraphiker und der Graphik-Designer ermäßigt zu besteuern sind, ist aus Vereinfachungsgründen auf die dem Leistungsaustausch zugrunde liegende zivilrechtliche Vereinbarung abzustellen. Gehen die Vertragspartner ausweislich der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung einvernehmlich von der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an einem Muster oder einem Entwurf aus, ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden.” [Text 3: Mustertext Rechnungsprogramm – Fotorechte]

Achten Sie darauf, dass in jedem Angebot, in jedem Vertrag und auf jeder Rechnung (auf die das zutrifft) die Formulierung “Einräumung eines (einfachen, ausschließlichen) Nutzungsrechts zur (Art der Nutzung) für die Dauer von . . .” auftaucht. Dann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, ansonsten 19%.

Hiermit gebe ich, Vorname Name, meine Einwilligung, dass die von mir am TT.DD.JJJJ gefertigten Fotoaufnahmen beziehungsweise Reproduktionen dieser Bilder in geänderter und unveränderter Form durch die Firma XXXX zu Werbezwecken verbreitet und veröffentlicht werden dürfen, ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, gemäß Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 / BGBl. I 1273 und Zeiträume. Ich verzichte auf jegliche zusätzliche Honorarforderung.

Ich verzichte, bei nicht öffentlichen Zugänglichmachung (Publikationen im Internet), auf Namensnennung, bin aber auch einverstanden, dass mein Name in Verbindung mit meinem Bild genannt wird. Bei Internetveröffentlichungen, muss mein Name an geeigneter Stelle (Impressum / Bildübersicht / Bildnähe), mit einem Link zu meiner Homepage www.example.com aufgeführt werden. Bei veröffentlichungen in Sozialen Netztwerken, wie zum Beispiel Facebook, Google+, Twitter, xing muss im Bild, durch Wasserzeichen, mein Name genannt werden.
Beispiele und Informationen finden Sie auf meiner Homepage unter www.example.com/internetbilder/

Mustertext für Rechnungen

 


 


 

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26. Juli 2015No comments, , , design | fotograf | fotografie | mehrwertsteuer | mwst
Universal Search in den Suchergebnissen von Google Deutschland

Suchmaschinenmarketing und Onlinewerbung

Searchmetrics (ptext/31.03.2015/16:40) Wer heutzutage über Google nach Informationen sucht, bekommt nicht einfach eine reine Auflistung der Ergebnisse angezeigt, sondern immer öfter auch weitere Medien wie Videos, Bilder, Maps, Shopping-Ergebnisse oder News. Diese als “Universal Search” oder auch “Blended Search” bekannten Integrationen bindet Google bereits seit 2007 in die organischen Suchergebnisse ein. Für Website-Betreiber ist Universal Search ein wichtiger Faktor, denn je nach Userintegration führen solche Boxen mit weiteren Medien oft auch zu höheren Klickraten. Searchmetrics untersucht diese Einblendungen seit 2009 und veröffentlichte für das Jahr 2012 zum ersten Mal ein Whitepaper mit Analysen zu Universal-Search-Integrationen in den deutschen Google-Ergebnissen, und auch die Ergebnisse für 2014 zeigen wieder ordentlich Bewegung.

Für die aktuelle Untersuchung wurden Daten auf der Jahresbasis für das gesamte Jahr 2014 erhoben – auf der Grundlage von Suchergebnissen für mehrere Millionen Keywords und deren jeweils ersten fünf Suchergebnisseiten von Google Deutschland.

“Bemerkenswert in diesem Jahr sind die immer stärkeren Anteile der eigenen Produkte von Google in die Universal Search, allen voran Google Shopping und die Dominanz von YouTube bei den Video-Integrationen”, erklärt Marcus Tober, Geschäftsführer und Unternehmensgründer von Searchmetrics. “Wir konnten einen starken Anstieg der Einbettungen von Google Shopping beobachten, aber auch Map-Integrationen nehmen zu.”

Konkret ist diese Entwicklung gleichbedeutend mit einer Ausdünnung des Wettbewerbs, von dem die analysierten Google-Produkte Shopping, YouTube und Maps profitiert haben. Dies bedeutet, dass die Suchmaschine auch das Gewicht dieser Kanäle für Werbetreibende aufgewertet hat.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick:

  • Insgesamt ist der Anteil von Suchergebnissen mit einer Integration konstant geblieben. 2014 wiesen 74% aller Suchergebnisse mindestens eine Integration auf, wobei in der Regel mehrere Integrationen pro Suchergebnis ausgeliefert werden. Besonders deutlich ist das Durchstarten von Google Shopping. War etwa im Januar 2014 noch fast jede zweite Universal Search-Integration ein Bild, fällt der Anteil bereits im Februar und landet im Dezember bei gerade einmal 39%.
  • Google-Shopping wächst und wächst. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 zeichnet sich schon ein ausgeprägter Trend zu mehr Shopping-Integrationen ab. Die Bevorzugung der Google-eigenen Product Listing Ads (kurz: PLAs) setzt sich auch 2014 fort. Der Keywordanteil mit PLA-Integrationen verdreifachte sich: Waren sie im Januar 2014 nur in 5% aller Suchergebnisse integriert, stieg der Anteil im Dezember 2014 auf 17% an. Auch die absolute Anzahl der PLAs steigerte sich um 225%.
  • YouTube-Videos dominieren die Universal Search so stark wie nie zuvor. Wie schon im Vorjahr ist zwar der Anteil von Keywords mit mindestens einer Video-Integration noch knapp am höchsten, die absolute Zahl an Videos hat jedoch abgenommen. Neun von zehn Videos in den Suchergebnissen stammen von Google-Tochter YouTube. Alle Konkurrenten müssen Marktanteilsverluste hinnehmen – die größten: Clipfish, MyVideo, Muzu und Helpster.
  • Die Anzahl der Nachrichten-Quellen sinkt weiter. Während es 2012 immer mehr Keywords gab, für die eine News-Integration angezeigt wurde, zeigte sich in der genaueren Analyse, dass Google den Kreis der Nachrichtenlieferanten (Domains) erweitert hatte. Dieser Aufwärtstrend setzte sich 2013 teilweise fort, schlug aber nach dem Release des Hummingbird-Algorithmus in einen Gegentrend um.

Die vorliegende Analyse basiert auf der Grundlage von Suchergebnissen für mehrere Millionen Keywords. Datenbasis waren in der Regel die Anzeigen der ersten fünf Suchergebnisseiten

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26. Juli 2015No comments, fotografie | google maps | google places | google plus | google suche | mybusiness | social media | video

Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.




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