Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3130

Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3132

Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/includes/traits/functions-common.php on line 417

Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/includes/traits/functions-common.php on line 417

Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3116
von innen ansehen - Google Street View Rundgang, von innen ansehen, für Unternehmer - Page 36

Search Results for von innen ansehen

381 Result(s) found!
Interview Netzwirtschaft

Anzeige nicht Möglich
Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier

Not possible to display
Please accept our cookie policy and click here


Quelle: (110) Netzwirtschaft – Detlev Molitor von Business View Photo – von…


 

facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

 

Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
Enter your email address:


Delivered by FeedBurner

Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

23. Oktober 2015No comments, interview | presse
Branchenbucheintrag im Microsoft Suchmaschinen Netzwerk

Obiges (Bild) im Original auf: bing ansehen.

Weihnachtsaktion 2015

Bestellbar bis 23.12.2015, für 19,00 Euro / je Lokation und/oder Webseite

Ihr Branchenbucheintrag im YAHOO! | bing Netzwerk mit den folgenden Zusatz Vorteilen!

Apple: Der Personal Assistant Siri setzt ab iOS 7 anstatt auf Google auf Microsofts Pendant bei Suchanfragen

Facebook: Dabei sollen vorgenommene Bewertungen von Nutzern auf verschiedene Art und Weise in die Ergebnisse der Suchmaschine integriert werden.

Windows Phone: Handys mit Windows Phone haben unterhalb des Bildschirms drei Hardware-Tasten, von denen die rechte die Bing-App aufruft.

Cortana: Seit Windows Phone 8.1 setzt Microsoft bei dem Siri-Konkurrenten Cortana auf die Suchmaschine Bing.

Social Network: So werden bei der Suche nach den relevantesten Ergebnissen in einer separat angeordneten Suchleiste Daten von Facebook, Twitter, Quora, Foursquare, LinkedIn, Google MyBusiness und anderen Diensten mit einbezogen.

Unsere Leistung für Sie:

  • Eintragung & Bestätigung Ihres Unternehmens bei Bing Places for Business Lokal Eintrag
  • Verknüpfung des Microsoft Bing-Eintrags mit Ihrer Webseite
  • Korrekte Einstellung aller Optionen in Bing Places for Business
  • Brancheneintrag für die Microsoft Suchmaschine
  • Einstellung von Beschreibungstexten, Öffnungszeiten etc.
  • Einmaliger Preis, dauerhaft wirksam. Kein Abo, keine laufenden Kosten!
  • Als letzten Schritt übergeben wir Ihre Bing Places for Business Login-Daten

Wir sind Bing Places for Business – Agentur

Alle Informationen: Bing Places for Business || Produktdatenblatt

Ablauf

Verbindliche Bestellung ⇒ Im Kommentarfeld bitte eintragen Verbindliche Bestellung Bing Weihnachtsrabatt, oder per PayPal

Bitte alle Angaben machen!

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rechnung, sobald diese beglichen ist, werden wir Ihren Eintrag platzieren. (Zahlbar per Überweisung, PayPal, Skrill, Kreditkarte)

Ca. 3-4 Tage später sind Sie nach einer E-Mail durch Microsoft (Bestätigung der Angaben) Online im Branchenbuch auffindbar.

Zum Abschluss des Auftrages, würden wir uns über eine Bewertung freuen!

19,00 Euro + 19% = 22,61 Euro

Warum so Günstig?

Die Business View Photo Ag ist Mitte 2015 als Zusammenschluss, mit der Programmänderung von Google Maps Business View Fotos, zu Google Street View Fotos, gegründet worden, mit dem Ziel Deutschlandweite Projekte nach Qualitätsstandards und Checkliste schneller und besser umzusetzen.

Wir wollen Sie als “die neuen” von unserer Leistungsfähigkeit mit diesem begrenzten Sonderangebot, für zukünftige Geschäfte überzeugen.

Damit Sie keine Sonderangebote, keine Aktionen verpassen, empfehlen wir entweder unseren Newsletter zu bestellen, oder unsere Social Medienkanäle zu abonnieren.

 

Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten.


 

facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

 

Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
Enter your email address:


Delivered by FeedBurner

Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

22. Oktober 2015No comments, , Geschäftskunden | html | Internetnutzung | online-shopper | rabatt | weihnachten
Unterlagen zum Webinar “Urheberrechte des Fotografen”

Die Präsentation aus dem Webinar könnt Ihr >> hier als PDF-Dokument herunterladen.

Die Präsentation und die Audioaufzeichnung unserer Webinars “Urheberrechte des Fotografen – – mein gutes Recht und seine Grenzen” sind online!

Quelle: Unterlagen zum Webinar “Urheberrechte des Fotografen”

Zugehörige Artikel

Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? -nTV?

Vorhandene Fotos für die Internet Modifizieren


 


 

facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

 

Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
Enter your email address:


Delivered by FeedBurner

Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

19. Oktober 2015No comments, , , fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | rechtliches
Fachbeitrag bei gruenderszene.de :: Local SEO

Bar in Berlin, Bank in München. Kunden suchen über Google häufig nach lokalen Geschäften. Entsprechendes Marketing – Local SEO – kann deswegen entscheidend sein.

Unternehmen können also auf verschiede Wege in den lokalen Suchergebnissen erscheinen. Über einen Google-My-Business-Eintrag werden Unternehmen im sogenannten „7-Pack“ von Google gelistet. Das 7-Pack beinhaltet die ersten sieben lokalen Ergebnisse mit NAP-Daten (Name, Address und Phone Number) verknüpft mit Stecknadeln auf Google Maps. Bei der Erwähnung dieser NAP-Daten einer Firma im Internet spricht man allgemein von „Local Citations“.

Diese Local Citations können auf sämtlichen Online-Portalen wie zum Beispiel Blogs, in der Presse, in Foren und auf Verbandsseiten, aber auch in Branchenverzeichnissen und -büchern, Apps, Navigationssystemen und Bewertungsportalen vertreten sein. Beim Auslesen dieser Daten geht Google sehr strukturiert vor. Je häufiger ein Unternehmen in verschiedenen Portalen mit den konsistenten NAP-Daten vertreten ist, desto mehr Vertrauen schenkt Google der Firma, da die Suchmaschine davon ausgeht, dass es sich um ein echtes Geschäft handelt. Folglich verbessert sich das Ranking. Dementsprechend verschlechtert sich bei nicht ausreichender Online-Präsenz die Position im Ranking. Vor allem Startups, die meist noch über einen geringen Kundenstamm verfügen, sollten ihre Online-Präsenz kräftig pushen, um möglichst viele Neukunden zu gewinnen.

Den ganzen Beitrag finden Sie unter www.gruenderszene.de/allgemein/local-seo-marketing


Machen Sie Ihren Gratis Webseite Test

Zusätzliche Informationen Online gibt es

  1. Google Webmastertools
  2. Download :: Google Tipps zur Suchmaschinenoptimierung
  3. Ihre Internet Visitenkarte, innerhalb von 5 Tagen
  4. Tipps und Tricks, eine Homepage für unter 3,00 Euro / Monatlich

 

» Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!

 

 

Haben wir Sie neugierig gemacht?

Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Niederlassungen & Fotografen

PLZ Bereich Ort Telefon Mobile Ansprechpartner (Kontakt)
0 & 9 Dresden +49 351 3280856 +49 176 63294156 Bert Siegel
1 Berlin +49 30 23599310 +49 171 6140855 Felix Steck
2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
6 & 7 Kaiserslautern +49 6302 6074084 +49 170 2817480 Friedhelm Rettig
8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

 

oder per E-Mail

 

Bitte nutzen Sie für Ihren Beratungswunsch möglichst das Kontaktformular, da wir im Kundenauftrag sehr viel unterwegs sind und nicht immer sofort telefonisch erreichbar sind.







     


    Wir hoffen, dass Ihnen unsere Themenauswahl zusagt und freuen uns über Ihr Feedback.

     


     

    facebook Gruppe   facebook Seite   twitter   linkedin   XING Gruppe MeWe   tumblr   disqus   Pinterest   YouTube   VK   Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung. Hiermit melde ich mich für Benachrichtigungen an. Dadurch erkenne ich an, dass meine Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Business View Photo Ag verwendet werden. Ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, dass ich einmalig eine Bestätigung und regelmäßige Aktualisierung per E-Mail erhalte. Mir ist bekannt, dass ich diesen Service jederzeit durch den Abmeldelink in den Benachrichtigungen beenden kann.

    Enter your email address:

    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.


    Wenn Besucher Kommentare auf unserer Website schreiben, sammeln wir die Daten, die im Kommentar-Formular angezeigt werden, außerdem die IP-Adresse des Besuchers und den User-Agent-String (damit wird der Browser identifiziert), um die Erkennung von Spam zu unterstützen. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.


     

    Anzeige nicht Möglich
    Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier

    Not possible to display
    Please accept our cookie policy and click here



    17. Oktober 2015No comments, , , eCommerce | online-shopper | SEO | Suchmaschinenoptimierung
    Wer zu spät kommt, den bestraft Google!

    Handheld freundlich (mobile Endgeräte)

    Es gibt einige Gründe, warum es immens wichtig ist, Webseiten für die Nutzung auf mobilen Endgeräten zu optimieren. Zum einen, weil Google seinen Such-Algorithmus neu aufsetzt und Mobil Optimierte Webseiten dabei besser gefunden werden. Zum anderen, weil die Nutzung und die Anforderung der User sich mehr und mehr auf mobile Endgeräte verlagert. Doch worauf kommt es dabei an?

    Fragen und Antworten für Profis und Laien.

    Seit 21. April 2015 werden bei der mobilen Google-Suche Seiten, die für mobile Endgeräte optimiert sind bevorzugt gefunden. Der neue Google-Mobil-Algorithmus wird nach und nach, so sind sich die Experten einig, noch weitere Maßnahmen integrieren, die Webseiten als mobilfreundlich erkennen werden. Um der Gefahr von Traffic-Verlusten vorzubeugen, ist es im Jahr 2015 für jeden Webmaster zur Pflicht geworden, seine Webseiten zu optimieren

    Machen Sie Ihren Gratis Webseite Test

    Zusätzliche Informationen Online gibt es

    1. Suchmaschinenoptimierung – SEO Search Engine Optimization
    2. Webseite eintragen bei Google, bing, Yahoo, Maps & Co.
    3. Download :: Google Tipps zur Suchmaschinenoptimierung
    4. Ihre Internet Visitenkarte, innerhalb von 5 Tagen
    5. Tipps und Tricks, eine Homepage für 3,90 Euro / Monatlich

     

    facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
    Enter your email address:


    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

    17. Oktober 2015No comments, , , google+ | Handheld | Mobil Optimiert | mobile Endgeräte | Such-Algorithmus | SuchAlgorithmus
    Bewertungen für Webseiten

    So einfach gewinnen Sie nachweislich mehr Neukunden, Umsatz und Sichtbarkeit im Internet

    Kundenfeedback einholen, auswerten, veröffentlichen und Vertrauen schaffen

    Empfehlungen sind die wirkungsvollste Werbung der Welt. Ihre potentiellen Neukunden wissen genau: Empfohlen wird nur, wer wirklich überzeugt. Fassen Sie Ihre Bewertungen aus unzähligen Portalen in ein einziges Widget. Bündeln und präsentieren Sie alle Bewertungen, die Sie bereits auf anderen Portalen erhalten haben.

    Die Grundversion ist kostenlos!

    Weitere Informationen erhalten Sie hier

    In der erweiterten Version, können auch Bewertungen von verschiedenen Portalen genutzt werden, so auch Bewertungen von Business View Photo Ag.

     

    Noch mehr Infos: 10 Gründe, warum Sie online bewerten sollten!

    Zusätzliche Informationen

    Bewertungsportale

    Bei folgenden Bewertungsportalen können Sie uns zusätzlich Bewerten, oder Bewertungen von anderen lesen.

     

     

    » Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!


     




     



    Wir hoffen, dass Ihnen unsere Themenauswahl zusagt und freuen uns über Ihr Feedback.

     


     

    facebook Gruppe   facebook Seite   twitter   linkedin   XING Gruppe MeWe   tumblr   disqus   Pinterest   YouTube   VK   Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
    Hiermit melde ich mich für Benachrichtigungen an. Dadurch erkenne ich an, dass meine Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Business View Photo Ag verwendet werden. Ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, dass ich einmalig eine Bestätigung und regelmäßige Aktualisierung per E-Mail erhalte. Mir ist bekannt, dass ich diesen Service jederzeit durch den Abmeldelink in den Benachrichtigungen beenden kann.

    Enter your email address:


    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.


     

    Anzeige nicht Möglich
    Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier

    Not possible to display
    Please accept our cookie policy and click here

    6. Oktober 2015No comments, bewertungen | Geschäftskunden | online-shopper | onlineeinkauf
    Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

     

    Früher landeten private Schnappschüsse in Fotoalben. Heute finden sie in null komma nichts ihren Weg ins Internet. Bei Facebook, Google+ und Co kann sich dann eine mehr oder weniger breite Öffentlichkeit an den Bildern erfreuen. Doch nicht immer ist das im Interesse der Abgebildeten.

    Quelle: Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

    Sind Fremde gut auf einem Bild zu erkennen, darf man es eigentlich nicht veröffentlichen. Das Gleiche gilt für Fotomodelle mit verminderter Entscheidungsfähigkeit: Betrunkene sollte man am besten gar nicht fotografieren, mit der Veröffentlichung aber zumindest so lange warten, bis sie wieder nüchtern sind. Eine Zustimmung, die im Vollrausch erteilt wird, ist ungültig. Bei Kindern muss man vorher die Eltern fragen, raten die Rechtsexperten der Arag-Rechtsschutzversicherung.

    Nun sind die Bildrechte nicht überall so restriktiv wie bei privaten Bildern. Fotos, die auf öffentlichen Versammlungen entstehen, darf man drucken oder ins Netz stellen, ohne die Abgebildeten um Erlaubnis zu bitten. Das gilt für Faschingsumzüge oder Demos genauso wie für Sportveranstaltungen oder Konzerte. Und auch, wenn sich Personen nur zufällig aufs Bild “verirren”, steht der Veröffentlichung nichts im Wege. Alles andere wäre auch schwerlich praktikabel: Schließlich kann etwa ein Tourist, der seinen Besuch am Brandenburger Tor auf Facebook dokumentieren möchte, nicht alle anderen Besucher bitten, kurz zur Seite zu treten. All jene, die sich sonst noch auf dem Bild tummeln, sind Beiwerk.

    Anders ist die Rechtslage, wenn die fotografierte Person das eigentliche Motiv der Aufnahme ist. Wer etwa eine unbekannte Schöne am Strand ablichtet oder einen einzelnen Fußballfan im Fanblock porträtiert, kann sich nicht auf die Veröffentlichungsfreiheit berufen, sondern braucht die Erlaubnis seines Modells.

    Download

    Für Mitarbeiter Fotos und Daten auf Homepages, haben wir bei uns im Downloadbereich einen entsprechenden Vertrag, hinterlegt. https://business-view.photo/download/



     

    facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
    Enter your email address:


    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

    4. Oktober 2015No comments, , , , fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | rechtliches | social media
    Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

     

    Ein Berufsfotograf macht Bilder, sein Auftraggeber bezahlt ihn dafür und stellt die Fotos auf seine Website. Wer die Fotos geknipst hat, schreibt er allerdings nicht dazu. Ist er dazu verpflichtet?

    Quelle: Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

    Wer einen Fotografen bezahlt, darf die Bilder nutzen. Den Namen des Fotografen muss man aber trotzdem nennen, stellt das Amtsgericht München klar (Az.: 142 C 11428/15). Ansonsten wird Schadensersatz fällig.

    Das Hotel habe die Fotos öffentlich zugänglich gemacht, ohne den Urheber anzuführen. Damit habe es gegen das Namensnennungsrecht verstoßen. Nach dem Gesetz hat der Fotograf nämlich allein das Recht, darüber zu bestimmen, ob die Fotos nur mit seiner Namensnennung verwendet werden dürfen. Auch wenn er dem Hotel im Vertrag die unbeschränkten Nutzungsrechte einräumt, verzichtet er damit nicht darauf, genannt zu werden. Das Hotel konnte auch nicht nachweisen, dass die Fotografenangabe bei Bildern in der Branche unüblich ist.

    Das Namensnennungsrecht gilt insbesondere für Berufsfotografen, die schon aus Werbegründen ein Interesse daran haben, mit ihren Bildern in Verbindung gebracht zu werden. Der Name muss zwar nicht zwingend auf oder unter dem Bild stehen, aber so, dass er dem Foto zugeordnet werden kann. Ob auch Hobbyfotografen ein Recht auf Schadensersatz haben, wenn ihre Bilder anonym verwendet werden, ist rechtlich umstritten. Manche Gerichte sind der Ansicht, dass ihnen kein materieller Schaden entsteht – zumindest dann nicht, wenn sie ihre Fotos sonst kostenlos über Plattformen wie Pixelio oder Fotolia zur Verfügung stellen.

    Zugehörige Artikel/Dokumente

    Unterlagen zum Webinar „Urheberrechte des Fotografen“

    Vorhandene Fotos für die Internet Modifizieren


     


     

    facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, Yahoo, facebook-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, Yahoo, facebook-Optimierung.
    Enter your email address:


    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

    4. Oktober 2015No comments, , , , , , , , , , , , facebook | fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | google places | google+ | n-tv | rechtliches | Street View Trusted
    AdWords: Google zockt Werbetreibende ab

    Computer/Telekommunikation, Unternehmen/Finanzen

    AdWords: Google zockt Werbetreibende ab

    Bots werden von YouTube erkannt, Werber bezahlen trotzdem

    Mountain View (pte/23.09.2015/12:30) Forscher unterstellen dem Suchmaschinenriesen, auf YouTube http://youtube.com Werbekosten für Klicks zu verrechnen, die von Bots stammen anstatt von echten Menschen. Zwar filtert YouTube die falschen Klicks für den eigenen Zähler heraus – das Werbetool AdWords http://google.de/adwords , mit dem die Anzeigen geschaltet werden, bittet die Werber aber trotzdem zur Kasse.

    Werber müssen für Bot-Views zahlen

    Das europäische Forscherteam – vom NEC Labs Europe, der Charles III Universität Madrid, dem IMDEA Networks Institute und der Polytechnischen Universität Turin – schalteten dazu Videos auf YouTube und kauften über AdWords Anzeigen zu den entsprechenden Suchwörtern. Außerdem programmierten sie Bots, die die Videos automatisiert abspielten.

    Die Bots sahen sich zwei der Videos 150 Mal an – der öffentlich einsehbare Zähler auf YouTube registrierte aber nur 25 Views, erkannte die Bots also. Google AdWords verrechnete den Forschern jedoch 91 Views.

    “In der Praxis heißt das, dass als falsch identifizierte Views, die vom öffentlichen Zähler abgezogen werden, immer noch in Geld verwandelt werden. Wir spekulieren, dass, obwohl YouTube viel Mühe hineingesteckt hat, Nutzer zu kompensieren nachdem eine Attacke entdeckt wird, die Last des Risikos immer noch bei den Werbetreibenden liegt, die bezahlen um ihre Werbung anzeigen zu lassen.”

    Google verteidigt sich

    Google hat bereits mit einem Statement auf den Vorwurf reagiert. “Wir nehmen ungültigen Traffic sehr ernst und haben viel in die Technologie und ein Team investiert, um diesen aus unseren Systemen herauszuhalten. Die große Mehrheit des ungültigen Traffics wird von unseren Systemen gefiltert, bevor Werbetreibende je dafür bezahlen müssen”, heißt es vom Unternehmen.

    Mehr Informationen


     


     

    facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose GOOGLE, Bing, facebook-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, facebook-Optimierung.
    Enter your email address:


    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

    23. September 2015No comments, , google ads word | youtube
    Bundeskabinett bringt WLAN-Gesetz auf den Weg

    Internet – Bundeskabinett bringt umstrittenes WLAN-Gesetz auf den Weg – Multimedia – Hamburger Abendblatt

    Öffentliche WLAN-Zugänge gibt es in Deutschland weniger als in anderen Ländern. Mit einem geänderten Telemediengesetz will die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit für Anbieter geben. Doch Kritiker laufen Sturm: Ihnen gehen die Vorschläge nicht weit genug.

    Quelle: Internet – Bundeskabinett bringt umstrittenes WLAN-Gesetz auf den Weg – Multimedia – Hamburger Abendblatt

    Bereits im Juli hatten Verbraucherschützer darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ihrer Ansicht nach klar gegen das Europarecht verstoße und nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar sei. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine engeren oder weitergehenden Bestimmungen auf nationaler Ebene treffen. Der Gesetzesentwurf steht selbst in der rot-schwarzen Koalition in der Kritik: Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagte “Spiegel Online”, er sehe “an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, um das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland, tatsächlich zu erreichen”. Klingbeil kritisiert damit auch den eigenen Parteivorsitzenden: Der fragliche Entwurf stammt aus dem Wirtschaftsministerium von SPD-Chef Sigmar Gabriel.


     

    facebook Gruppe  facebook Seite  twitter  linkedin  Google+  tumblr  disqus  Pinterest  Marktplatz Mittelstand

     

    Mehr kostenlose Internet-Tipps

    Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an und erhalten Sie die neusten Beiträge rund um Google, Bing, facebook und das Internet.
    Enter your email address:


    Delivered by FeedBurner

    Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.

    20. September 2015No comments, , , , , , , Internetnutzung | Internetzugang | Mobile Devices | Tablet | WLan

    Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

    Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.




    Erfahrungen & Bewertungen zu Business View Photo Ag anzeigen - von