Google MyBusiness Seite – Welche Kategorie?

Ihr Branchenbucheintrag bei Google & Co.

Google MyBusiness Seite – Welche Kategorie?

Praxis & Erfahrungswerte

Täglich ruft ein Kunde an und Fragt, unter welcher Kategorie er sein Business eintragen soll. Da bei Google MyBusiness mehrere Kategorien zu einem Geschäft eingetragen werden können, sind die meisten erstaunt und wählen dann erst den Professionellen Eintragsservice durch uns.

 

Beispiele:

Chinesisches Buffet Restaurant

Hauptkategorie Chinesisches Restaurant, Unterkategorie Buffet-Restaurant und falls auch Lieferservice angeboten wird zusätzliche Kategorie Bringdienst für Essen

Brauereigasthof mit Übernachtungsmöglichkeit

Hauptkatgorie Brauereigaststätte, Unterkategorien (falls vorhanden) BrauereiHotelWLAN-Hotspot

Wildpark

Hauptkategorie Wildpark, sind folgende Örtlichkeiten vorhanden, sollten die jeweiligen Unterkategorien mit angegeben werden: Spielplatz, Gaststätte, Wasserfall

Hotel

Hauptkategorie Hotel (je nach Kategorie), sind folgende Örtlichkeiten vorhanden, sollten die jeweiligen Unterkategorien mit angegeben werden: Weinstube, Wellness-CenterWLAN-Hotspot, Fahrradverleih, Taxistand

DLRG Ortsgruppe – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Je nach Standort, ob Vereinsheim, Schwimmbad, oder fester Standort des Wasserrettungsdienstes kommen folgende Kategorien in Betracht: Freiwilligenorganisation, Schwimmverein, Gemeinnützige Organisation, Rettungsdienst, Schwimmschule, Verein

Nur wenn Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen wird Ihre Webseite in den Suchergebnissen (Google, bing, Apple, Yahoo…) am besten dargestellt.

Hier finden Sie alle Google MyBusiness Kategorien

» Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!

   

Haben wir Sie neugierig gemacht? Haben Sie noch Fragen?

Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Niederlassungen & Fotografen

PLZ BereichOrtTelefonMobileAnsprechpartner (Kontakt)
0 & 9 Dresden+49 351 3280856+49 176 63294156Bert Siegel
1Berlin+49 30 23599310+49 171 6140855Felix Steck
2 & 3Göttingen+49 551 5073566+49 172 5627261Michael Mehle
4 & 5Dortmund+49 231 9105385+49 176 49440028 WhatsAppDetlev Molitor
6 & 7Kaiserslautern+49 6302 6074084+49 170 2817480Friedhelm Rettig
8München+49 89 44992666+49 171 6140855Felix Steck
 
oder per E-Mail
  Bitte nutzen Sie für Ihren Beratungswunsch möglichst das Kontaktformular, da wir im Kundenauftrag sehr viel unterwegs sind und nicht immer sofort telefonisch erreichbar sind.

     

    Wir hoffen, dass Ihnen unsere Themenauswahl zusagt und freuen uns über Ihr Feedback.

     
     

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    21. Februar 2016No comments, , bing | branchenbucheintrag | geschäftsart | Google MyBusiness | google+ | kategorien | mybusiness | yahoo
    Content für Ihre WordPress Seite (Internetnews)

    Sie wollen mehr Besucher, besser gefunden werden?

    Internetnews Google, Yahoo, facebook, Bing

    Wie können unsere Internetnews Ihnen helfen? Da die News so eingebunden werden, als ob es Ihr eigener Content ist, diese Regelmäßig geändert werden, wird Ihre Homepage von den Suchmaschinen öfters besucht und mit dem zusätzlichen Content auch bei denen eingebunden.

    WordPress Anleitung

    • Dashboard ⇒ Design ⇒ Widgets dort das RSS (Einträge von einem beliebigen RSS- oder Atom-Feed.) in Ihre Widgets Default Area mittels Maus ziehen.
    • Folgende Angaben machen:
      • Gib die URL des RSS-Feeds hier ein: https://business-view.photo/feed/
      • Gib dem Feed einen Titel (optional): z.B.: Internet News oder SEO Informationen
      • Die Restlichen Angaben sollten selbsterklärend sein, und können nach Belieben ausgesucht werden.

    Alternative Installationen

    MySpace, TypePad, Blogger, HTML, PHP ⇒ Quellcode für Internews


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    20. Februar 2016No comments, , , blogger | html | internetnews | myspace | php | quellcode | typepad | Webmaster
    Selfies weit tödlicher als Haie

    Nicht nach streng wissenschaftlichen Maßstäben

    Selfies weit tödlicher als Haie

    28 Menschen sind im vergangenen Jahr laut Priceonomics im Zusammenhang mit Selfies ums Leben gekommen. Damit sind die bei vielen Smartphonenutzern so populären Selbstporträts deutlich gefährlicher für Leib und Leben als beispielsweise Haie. Gerade mal acht Menschen fielen den gefürchteten Raubfischen 2015 zum Opfer. Angeführt wird das – sicher nicht streng wissenschaftlichen Maßstäben genügende – Ranking von Todesfällen in Folge von erotischer Selbststrangulierung. Die Häufigsten selfiebezogenen Todesursachen sind übrigens Stürze aus großer Höhe, Ertrinken und Züge.

    ausgefallene Todesarten im vergleich

    Quelle: Statista

    Seit Ihr verrückt genug für diese Welt?

    Ständig habt Ihr innovative Ideen, seid kreativ und entwickelt die verrücktesten Dinge? Ihr packt da an, wo andere wegschauen? Ihr seid ein Verein, eine Firma oder auch eine Person, die für Ihre außergewöhnlichen Projekte stets ein Lächeln kassieren? Wir wollen Euch belohnen, mit einm einmaliges Marketingpaket im Wert von € 500, für Eure Ideen, Eure Arrangements, Euren Einsatz und Eure Zeit. Hier könnt Ihr zeigen, was Ihr drauf habt. Es kommt nicht darauf an, was Ihr macht… Informationen, wir Ihr euer Marketingpaket erhaltet!


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    19. Februar 2016No commentsgefährlich | haie | Selfies | Todesarten
    Mozilla Foundation nicht mehr von Google abhängig

    Suchmaschinenbetreiber Haupteinnahmequelle

    Mozilla Foundation nicht mehr von Google abhängig

    90 Prozent der Lizenzeinnahmen im Jahr 2014 stammten aus Partnerschaften mit Suchmaschinen welche im Firefox-Browser voreingestellt sind.

    Kein Geld mehr von Google

    Außerhalb der USA ist Google meist noch die voreingestellte Suchmaschine im Firefox. Ausnahmen sind unter anderem Russland mit Yandex, China mit Baidu sowie die Türkei mit Yandex.

    Mit Google habe man aktuell keine Geschäftsbeziehungen, betonte Mozilla, machen sich Mozilla und Google doch sowohl bei Browsern (Firefox vs. Chrome) als auch bei mobilen Betriebssystemen Konkurrenz (Firefox OS vs. Android).

     

     

    Yahoo! macht das Rennen

    Neuer Partner als Default-Suchmaschine für die USA ist Yahoo, dieser Vertrag läuft bis 2019.

    Firefox voreingestellte Suche

    USA Yahoo
    Europa Google
    China Baidu
    Russland Yandex
    Türkei Yandex

     

     

     


     




     


     

     


     


     

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    18. Februar 2016No comments, , , , baidu | china | europa | firefox | google+ | Mozilla | russland | suche | suchmaschine | türkei | usa | yahoo | yandex
    Yahoo steht zum Verkauf

    Yahoo steht zum Verkauf

    Die Rationalisierungsmaßnahmen gehen weiter. Yahoo trennt sich nicht nur von Mitarbeitern, auch einige Produkte werden eingestellt. Nur ein kleiner Teil der Yahoo-Magazine darf weiter bestehen.

    Für die in der Kritik stehende Yahoo-Chefin Marissa Mayer ist die Entscheidung ein weiterer Rückschlag.

    Das einst bei Nutzern beliebte Unternehmen hat den Anschluss an Wettbewerber wie Facebook verloren und steckt seit Jahren tief in der Krise.

     

     

    Deutschland ein “Wachstumsmarkt”

    Jetzt soll es bei Yahoo drei Plattformen geben: Suche, Mail und Tumblr. Bei den Medienangeboten setzt der Konzern auf vier Themen: Nachrichten, Sport, Finanzen und Lifestyle. Deutschland wurde neben USA, Kanada, Großbritannien, Hongkong und Taiwan zu den “Wachstumsmärkten” für Yahoo gezählt.

    Alle Infos über Yahoo bei heise online


     


     




     


     


     


     

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    18. Februar 2016No comments, , Finanzen | Lifestyle | Mail | Nachrichten | Sport | suche | tumblr | Verizon | verkauf | yahoo
    Datenpanne bei der EU?

    Seit kurzem ist das Online Dispute Resolution, die Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) in Betrieb, und schon eine Datenpanne, oder beabsichtigt?

    Über den Link, http://ec.europa.eu/consumers/odr/, den alle Internetportale, welche an Endkunden auf Ihrer Webseite haben sollten, inkl. Ebay & Co., wir berichteten auf unserer Seite, in unserem Beitrag vom 12.02.2016 – Handlungsbedarf, neue EU-Richtlinie, ergibt sich eine Diskussion über den Datenschutz.

    Sobald das Formular auf der EU-Seite aufgerufen wird, wir haben nur in Deutscher Sprache getestet, wird auf der zweiten Seite „Sie können einen Händler durch Suche nach seinem Namen, seiner Website und/oder seiner E-Mail-Adresse finden. Sofern der Händler bereits in diesem Portal registriert ist, werden seine Kontaktdaten automatisch ausgefüllt. Andernfalls müssen Sie nähere Angaben machen.“ eine Suche nach Händler angeboten.

    Was sagt die Suche – das der Händler schon gelistet ist? Es gibt nach ein paar Tagen schon Beschwerden über diesen Händler, also Finger weg?

    Zum Glück sind wir noch nicht gelistet…

    Unsere Anfrage an den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist gestellt, wir warten noch auf Antwort:

    1. Bitte um Erklärung, wie die Händler da hinein kommen?
    2. Wird diese Suche in kürze abgeschaltet?
    3. Soll dies Geschäftsschädigend sein?

    Zuständig ist der European Data Protection Supervisor. Die notwendigen Kontaktdaten oder ein Beschwerdeformulare finden Sie unter: https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS/cache/offonce?lang=de

    Was halten Sie davon, wir sind auf Ihre Kommentare gespannt.

     



     

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    17. Februar 2016No comments, , , , , datenpanne | Datenschutz | eu | EU Recht | eu richtlinie | European Data Protection Supervisor | OS-Plattform
    Oktober 2015 bis Februar 2016

    Seit dem 12. Semper 2015 ist unsere Webseite Online…

    SEO – Suchmaschinenoptimierung

    statistik

    Suchmaschinen Auswertung 26.09.2015

    google-statistik-2

    Suchmaschinen Auswertung 16.02.2016

    Alexa Rang

    Innerhalb von 5 Monaten, eine Besuchersteigerung von 800%.

    Wie schon damals im Blog-Beitrag vom 26.09.2015 geschrieben:

    Jetzt können wir uns ausruhen?!

    Nein, jetzt starten wir durch!

     

     

    Zum Sommerzeitbeginn am  So. 27. März 2016, um 02:00 MEZ bekommen wir die nächste Niederlassung dazu. Wir werden größer wie werden mehr, ganz nach dem Motto Ihr Deutschland-weites Projekt ist bei uns in guten Händen! Deutschlandweit keine Fahrtkosten, außer Inseln [*]!

    Wir suchen noch mehr Kollegen, schauen Sie sich doch mal in unserem Job-Portal um.


    [*] 18565 Hiddensee, 25849 Pellworm, 25859 Hooge, 25863 Langeneß, 25869 Gröde, 25938 Föhr, 25946 Amrum, 25980, 25992, 25996, 25997, 25999 Sylt 26465 Langeoog, 26474 Spiekeroog, 26486 Wangerooge, 26548 Norderney, 26571 Juist, 26579 Baltrum, 26757 Borkum, 27498 Helgoland

     



     

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    16. Februar 2016No comments, , alexa | Falkenstein | geo:lat=49.6076784 | geo:lon=7.875367800000049 | geotagged | pagerang | SEO | Suchmaschinenoptimierung | vergleich | webseitenbesucher
    Datenschutz mit SSL garantiert

    Mit dem SSL-Zertifikat sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungs- und Kundendaten vertraulich bleiben. Somit können Sie mit bestem Gewissen Ihre sensiblen Daten über das Internet versenden, da diese ausschließlich vom Absender und Empfänger gelesen werden.

    SSL-Zertifikate schützen vor unerlaubter Manipulation in drei entscheidenden Punkten:

    1. Ein SSL-Zertifikat ermöglicht die Verschlüsselung vertraulicher Daten bei Online-Transaktionen
    2. Jedes SSL-Zertifikat enthält eindeutige und authentifizierte Informationen über den Eigentümer des Zertifikats
    3. Eine Zertifizierungsstelle überprüft bei der Ausstellung die Identität des Zertifikatsinhabers

    Woran erkenne ich eine SSL-Verbindung?

    Wenn Sie eine sichere Website besuchen, bietet ein SSL-Zertifikat Informationen über den Webserver und stellt eine verschlüsselte Verbindung her. Dieser Vorgang findet im Bruchteil einer Sekunde statt. Die Gewissheit sowie die sichtbare Kennzeichnung im Web-Browser, dass eine ordnungsgemäße Verbindung vorliegt, erkennen Sie an der SSL-Verbindung https.

    Die SSL-Verbindung https wird bei uns überall genutzt, wir ermöglichen Ihnen somit den vertrauensvollen Einkauf und die Übermittlung Ihrer Daten.

    Social Network Empfehlungen

    Da es sich technisch gesehen um unterschiedliche Domains handelt http://business-view.photo/ und https://business-view.photo/ sind alle unsere Zähler, bei facebook, google+, twitter, linkedin etc. auf Null gefallen, hier hoffen wir auf Sie, das Sie auch unsere Domain, mit der neuen Sicherheit für gut befinden.

    Egal wie Sie unsere Domain aufrufen, es wird immer verschlüsselt!

    https://business-view.photo/

    https://business-view.photo/

    https://www.business-view.photo/

    http://www.business-view.photo/

    Anleitung WordPress Umstellung auf SSL / https://

    In unserer WordPress SOS FAQ, haben wir für Sie eine kleine Anleitung für die Umstellung hinterlegt.

    Internetsicherheit – Wir machen mit!

    Unsere Webseite wird unabhängig von McAfee Siteadvisor auf Sicherheitsmängel geprüft, wie z.B. Malware, Phishing, Spam und gefährliche Downloads, unten im Footer Bereich können Sie uns Testen.

    Zusätzliche Informationen

    Phishing Mails! Hier 7 Tipps, wie Sie sich vor Phishing schützen!

    • Loggen Sie sich, wenn möglich, nicht über öffentliche WLAN-Netze in Passwortgeschütze Bereiche ein.
    • Prüfen Sie immer den Link, auf den Sie klicken möchten insbesondere auf Schreibfehler.
    • Geben Sie Ihre Logindaten nur ein, wenn die Verbindung der Webseite verschlüsselt ist (SSL https://).
    • Öffnen Sie keine Anhänge Ihnen unbekannter Mailabsender.
    • Wenn Sie eine Phishing-Kampagne entdecken, informieren Sie den jeweiligen Anbieter.
    • Ändern Sie regelmäßig Ihre Passworte zu sensiblen Bereichen.
    • Nutzen Sie ein sicheres Passwort!

     



     

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    15. Februar 2016No comments, , anleitung | business view photo ag | Datenschutz | faq | https | Internetsicherheit | sos | ssl | SSL-Verbindung | SSL-Zertifikat | Virenscanner | Virenschutz | wordpress
    Handlungsbedarf – Neue EU-Richtlinie

    Vielleicht schon mal gesehen?

    Link zur Online-Plattform der EU-Kommission

    Zusätzliche Informationen, mit Einbindemöglichkeit auf Ihrer Webseite, finden Sie bei unter anderem unter: European Consumer Complaint Form (Beschwerdeformular)

    Pflichtinformationen betreffend die Online-Streitbeilegung, ADR-Richtlinie, ODR-Verordnung, OS-Plattform

    Abmahnung Droht

    Seit dem 09.01.2016 gibt es aufgrund des Inkrafttretens der EU-Verordnung 524/2013 die Verpflichtung, auf die EU-Plattform für Online-Streitschlichtung (Online-Streitschlichtung =OS) zu verlinken. Ferner muss die Email-Adresse des Anbieters angegeben werden.

    Art. 14 ODR-Verordnung verpflichtet somit – ab dem 09.01.2016, da die Verordnung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt – jeden Online-Händler dazu. (Hier ist eine Frist zum 09.01.2016 zu beachten, die sich mangels Verfügbarkeit der bereit zu stellenden Plattform aber auf den 15.02.2016 verschieben wird)

    • auf seiner Website einen Link zur OS-Plattform einzurichten, der für Verbraucher leicht zugänglich ist

    und

    • seine Email-Adresse (zusammen mit dem Link) leicht zugänglich anzugeben.

    Erläuterung der Funktionsweise

    Eine anschauliche Darstellung der Funktionsweise findet sich in der “Presentation to IMCO” (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) mit dem Titel “THE ONLINE DISPUTE RESOLUTION (ODR) PLATFORM“ (PDF)

    Die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS) für Unternehmer ist nicht zwingend.

    Link zur OS-Plattform

    Wir weisen darauf hin, dass die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung steht.
    Unsere E-Mailadresse lautet: ……..@ ……………






    § 36 SVGB sieht jedoch unabhängig davon eine allgemeine Informationspflicht vor.

    Danach ist ein Unternehmer grundsätzlich verpflichtet ist, in seinen AGB über die Teilnahmemöglichkeit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren (Ausnahme, abhängig von der Betriebsgröße, siehe § 36 III VSGB).

    § 36 Allgemeine Informationspflicht

    (1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedin-gungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

    1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und

    2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

    (2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

    1. auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,

    2. zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.

    (3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

    Die Informationspflicht wird sich im Übrigen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge aus Art. 246a Abs. 1 Nr. 16 EGBGB (entsprechende Verträge über Finanzdienstleistungen: Art. 246b Abs. 1 Nr. 18 EGBGB) ergeben:

    „Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

    gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.“

    Siehe hierzu unsere Terms & Condition – Online Streitbeilegung

    Folge von Verstößen

    Bei den neu geschaffenen Informationspflichten (VSBG und ODR-Verordnung) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG n. F. (vormals § 4 Nr. 11 UWG). Verstöße können somit von Verbänden oder von Mitbewerbern (§ 8 I, III UWG) kostenpflichtig abgemahnt werden. Es ist davon auszugehen, dass es spätestens ab Verfügbarkeit der OS-Plattform (voraussichtlich also ab dem 15.02.2016) zu diesbezüglichen Abmahnwellen kommen wird.

    eBay, Amazon & Co.

    Es sind somit nicht nur Internethändler, sei es über den eigenen Shop, Amazon oder eBay, die von der neuen Linkpflicht betroffen sind. Soweit nicht nur telefonisch etwas bestellt werden kann, betrifft die Informationspflicht auch

    und viele andere. Nach dem ersten Eindruck sind aktuell in erster Linie Online-Händler damit beschäftigt, die Linkpflicht umzusetzen. Weitere Branchen werden wahrscheinlich erst dann folgen, wenn die erste Abmahnung zu diesem Thema vorliegt.

    Umsetzung bei eBay

    Bei eBay.de lässt sich unter dem Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein Freitext mit aufnehmen. Der oben genannte Infotext muss daher an dieser Stelle dargestellt werden.

    Max Mustermann
    Mustermannstr. 12
    12345 Musterstadt
    Deutschland

    Tel.: 0123 1212121212
    E-Mail: mustermann@example.com

    Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

    So können Sie den Text bei eBay unterhalb des Impressums (das Impressum heißt bei eBay “Rechtliche Informationen des Anbieters”) einpflegen:

    • Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
    • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto” auf „Einstellungen”.
    • Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer”.
    • Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern”. Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen. Dort in dem Kasten “Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben” den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr“ platzieren.

    Hinweis: Der Link bei eBay muss nicht klickbar sein.

    Tipp:

    • Fügen Sie bei Amazon unterhalb Ihres Impressums folgenden Text ein: ” Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr”
    • Danach ans Ende der Einfügung klicken und einmal mit „Backspace“ zurück, so dass die Unterstreichung verschwindet. Dann erst Eingaben speichern.

    Zusätzliche Informationen

    Onlinehandel

    Wer Onlinehandel betreibt (auch eBay & Co)  sollte sich den Leitfaden der Wettbewerbszentrale durchlesen, als Gratis Download unter Verträge und Gesetzte ⇒ Onlinehandel

    Info :: Europäische Union & Europäischer Wirtschaftsraum


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    12. Februar 2016No comments, , , , , abmahnung | Abmahnwelle | agb | allgemeine geschäftsbedingungen | Amazon | ebay | EU Recht | eu richtlinie | gesetz | internet | Internethandel | streitschlichtung
    Google – Richtlinien für Webmaster überarbeitet

    Neue Richtlinien für Webmaster von Google

    GOOGLE Richtlinien für Webmaster – UPDATE 2016

    Vor ein paar Tagen hat Google die Richtlinien für Webmaster aktualisiert.

    Google hat die Richtlinien neu strukturiert. Früher teilten sie sich in die Unterpunkte „Design- und Inhaltsrichtlinien“, „Technische Richtlinien“ und „Qualitätsrichtlinien“.
    Die ersten beiden Punkte verschmelzen nun unter „Allgemeine Richtlinien“ und unterteilen sich dann in die logischen Webmaster-Fragestellungen:

    • Google beim Finden der Seiten unterstützen
    • Google beim Erkennen der Seiten unterstützen
    • Besucher beim Verwenden der Seiten unterstützen

    Bei Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien kann Google Ihre Website leichter finden, indexieren und platzieren.

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    Wichtige Änderungen

    Verweisende Link sollte entweder als Text geschrieben werden, oder im Fall von Bildern ein ALT-Attribut enthalten, das für die Zielseite relevant ist.

    Stellen Sie sicher, dass die wichtigsten Inhalte Ihrer Website standardmäßig sichtbar sind. Google ist in der Lage, HTML-Inhalte zu crawlen, die sich hinter Navigationselementen wie Tabs oder maximierbaren Bereichen verbergen. Wir stufen diese Inhalte jedoch als weniger zugänglich für Nutzer ein und sind der Ansicht, dass die wichtigsten Informationen in der Standard-Seitenansicht sichtbar sein sollten.

    Ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich Werbelinks (Affiliate Programme) auf Ihren Seiten nicht auf das Suchmaschinen-Ranking auswirken. Verhindern Sie zum Beispiel mithilfe von robots.txt oder rel=”nofollow”, dass Werbelinks gecrawlt werden.

    Dies gilt nicht für Interessante Seiten, Freunde etc. sondern um Kauflinks und echte Werbung!

    Stellen Sie sicher, dass alle Links auf Live-Webseiten verweisen. Verwenden Sie gültiges HTML.

    Testen Sie Ihre Webseite, zum Webseiten-Test

    Gestalten Sie Ihre Website für alle Gerätetypen und -größen, einschließlich Desktop-Computern, Tablets und Smartphones. Mithilfe des Tools für den Test auf Optimierung für Mobilgeräte können Sie feststellen, wie gut Ihre Seiten auf Mobilgeräten funktionieren, und Feedback zu erforderlichen Korrekturen erhalten.

    Siehe auch unseren Artikel vom 17.10.2015 – Wer zu spät kommt, den bestraft Google

    Baut sichere sowie verständliche und logisch strukturierte Webseiten, die schnell laden, auf jedem Device dargestellt werden können und für jedermann zugänglich sind!

    Es hat nichts zu unseren SEO-Tipps, geändert – diese bleiben weiterhin aktuell und werden nach Bedarf auf den neusten Stand gebracht.

     

    Zur Onlineversion der Richtlinien für Webmaster bei GOOGLE, oder als PDF Download Google Webmaster Richtlinien, in unserem Downloadbereich finden Sie auch die Webmastertipps vom Yahoo|Bing Netzwerk.

     

    Producing a ranking for pages using distances in a Web-link graph

    Google hat am 20.10.2015 ein neues Patent zugeteilt bekommen, welches konkurrierende Webseiten danach rankt, wie „weit“ sie von einem Set der sogenannten „Seed Pages“ (Trust-Sites) entfernt sind. Die Seite, die in Summe den „kürzesten Link-Weg“ zu einer der Seed-Pages aufweist, bekommt den besten „Ranking-Score“.

    Der kürzeste Weg ist hierbei aber nicht zwingend der mit den wenigsten „Klicks“. Jedem Link im betrachteten Linkgraphen wird ein bestimmter Wert (Link-Länge) zugewiesen. Dann entscheidet die Summe aller Link-Werte über den kürzesten Weg.

    Das heißt das totgesagte Thema Linkbuilding, sollte wieder beachtet werden, hierzu empfehlen wir z.B. unsere Pressemeldungen. Testen Sie mal selbst, suchen Sie in Ihrer Lieblings Suchmaschine nach “Seit Ihr verrückt genug für diese Welt?” ⇒ z.B.: GOOGLE, Bing, Yahoo


     




     




     

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    11. Februar 2016No comments, , , Affiliate | bing | google+ | Richtlinie | Webmaster

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