Internet

Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

 

Früher landeten private Schnappschüsse in Fotoalben. Heute finden sie in null komma nichts ihren Weg ins Internet. Bei Facebook, Google+ und Co kann sich dann eine mehr oder weniger breite Öffentlichkeit an den Bildern erfreuen. Doch nicht immer ist das im Interesse der Abgebildeten.

Quelle: Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

Sind Fremde gut auf einem Bild zu erkennen, darf man es eigentlich nicht veröffentlichen. Das Gleiche gilt für Fotomodelle mit verminderter Entscheidungsfähigkeit: Betrunkene sollte man am besten gar nicht fotografieren, mit der Veröffentlichung aber zumindest so lange warten, bis sie wieder nüchtern sind. Eine Zustimmung, die im Vollrausch erteilt wird, ist ungültig. Bei Kindern muss man vorher die Eltern fragen, raten die Rechtsexperten der Arag-Rechtsschutzversicherung.

Nun sind die Bildrechte nicht überall so restriktiv wie bei privaten Bildern. Fotos, die auf öffentlichen Versammlungen entstehen, darf man drucken oder ins Netz stellen, ohne die Abgebildeten um Erlaubnis zu bitten. Das gilt für Faschingsumzüge oder Demos genauso wie für Sportveranstaltungen oder Konzerte. Und auch, wenn sich Personen nur zufällig aufs Bild “verirren”, steht der Veröffentlichung nichts im Wege. Alles andere wäre auch schwerlich praktikabel: Schließlich kann etwa ein Tourist, der seinen Besuch am Brandenburger Tor auf Facebook dokumentieren möchte, nicht alle anderen Besucher bitten, kurz zur Seite zu treten. All jene, die sich sonst noch auf dem Bild tummeln, sind Beiwerk.

Anders ist die Rechtslage, wenn die fotografierte Person das eigentliche Motiv der Aufnahme ist. Wer etwa eine unbekannte Schöne am Strand ablichtet oder einen einzelnen Fußballfan im Fanblock porträtiert, kann sich nicht auf die Veröffentlichungsfreiheit berufen, sondern braucht die Erlaubnis seines Modells.

Download

Für Mitarbeiter Fotos und Daten auf Homepages, haben wir bei uns im Downloadbereich einen entsprechenden Vertrag, hinterlegt. https://business-view.photo/download/



 

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4. Oktober 2015No comments, , , , fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | rechtliches | social media
Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

 

Ein Berufsfotograf macht Bilder, sein Auftraggeber bezahlt ihn dafür und stellt die Fotos auf seine Website. Wer die Fotos geknipst hat, schreibt er allerdings nicht dazu. Ist er dazu verpflichtet?

Quelle: Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

Wer einen Fotografen bezahlt, darf die Bilder nutzen. Den Namen des Fotografen muss man aber trotzdem nennen, stellt das Amtsgericht München klar (Az.: 142 C 11428/15). Ansonsten wird Schadensersatz fällig.

Das Hotel habe die Fotos öffentlich zugänglich gemacht, ohne den Urheber anzuführen. Damit habe es gegen das Namensnennungsrecht verstoßen. Nach dem Gesetz hat der Fotograf nämlich allein das Recht, darüber zu bestimmen, ob die Fotos nur mit seiner Namensnennung verwendet werden dürfen. Auch wenn er dem Hotel im Vertrag die unbeschränkten Nutzungsrechte einräumt, verzichtet er damit nicht darauf, genannt zu werden. Das Hotel konnte auch nicht nachweisen, dass die Fotografenangabe bei Bildern in der Branche unüblich ist.

Das Namensnennungsrecht gilt insbesondere für Berufsfotografen, die schon aus Werbegründen ein Interesse daran haben, mit ihren Bildern in Verbindung gebracht zu werden. Der Name muss zwar nicht zwingend auf oder unter dem Bild stehen, aber so, dass er dem Foto zugeordnet werden kann. Ob auch Hobbyfotografen ein Recht auf Schadensersatz haben, wenn ihre Bilder anonym verwendet werden, ist rechtlich umstritten. Manche Gerichte sind der Ansicht, dass ihnen kein materieller Schaden entsteht – zumindest dann nicht, wenn sie ihre Fotos sonst kostenlos über Plattformen wie Pixelio oder Fotolia zur Verfügung stellen.

Zugehörige Artikel/Dokumente

Unterlagen zum Webinar „Urheberrechte des Fotografen“

Vorhandene Fotos für die Internet Modifizieren


 


 

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4. Oktober 2015No comments, , , , , , , , , , , , facebook | fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | google places | google+ | n-tv | rechtliches | Street View Trusted
Bundeskabinett bringt WLAN-Gesetz auf den Weg

Internet – Bundeskabinett bringt umstrittenes WLAN-Gesetz auf den Weg – Multimedia – Hamburger Abendblatt

Öffentliche WLAN-Zugänge gibt es in Deutschland weniger als in anderen Ländern. Mit einem geänderten Telemediengesetz will die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit für Anbieter geben. Doch Kritiker laufen Sturm: Ihnen gehen die Vorschläge nicht weit genug.

Quelle: Internet – Bundeskabinett bringt umstrittenes WLAN-Gesetz auf den Weg – Multimedia – Hamburger Abendblatt

Bereits im Juli hatten Verbraucherschützer darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ihrer Ansicht nach klar gegen das Europarecht verstoße und nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar sei. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine engeren oder weitergehenden Bestimmungen auf nationaler Ebene treffen. Der Gesetzesentwurf steht selbst in der rot-schwarzen Koalition in der Kritik: Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagte “Spiegel Online”, er sehe “an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, um das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland, tatsächlich zu erreichen”. Klingbeil kritisiert damit auch den eigenen Parteivorsitzenden: Der fragliche Entwurf stammt aus dem Wirtschaftsministerium von SPD-Chef Sigmar Gabriel.


 

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20. September 2015No comments, , , , , , , Internetnutzung | Internetzugang | Mobile Devices | Tablet | WLan
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26. Juli 2015No comments, , , , cookie | html | programmierung | rechtliches
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Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer. Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann aber auch in einer Datenschutzerklärung erfolgen.

Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

Google Adsense

Google verpflichtet alle AdSense Nutzer seit September 2015, den Nutzern einen Hinweis auf die Google-Cookies anzuzeigen. Dazu hat Google “Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EUExterner Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimeronline gestellt.

Dort heißt es unter anderem, Webseiten-Betreiber müssen

  • „wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen“ um den Nutzer über das Speichern und Weitergeben der Daten zu informieren und
  • müssen eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholen.

Damit geht Google sogar weiter als viele EU-Datenschutzbehörden es fordern. So hat beispielsweise der britische Datenschutzbeauftragte, von Google, erklärt, eine ausdrückliche Einwilligung wäre bei Cookies nicht erforderlich, es würde ein entsprechender Hinweis genügen. Andererseits schreibt Google die Einwilligung nur für AdSense und Double Klick vor, nicht hingegen für andere Dienste wie Google Analytics.

Da aber insbesondere auch bei Analytics Cookies gesetzt werden, empfehlen wir hier

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IP-Adresse anonymisieren bei Google

<script>
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');

ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'auto'); oder ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'example.com');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');

</script>

Es muss nur zusätzlich die Zeile ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);, in dem Block ga… eingeführt werden.

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26. Juli 2015No comments, , , , , , Adsense | cookie | Drupal | Google Adsense | html | HTML5 | Joomla! | php | programmierung | rechtliches | TYPO3 | update | webseiten | wordpress

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