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yahoo - Google Street View Rundgang, von innen ansehen, für Unternehmer - Page 34

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341 Result(s) found!
Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

 

Früher landeten private Schnappschüsse in Fotoalben. Heute finden sie in null komma nichts ihren Weg ins Internet. Bei Facebook, Google+ und Co kann sich dann eine mehr oder weniger breite Öffentlichkeit an den Bildern erfreuen. Doch nicht immer ist das im Interesse der Abgebildeten.

Quelle: Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

Sind Fremde gut auf einem Bild zu erkennen, darf man es eigentlich nicht veröffentlichen. Das Gleiche gilt für Fotomodelle mit verminderter Entscheidungsfähigkeit: Betrunkene sollte man am besten gar nicht fotografieren, mit der Veröffentlichung aber zumindest so lange warten, bis sie wieder nüchtern sind. Eine Zustimmung, die im Vollrausch erteilt wird, ist ungültig. Bei Kindern muss man vorher die Eltern fragen, raten die Rechtsexperten der Arag-Rechtsschutzversicherung.

Nun sind die Bildrechte nicht überall so restriktiv wie bei privaten Bildern. Fotos, die auf öffentlichen Versammlungen entstehen, darf man drucken oder ins Netz stellen, ohne die Abgebildeten um Erlaubnis zu bitten. Das gilt für Faschingsumzüge oder Demos genauso wie für Sportveranstaltungen oder Konzerte. Und auch, wenn sich Personen nur zufällig aufs Bild “verirren”, steht der Veröffentlichung nichts im Wege. Alles andere wäre auch schwerlich praktikabel: Schließlich kann etwa ein Tourist, der seinen Besuch am Brandenburger Tor auf Facebook dokumentieren möchte, nicht alle anderen Besucher bitten, kurz zur Seite zu treten. All jene, die sich sonst noch auf dem Bild tummeln, sind Beiwerk.

Anders ist die Rechtslage, wenn die fotografierte Person das eigentliche Motiv der Aufnahme ist. Wer etwa eine unbekannte Schöne am Strand ablichtet oder einen einzelnen Fußballfan im Fanblock porträtiert, kann sich nicht auf die Veröffentlichungsfreiheit berufen, sondern braucht die Erlaubnis seines Modells.

Download

Für Mitarbeiter Fotos und Daten auf Homepages, haben wir bei uns im Downloadbereich einen entsprechenden Vertrag, hinterlegt. https://business-view.photo/download/



 

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4. Oktober 2015No comments, , , , fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | rechtliches | social media
Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

 

Ein Berufsfotograf macht Bilder, sein Auftraggeber bezahlt ihn dafür und stellt die Fotos auf seine Website. Wer die Fotos geknipst hat, schreibt er allerdings nicht dazu. Ist er dazu verpflichtet?

Quelle: Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

Wer einen Fotografen bezahlt, darf die Bilder nutzen. Den Namen des Fotografen muss man aber trotzdem nennen, stellt das Amtsgericht München klar (Az.: 142 C 11428/15). Ansonsten wird Schadensersatz fällig.

Das Hotel habe die Fotos öffentlich zugänglich gemacht, ohne den Urheber anzuführen. Damit habe es gegen das Namensnennungsrecht verstoßen. Nach dem Gesetz hat der Fotograf nämlich allein das Recht, darüber zu bestimmen, ob die Fotos nur mit seiner Namensnennung verwendet werden dürfen. Auch wenn er dem Hotel im Vertrag die unbeschränkten Nutzungsrechte einräumt, verzichtet er damit nicht darauf, genannt zu werden. Das Hotel konnte auch nicht nachweisen, dass die Fotografenangabe bei Bildern in der Branche unüblich ist.

Das Namensnennungsrecht gilt insbesondere für Berufsfotografen, die schon aus Werbegründen ein Interesse daran haben, mit ihren Bildern in Verbindung gebracht zu werden. Der Name muss zwar nicht zwingend auf oder unter dem Bild stehen, aber so, dass er dem Foto zugeordnet werden kann. Ob auch Hobbyfotografen ein Recht auf Schadensersatz haben, wenn ihre Bilder anonym verwendet werden, ist rechtlich umstritten. Manche Gerichte sind der Ansicht, dass ihnen kein materieller Schaden entsteht – zumindest dann nicht, wenn sie ihre Fotos sonst kostenlos über Plattformen wie Pixelio oder Fotolia zur Verfügung stellen.

Zugehörige Artikel/Dokumente

Unterlagen zum Webinar „Urheberrechte des Fotografen“

Vorhandene Fotos für die Internet Modifizieren


 


 

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4. Oktober 2015No comments, , , , , , , , , , , , facebook | fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | google places | google+ | n-tv | rechtliches | Street View Trusted
60 Sekunden im Internet

60-Sekunden-im-Internet

60 Sekunden im Internet!

Wann Starten Sie durch? Mehr Kunden zu gewinnen…

Sie haben ein begrenztes Budget? Kein Problem, wir holen das Maximum für Sie heraus!

GOOGLE & Bing & facebook = onLINE :: Ihre Chance im Internet

Ob ein Like, eine Bewertung, ein Kommentar oder ein Tweet – die Kommunikation findet online statt. Viele Unternehmen haben das verstanden und sind in den Sozialen Netzwerken vertreten. Oft werden große Fehler gemacht, oder nicht das ganze Potential ausgeschöpft.

Im Internet gefunden zu werden ist (k)eine Kunst!

Für Ihre Kunden

Wie Sie sich aus der grauen Masse hervorheben und Ihren potentiellen Kunden neugierig machen!

Gegen Ihre Konkurrenz

Wie Sie Ihre „Marketing-Speerspitze“ entwickeln, mit der Sie sich von Ihrer Konkurrenz meilenweit abheben!

Googeln Sie auch? Google ist die meistgenutzte Suchmaschine – Weltweit

Einmalige Investition, dauerhafte Präsenz. Keine Folgekosten!

  • Sie verbessern Ihr Google-Ranking
  • Starke Präsenz in Google Maps und in der Google-Suche
  • Deutliche Aufwertung Ihres Brancheneintrags in Google Maps
  • Inklusive Fotopaket (POI) zur beliebigen Verwendung z.B. für Broschüren, Flyer, Website, Anzeigen, Plakate etc.
  • Einfache und kostenlose Einbindung in Ihrer Website/Homepage und soziale Medien z.B. Facebook, Google+, Twitter…
  • Optimale Darstellung auf beliebigen Endgeräten, egal ob PC, Tablet oder Smartphone [Artikel Schloss Bellevue]

Facebook ist das meistgenutzte Social Network – Weltweit

Für eine Vielzahl von Nutzern bedeute Internet = Facebook. Weltweit sind mehr als 1,32 Milliarden Mensch bei Facebook registriert. Allein in Deutschland gibt es fast 30 Millionen Nutzer. Das ist mehr als die Hälfte der deutschen Internetnutzer. Mehr als 19 Millionen davon sind jeden Tag auf Facebook aktiv und das oft mehr als eine Stunde täglich. Auch in der Schweiz und Österreich sieht die die Situation nicht anders aus. So sind in der Schweiz 3,44 Millionen Nutzer mindestens einmal im Monat auf Facebook aktiv. Das sind rund 42 Prozent der gesamt Bevölkerung. Auch in Österreich ist Facebook mit Abstand das beliebteste soziale Online-Netzwerk. Rund 39 Prozent der Einwohner sind hier auf Facebook aktiv. Das sind rund 3,2 Millionen Facebook-Accounts. Auch wenn Facebook den Ruf hat, gerade junge Menschen anzusprechen, sind ca. 50 Prozent der Nutzer zwischen 30 und 60 Jahren alt. Ungeheure Zahlen, die das Potential von Facebook deutlich zeigen.

Mit einer Virtuellen Tour auf Facebook erreichen Sie Ihre Kunden also genau dort, wo Sie ohnehin schon aktiv sind. Die nahtlose Integration Ihrer Virtuellen 360° Panoramatour in Ihrer Facebook Firmenseite, garantiert für den User ein Optimales Erlebnis.

Microsoft Bing ist der Newslieferant für Windows Computer, Tablet, Smartphone und Voreingestellt im Internet Explorer

Auch wenn die Suchmaschine im Weltweiten Vergleich, nur 10% Suchanfragen liefert, sind dies täglich eine ganze Menge für Ihr Business, Ihr Lokales Geschäft. Wussten Sie, das Yahoo auch zu Microsoft gehört?

offLINE ist ihr Geschäft, ihr Business, ihr Schaufenster

Machen Sie Neukunden auf Ihr Geschäft mit onLINE Marketing Neugierig – Beides zusammen ist die Marketing Speerspitze.

onLINE & offLINE = oneLINE

Wann starten Sie durch? Holen Sie mit einem Paket Ihre neuen Kunden im Internet ab! Erstellen Sie eine Werbekampagne für neue Kunden, einmalige Kosten, kein Abo – dauerhaft Präsent.

Es ist nicht zu fragen ob jemand eine 360 Grad Panorama Business Tour, für seine Kunden möchte, sondern wann er diese Implementiert und auch das wie ist entscheidend!

Wo suchen Sie nach Geschäften, Hotels, Restaurants und Informationen? Wo nach Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten?

Seien Sie ehrlich Google, facebooken Sie nicht auch!

Das Startpaket – alle Kanäle, einmalige Kosten, kein Abo

23. September 2015No comments, , , , , , , 60 Sekunden | apple | bing | branchenbucheintrag | businessview | facebook | google maps | google plus | google+ | internet | mybusiness | social media | yahoo
Deutschland Entwicklungsland bei Street View :: Bild

GOOGLES DIENST IN DEUTSCHLAND WENIG WERT
Bei Street View sind wir ein Entwicklungsland

Der Blick auf die Karte ist ernüchternd: Deutschland ist bei Street View etwa so gut erfasst wie Serbien, die Ukraine, Österreich oder Madagaskar. Und dort, wo wir erfasst sind, werden viele einzelne Bereich verpixelt. Spannende Extras wie die Google-Zeitreise werden in Deutschland überhaupt nicht angeboten. Die Street-View-Bilder wurden zuletzt 2011 aktualisiert. Aber wie wurden wir bloß zum weißen Fleck auf der digitalen Karte der Welt?

zum kompletten Beitrag : Bei Street View sind wir ein Entwicklungsland


 


 

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25. August 2015No comments, , , , , , businessview | Internetnutzung | PhotoSphere | StreetView
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    24. August 2015No comments, eCommerce | fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | google maps | google places | google plus | Mobile Devices | mybusiness | online-shopper | onlineeinkauf | PhotoSphere | Street View Trusted | Tablet | tourextender
    Google und Facebook dominieren mobile Werbung

    32,7 Milliarden US-Dollar, 85 Prozent mehr als im Vorjahr, werden laut einer eMarketer-Prognose dieses Jahr weltweit mit mobiler Werbung umgesetzt. Davon wird der Löwenanteil auch 2014 auf Google (50,2 Prozent) und Facebook (22,3 Prozent) entfallen. Während aber der Suchmaschinenriesen laut Einschätzung der Analysten bei rund 50 Prozent stagnieren wird, dürfte es dem Sozialen Netzwerk gelingen, seinen Anteil am mobilen Werbekuchen weiter zu steigern. Dagegen tritt Twitter weiter auf der Stelle. 2,8 Prozent der Investitionen in Werbung auf Smartphones und Tablets werden auf den Kurznachrichtendienst entfallen, das sind lediglich 0,4 Prozentpunkte mehr als 2013. Wann starten Sie bei Google, Facebook & Co. durch?
    infografik_Marktanteile_bei_mobiler_Werbung
    Quelle statista


     


     

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    19. August 2015No comments, , , , facebook | google+ | mobile | social media | twitter | werbung
    Schloss Bellevue – 360-Grad-Rundgang

    Gerade gelesen: 360-Grad-Rundgang durch Schloss Bellevue, zu finden unter http://www.bundespraesident.de/DE/Die-Amtssitze/Schloss-Bellevue/Rundgang-360/rundgang-360-node.html, da komme ich nicht Umher ein paar Bemerkungen zu schreiben.

    Durchstreifen Sie in unserem 360-Grad-Rundgang die Säle und den Park von Schloss Bellevue. Über Gemälde und ausgewählte Kunstwerke, auf die Sie in den Räumlichkeiten des Schlosses und im Park stoßen, können Sie per Mausklick mehr erfahren.

    Halt aber nicht für alle! Smartphone, Tablet und Co. werden ausgeschlossen!

    19. Aug. 2015: Für die Anzeige benötigen Sie den Flash-Player in der Version 9. Sollte der entsprechende Flash-Player bei Ihnen nicht vorhanden sein, erfolgt eine automatische Installation. Folgen Sie dazu bitte den Installationsanweisungen.

    UPDATE 2019: Mittlerweile funktioniert es auch auf Smartphone, Tablet & Co.

    Nicht so bei Google Street View Trusted Rundgänge, diese laufen auf allen Endgeräten die Irgendwie ins Internet kommen, ohne zusätzliche Softwareinstallation, z.B. auf iPhone, iPad, Android Smartphone & Tablet, Windows Phone, Blackberry, PC & Notebook mit Windows, OS/2, Linux, Unix, Mac – hoffe ich habe kein Gerät vergessen 🙂 Machen Sie den Test

    Ich Möchte nicht die Arbeit des Kollegen Hemke schmälern, die Aufnahmen sind gelungen.

    Andere Negativbeispiele sind unter anderem:

    Die verlorene Bibliothek im Kloster Eberbach, Rathaus Brüssel, Neuschwanstein, Philharmonie Luxemburg, Liebieghaus, Weimarer Schloss, Prinzregententheater, Orpheus und Eurydike im Bodemuseum, Mailänder Scala – Teatro alla Scala, Rudolfinum – Prag, Angkor Wat, Weimarer Bauhaus, Hamburg – Opernloft, Neues Museum Berlin, Anne-Frank-Ausstellung, Rathaus – Rotterdam, Schloss Weimar, Laeiszhalle – Hamburg, Landestheater Salzburg, Trausaal im Rathaus von Salzburg, Semperoper

    Unser Tipp: Google Street View Trusted 360 Grad Panoramarundgänge, sind weltweit 24h erlebbar, werden auf hochperformanten Google Servern gehostet, so das auch Ihre Webseite keinen Datenverbrauch hat. Die Rundgänge können ohne die Installation von zusätzlicher Software in die eigene und fremde Webseiten eingebaut werden und auf Sozialen Medien, wie zum Beispiel facebook, eingebunden werden.


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    19. August 2015No comments, , , , , , , businessview | fotografieren | fotos | google plus | google+ | html | Mobile Devices | mybusiness | PhotoSphere | programmierung | Schloss Bellevue | Smartphone | social media | Tablet
    Telefonkosten Sonderrufnummern

    Telefonkosten [*]

    0800 (Gratis, z.T. nicht aus Telefonzellen oder Mobil erreichbar)

    0700 (Mo.-Fr. 9-18 Uhr: 12,4 Ct/min, sonst: 6,2 Ct/min)

    0180-1 (3,9 Ct/min)

    0180-2 (6,0 Ct/Anruf)

    0180-3 (9,0 Ct/min)

    0180-4 (20 Ct/Anruf)

    0180-5 (14 Ct/min)

    0900-X (frei tarifierbar, Preis laut Ansage, maximal 3 Euro pro Minute, oder 10 Euro pro Anruf)

    Service wird bei uns GROSSGESCHRIEBEN

    Deshalb ist unsere 0800 ohne Schnickschack, Bitte drücken Sie jetzt… und so weiter, Sie werden direkt zu dem richtigen Ansprechpartner weitergeleitet.

    Neue Regeln für 0180er-Rufnummern

    Unternehmen, die mit 0180er-Nummern arbeiten, müssen sich auf neue Regeln einstellen. Nach Informationen der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg muss von März 2010 an bei jeder Angabe einer 0180er-Rufnummer nicht nur der Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis angegeben werden. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht dann nicht mehr. Außerdem gibt es künftig eine Preisobergrenze von 14 Cent pro Minute beziehungsweise 20 Cent pro Anruf für Anrufe aus dem Festnetz. Bei Anrufen per Handy liegt die Obergrenze bei 42 Cent pro Minute beziehungsweise 60 Cent pro Anruf.


     


     




     


     

    Kostenlos Anrufen

    Innerhalb Deutschlands kann auch über PeterZahlt kostenlos angerufen werden, zusätzlich werden günstige Telefonate auch ins Ausland angeboten.


    [*] Aus dem Festnetz der T-Home, für Anrufe vom Fremdnetz/Mobilfunknetz gelten evtl. abweichende Tarife. (Stand Aug. 2015)


     

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    19. August 2015No comments, , 0180 | 01801 | 01802 | 01803 | 01804 | 01805 | 0700 | 0900 | Geschäftskunden | Telefonie
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    Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.


     

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    EU Recht, oder Deutsches Recht?

    Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.

    Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer. Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann aber auch in einer Datenschutzerklärung erfolgen.

    Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

    Google Adsense

    Google verpflichtet alle AdSense Nutzer seit September 2015, den Nutzern einen Hinweis auf die Google-Cookies anzuzeigen. Dazu hat Google “Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EUExterner Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimeronline gestellt.

    Dort heißt es unter anderem, Webseiten-Betreiber müssen

    • „wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen“ um den Nutzer über das Speichern und Weitergeben der Daten zu informieren und
    • müssen eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholen.

    Damit geht Google sogar weiter als viele EU-Datenschutzbehörden es fordern. So hat beispielsweise der britische Datenschutzbeauftragte, von Google, erklärt, eine ausdrückliche Einwilligung wäre bei Cookies nicht erforderlich, es würde ein entsprechender Hinweis genügen. Andererseits schreibt Google die Einwilligung nur für AdSense und Double Klick vor, nicht hingegen für andere Dienste wie Google Analytics.

    Da aber insbesondere auch bei Analytics Cookies gesetzt werden, empfehlen wir hier

    1. Cookie OK einholen
    2. IP-Adresse anonymisieren

    IP-Adresse anonymisieren bei Google

    <script>
    (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
    (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
    m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
    })(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');
    
    ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'auto'); oder ga('create', 'UA-XXXXXXX-X', 'example.com');
    ga('set', 'anonymizeIp', true);
    ga('send', 'pageview');
    
    </script>

    Es muss nur zusätzlich die Zeile ga(‘set’, ‘anonymizeIp’, true);, in dem Block ga… eingeführt werden.

    Technische Umsetzung für Cookie Hinweise auf Ihrer Website

    1. WordPress
    2. HTML5, PHP
    3. Joomla!  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer
    4. Jimdo :: Um den Cookiehinweis in Jimdo Webseiten einzuschalten, ist eine Funktion vorhanden: Zu finden ist diese Funktion: Jimdoleiste Einstellungen Icon Datenschutz
    5. Drupal  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer
    6. TYPO3 :: Extension Key: cookieconsent2

     

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    Mehr Informationen finden Sie auch auf Optionen für Cookies von Google https://www.cookiechoices.org/  Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer

     

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