Sponsor eine Tour… Ihr Name in 360Grad!

Sponsoring für Touren

Ihr Name in einer 360 Grad Tour auf GOOGLE

Ob als Geburtstagsgeschenk, Hochzeitsgeschenk als Andenken oder für Ihre Werbung – wir fertigen für Sie ein Hochauflösendes 360 Grad Panoramabild, von Ihrem schönsten Platz an – und das fast Weltweit außer China oder Kriesen- / Kriegsgebiete!

Leistungsumfang

  • 1 Hochauflösendes 360 Grad Panoramabild, mit Ihrem Namen oder auf Wunsch mit Ihrem Logo im Bild (maximale Größe 8% vom Bild im unteren Randbereich) in GOOGLE Street View, GOOGLE Maps und GOOGLE Earth.
  • Ein Foto-Poster 150 x 50 cm, vom Hauptmotiv 360°
  • Quellcode / Anleitung zu Einbinden in Ihre Homepage und bei Facebook

Weitere Informationen über Ihr Name in 360Grad!

18. Oktober 2015No comments, , , fotografie | fotografieren | Geschäftskunden | google maps | google plus | PhotoSphere | StreetView
Kleines Werbebudget, was tuen?

Kleinere Unternehmen (Handwerker, Einzelhandel, Dienstleister) geben jährlich im Durchschnitt 1.000 bis 5.000 EUR für Werbung und Marketing aus. Und zwar für klassische Werbung in gedruckten Branchenbüchern und Zeitungsanzeigen oder mit Handzettel-Aktionen. Aber dieser Markt ist im Umbruch: Vieles geht inzwischen über das Internet, über soziale Netzwerke und über Empfehlungs-Marketing. Mit Kreativität können Sie einiges erreichen – ohne dass es viel kostet.

Idee

Konzept & Strategie

Erhebung

Planung

Dokumentation

Analyse

Optimierung

Umsetzung

Messung

Wenn Sie nur ein „kleines“ Budget für Werbung und Marketing bereitstellen können, helfen diese Grundregeln:

  1. Grundsätzliches

  1. Visitenkarten

  2. Webseite

  3. Werbung auf dem eigenen Fahrzeug

  4. ein paar schöne Fotos, mit Copyright-Vermerk auf Facebook, Google+ etc. streuen.

  1. Selektieren Sie genau

    Nicht alle Medien kommen infrage, um sich und das eigene Angebot zu bewerben. Neben dem Preis sollten Sie Streuverluste beachten.

    Statt in überregionalen Tageszeitungen zu inserieren, ist es ratsam, eine Anzeige im örtlichen Wochenblatt zu buchen.

    Von Schaltungen in reinen Adressverzeichnissen ist abzuraten. Sie bringen in der Regel wenig bis nichts.

    Das gilt auch für Werbung in Hausbriefkästen: Der überwiegende Teil landet ungelesen im Müll.

    Je nach Branche funktionieren dagegen (Online-)Stadt- und Szenemagazine beziehungsweise Seiten und Blogs sehr gut.

  2. Nutzen Sie Netzwerke

    Vernetzen Sie sich mit anderen Menschen – persönlich und virtuell. Infrage kommen Unternehmer, Geschäftspartner und Institutionen vom regionalen Marketing-Club (Details: Deutscher Marketing-Verband, Düsseldorf) bis zur örtlichen IHK sowie (potenzielle) Kunden.

    Daneben empfiehlt sich die Einrichtung von Online-Nutzerprofilen (zum Beispiel Xing, LinkedIn).

    Praxis-Tipp: Die Grundfunktionen sind jeweils gratis und reichen in aller Regel aus.

    Facebook / Google+ und ggf. Twitter sollten jedenfalls angelegt werden.

    Achtung: Für alle Accounts gilt: Halten Sie die Inhalte aktuell.

  3. Aktivieren Sie zufriedene Kunden

    Waren Kunden mit Ihrer Leistung zufrieden, bitten Sie sie, positive Kommentare in entsprechenden Online-Communitys zu schreiben – etwa auf Empfehlungsplattformen wie Provent Expert, Qype / golocal (alle Branchen, sehr starker lokaler Bezug) oder branchenbezogenen Bewertungsportalen wie Tripadvisor (für die Hotellerie), oder bei Google+

    Belohnen Sie dieses Engagement Ihrer Kunden. Bieten Sie zum Beispiel beim nächsten Besuch Rabatte oder besondere Vergünstigungen. Der Vorteil dieser virtuellen Mundpropaganda liegt in der Tatsache, dass sie gegenüber offline ausgesprochenen Empfehlungen deutlich mehr Interessenten erreicht.

    Sollte mal etwas schief gegangen sein, beantworten Sie die Bewertung höflich, mit Lösungsvorschlag!

Praxis-Tipp: Die Verteilung des Werbebudgets auf geeignete Werbeträger ist Voraussetzung für eine konkrete Werbewirkung. Mithilfe der Tabelle: Werbebudget planen Sie die einzelnen Instrumente detailliert und haben gleichzeitig die tatsächlich entstandenen Kosten im Blick.

Nicht überall lohnt sich für jeden Werbung zu machen, was sind die Zielpersonen, wo finde ich diese. Örtliche Begrenzung, Geschäftskunden, Privatleute…

Umkreis … km, Business, Privat, Jung, Alt, Autofahrer, Eltern, Studenten, Nachrichtenportale, Werbefirmen

Aufteilung Werbebudgets

Channel Medium

Erscheinung Start

Reichweite Auflage

Gesamt-kosten Plan

Gesamt-kosten Ist

Direkt zurechenbare Umsätze

Netto-erfolg

Werbebriefe

Produktmailing

Gutschein …..

1. Mai 2014

1.000

500,00

450,00

1.250,00

800,00

Prospekt

Flyer

Handzettel

Werbebriefe

Messeaktionen

Werbebanner

Suchmaschinen 1

Social Network 2

Affiliate Netzwerk

E-Mail

Karneval Streuartikel

Werbeartikel

Werbebriefe Dachverbände3

Pressemeldung Fachzeitschriften

Werbebudget

Quelle: DEin halbfertiges Fotobuch ISBN: 978-3-7375-2338-7

1AdWords bei Google

2Werbung bei Facebook

3Dachverbände Beispielsweise REWE Geschäfte → Zentrale, TUI Reisebüros → Zentrale, Hotels → DEHOGA

17. Oktober 2015No comments, , eCommerce | online-shopper | werbung
Fachbeitrag bei gruenderszene.de :: Local SEO

Bar in Berlin, Bank in München. Kunden suchen über Google häufig nach lokalen Geschäften. Entsprechendes Marketing – Local SEO – kann deswegen entscheidend sein.

Unternehmen können also auf verschiede Wege in den lokalen Suchergebnissen erscheinen. Über einen Google-My-Business-Eintrag werden Unternehmen im sogenannten „7-Pack“ von Google gelistet. Das 7-Pack beinhaltet die ersten sieben lokalen Ergebnisse mit NAP-Daten (Name, Address und Phone Number) verknüpft mit Stecknadeln auf Google Maps. Bei der Erwähnung dieser NAP-Daten einer Firma im Internet spricht man allgemein von „Local Citations“.

Diese Local Citations können auf sämtlichen Online-Portalen wie zum Beispiel Blogs, in der Presse, in Foren und auf Verbandsseiten, aber auch in Branchenverzeichnissen und -büchern, Apps, Navigationssystemen und Bewertungsportalen vertreten sein. Beim Auslesen dieser Daten geht Google sehr strukturiert vor. Je häufiger ein Unternehmen in verschiedenen Portalen mit den konsistenten NAP-Daten vertreten ist, desto mehr Vertrauen schenkt Google der Firma, da die Suchmaschine davon ausgeht, dass es sich um ein echtes Geschäft handelt. Folglich verbessert sich das Ranking. Dementsprechend verschlechtert sich bei nicht ausreichender Online-Präsenz die Position im Ranking. Vor allem Startups, die meist noch über einen geringen Kundenstamm verfügen, sollten ihre Online-Präsenz kräftig pushen, um möglichst viele Neukunden zu gewinnen.

Den ganzen Beitrag finden Sie unter www.gruenderszene.de/allgemein/local-seo-marketing


Machen Sie Ihren Gratis Webseite Test

Zusätzliche Informationen Online gibt es

  1. Google Webmastertools
  2. Download :: Google Tipps zur Suchmaschinenoptimierung
  3. Ihre Internet Visitenkarte, innerhalb von 5 Tagen
  4. Tipps und Tricks, eine Homepage für unter 3,00 Euro / Monatlich

 

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Haben wir Sie neugierig gemacht?

Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Niederlassungen & Fotografen

PLZ Bereich Ort Telefon Mobile Ansprechpartner (Kontakt)
0 & 9 Dresden +49 351 3280856 +49 176 63294156 Bert Siegel
1 Berlin +49 30 23599310 +49 171 6140855 Felix Steck
2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
6 & 7 Kaiserslautern +49 6302 6074084 +49 170 2817480 Friedhelm Rettig
8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

 

oder per E-Mail

 

Bitte nutzen Sie für Ihren Beratungswunsch möglichst das Kontaktformular, da wir im Kundenauftrag sehr viel unterwegs sind und nicht immer sofort telefonisch erreichbar sind.







     


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    17. Oktober 2015No comments, , , eCommerce | online-shopper | SEO | Suchmaschinenoptimierung
    Wer zu spät kommt, den bestraft Google!

    Handheld freundlich (mobile Endgeräte)

    Es gibt einige Gründe, warum es immens wichtig ist, Webseiten für die Nutzung auf mobilen Endgeräten zu optimieren. Zum einen, weil Google seinen Such-Algorithmus neu aufsetzt und Mobil Optimierte Webseiten dabei besser gefunden werden. Zum anderen, weil die Nutzung und die Anforderung der User sich mehr und mehr auf mobile Endgeräte verlagert. Doch worauf kommt es dabei an?

    Fragen und Antworten für Profis und Laien.

    Seit 21. April 2015 werden bei der mobilen Google-Suche Seiten, die für mobile Endgeräte optimiert sind bevorzugt gefunden. Der neue Google-Mobil-Algorithmus wird nach und nach, so sind sich die Experten einig, noch weitere Maßnahmen integrieren, die Webseiten als mobilfreundlich erkennen werden. Um der Gefahr von Traffic-Verlusten vorzubeugen, ist es im Jahr 2015 für jeden Webmaster zur Pflicht geworden, seine Webseiten zu optimieren

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    1. Suchmaschinenoptimierung – SEO Search Engine Optimization
    2. Webseite eintragen bei Google, bing, Yahoo, Maps & Co.
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    17. Oktober 2015No comments, , , google+ | Handheld | Mobil Optimiert | mobile Endgeräte | Such-Algorithmus | SuchAlgorithmus
    Erstellung der eigenen 2,99€/Monat-Webseite

    Erstellung der eigenen 2,99€/Monat-Webseite

    Gerade das Internet bietet Selbstständigen heute eine schöne Möglichkeit, aktiv für sich zu werben. Und wer es nicht zum werben verwendet, der sollte dennoch eine Visitenkarte im Netz haben, damit sich Interessenten/Geschäftspartner über das Unternehmer informieren können.

    Klein anfangen und GROSS rauskommen heißt die Devise. Bevor Sie irgendeinen Webservice beauftragen, sollten Sie Ihre Web Visitenkarte erstmals selbst erstellen, das nimmt kein Wochenende in Anspruch, und kann jederzeit erweitert werden, auch durch einen Profi, die Daten gehen dabei nicht verloren.

    Vorteile

    • Sie senken Ihre Kosten
    • Ihre Präsenz im Internet ist gegeben
    • Sie werden sich klar über Ihr eigenes Angebot
    • Sie leisten wertvolle Vorarbeit für die spätere professionelle Webseite, da Agenturen auf Ihren Ideen aufbauen können
    • Sie können Ihrer Kreativität freien Lauf lassen

    Nachteile

    • Sie werden nicht die perfekte Lösung bekommen, da Ihnen wahrscheinlich Grundlagenwissen der Programmierung fehlen
    • Sie sind selbst für die Wartung Ihrer Seite verantwortlich
    • Es gibt viel zu Lesen, bevor Sie anfangen!

    Weiterlesen, den gesamten Beitrag lesen: klicken Sie bitte hier.

    16. Oktober 2015No comments, , , eCommerce | facebook | html | internetseite | online-shopper
    Das sterben der Websaurier

    Das sterben der Websaurier

    altavista – Komplett Eingestellt

    Die Domain von altavista.de kann nicht mehr aufgerufen werden, und wird aktuell nach YAHOO! umgeleitet – Wieder ein Grund mehr für Bing Places for Business!

    Yahoo & Bing - Network


    Altavista – der Websaurier

    AltaVista war eine Suchmaschine für das Internet. Sie ging aus einem Forschungsprojekt der Digital Equipment Corporation (DEC) hervor, das Ende 1995 vorgestellt wurde. Es handelte sich um eine der ersten Suchmaschinen, mit der man eine Volltextrecherche nach relevanten Seiten im Internet durchführen konnte. Entwickelt wurde diese von Louis Monier, Joella Paquette und Paul Flaherty.

    Im Dezember 1995 ging der AltaVista-Suchdienst unter der URL http://altavista.dec.com an den Start und war bis ins Jahr 1999, als Google diese Rolle übernahm, die bekannteste Volltext-Suchmaschine neben HotBot. Grundprinzip des von AltaVista genutzten Ranking-Algorithmus war die Auswertung der Meta-Tags auf den HTML-Seiten. Gleichzeitig wurden jedoch auch Textfragmente von den HTML-Seiten mit indexiert und nach einer internen Logik zur Einordnung der Links auf einer Ranking-Position herangezogen.

    Der von AltaVista entwickelte Dienst Babel Fish war der erste maschinelle Internet-Übersetzungsdienst, der Wörter, Phrasen oder ganze Websites aus verschiedenen Sprachen übersetzen konnte.

     

     

    Informationen auch aus Wikipedia

    10. Oktober 2015No comments
    Bewertungen für Webseiten

    So einfach gewinnen Sie nachweislich mehr Neukunden, Umsatz und Sichtbarkeit im Internet

    Kundenfeedback einholen, auswerten, veröffentlichen und Vertrauen schaffen

    Empfehlungen sind die wirkungsvollste Werbung der Welt. Ihre potentiellen Neukunden wissen genau: Empfohlen wird nur, wer wirklich überzeugt. Fassen Sie Ihre Bewertungen aus unzähligen Portalen in ein einziges Widget. Bündeln und präsentieren Sie alle Bewertungen, die Sie bereits auf anderen Portalen erhalten haben.

    Die Grundversion ist kostenlos!

    Weitere Informationen erhalten Sie hier

    In der erweiterten Version, können auch Bewertungen von verschiedenen Portalen genutzt werden, so auch Bewertungen von Business View Photo Ag.

     

    Noch mehr Infos: 10 Gründe, warum Sie online bewerten sollten!

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    6. Oktober 2015No comments, bewertungen | Geschäftskunden | online-shopper | onlineeinkauf
    Dresdner Weitsicht (Messe)

    Informieren Sie sich über Google Street View Trusted, Panoramarundgänge und Marketing für Ihr Unternehmen – damit unser Fotograf vor Ort Bert Siegel sich genügen Zeit für Sie einplanen kann bestellen Sie doch einfach vorab Ihr Wunschgetränk

    Wenn Sie am exclusiven Austeller-Kunden Abend mit

    • Messebesuch
    • Vortragsprogramm
    • Stadionführung
    • Get-together Party mit Speisen, Getränken und musikalischer Umrahmung

    teilnehmen möchten, Kontaktieren Sie bitte unseren Fotografen vor Ort Bert Siegel

    Einen Moment bitte Sie werden weitergeleitet

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    4. Oktober 2015No commentsbusinessview | event | fotografie | messe | vor ort
    Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

     

    Früher landeten private Schnappschüsse in Fotoalben. Heute finden sie in null komma nichts ihren Weg ins Internet. Bei Facebook, Google+ und Co kann sich dann eine mehr oder weniger breite Öffentlichkeit an den Bildern erfreuen. Doch nicht immer ist das im Interesse der Abgebildeten.

    Quelle: Personenfotos im Netz: Was darf man hochladen? – n-tv.de

    Sind Fremde gut auf einem Bild zu erkennen, darf man es eigentlich nicht veröffentlichen. Das Gleiche gilt für Fotomodelle mit verminderter Entscheidungsfähigkeit: Betrunkene sollte man am besten gar nicht fotografieren, mit der Veröffentlichung aber zumindest so lange warten, bis sie wieder nüchtern sind. Eine Zustimmung, die im Vollrausch erteilt wird, ist ungültig. Bei Kindern muss man vorher die Eltern fragen, raten die Rechtsexperten der Arag-Rechtsschutzversicherung.

    Nun sind die Bildrechte nicht überall so restriktiv wie bei privaten Bildern. Fotos, die auf öffentlichen Versammlungen entstehen, darf man drucken oder ins Netz stellen, ohne die Abgebildeten um Erlaubnis zu bitten. Das gilt für Faschingsumzüge oder Demos genauso wie für Sportveranstaltungen oder Konzerte. Und auch, wenn sich Personen nur zufällig aufs Bild “verirren”, steht der Veröffentlichung nichts im Wege. Alles andere wäre auch schwerlich praktikabel: Schließlich kann etwa ein Tourist, der seinen Besuch am Brandenburger Tor auf Facebook dokumentieren möchte, nicht alle anderen Besucher bitten, kurz zur Seite zu treten. All jene, die sich sonst noch auf dem Bild tummeln, sind Beiwerk.

    Anders ist die Rechtslage, wenn die fotografierte Person das eigentliche Motiv der Aufnahme ist. Wer etwa eine unbekannte Schöne am Strand ablichtet oder einen einzelnen Fußballfan im Fanblock porträtiert, kann sich nicht auf die Veröffentlichungsfreiheit berufen, sondern braucht die Erlaubnis seines Modells.

    Download

    Für Mitarbeiter Fotos und Daten auf Homepages, haben wir bei uns im Downloadbereich einen entsprechenden Vertrag, hinterlegt. https://business-view.photo/download/



     

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    4. Oktober 2015No comments, , , , fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | rechtliches | social media
    Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

     

    Ein Berufsfotograf macht Bilder, sein Auftraggeber bezahlt ihn dafür und stellt die Fotos auf seine Website. Wer die Fotos geknipst hat, schreibt er allerdings nicht dazu. Ist er dazu verpflichtet?

    Quelle: Bezahlte Bilder: Muss der Fotograf genannt werden? – n-tv.de

    Wer einen Fotografen bezahlt, darf die Bilder nutzen. Den Namen des Fotografen muss man aber trotzdem nennen, stellt das Amtsgericht München klar (Az.: 142 C 11428/15). Ansonsten wird Schadensersatz fällig.

    Das Hotel habe die Fotos öffentlich zugänglich gemacht, ohne den Urheber anzuführen. Damit habe es gegen das Namensnennungsrecht verstoßen. Nach dem Gesetz hat der Fotograf nämlich allein das Recht, darüber zu bestimmen, ob die Fotos nur mit seiner Namensnennung verwendet werden dürfen. Auch wenn er dem Hotel im Vertrag die unbeschränkten Nutzungsrechte einräumt, verzichtet er damit nicht darauf, genannt zu werden. Das Hotel konnte auch nicht nachweisen, dass die Fotografenangabe bei Bildern in der Branche unüblich ist.

    Das Namensnennungsrecht gilt insbesondere für Berufsfotografen, die schon aus Werbegründen ein Interesse daran haben, mit ihren Bildern in Verbindung gebracht zu werden. Der Name muss zwar nicht zwingend auf oder unter dem Bild stehen, aber so, dass er dem Foto zugeordnet werden kann. Ob auch Hobbyfotografen ein Recht auf Schadensersatz haben, wenn ihre Bilder anonym verwendet werden, ist rechtlich umstritten. Manche Gerichte sind der Ansicht, dass ihnen kein materieller Schaden entsteht – zumindest dann nicht, wenn sie ihre Fotos sonst kostenlos über Plattformen wie Pixelio oder Fotolia zur Verfügung stellen.

    Zugehörige Artikel/Dokumente

    Unterlagen zum Webinar „Urheberrechte des Fotografen“

    Vorhandene Fotos für die Internet Modifizieren


     


     

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    4. Oktober 2015No comments, , , , , , , , , , , , facebook | fotograf | fotografie | fotografieren | fotos | Geschäftskunden | google places | google+ | n-tv | rechtliches | Street View Trusted

    Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

    Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.




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