eCommerce

Oktober 2015 bis Februar 2016

Seit dem 12. Semper 2015 ist unsere Webseite Online…

SEO – Suchmaschinenoptimierung

statistik

Suchmaschinen Auswertung 26.09.2015

google-statistik-2

Suchmaschinen Auswertung 16.02.2016

Alexa Rang

Innerhalb von 5 Monaten, eine Besuchersteigerung von 800%.

Wie schon damals im Blog-Beitrag vom 26.09.2015 geschrieben:

Jetzt können wir uns ausruhen?!

Nein, jetzt starten wir durch!

 

 

Zum Sommerzeitbeginn am  So. 27. März 2016, um 02:00 MEZ bekommen wir die nächste Niederlassung dazu. Wir werden größer wie werden mehr, ganz nach dem Motto Ihr Deutschland-weites Projekt ist bei uns in guten Händen! Deutschlandweit keine Fahrtkosten, außer Inseln [*]!

Wir suchen noch mehr Kollegen, schauen Sie sich doch mal in unserem Job-Portal um.


[*] 18565 Hiddensee, 25849 Pellworm, 25859 Hooge, 25863 Langeneß, 25869 Gröde, 25938 Föhr, 25946 Amrum, 25980, 25992, 25996, 25997, 25999 Sylt 26465 Langeoog, 26474 Spiekeroog, 26486 Wangerooge, 26548 Norderney, 26571 Juist, 26579 Baltrum, 26757 Borkum, 27498 Helgoland

 



 

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16. Februar 2016No comments, , alexa | Falkenstein | geo:lat=49.6076784 | geo:lon=7.875367800000049 | geotagged | pagerang | SEO | Suchmaschinenoptimierung | vergleich | webseitenbesucher
Datenschutz mit SSL garantiert

Mit dem SSL-Zertifikat sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungs- und Kundendaten vertraulich bleiben. Somit können Sie mit bestem Gewissen Ihre sensiblen Daten über das Internet versenden, da diese ausschließlich vom Absender und Empfänger gelesen werden.

SSL-Zertifikate schützen vor unerlaubter Manipulation in drei entscheidenden Punkten:

  1. Ein SSL-Zertifikat ermöglicht die Verschlüsselung vertraulicher Daten bei Online-Transaktionen
  2. Jedes SSL-Zertifikat enthält eindeutige und authentifizierte Informationen über den Eigentümer des Zertifikats
  3. Eine Zertifizierungsstelle überprüft bei der Ausstellung die Identität des Zertifikatsinhabers

Woran erkenne ich eine SSL-Verbindung?

Wenn Sie eine sichere Website besuchen, bietet ein SSL-Zertifikat Informationen über den Webserver und stellt eine verschlüsselte Verbindung her. Dieser Vorgang findet im Bruchteil einer Sekunde statt. Die Gewissheit sowie die sichtbare Kennzeichnung im Web-Browser, dass eine ordnungsgemäße Verbindung vorliegt, erkennen Sie an der SSL-Verbindung https.

Die SSL-Verbindung https wird bei uns überall genutzt, wir ermöglichen Ihnen somit den vertrauensvollen Einkauf und die Übermittlung Ihrer Daten.

Social Network Empfehlungen

Da es sich technisch gesehen um unterschiedliche Domains handelt http://business-view.photo/ und https://business-view.photo/ sind alle unsere Zähler, bei facebook, google+, twitter, linkedin etc. auf Null gefallen, hier hoffen wir auf Sie, das Sie auch unsere Domain, mit der neuen Sicherheit für gut befinden.

Egal wie Sie unsere Domain aufrufen, es wird immer verschlüsselt!

https://business-view.photo/

https://business-view.photo/

https://www.business-view.photo/

http://www.business-view.photo/

Anleitung WordPress Umstellung auf SSL / https://

In unserer WordPress SOS FAQ, haben wir für Sie eine kleine Anleitung für die Umstellung hinterlegt.

Internetsicherheit – Wir machen mit!

Unsere Webseite wird unabhängig von McAfee Siteadvisor auf Sicherheitsmängel geprüft, wie z.B. Malware, Phishing, Spam und gefährliche Downloads, unten im Footer Bereich können Sie uns Testen.

Zusätzliche Informationen

Phishing Mails! Hier 7 Tipps, wie Sie sich vor Phishing schützen!

  • Loggen Sie sich, wenn möglich, nicht über öffentliche WLAN-Netze in Passwortgeschütze Bereiche ein.
  • Prüfen Sie immer den Link, auf den Sie klicken möchten insbesondere auf Schreibfehler.
  • Geben Sie Ihre Logindaten nur ein, wenn die Verbindung der Webseite verschlüsselt ist (SSL https://).
  • Öffnen Sie keine Anhänge Ihnen unbekannter Mailabsender.
  • Wenn Sie eine Phishing-Kampagne entdecken, informieren Sie den jeweiligen Anbieter.
  • Ändern Sie regelmäßig Ihre Passworte zu sensiblen Bereichen.
  • Nutzen Sie ein sicheres Passwort!

 



 

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15. Februar 2016No comments, , anleitung | business view photo ag | Datenschutz | faq | https | Internetsicherheit | sos | ssl | SSL-Verbindung | SSL-Zertifikat | Virenscanner | Virenschutz | wordpress
Handlungsbedarf – Neue EU-Richtlinie

Vielleicht schon mal gesehen?

Link zur Online-Plattform der EU-Kommission

Zusätzliche Informationen, mit Einbindemöglichkeit auf Ihrer Webseite, finden Sie bei unter anderem unter: European Consumer Complaint Form (Beschwerdeformular)

Pflichtinformationen betreffend die Online-Streitbeilegung, ADR-Richtlinie, ODR-Verordnung, OS-Plattform

Abmahnung Droht

Seit dem 09.01.2016 gibt es aufgrund des Inkrafttretens der EU-Verordnung 524/2013 die Verpflichtung, auf die EU-Plattform für Online-Streitschlichtung (Online-Streitschlichtung =OS) zu verlinken. Ferner muss die Email-Adresse des Anbieters angegeben werden.

Art. 14 ODR-Verordnung verpflichtet somit – ab dem 09.01.2016, da die Verordnung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt – jeden Online-Händler dazu. (Hier ist eine Frist zum 09.01.2016 zu beachten, die sich mangels Verfügbarkeit der bereit zu stellenden Plattform aber auf den 15.02.2016 verschieben wird)

  • auf seiner Website einen Link zur OS-Plattform einzurichten, der für Verbraucher leicht zugänglich ist

und

  • seine Email-Adresse (zusammen mit dem Link) leicht zugänglich anzugeben.

Erläuterung der Funktionsweise

Eine anschauliche Darstellung der Funktionsweise findet sich in der “Presentation to IMCO” (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) mit dem Titel “THE ONLINE DISPUTE RESOLUTION (ODR) PLATFORM“ (PDF)

Die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS) für Unternehmer ist nicht zwingend.

Link zur OS-Plattform

Wir weisen darauf hin, dass die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung steht.
Unsere E-Mailadresse lautet: ……..@ ……………






§ 36 SVGB sieht jedoch unabhängig davon eine allgemeine Informationspflicht vor.

Danach ist ein Unternehmer grundsätzlich verpflichtet ist, in seinen AGB über die Teilnahmemöglichkeit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren (Ausnahme, abhängig von der Betriebsgröße, siehe § 36 III VSGB).

§ 36 Allgemeine Informationspflicht

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedin-gungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und

2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

1. auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,

2. zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.

(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

Die Informationspflicht wird sich im Übrigen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge aus Art. 246a Abs. 1 Nr. 16 EGBGB (entsprechende Verträge über Finanzdienstleistungen: Art. 246b Abs. 1 Nr. 18 EGBGB) ergeben:

„Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.“

Siehe hierzu unsere Terms & Condition – Online Streitbeilegung

Folge von Verstößen

Bei den neu geschaffenen Informationspflichten (VSBG und ODR-Verordnung) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG n. F. (vormals § 4 Nr. 11 UWG). Verstöße können somit von Verbänden oder von Mitbewerbern (§ 8 I, III UWG) kostenpflichtig abgemahnt werden. Es ist davon auszugehen, dass es spätestens ab Verfügbarkeit der OS-Plattform (voraussichtlich also ab dem 15.02.2016) zu diesbezüglichen Abmahnwellen kommen wird.

eBay, Amazon & Co.

Es sind somit nicht nur Internethändler, sei es über den eigenen Shop, Amazon oder eBay, die von der neuen Linkpflicht betroffen sind. Soweit nicht nur telefonisch etwas bestellt werden kann, betrifft die Informationspflicht auch

und viele andere. Nach dem ersten Eindruck sind aktuell in erster Linie Online-Händler damit beschäftigt, die Linkpflicht umzusetzen. Weitere Branchen werden wahrscheinlich erst dann folgen, wenn die erste Abmahnung zu diesem Thema vorliegt.

Umsetzung bei eBay

Bei eBay.de lässt sich unter dem Punkt „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ ein Freitext mit aufnehmen. Der oben genannte Infotext muss daher an dieser Stelle dargestellt werden.

Max Mustermann
Mustermannstr. 12
12345 Musterstadt
Deutschland

Tel.: 0123 1212121212
E-Mail: mustermann@example.com

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

So können Sie den Text bei eBay unterhalb des Impressums (das Impressum heißt bei eBay “Rechtliche Informationen des Anbieters”) einpflegen:

  • Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
  • Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „eBay-Konto” auf „Einstellungen”.
  • Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer”.
  • Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern”. Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen. Dort in dem Kasten “Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben” den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr“ platzieren.

Hinweis: Der Link bei eBay muss nicht klickbar sein.

Tipp:

  • Fügen Sie bei Amazon unterhalb Ihres Impressums folgenden Text ein: ” Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr”
  • Danach ans Ende der Einfügung klicken und einmal mit „Backspace“ zurück, so dass die Unterstreichung verschwindet. Dann erst Eingaben speichern.

Zusätzliche Informationen

Onlinehandel

Wer Onlinehandel betreibt (auch eBay & Co)  sollte sich den Leitfaden der Wettbewerbszentrale durchlesen, als Gratis Download unter Verträge und Gesetzte ⇒ Onlinehandel

Info :: Europäische Union & Europäischer Wirtschaftsraum


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12. Februar 2016No comments, , , , , abmahnung | Abmahnwelle | agb | allgemeine geschäftsbedingungen | Amazon | ebay | EU Recht | eu richtlinie | gesetz | internet | Internethandel | streitschlichtung
Google – Richtlinien für Webmaster überarbeitet

Neue Richtlinien für Webmaster von Google

GOOGLE Richtlinien für Webmaster – UPDATE 2016

Vor ein paar Tagen hat Google die Richtlinien für Webmaster aktualisiert.

Google hat die Richtlinien neu strukturiert. Früher teilten sie sich in die Unterpunkte „Design- und Inhaltsrichtlinien“, „Technische Richtlinien“ und „Qualitätsrichtlinien“.
Die ersten beiden Punkte verschmelzen nun unter „Allgemeine Richtlinien“ und unterteilen sich dann in die logischen Webmaster-Fragestellungen:

  • Google beim Finden der Seiten unterstützen
  • Google beim Erkennen der Seiten unterstützen
  • Besucher beim Verwenden der Seiten unterstützen

Bei Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien kann Google Ihre Website leichter finden, indexieren und platzieren.

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Wichtige Änderungen

Verweisende Link sollte entweder als Text geschrieben werden, oder im Fall von Bildern ein ALT-Attribut enthalten, das für die Zielseite relevant ist.

Stellen Sie sicher, dass die wichtigsten Inhalte Ihrer Website standardmäßig sichtbar sind. Google ist in der Lage, HTML-Inhalte zu crawlen, die sich hinter Navigationselementen wie Tabs oder maximierbaren Bereichen verbergen. Wir stufen diese Inhalte jedoch als weniger zugänglich für Nutzer ein und sind der Ansicht, dass die wichtigsten Informationen in der Standard-Seitenansicht sichtbar sein sollten.

Ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich Werbelinks (Affiliate Programme) auf Ihren Seiten nicht auf das Suchmaschinen-Ranking auswirken. Verhindern Sie zum Beispiel mithilfe von robots.txt oder rel=”nofollow”, dass Werbelinks gecrawlt werden.

Dies gilt nicht für Interessante Seiten, Freunde etc. sondern um Kauflinks und echte Werbung!

Stellen Sie sicher, dass alle Links auf Live-Webseiten verweisen. Verwenden Sie gültiges HTML.

Testen Sie Ihre Webseite, zum Webseiten-Test

Gestalten Sie Ihre Website für alle Gerätetypen und -größen, einschließlich Desktop-Computern, Tablets und Smartphones. Mithilfe des Tools für den Test auf Optimierung für Mobilgeräte können Sie feststellen, wie gut Ihre Seiten auf Mobilgeräten funktionieren, und Feedback zu erforderlichen Korrekturen erhalten.

Siehe auch unseren Artikel vom 17.10.2015 – Wer zu spät kommt, den bestraft Google

Baut sichere sowie verständliche und logisch strukturierte Webseiten, die schnell laden, auf jedem Device dargestellt werden können und für jedermann zugänglich sind!

Es hat nichts zu unseren SEO-Tipps, geändert – diese bleiben weiterhin aktuell und werden nach Bedarf auf den neusten Stand gebracht.

 

Zur Onlineversion der Richtlinien für Webmaster bei GOOGLE, oder als PDF Download Google Webmaster Richtlinien, in unserem Downloadbereich finden Sie auch die Webmastertipps vom Yahoo|Bing Netzwerk.

 

Producing a ranking for pages using distances in a Web-link graph

Google hat am 20.10.2015 ein neues Patent zugeteilt bekommen, welches konkurrierende Webseiten danach rankt, wie „weit“ sie von einem Set der sogenannten „Seed Pages“ (Trust-Sites) entfernt sind. Die Seite, die in Summe den „kürzesten Link-Weg“ zu einer der Seed-Pages aufweist, bekommt den besten „Ranking-Score“.

Der kürzeste Weg ist hierbei aber nicht zwingend der mit den wenigsten „Klicks“. Jedem Link im betrachteten Linkgraphen wird ein bestimmter Wert (Link-Länge) zugewiesen. Dann entscheidet die Summe aller Link-Werte über den kürzesten Weg.

Das heißt das totgesagte Thema Linkbuilding, sollte wieder beachtet werden, hierzu empfehlen wir z.B. unsere Pressemeldungen. Testen Sie mal selbst, suchen Sie in Ihrer Lieblings Suchmaschine nach “Seit Ihr verrückt genug für diese Welt?” ⇒ z.B.: GOOGLE, Bing, Yahoo


 




 




 

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11. Februar 2016No comments, , , Affiliate | bing | google+ | Richtlinie | Webmaster
Bye Bye Adobes Flash!

Aus für Adobes Flash

Google hat gestern verkündet, dass Kunden nur noch bis Ende Juni 2016 neue Flash-Werbung einreichen dürfen. Ab 2017 werden nur noch HTML5-Anzeigen ausgespielt. Adobes Flash wird mittlerweile in großen Teilen der Internetwirtschaft als Ressourcen-fressendes Sicherheitsrisiko gesehen, weshalb Unternehmen (z.B. YouTube, Amazon und Mozilla) zunehmend vom einstigen Standard für bewegte Webinhalte abrücken. Laut Daten des HTTP Archives nutzten im Januar 2016 nur noch 18 Prozent der in den Alexa Top 10.000 gelisteten Webseiten Flash. Vor vier Jahren lag der Anteil noch bei fast 50 Prozent.

Quelle: statista

Browser Test

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Browser Update

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Browsertest

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10. Februar 2016No comments, , , , , , , Adobe | Amazon | browser | Browsertest | Flash | HTML5 | Mozilla | update | Webinhalte | youtube
Google – Zahlen und Daten

Google – Zahlen und Daten

Der Suchmaschinengigant Google hat einen Weltweiten Marktanteil von über 80%, im deutschsprachigen Raum von über 90%. Faszinierend ist dabei, das Google in Europa einen höheren Marktanteil in Europa als in den USA hat.

In den USA ist Google zwar Dominant vertreten, aber mit einem Marktanteil von ca. 60% doch nur bescheiden Vertreten, das Bing|Yahoo Netzwerk mit 29% holt auf, zumal die „neue“ Microsoft Bing Suche schon jetzt mehr Suchanfragen aufweist als der einstmals größere Bruder Yahoo.

In Frankreich, Spanien und Großbritannien ist der Marktanteil von Google ähnlich hoch wie im deutschsprachigen Raum; und in der EU Gesamt bei ca. 85%.

Wie Gerhard Reischl mal über Google formulierte „von Amerikanern erdacht, für Europäer gemacht“.

Auch außerhalb der EU ist Google in weiten teilen Marktführer, so z.B. in der Türkei, Israel, Saudi-Arabien oder Süd Amerika.

 

 

Doch es gibt auch noch schwarze Flecken für Google, in Ägypten belegt Google nur Platz zwei, mit 33%, in Tschechien nur an dritter stelle, und in Weißrussland Rang 4. In Russland heißt der Platzhirsch Yandex, mit 65% und Google ist mit 20% verhältnismäßig mickrig vertreten. In China heißt der Platzhirsch Baidu.

Was bedeuten nun diese Zahlen?

Allgemein: Google hat 2.000.000 Suchanfragen pro Minute, wenn man dieses auf den Marktanteil Umrechnet kommt Google Weltweit auf 1.100.000.000 Besucher (ohne Verbundene Suchmaschinen wie AOL , T-Online), das Yahoo! Bing Netzwerk auf 650.000.000!

Für die Werbebranchen: Google hat die Nase bei Einblendung von Werbe-Anzeigen, sogenannte Sponsoren-links (Paid Listing), weit vorne, dies aber auch Preislich gesehen. Hier lohnt sich evtl. mal der Blick über den Tellerrand und mal Testweise auch bei der Konkurrenz eine Werbung zu schalten.

Google lässt nicht locker

Immer neue und zusätzliche Features baut Google in seine Suchmaschine, und erfolgt gibt dem Giganten recht, ob Street View für Geschäftsräume, oder das CardBoard für “neue” Virtuelle Realitäten.


 


 

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26. Januar 2016No comments, , , , , , baidu | bing | google+ | produkte | suchanfragen | vergleich | yahoo | yandex
Facebook Titelbild – teaser

Haben Sie alle erlaubten Infos in Ihrem Titelbild?

Facebook Titelbilder (teaser)

  • Empfohlene Bildgröße: 851 x 360 Pixel
  • Die genutzte Fläche ist ca. 851 x 315 Pixel
  • Das Bild darf nicht mehr als 20 % Text enthalten

Teaser dürfen nicht enthalten:

  • Preis- oder Kaufinformationen (z.B. Rabatte auf www.kaufen-sie-jetzt.de)
  • Kontaktinformationen (z.B. Telefon, E-Mail, Website-URL etc.)
  • Aufruf zum „bitte Teilen“, „Gefällt mir“, „Like unsere Seite“, oder ähnliches
  • Sonstige Handlungsaufforderung

Testseite Facebook inklusive 360 Grad von innen ansehen – Rundgang

Sämtliche Bildangaben für ihr Facebook Profil und Google Plus finden Sie unter Vorhandene Fotos, für das Internet Modifizieren, im unteren Bereich, der Webseite

 

Facebook Seite - Bildergrößen

 


 

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6. Dezember 2015No comments, erstellen | facebook | teaser | text | titelbild
Ratgeber Google Business Fotos für Reisebüros

Nervt es Sie auch, das immer mehr Kunden bei den „großen“ Onlineportalen Buchen?

Holen Sie die Onlinekunden wieder ins Stationäre Reisebüro, in Ihr Reisebüro!

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Gratis OnTop erhalten Sie bei Bestellung bis zum 24.12.2015 einen kostenlosen Branchenbucheintrag im YAHOO!|bing-Netzwerk. Bitte geben Sie hierzu im Kommentarfeld RabattCode 12RB15

Zusätzlich erhalten Sie Informationen, inkl. einer Videoanleitung, wie Kunden direkt auf Ihrer Facebook Seite eine Reise Buchen können!

 

 

Unter Ratgeber für Reisebüros finden Sie folgende Informationen

  • Beispiel zu Google Branchenbucheintrag
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  • Reisebüros die durch uns schon mehr Kunden gewinnen
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  • Besser bei Google dargestellt werden
  • Besser im YAHOO!|Bing-Netzwerk gefunden werden
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  • Ihre Homepage in allen Google Service und Diensten einbinden.
    Hierzu muss eine zusätzliche Zeile in Ihre Webseite eingebunden werden, welches der User nicht sieht
  • Kostenlose Präsentation auf unseren Seiten
  • Gutscheine für die Lokale Werbung in Höhe von 150,00 Euro (Verschiedene Gutscheine, die z.T. an Bedingungen geknüpft sind)

Sämtliche Informationen finden Sie unter Ratgeber für Reisebüros

Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten. Es gelten ausschließlich bei Beauftragung unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen


 

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30. November 2015No comments, , , , , online | online-shopper | reisebüro
Pakete & Päckchen Versenden, aktuelle Preise

Preistabelle Versand von Paketen und Päckchen

Paketversand, damit ich es auch etwas einfacher habe, hier die wichtigstes Versand Preise. Ohne Gewähr Stand 21.05.2019

Päckchen 1 Päckchen 1 35 cm 2 50 cm 2 65 cm 2 70 cm 2 80 cm 2 90 cm 2 120 cm 2 150 cm 2
DPD 4,00 €
20 kg
4,50 €
20 kg
5,90 €
20 kg
9,70 €
20 kg
16,90 €
20 kg
Hermes 4,30 €
25 kg
37 cm
4,95 €
25 kg
5,95 €
25 kg
10,95 €
25 kg
GLS 4,20 €
40 kg
4,90 €
40 kg
6,20 €
40 kg
9,90 €
40 kg
18,40 €
40 kg
DHL 3,79 €
1 kg
30 x 30 x 15cm
4,39 €
2 kg
60 x 30 x 15cm
4,99 €
2 kg
60 x 30 x 15 cm
5,99 €
5 kg
120 x 60 x 60 cm
8,49 €
10 kg
120 x 60 x 60 cm
16,49 €
31,5 kg
120 x 60 x 60 cm

1 Päckchen sind geringer Versichert, bei DHL gibt es auch keine Nachverfolgung.
2 Längste + kürzeste Seite Addiert

Auslandssendungen Zoll

Wird nur für Sendungen, außerhalb der EU benötigt. Die Formulare können direkt am PC ausgefüllt werden. Dies gilt für Briefe, Päckchen und Pakete.


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26. November 2015No comments, , , dhl | dpd | gls | hermes | päckchen | paket | paketschop | paketversand | versand
Suchbegriffe und Ergebnisse – Momente der Entscheidung

Suchmaschinenoptimierung

Die richtige Person zur richtigen Zeit mit der richtigen Aussage erreichen!

Angenommen, zwei Personen suchen nach „Chinesische Küche“. Die erste sucht wochentags gegen 17 Uhr von einem Desktop-Rechner aus. Das könnte jemand sein, der im Büro nach einem Rezept sucht, das er abends nachkochen möchte. Die zweite Suchanfrage wird am Samstagabend um 21 Uhr über ein Smartphone gestartet, und zwar in der Stadtmitte, ganz in der Nähe der örtlichen Restaurants. Mag sein, dass diese Person sich nur informieren möchte, aber der gesamte Kontext deutet darauf hin, dass sie jetzt etwas essen will.

 

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Im traditionellen Marketing hätte man keine Möglichkeit gehabt, zwischen diesen beiden Verbrauchern und ihren individuellen Bedürfnissen zu unterscheiden. Dank der oben erwähnten Signale lassen sich heute aber sofort in dem Moment relevante Antworten definieren. So können zum Beispiel auf zwei im Prinzip identische Anfragen zwei unterschiedliche Anzeigen aktiviert werden. Die eine könnte dem hungrigen Smartphone- Nutzer mit einer anklickbaren Rufnummer, einem Virtuellen Rundgang und einer Wegbeschreibung weiterhelfen, während die andere dem sein Abendessen planenden Desktop- User Rezepte und Zubereitungstipps anbieten könnte.

Online-Videos sind auch die neue Standardlösung für all die „Ich-will-das-jetzt- machen-Momente“. 42 % der deutschen Internetnutzer gehen auf YouTube, wenn Sie wissen wollen, wie etwas Bestimmtes funktioniert. Aber es kommt noch besser. 62 % der Internetnutzer unter 35 sind der Ansicht, sie könnten auf YouTube zu jedem Thema, zu dem sie Informationen benötigen, ein Video finden. Marken können mit mehr potenziellen Kunden in Kontakt treten, wenn sie ihre Markeninhalte mit diesen „Ich-will-das-jetzt-machen-Momenten“ in Einklang bringen.

Nehmen wir das oben genannte Beispiel, was wäre, wenn das Chinesische Restaurant, ein Gericht, mit Pfiff, zum leichten Nachkochen zu Hause mit dem Hinweis, Probieren Sie bei uns im Restaurant…, ein Video anbietet. Für wen wäre dieses Video Interessant? Vielleicht kommt ja der erste Verbraucher auch mal in Ihr Restaurant, oder animiert andere zu Ihnen zu kommen, indem er Ihren Beitrag teilt oder liked, so kann ein Schneeballeffekt entstehen…

Wie Sie sehen kann immer noch mit einer Werbekampagne verschiedene Verbraucher ansprechen, auch wenn ein Teil nicht sofort Umsatz generiert, dafür aber Ihre Werbekampagne weiter verbreitet!

So hat jede Branche die Möglichkeit auf allen Kanälen, welche als Fachbegriff Multi Channel / Omni Channel nutzen.

In unserem Downloadbereich finden Sie ein PDF, mit noch mehr Tipps und Tricks zu Momente der Entscheidung unter Suchmaschinenoptimierung.

Wir bieten Videos zu Ihrem Fachgebiet, oder als Marketinginstrument an, von der Erstellung bis zur Online Premiere sind wir der Richtige Ansprechpartner, fragen Sie nach Ihrem Angebot.

Beispiele / Möglichkeiten der verschiedenen Branchen

Hotel: Umgebung, Reisebericht, Massage, Essen, Restaurant

Reisebüro: Reisebericht, Interview, Geheime Ziele, Umgebung (Beispiel, wir haben unser Büro in Dresden und bieten unsere Erfahrung für Reisen nach Dresden an)

Antriebstechnik: Teilen von Antriebsketten, Einbauhilfe / Abzieher für Kettenräder, Interview

Ärzte / Krankenhäuser: Nasenbluten, Interview, Trombosespritze, Stabile Seitenlage

Mode: Binden einer Krawatte, Tipps und Tricks mit Schals

Friseur: Mal eben Durchfönen, Interview, Styling Tipps

Kaffee Geschäft: Reinigung eines Kaffevollautomaten

 

Gerne sind wir bei Ihren Überlegungen behilflich, vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch

 


 

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Tagged: multichannel, omnichannel, videobearbeitung, video, Werbekampagne, youtube

20. November 2015No comments, , , , , , , multichannel | omnichannel | video | videobearbeitung | Werbekampagne | youtube

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