Internet

Cookie-Warnungen für alle Webseite abschalten.

Cookie-Hinweise auf Webseiten sind oft nervig platziert und müssen regelmäßig bestätigt werden. Mit der Browser-Erweiterung “I don’t care about cookies” können Sie diese Cookie-Warnungen ganz einfach entfernen.

Aufgrund von EU-Vorschriften und mehr Bewusstsein für Datenschutz im Internet muss jede Website erst die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie Cookies speichert. Wenn du anonym surfst oder Cookies beim Schließen des Browsers automatisch löschst, dann fragen Websites immer wieder um Erlaubnis. Schon bald wird es sehr lästig, jedes Mal wieder auf Einverstanden zu klicken.

Diese Browser-Erweiterung entfernt Cookie-Warnungen von fast allen Websites und erspart dir Tausende unnötiger Klicks!

Indem du die Erweiterung verwendest, erlaubst du den Websites ausdrücklich, Cookies auf deinem Computer zu speichern und damit zu tun, was sie wollen (was sie meist ohnehin machen, egal ob du zustimmst oder nicht). Bitte informiere dich darüber, wie Cookies die Privatsphäre einschränken, und wie du dich und deine Daten schützen kannst. Zum Beispiel kannst du Drittanbieter-Cookies in deinem Browser verbieten, einen Werbeblocker installieren und damit Tracking-Skripte blockieren, deine Browserdaten regelmäßig löschen, den Tracking-Schutz deines Browser aktivieren usw.

Mein Fazit zu I don’t care about cookies für Google Chrome, Firefox, Opera, Pale Moon: Seit der DSGVO ist das Ansurfen von Webseiten zu einer Art Geduldprobe geworden. Viele Seiten platzieren Ihre Cookie-Warnung so prominent, dass diese wirklich beim Surfen stören. Die Erweiterung “I don’t care about cookies” macht das Surfen wieder ein Stück weit angenehmer.

Detlev Molitor @ Business View Photo Ag

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8München+49 89 44992666+49 171 6140855Felix Steck
 
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    28. Februar 2020No comments, , , , , cookie | DIY
    Tipps für Ihre Werbung rund um die Fußball EM 2021

    VERSCHOBEN – sobald neue Informationen vorliegen, werden Sie hier Informiert

    Tipps für Ihre Werbung rund um die Fußball EM 2021

    1. Download UEFA EM-Planer 2021
    2. Werbung auf einem Fußball EM 2021 Spielplan 
    3. Druckversion, per Post ⇒ für Freunde, Kollegen, Verein, Kneipe, Bars…

    Am Freitag, 12. Juni 2020, ist um 22 Uhr Anstoß im Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft. Vier Wochen lang gilt unsere Aufmerksamkeit der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft unter Jogi Löw, die sich quer durch Europa mit den besten Fußballnationen messen wird. Dies bietet auch gute Gelegenheit, um das eigene Unternehmen mit aufmerksamkeitsstarken Aktionen in die Nähe der Fußball EM 2021 zu rücken.

    Doch so manche gute Idee birgt rechtliche Risiken. Veranstalter der WM ist die UEFA. Sie ist Inhaberin aller Vermarktungsrechte, diese hat „offizielle Partner“ und vergibt darüber hinaus nur kostenpflichtige Lizenzen. Wer gegen die Markenrechte verstößt, muss damit rechnen, dass die UEFA dagegen vorgeht.

    Welche Aktionen sind erlaubt und welche nicht?

    • Die Verwendung der Farben schwarz rot gold sind nicht geschützt und vermitteln bei Aktionen Ihre Verbundenheit zur deutschen Nationalmannschaft.
    • Ein gern verwendetes Hilfsmittel ist auch der EM-Spielplan mit Ihrer Werbung!
    • Sie können dafür sogar ein eigenes EM-Logo entwickeln, wenn es nicht mit dem offiziellen Logo verwechselt werden kann, verzichten Sie auf die urheberrechtlich geschützten Marken der UEFA EM™
    • Public Viewings oder Public Screenings sind nur dann erlaubt, wenn die Bildschirmdiagonale kleiner als 3 Meter ist, nicht mehr als 150 Personen zuschauen können und Sie keinen Eintritt verlangen. Achten Sie hier auf GEMA- und GEZ-Gebühren.
    • Möglich ist auch die Einrichtung von Fan-Gruppen auf Facebook und andere.
    • Vorsicht bei Sportwetten! Hier handelt es sich um Glücksspiel, was eine Zustimmung durch die jeweilige Landesregierung erforderlich macht. Wenn Sie trotzdem eine Sportwette durchführen, machen Sie sich strafbar.
    • Wenn Sie Public Viewing, Public Screening oder Rudelgucken anbieten, empfehlen wir Ihren Google Street View Maps – Rundgang Rechtzeitig zu bestellen, damit dieser, noch vor der EM 2021 Online ist.

    Spielplan EM 2021 Download – Wann starten Sie?

    Die Spiele mögen beginnen!

    Deutschland startet in die EM am Dienstag den 16. Juni 2020 um 22:00 Uhr gegen Frankreich in München / Deutschland.

    Die Gruppen:

    Gruppe A (Rom/Baku):
    Türkei, Italien, Wales, Schweiz

    Gruppe B (Kopenhagen/St. Petersburg:
    Dänemark, Finnland, Belgien, Russland

    Gruppe C (Amsterdam/Bukarest):
    Niederlande, Ukraine, Österreich, Play-off-Sieger D (A)

    Gruppe D (London, Glasgow):
    England, Kroatien, Play-off-Sieger C, Tschechische Republik

    Gruppe E (Bilbao, Dublin):
    Spanien, Schweden, Polen, Play-off-Sieger B

    Gruppe F (München, Budapest):
    Play-off-Sieger A (D), Portugal, Frankreich, Deutschland


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    27. Januar 2020No comments, , , , , , , fan | fussball | hinweise | russland | spielplan | werbung | wm 2018
    Jetzt gilt die DSGVO

    Überall muss man jetzt die neuen Datenschutzbestimmungen unterzeichnen, in der Apotheke, beim Arzt, beim Aufruf einer Webseite oder Benutzung einer App – Wie weit sind Sie?

    Die letzte Checkliste und letzte Informationen

    Heute wurde ein WordPress (Webseiten Programm) Update verteilt, mit Datenschutz Einstellungen, und damit kommen wir auch zum Punkt 1, der Checkliste.

    WordPress 4.9.6

    Export und Löschung personenbezogener Daten

    Neue Werkzeuge wurden hinzugefügt, um dir dabei zu helfen, personenbezogene Daten zu exportieren und Löschanfragen nachzukommen.

    Datenschutzerklärung

    Erstelle die Seite für die Datenschutzerklärung deiner Website oder wähle sie unter Einstellungen > Datenschutz aus, um deine Benutzer darüber auf dem Laufenden zu halten.

    DSGVO Checkliste Webseite

    Da die Datenschutzerklärung auf der Website für jeden sichtbar ist, sollte sie direkt am 25. Mai angepasst sein, sonst drohen bereits die ersten Abmahnungen von Konkurrenten und Abmahnvereinen.

    Das gilt für jede Seite – und Unterseite!

    Wandern Daten vom Webseitenbesucher an Drittanbieter, muss mit diesen ein Vertrag geschlossen werden, der der neuen Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

    Achtung: Nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Fotos, Tracking-Daten, Autokennzeichen oder IP-Adressen sind personenbezogene Daten!

    (A) Update der Webseite, wenn Sie ein CMS System haben

    Ob WordPress, TYPO3, Joomla!, Drupal oder Adobe Dreamweaver halten Sie Ihr System auf dem neusten Stand, ob das CMS (Content-Management-System), oder zusätzliche Module (Plugin) – Starten Sie das Update!

    Sie haben eine Webseite mit Drupal, WordPress, kirby, Redaxo, Joomola, TYPO3, concrete5, Strato, HTML, PHP?

    Der AGB Hosting-Service (Rechtstext Hosting für Firmen-Webseiten und Blogs) von janolaw sorgt dafür, dass Ihre AGB und alle weiteren Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung) immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. janolaw garantiert Ihnen dauerhaften Abmahnschutz: Die rechtlichen Texte werden bei gesetzlichen Neuerungen oder geänderter Rechtsprechung bzw. Bedingungen und Richtlinien bei Bedarf automatisch aktualisiert. So entspricht Ihr Internetshop immer den aktuellen Anforderungen.

    Durch die Einbindung der Rechtstexte per Schnittstelle können die Anwälte und IT-Spezialisten von janolaw Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer dann aktualisieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Bei der Nutzung des AGB Hosting-Service erfolgt die Aktualisierung automatisch ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Die Integration der juristischen Dokumente ist durch die komfortable Schnittstellen-Lösung zu vielen Shopsystemen mit wenigen Handgriffen erledigt.

    1. Kontaktformular
      “Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns laut unserer Datenschutzerklärung gespeichert. Mit dem Absenden erklären Sie sich damit einverstanden.”
    2. Newsletter
      “Hiermit melde ich mich für Benachrichtigungen / den Newsletter an. Dadurch erkenne ich an, dass meine Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung – Musterfirma verwendet werden. Ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, dass ich einmalig eine Bestätigung und regelmäßige Aktualisierung per E-Mail / Push Nachrichten erhalte. Mir ist bekannt, dass ich diesen Service jederzeit durch den Abmeldelink in den Benachrichtigungen beenden kann.”
    3. Cookies
      Der Nutzer muss der Verwendung seiner Daten ausdrücklich zustimmen (Opt-in), nur dann dürfen Cookies oder andere Identifier eingesetzt werden. Informationen zu Cookies in unserem Artikel: Cookie-Hinweis auf Webseiten: Quatsch oder rechtliche Pflicht?
    4. Webshop
      Kunden, vor allem Neukunden, muss Folgendes klar dargestellt werden:

      • Wofür werden Ihre Daten verwendet?
      • Wo und wie lange werden Sie gespeichert?
      • An wen werden Sie übermittelt? (vor allem bei Leistungsträgern / Lieferanten außerhalb der EU)
      • Wie kann der Kunde seine Daten erhalten, berichtigen, einschränken oder löschen lassen?
    5. Social Media Plug-Ins
      Keine Original Like / Teilen Buttons verwenden, denn diese senden schon Daten, beim Aufrufen der Webseite an die jeweiligen Anbieter, unser Tipp Shariff von CT.
      Wir nutzen zur Sicherung des Datenschutzes, die Shariff Social Media Buttons. Wenn Sie sich zu einem sozialen Netz oder einer webgestützten Favoritenliste durchklicken, verlassen Sie unsere Website und begeben sich auf eine externe Website, deren Datenschutzpolitik sich möglicherweise von unserer Datenschutzpolitik unterscheidet.
      Mehr Informationen zu den Schariff Social Media Button von CT erhalten Sie unter http://ct.de/-2467514
    6. Vor der Nutzung der Systeme Aufklären, welche Daten, wie, wo gespeichert werden, und ggf. weitergegeben oder veröffentlicht werden.
      • Kommentar-Funktion / Forum / Live-Chats
      • Werbung (z.B. mit Google AdSense, Affiliate-Programm)
      • Herunter- und Hochladen von Dateien
      • Anmeldungen
      • Registrierungen
    7. Tracking-Tools
      Wir Nutzen zur Analyse der Webseite Google Analytics. Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden automatisch allgemeine Informationen gespeichert (z.B. Anzahl und Dauer der Besuche einzelner Seiten). Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken und zur Optimierung des Internetangebots genutzt. Fallstricke in unserem Artikel: Google Analytics – LG Hamburg untersagt Nutzung

    (B) Im Büro, im Unternehmen

    Um sich klar zu machen, welche Daten wann erhoben werden, sollte ein Verzeichnis über alle datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen geführt werden. Für die allermeisten Unternehmen ist ein solches Verarbeitungsverzeichnis nach dem 25. Mai 2018 Pflicht.

    Die entsprechenden Formblätter, haben wir als PDF Download, für Sie unter: Was Unternehmen und Admins jetzt tun müssen

    Wie sieht die Situation für Fotografen und Filmer aus?

    Fotos, die Personen abbilden, enthalten personenbezogene Daten. Selbst, wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person bei einer Zuordnung des Namens identifizierbar. Sie hierzu unseren Beitrag: DSGVO und Fotografie – für Fotografen, Presse, TV und Private?

    » Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!

    Haben wir Sie neugierig gemacht?

    Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

    Niederlassungen & Fotografen

    PLZ Bereich Ort Telefon Mobile Ansprechpartner (Kontakt)
    0 & 9 Dresden +49 351 3280856 +49 176 63294156 Bert Siegel
    1 Berlin +49 30 23599310 +49 171 6140855 Felix Steck
    2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
    4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
    6 & 7 Kaiserslautern +49 6302 6074084 +49 170 2817480 Friedhelm Rettig
    8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

    oder per E-Mail








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      18. Mai 2018No comments, , , , , , , , , , , , , checkliste | Datenschutz | download | DSGVO | gesetz
      DSGVO-Check für Ihr Unternehmen

      #DSGVO #Datenschutz EU-Datenschutz Grundverordnung

      DSGVO-Check für Ihr Unternehmen

      Auch kleinere Online-Händler müssen ab 25. Mai 2018 laut Datenschutz-Grundverordnung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, um die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nachzuweisen.

      Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.

      Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) umfasst viele Regelungen bezüglich der Sammlung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Wir empfehlen die einfachen vier Punkte durchzuarbeiten, damit Sie wissen, was zu tuen, was noch zu tuen ist – damit Sie keine Böse Überraschung 2018 erleben.

      1. Von Microsoft Deutschland gibt es einen Test, 9 Fragen um zu wissen wo Sie stehen DSGVO-Check
      2. Das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine DS-GVO – Selbsteinschätzung, bei dem man sich spielerisch auf eine Reise durch Datenschutz-Europa begeben kann.
      3. Und so langsam wird es ernst, mit dem Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO zum 25. Mai 2018, als PDF Datei.
      4. Vom Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), erklärt das Verfahrensverzeichnis, welches Online-Händler nach künftiger Datenschutz-Grundverordnung vorweisen müssen

       

       

      UPDATE

      14.12.2017: Download Infoblatt PDF, mit zusätzlichen Informationen zu Cloud und Webspace

       

      Das Monster mit den vielen Buchstaben EU-DSGVO

      Für mein Business, Geschäft, Praxis, Gaststätte?

      Ja, denn das neue Monster Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, und zwar unabhängig vom Umsatz oder der Anzahl der Beschäftigten.

      Was ist neu? Was muss beachtet werden?

      Unterrichtungspflicht: Kunden, vor allem Neukunden, muss Folgendes klar dargestellt werden:

      • Wofür werden Ihre Daten verwendet?
      • Wo und wie lange werden Sie gespeichert?
      • An wen werden Sie übermittelt? (vor allem bei Leistungsträgern / Lieferanten außerhalb der EU)
      • Wie kann der Kunde seine Daten erhalten, berichtigen, einschränken oder löschen lassen?

      Dokumentations- und Nachweispflicht: Alle personenbezogenen Datenverarbeitstätigkeiten müssen im Betrieb sorgfältig Dokumentiert werden und jederzeit auf Verlagen der Datenschutzbehörde vorgelegt werden.

      Verfahrensverzeichnis: Welche Mitarbeiter, externe Dienstleister / Erfüllungsgehilfen und so weiter haben in welchem Umfang Zugriff auf die Daten? In welcher Verbindung stehen Sie zueinander?

      Plicht zur Selbstanzeige: Hackerangriffe auf den Daten Server / Computer müssen sofort der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Externer Link, bitte beachten Sie unseren Disclaimer (Haftungsausschluss)gemeldet werden.

      Daten außer der EU: Wer Daten außerhalb der EU übermittelt, muss sicherstellen, dass die Informationen dort nach dem Standard der EU-DSGVO behandelt werden. Bei Verstößen des Dienstleisters kann man selbst in Haftung genommen werden!

      Subunternehmer: Auch Subunternehmer wie Beispielweise Mailing-Dienste, müssen nach den neuen Richtlinien arbeiten, dieses muss bei Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber überprüft werden.

      Recht auf Vergessen werden: Da gibt es zwar schon länger, nun wird es verschärft! Die Fristen zum Löschen personenbezogener Daten müssen unbedingt eingehalten werden, am besten durch eine Automatik im System (Datenbank, CRM, Buchhaltung etc.)

      Datenschutzbeauftrage (DSB)

      Eine solche Person muss jedes Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern benennen. Zu den beschäftigten zählen zum Beispiel Inhaber, Mitarbeiter, und alle Personen die evtl. mit Kunden- oder Mitarbeiterdaten in Kontakt kommen könnten. Im Zweifelsfall also auch das externe Reinigungspersonal, das die Mülleimer leert, oder der Hausmeister der die Lampe repariert.

      Aktuell zum Beispiel, prüft die Datenschutz Aufsichtsbehörde Niedersachsen ob Reisebüros nicht grundsätzlich einen DSB benötigen, da diese ständig Daten an Dritte übermitteln. (Veranstalter, Hotels, Airlines usw.)

      Der DSB kann ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein.

      Datenpanne? Was nun?

      Es wird teuer, oder sehr teuer! Verletzungen gegen die EU-DSGVO können mit einer Strafe bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden. Die Strafe fällt allerdings deutlich Milder aus, wenn man eine Selbstanzeige macht.

      Wichtig: Im Zweifelsfall muss nicht der Kunde nachweisen, das mit seinen Daten nicht sorgfältig Umgegangen wurde, sondern der Unternehmer, dass er datenschutzkonform gearbeitet hat!

      Wie sorge ich für Datensicherheit

      Alle personenbezogenen Daten von Kunden und Mitarbeitern (auch Name oder E-Mail Adresse), egal ob auf Papier, PC oder Microfilm, müssen stärker als bisher, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden.

      Daten die nicht mehr benötigt werden, müssen vollständig gelöscht werden! Das gilt auch für Daten die mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) versehen und nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen. Papier Schreddern, auf elektronischen Datenträger, auch in Backups, unwiderruflich Löschen.

      Alle Mitarbeiten des Unternehmens (Intern, Extern, Teilzeit), müssen über die Datenschutzverordnung in Kenntnis gesetzt und entsprechend geschult werden. Sie müssen eine entsprechende Erklärung unterschreiben, dass sie sich an die Datenschutz Vorschriften halten, und am besten auch bekanntgewordene Verstöße direkt an den DSB melden.

      Kette, Franchise, Kooperation

      Sofern Sie kein Einzelkämpfer sind, werden Sie bestimmt von Ihrer Organisation nicht alleine gelassen. In den kommenden Wochen und Monaten werden bestimmt einige Seminare, Online-Schulungen und Merkblätter zum Thema angeboten. Diese sollten unbedingt wahrgenommen werden, der 25. Mai 2018 kommt schneller als man denk.

      Hinweis: Bei Verstößen, auch bei Mitgliedern einer Kette, Franchise oder Kooperation, haftet jeder Unternehmer, für sich selbst!

      Praxisbeispiel

      Sie versenden gerne Weihnachtskarte oder Geburtstagsglückwünsche, man freut sich ja über jede nett gemeinte geste, so auch Frau Mustermann?

      Frau Mustermann freut sich jedoch gar nicht über die lieb gemeinte Post, und hat auch nie zugestimmt. Sie hat das Recht Widerspruch beim Unternehmer einzulegen, oder was schlimmer wäre, diesen gleich bei der Datenschutzbehörde!

      ePrivacy Verordnung (ePV)

      Die ePrivacy Verordnung (ePV) baut auf der EU-DSGVO auf und soll deren Regelungsbereich spezifisch ergänzen. Sie soll die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherstellen und den Umgang mit personengezogenen Daten im Online-Bereich regeln.

      Nach aktuellem Stand tritt die ePV voraussichtlich zusammen mit der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft und erweitert deren Regelungswerk. Jeder datenbasierte Informationsaustausch ist betroffen, auch von Rechner zu Rechner.

      Kontrolle über die Daten: Der Nutzer muss der Verwendung seiner Daten ausdrücklich zustimmen (Opt-in), nur dann dürfen Cookies oder andere Identifier eingesetzt werden.

      Privacy Einstellung im Browser: Es ist zu erwarten, dass die Browserhersteller Lösungen für die ePV in ihren Browsern bereitstellen werden. Die wird aber nur Funktionieren, wenn der Browser up-to-date ist!

      Zusätzliche Informationen

      Jetzt auch als PDF – Download, mit zusätzlichen Informationen Cloud & Webspace, für den kostenlosen Download Link, einfach ein Like, oder Gefällt mir. Datenschutzhinweis: Mit anklicken von einem Social Media Kanal, senden Sie Daten, nach den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Social Media Kanal, externen Anbieter, bitte beachten Sie hierzu unseren Disclaimer und unsere Datenschutzbestimmungen

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      PDF Download EU-DSGVO Infoblatt, mit zusätzlichen Informationen zu Cloud und Webservern

      [/sociallocker]

       

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      Der AGB Hosting-Service (Rechtstext Hosting für Firmen-Webseiten und Blogs) von janolaw sorgt dafür, dass Ihre AGB und alle weiteren Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung) immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. janolaw garantiert Ihnen dauerhaften Abmahnschutz: Die rechtlichen Texte werden bei gesetzlichen Neuerungen oder geänderter Rechtsprechung bzw. Bedingungen und Richtlinien bei Bedarf automatisch aktualisiert. So entspricht Ihr Internetshop immer den aktuellen Anforderungen.

      Durch die Einbindung der Rechtstexte per Schnittstelle können die Anwälte und IT-Spezialisten von janolaw Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer dann aktualisieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Bei der Nutzung des AGB Hosting-Service erfolgt die Aktualisierung automatisch ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Die Integration der juristischen Dokumente ist durch die komfortable Schnittstellen-Lösung zu vielen Shopsystemen mit wenigen Handgriffen erledigt.

       

      #Datenschutz

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      Hinweis Rechtsthemen

      Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Internet Seiten, zu dieser Publikation.

      8. Dezember 2017No comments, , , , , , Datenschutz | download | DSGVO | eCommerce | Infoblatt | PDF
      Neues WLAN-Gesetz – Das Ende der Störerhaftung?

      WLAN-Betreiber müssen künftig nicht mehr die Abmahnkosten tragen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Neu geschaffen wird dagegen ein Anspruch geschädigter Rechteinhaber gegen WLAN-Anbieter auf Sperrung konkreter Internetseiten.

      Die Änderungen führen dazu, dass künftig Inhaber eines offenen Internetanschlusses die Kosten für die Abmahnung bzw. Unterlassung nicht mehr als Störer zu ersetzen haben. Hauptgrund: Niemand, weder Café-Betreiber noch Hotels, sollen künftig Angst davor haben, automatisch mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen konfrontiert zu werden, sobald Gäste illegale Inhalte herunterladen und über den jeweiligen Anschluss anbieten. Die Kosten verbleiben daher beim Rechteinhaber, sofern es ihm nicht gelingt, den tatsächlichen Täter ausfindig zu machen und erfolgreich in Anspruch zu nehmen.

      Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, sollen Rechteinhaber von WLAN-Betreibern aber verlangen können, dass sie einzelne konkret benannte Internetseiten sperren, über die bereits ein Rechtsverstoß erfolgt ist. In § 7 Abs. 4 der TMG-Ergänzung ist eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen für Blockaden gegen einen Diensteanbieter niedergeschrieben.

       

      YouTube

      Das dennoch bestehende Problem an dem Anspruch auf Sperrung kann aber anhand eines weiteren Beispieles leicht dargestellt werden. Ein Verfahren vor dem LG Leipzig (Landgericht Leipzig Urteil vom 19. Mai 2017, Az. 05 O 661/15 Informationen zu externen Links). Dort entschieden die Richter, dass Fernseh-Mitschnitte auf der Plattform YouTube nicht weiterverbreitet werden dürfen. Geklagt hatte die Produktionsfirma eines Dokumentarfilms, deren Film ohne ihre Zustimmung auf YouTube veröffentlicht wurde. Eine klare Urheberrechtsverletzung. Und prompt kann es unschön werden, denn Cafés, Hotels und Co könnten so verpflichtet werden, YouTube zu sperren, sollte ein Film, eine Dokumentation, eine Serie oder ein Musikstück über den Anschluss hochgeladen worden sein.

      Quelle(n): 

      Weiterführende Informationen:

       


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      2. Oktober 2017No comments, , , , , Filesharing | Freifunk | Störerhaftung | Telemediengesetz | TMG | wifi | WLan | youtube
      Der digitale Warenkorb – Fallstricke bei der Erstellung eines Online-Shops

      Interneteinkäufe sind in, das Internet ist fester Bestandteil des Alltags geworden. Die Nutzung des Internets als Verkaufsraum bietet beide Seiten eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Käufer kann sich beispielsweise über Bewertungen Eindruck über ein Produkt verschaffen. Der Verkäufer erreicht mit seinem Online-Shop Kundengruppen, die sein Angebot beim Betrieb eines Ladenlokals nicht wahrnehmen würden. Mit einem Onlineshop können Waren und Dienstleistungen Deutschlandweit, Europaweit, oder Weltweit, angeboten werden.

      Was muss bei einem Onlineshops beachtet werden?

      Anbieterkennzeichnung / Impressum

      Rechtsquellen sind vor allem für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) und das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.

      Firma Rechtsform
      (Gesellschafter/Inhaber) Vorname Name
      Vollständige Ladungsfähige Anschrift
      E-Mail und Telekontakte (seit neustem ist die 0180-Rufnummer nicht immer erlaubt)
      Steuer Nummer, falls nur Inlandgeschäfte, ansonsten UmsatzsteuerID
      Da Kunden oft danach suchen, evtl. auch die Bankverbindung

      Häufig unvollständig sind die Angaben zu der Eintragung in Registern, der Umsatzsteuer-ID, zur Rechtsform, Vertretungsbefugnis und zu Kontaktangaben. Eine Abmahngefahr kann sich hier auch schon aus einer Kleinigkeit ergeben, wenn zum Beispiel etwa der Vorname des Betreibers (unzulässig) abgekürzt wird. Es gibt von vielen Onlineanwälten ein Impressumgenerator

      Widerrufs- und Rückgaberecht

      Unsicherheiten unter den Betreibern von Online-Shops ergaben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Einbettung des Widerrufs- oder Rückgaberechts. Das Einkaufen im Internet ist rechtlich in die Kategorie des Fernabsatzrechts einzuordnen, welches dem Kunden bestimmte Rechte sichern soll. Dem Verkäufer werden entsprechend besondere Pflichten aufgegeben, deren mangelhafte Einhaltung wiederum die Gefahr kostspieliger Abmahnungen begründet.

      Verletzung fremden Urheberrechts

      Eine weitere Falle lauert bei der Gestaltung des Warenangebotes. Eine optisch ansprechende Warenpräsentation ist gerade für Online-Shops entscheidend, da der Kunde, anders als im Ladenlokal, gerade nicht in der Lage ist, einen Artikel in die Hand zu nehmen. Es besteht damit die Notwendigkeit qualitativ hochwertige Bilder zur Illustration eines Produktes zur Verfügung zu stellen und die Eigenschaften möglichst detailliert zu beschreiben. Hierdurch kann die Zufriedenheit auf der Käuferseite erhöht und der mit Retouren verbundene Kostenaufwand reduziert werden. Das Erstellen von professionellen Fotos und gelungenen Artikelbeschreibungen ist aufwändig und entsprechend mit Kosten verbunden. Handyfotos mal eben geknipps, haben in einem Online Shop, der Umsatz generieren möchte nichts zu suchen!

      Gleichwohl ist eindringlich davor zu warnen, Bilder und Beschreibungstexte bei dem Shop eines Mitbewerbers zu kopieren und für die eigene Warenpräsentation zu übernehmen. 

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      Fehlerhafte Angaben bei der Warenpräsentation

      Für die Präsentation eines Produktes im Internet-Shop spielen bestimmte Angaben für die Kaufentscheidung des Kunden eine besondere Rolle. Dies gilt zum Beispiel für die Lieferzeit, die Angabe des Preises und auch die Versandkosten, bei Auslandbestellungen auch Zoll und sonstige Steuern.

      Wird zum Beispiel ein Artikel als „sofort lieferbar“ im Shop angeboten, muss dieser innerhalb von fünf Tagen lieferbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Hinweis auf die längere Lieferzeit erforderlich.

      Die angesprochenen Fallstricke bilden nur einen Ausschnitt der Aspekte, die bei der Gestaltung eines Internet-Shops aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die rechtliche Prüfung gewissermaßen das Fundament, auf der ein erfolgreicher Warenbetrieb im Internet gründet.

      Gesetze und Rechtsnormen

      Weitere Informationen

      WordPress Kurzanleitung, inkl. Shopsystemsystem
      (PDF-Download)

      Block Handlungsbedarf für Webmaster

       

      9. März 2017No comments, , , , Dienstleistungen | Interneteinkauf | onlineshop | Telemediengesetz
      ebook „Social Media Recht“ kostenlos – Nie wieder Abmahnungen fürchten!

      ebook „Social Media Recht“ kostenlos – Nie wieder Abmahnungen fürchten!

      Von der Einrichtung des Profils, über die rechtlichen Grundlagen im laufenden Betrieb, Werbeaktionen bis hin zu arbeitsrechtlichen Aspekten, der Haftung für Rechtsverstöße und dem prozessualen Vorgehen in der Praxis sollen alle wesentlichen Rechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Social Media-Projekt abgedeckt werden.

      Im ersten Kapitel des Buches werden die diversen rechtlichen Fallstricke dargestellt, die bei der Einrichtung eines Social Media Accounts lauern. Insbesondere wird hier ausführlich auf die Problematik der AGB der sozialen Netzwerke eingegangen. Kapitel 2 widmet sich den vielfältigen Rechtsfragen, die beim täglichen Betrieb der Social Media-Präsenz entstehen. Insbesondere geht es dabei um Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Fragen zu Marketingaktionen und zur Gewinnung von Fans, werden in Kapitel 3 beantwortet. In Kapitel 4 geht es um rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und dem Arbeitsrecht. Kapitel 5 behandelt die Frage, wer für Rechtsverletzungen auf einem Social Media-Account haften muss. In Kapitel 6 wird dargestellt, was eine Abmahnung ist und welche Reaktionsmöglichkeiten der Abgemahnte hat. Auch die Bezüge zum gerichtlichen Rechtsschutz – dem einstweiligen Verfügungsverfahren und dem Klageverfahren – werden erläutert.

      Die weiteren Abschnitte behandeln die rechtlichen Problematiken bei der Einstellung von Inhalten, sei es von Bildern, Texten oder Musik und alle weiteren möglichen rechtlichen Stolperfallen, die bei der Nutzung von Social Media relevant sind.

      Am Ende finden sich auch Mustertexte, die frei übernommen werden können. Wer dieses Buch beherzigt, ist vor Abmahnungen sicher!

      Hier geht es zum Download

      [1] Eine eigene Dropbox, wird für den Download nicht benötigt, zum Teilen von Bilder und Dokumenten gibt es kostenlos eine Dropbox unter https://business-view.photo/go/dropbox/. Beispielsweise für: Dateien per E-Mail zu schicken ist nervig. Mit freigegebenen Ordnern können Sie in Dropbox Dateien gemeinsam mit anderen nutzen und zusammen an Projekten arbeiten.

      Das / die E-Books werden unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung –Nichtkommerziell – Keine Bearbeitung verbreitet. Social Media Recht, Christian Solmecke, CC BY-NC-ND 4.0


       




       



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      29. August 2016No comments, , , , , , , , , Fallstricke | impressum | Marketingaktion | social media | werbeaktion
      Webmaster – Handlungsbedarf für Ihre Webseite?!

      Wichtige Urteile, Gesetze und Mehr

      Hier droht eine Abmahnung

      Für Sie gelesen, Informationen für Webmaster und Internet Seitenbetreiber, wir haben, damit Sie alle Infos schnell finden, eine neue Kategorie eingeführt Handlungsbedarf für Webseiten Betreiber und Webmaster, dort finden Sie aktuelle Informationen, damit Sie die Abmahngefahr verringern können.

      Ein klick, für die wichtigsten Infos, selbstverständlich können Sie auch unseren Newsletter kostenlos bestellen, oder sich über unsere Social Media Kanäle vernetzten, und neu auch über WhatsApp Tagesaktuelle News bestellen.

      Aktuelle Beispiele

      • Abmahngefahr wegen Facebook Like Button
      • Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
      • Google Analytics – LG Hamburg untersagt Nutzung
      • Link zur Online-Plattform der EU-Kommission
      • eBay

      Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.



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      28. Juni 2016No comments, , , , , , , abmahnung | gesetzte | handlungsbedarf | Webmaster
      Disclaimer (Handlungsbedarf) :: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

      So oder so ähnlich steht es auf vielen Webseiten

      Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

      Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

      Dieser Absatz sollte nicht in Ihrem Disclaimer stehen!

       

      OLG Düsseldorf 23.06.2016

      Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 26.1.2016, Az.: I-20 U 52/15), dass einem Unternehmen, das andere Wettbewerber abmahnt, kein Anspruch auf Abmahnkosten zusteht, sofern es selbst auf seiner eigenen Webseite den Hinweis platziert hat: „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“.

       

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      27. Juni 2016No comments, , , abmahnkosten | abmahnung | disclaimer | urteil
      Free WiFi – kostenloser Internetzugang

      Rechtsanwalt Christian Solmecke

      Kostenfreier Internet-Nutzungsvertrag schützt Anbieter von W-LANs vor Abmahnungen!

      RA Solmecke erklärt: „Ich vertrete die Rechtsauffassung, dass zumindest dann keine Haftung gegeben sein kann, wenn man die Internetnutzer vorher belehrt hat. Dies ist zwar höchstrichterlich für solche Fälle noch nicht entschieden, allerdings gibt es Urteile, in denen der Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft dann nicht haften muss, wenn er mit seinen Mitbewohnern über die Rechtsproblematik gesprochen und sie entsprechend belehrt hat“. Für diese Rechtsauffassung spricht auch der Schlussantrag des EuGH Generalanwalts in einem Filesharing Verfahren. Er kommt zu dem Schluss, dass der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein W-LAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich ist.

      Der W-LAN-Nutzungsvertrag kann über folgende Links in deutsch und englisch kostenfrei geladen werden:

      [sociallocker]

      Download Internet Nutzungsvertrag

      de Internet Nutzungsvertrag (RTF – MS-Word, OpenOffice)

       

      de Internet Nutzungsvertrag (PDF)

       

      uk-us Internet Nutzungsvertrag (RTF – MS-Word, OpenOffice)

       

      uk-us Internet Nutzungsvertrag (PDF)
      [/sociallocker]

       

      Siehe hierzu auch unseren Beitrag Bundeskabinett bringt 20.09.2015 :: WLAN-Gesetz auf den Weg



       


       

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      12. April 2016No comments, , , , , , download | free wifi | Gratisdownload | kostenlos | Nutzungsvertrag | Störerhaftung | WLan | wlan-to-go | wlantogo

      Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

      Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.




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