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von innen ansehen - Google Street View Rundgang, von innen ansehen, für Unternehmer - Page 17

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381 Result(s) found!
Der Tod von Google+ (Plus), fast amtlich

Google Frankreich schließt eigne Google Plus Seite

Google Frankreich verkündet, Google+ den Rücken zu kehren und verweist die Follower auf die entsprechenden Profile bei Facebook und Twitter.

Auf der Google Business Seite, für Anwender ist dort noch nichts zu spüren:

Google+

In einem sicheren, unternehmensinternen sozialen Netzwerk mit Arbeitskollegen kommunizieren

  • Mit Google+ ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern, in einer von Ihnen erstellten Onlinecommunity sicher Neuigkeiten, Ideen und relevante Informationen auszutauschen – in Echtzeit.

Google+ und Google MyBusiness, dürfen nicht in einem Topf geworfen werden!

Die Artikel, Angebote, Termine und mehr, welche Sie auf Ihrer Google MyBusiness Seite Posten, sehen zwar auch irgendwie in Google+ aus, jedoch werden diese in der Google Suchmaschine in Echtzeit angezeigt. Beispiel Google Suche Beiträge.

Tipp zu MyBusiness

Da Google MyBusiness kostenlos, für Unternehmer ist, dort Tages- oder Wochenangebote / Veranstaltungstermine und Blogbeiträge, direkt in der Google Suchmaschine angezeigt werden, lohnt es sich hier einmal die Woche (5 min. Arbeitszeit) zu Posten.

Wir bleiben Google+ weiterhin treu

Wir bleiben Google+ natürlich weiterhin treu und hoffen darauf, dass das Netzwerk in Zukunft wieder etwas mehr Liebe von Google bekommt. +BusinessviewPhoto-voninnenansehen

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    10. September 2018No comments, , , Google MyBusiness | google plus | Internetwerbung | mybusiness
    Ein globales Bild des Reisenden Kunden

    Die Discovery-Plattform Taboola hat einen globalen Leitfaden zu nativen Werbetrends im Reisebereich veröffentlicht, der Keywords, Bilder, Klickraten, Geräte-Muster und mehr umfasst.

    Werbetrends im Reisebereich

    Die Ergebnisse basieren auf rund 8 Milliarden Impressionen und fast 8 Millionen Klicks und beinhalten weltweit größere Bilddetails und länderspezifische Erkenntnisse.

    Auf globaler Ebene hat Taboola festgestellt, dass Bilder, die aus der Entfernung aufgenommen wurden, eine um 62% höhere Klickrate (Click-through-Rate – CTR) als solche mit Nahaufnahmen aufwiesen. Bilder haben eine um 19% höhere CTR als Grafiken; Bilder mit Männern haben eine um 2% höhere Klickrate als Bilder mit Frauen. Panoramafotos werden auf Reiseseiten 62 Prozent häufiger geklickt.

    Die Ländergliederung zeigt jedoch einige interessante Abweichungen von der globalen Norm. Briten sind große Fans des Long-Shot, wobei Inhalte mit diesem Bildtyp eine um 265% höhere Klickrate erzielen als eine Nahaufnahme. Kanadier haben eine Vorliebe für Grafik über Bilder, was sich in einer 169% höheren CTR widerspiegelt; In Japan erhalten Bilder mit Frauen eine um 100% höhere Klickrate als Bilder mit Männern.

    Ob aufgrund diese Auswertung oder Zufall, so hat TripAdvisor eine neue Funktion für primäre Objektfotos umgesetzt.

    Schlüsselwörter

    Jeder Anbieter von nicht traditionellen Unterkünften auf dem australischen Markt wird interessiert sein zu erfahren, dass “Cottages” die größte Chance ist; im Vereinigten Königreich ist “Pool” für die meisten Klicks verantwortlich, während Spanier auf Inhalt reagieren, der “Geheimnis” in der Schlagzeile einschließt.

    Gesucht wird aber über Google

    Auch wenn Sie jetzt Ihre Überschrift auf der Webseite in Geheimes Cottage mit Pool ändern, gesucht wird nach dem Begriff über Google! Wer dort am besten dargestellt wird, erhält die meisten Klicks.

    Weiterführende Informationen

    1. Download Global Native Advertising in 2018 (English)
    2. Quelle Taboola
    3. Ratgeber Kleine und Mittelständische Unternehmen

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      3. August 2018No comments, , , , , , bilder | Cottages | Keywords | Klickraten | Panoramafoto
      bing Branchenbucheintrag – jetzt noch mehr im Internet auffallen!

      Bei Bing Places for Business auffallen

      bing Local – Local werben, weltweit auffallen

      Hintergrundwissen bing Places for Business, der Branchenbucheintrag von Microsoft!

      Bing mag blöd klingen, ist es aber nicht.

      Spiegel-Online hat einen Test mit verschiedenen Suchmaschinen gemacht. Auch wenn viele den Namen weiterhin als Akronym für But It’s Not Google deuten.

      Was meinen Sie? Welcher Eintrag fällt am meisten auf?

      bing Suche – OHNE EINTRAG

      bing Places for Business Beispieleintrag

      bing Suche – EINTRAG MIT FOTOS

      bing Places for Business Beispieleintrag

      bing Maps – OHNE EINTRAG

      bing Maps Beispieleintrag

      bing Maps – EINTRAG MIT FOTOS

      bing Maps Beispieleintrag

      Im Bing Places-Portal stehen einige neue Funktionen zur Verfügung, die Ihrem Unternehmen helfen sollen, auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren und in Ihrem Bing-Sucheintrag aktuelle Nachrichten für Ihre Kunden bereitzustellen. Im Folgenden finden Sie einige Tools, die Ihnen helfen können, Ihre Kunden regelmäßig zu informieren:

      Bing-Ankündigungen: Über diese Funktion können Sie Ihren Kunden direkt in Ihrem Bing-Eintrag wichtige Informationen bereitstellen. Dazu zählen beispielsweise eingeschränkte Dienstleistungen, Änderungen Ihrer Öffnungszeiten oder Links zu ausführlicheren Informationen. Diese Funktionen können nur über das Bing Places-Portal auf Desktops eingerichtet werden.

      Spezielle Öffnungszeiten: Hiermit können Sie Zeiten hinzufügen, die vorübergehend gelten, während Sie die normalen Öffnungszeiten aktiv beibehalten. So wissen Kunden, dass Sie Ihre neuen Öffnungszeiten angegeben haben.

      Vorübergehend geschlossen: Für Unternehmen, die während der Pandemie vollständig geschlossen sind, bietet das Bing Places-Portal eine neue Funktion, mit der sie in ihrem Bing-Eintrag darauf hinweisen können. Dies unterscheidet sich von vorübergehend geltenden Öffnungszeiten, da diese Unternehmen für Kunden nicht erreichbar sind. Wenn Sie noch eingeschränkte Dienstleistungen anbieten, sollten Sie anstelle des Hinweises „Vorübergehend geschlossen“ die Hinweise zu besonderen Öffnungszeiten sowie Ankündigungen verwenden.

      Einträge bei der bing Suche und bing Maps inkl. Bilderpaket nur 49,00 Euro Aufpreis, bei Kombination mit Google Street View Trusted – in zwei Suchmaschinen top Dargestellt.

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        26. Juli 2018No comments, , , , , , , , , , , , , , , , , bing | Branchenbuch | branchenbucheintrag
        Jeder Mensch schaut 67 Minuten am Tag Web-Clips

        Tägliche Nutzungsdauer soll bis 2020 schon anderthalb Stunden betragen (digest/pte20180716017)

        Jeder Mensch schaut 67 Minuten am Tag Web-Clips

        2018 werden Menschen rund 67 Minuten am Tag damit verbringen, Online-Videos anzuschauen. Die Länge der verbrachten Zeit steigt. 2017 waren es noch 56 Minuten. Bis 2020 sollen es gar 84 Minuten sein, wobei die eifrigsten Zuschauer dann in China leben, wo dann etwa 105 Minuten täglich Online-Videos angeschaut werden, gefolgt von Russland (102 Minuten) und Großbritannien (101 Minuten). Das hat die vierte Auflage des jährlichen Berichts “Online Video Forecasts” der ROI-Agentur Zenith www.zenithmedia.de ergeben, der 59 Schlüsselmärkte abdeckt.

        Chancen für Werbeindustrie

        “Online-Videos steigern den globalen Medienkonsum, da Smartphones mit schnellen Datenverbindungen qualitativ hochwertige Videos für unterwegs bereitstellen und Smart-TV-Geräte den Zuschauern eine einmalige Auswahl in ihr Zuhause bringen”, sagt Jonathan Barnard, Zeniths Head of Forecasting und Director of Global Intelligence. “Der schnelle Anstieg des Videokonsums macht Online-Videos zu dem weltweit am schnellsten wachsenden Werbeformat und schafft neue strategische und kreative Gelegenheiten.”

        Marken, die noch keine Strategie für Online-Videos haben, sollten sich laut dem Experten Gedanken machen. Denn: Den Studienergebnissen nach passen immer mehr Marken die Planung ihrer Werbeaktionen im Fernsehen und in Online-Videos an diese schnelle Veränderung an. Laut dem Bericht machen Bewegtbildinhalte fast das gesamte Wachstum des Internetgebrauchs aus. Dieses Wachstum entwickle sich schneller als der allgemeine Medienkonsum. Traditionelle Medien verlören also an Nutzungszeit.

        Ausgaben steigen immer weiter

        Die Versorgung des kommerziellen Publikums steigt laut Zenith – und das, obwohl ein Teil der zusätzlichen Videozeiten auf nichtkommerzielle Plattformen wie Amazon Prime und Netflix entfällt. “Wir schätzen, dass die Werbeausgaben für Online-Videos 2017 um 20 Prozent angestiegen sind und damit bei 27 Mrd. Dollar liegen. Die Wachstumsspitze war mit 36 Prozent im Jahr 2014 erreicht und gab seitdem ständig nach, bleibt jedoch weiterhin sehr hoch. 2018 erwarten wir ein Wachstum von 19 Prozent und 2020 ein durchschnittliches Jahreswachstum von 17 Prozent. Die Werbeausgaben für Onlinevideos werden dann bei 43 Mrd. USD liegen.”

        Der Videoanteil an der Online-Display-Werbung steigt ständig an. 2017 machte dieser Bereich 27 Prozent der Ausgaben für Display-Werbung aus und 2020 erwarten wir einen Anteil von 30 Prozent. Das Angebot bei Online-Videos wächst in den vergangenen Jahren schneller als die Nachfrage: Der Online-Videokonsum wuchs von 2015 bis 2017 um 91 Prozent, während die Werbeausgaben um 52 Prozent anstiegen. Die Kosten für Online-Videowerbung sind daher stark gesunken. “Während der Videokonsum immer stärker ansteigt, erwarten wir, dass sich die Preise stabilisieren und ab 2019 nur noch leicht steigen werden”, heißt es in dem Bericht.

         

        Infogafik Statista, Design: Schrägstrich/Jörg Stiehler

        Der schnelle Anstieg des Videokonsums macht Online-Videos zu dem weltweit am schnellsten wachsenden Werbeformat und schafft neue strategische und kreative Gelegenheiten. Haben Sie auch schon ein YouTube Channel?

        50 Ideen für ein Werbevideo bei YouTube, Facebook, Twitter, TikTok oder Google

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        https://business-view.photo/mehr-kunden-gewinnen/dienstleistungs-portfolio/360-video-virtual-reality/

         

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          17. Juli 2018No comments, , , 360 grad facebook | facebook | video | werbung | youtube
          Wer bekommt die meisten Klicks auf Google?

          Sonntag 08. Juli 2018

          Bilder sagen mehr als tausend Worte – diese Weisheit kennt jeder von uns!

          Aber welche Aufnahmetechnik enthält nun die meisten Klicks, auf Google?

          Am Samstag wurde ein neuer Themenbereich Avalon im Toverland (Niederländischer Freizeitpark in der nähe von Venlo) eröffnet. Wir waren am Sonntag dort um die neue Achterbahn mal unter die Lupe zu nehmen.

          Ob jetzt die Achterbahn oder Bootsfahrt im neuen Teilbereich am besten war ist hier erstmal egal, ich habe mehrere Videos, zwei 360° Panoramabilder (Google Street View Trusted) und ein paar Statische Fotos aufgenommen.

          Heute 11. Juli, gegen 11:30h habe ich mir mal die Statistik der Fotos und Videos angesehen und erstaunliches Festgestellt.

          Grün : Statische Fotos – keine 100 Klicks

          Blau : Videos unterschiedlicher länge : keine 40 Klicks

          Rot : Google 360 Grad Panoramabilder : über 300 Klicks

          Drei mal soviel Klicks für 360 Grad Fotos bei Google!

          Ich finde dies ist eines der besten Argumente, wenn Sie im Internet auffallen wollen, ein Google Rundgang für Ihr Unternehmen, Ihr Geschäft!

          Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten.

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            11. Juli 2018No comments, , , Avalon | Freizeitpark | google+ | Internetwerbung | klicks | Toverland
            Jetzt gilt die DSGVO

            Überall muss man jetzt die neuen Datenschutzbestimmungen unterzeichnen, in der Apotheke, beim Arzt, beim Aufruf einer Webseite oder Benutzung einer App – Wie weit sind Sie?

            Die letzte Checkliste und letzte Informationen

            Heute wurde ein WordPress (Webseiten Programm) Update verteilt, mit Datenschutz Einstellungen, und damit kommen wir auch zum Punkt 1, der Checkliste.

            WordPress 4.9.6

            Export und Löschung personenbezogener Daten

            Neue Werkzeuge wurden hinzugefügt, um dir dabei zu helfen, personenbezogene Daten zu exportieren und Löschanfragen nachzukommen.

            Datenschutzerklärung

            Erstelle die Seite für die Datenschutzerklärung deiner Website oder wähle sie unter Einstellungen > Datenschutz aus, um deine Benutzer darüber auf dem Laufenden zu halten.

            DSGVO Checkliste Webseite

            Da die Datenschutzerklärung auf der Website für jeden sichtbar ist, sollte sie direkt am 25. Mai angepasst sein, sonst drohen bereits die ersten Abmahnungen von Konkurrenten und Abmahnvereinen.

            Das gilt für jede Seite – und Unterseite!

            Wandern Daten vom Webseitenbesucher an Drittanbieter, muss mit diesen ein Vertrag geschlossen werden, der der neuen Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

            Achtung: Nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Fotos, Tracking-Daten, Autokennzeichen oder IP-Adressen sind personenbezogene Daten!

            (A) Update der Webseite, wenn Sie ein CMS System haben

            Ob WordPress, TYPO3, Joomla!, Drupal oder Adobe Dreamweaver halten Sie Ihr System auf dem neusten Stand, ob das CMS (Content-Management-System), oder zusätzliche Module (Plugin) – Starten Sie das Update!

            Sie haben eine Webseite mit Drupal, WordPress, kirby, Redaxo, Joomola, TYPO3, concrete5, Strato, HTML, PHP?

            Der AGB Hosting-Service (Rechtstext Hosting für Firmen-Webseiten und Blogs) von janolaw sorgt dafür, dass Ihre AGB und alle weiteren Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung) immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. janolaw garantiert Ihnen dauerhaften Abmahnschutz: Die rechtlichen Texte werden bei gesetzlichen Neuerungen oder geänderter Rechtsprechung bzw. Bedingungen und Richtlinien bei Bedarf automatisch aktualisiert. So entspricht Ihr Internetshop immer den aktuellen Anforderungen.

            Durch die Einbindung der Rechtstexte per Schnittstelle können die Anwälte und IT-Spezialisten von janolaw Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer dann aktualisieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Bei der Nutzung des AGB Hosting-Service erfolgt die Aktualisierung automatisch ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Die Integration der juristischen Dokumente ist durch die komfortable Schnittstellen-Lösung zu vielen Shopsystemen mit wenigen Handgriffen erledigt.

            1. Kontaktformular
              “Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns laut unserer Datenschutzerklärung gespeichert. Mit dem Absenden erklären Sie sich damit einverstanden.”
            2. Newsletter
              “Hiermit melde ich mich für Benachrichtigungen / den Newsletter an. Dadurch erkenne ich an, dass meine Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung – Musterfirma verwendet werden. Ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, dass ich einmalig eine Bestätigung und regelmäßige Aktualisierung per E-Mail / Push Nachrichten erhalte. Mir ist bekannt, dass ich diesen Service jederzeit durch den Abmeldelink in den Benachrichtigungen beenden kann.”
            3. Cookies
              Der Nutzer muss der Verwendung seiner Daten ausdrücklich zustimmen (Opt-in), nur dann dürfen Cookies oder andere Identifier eingesetzt werden. Informationen zu Cookies in unserem Artikel: Cookie-Hinweis auf Webseiten: Quatsch oder rechtliche Pflicht?
            4. Webshop
              Kunden, vor allem Neukunden, muss Folgendes klar dargestellt werden:

              • Wofür werden Ihre Daten verwendet?
              • Wo und wie lange werden Sie gespeichert?
              • An wen werden Sie übermittelt? (vor allem bei Leistungsträgern / Lieferanten außerhalb der EU)
              • Wie kann der Kunde seine Daten erhalten, berichtigen, einschränken oder löschen lassen?
            5. Social Media Plug-Ins
              Keine Original Like / Teilen Buttons verwenden, denn diese senden schon Daten, beim Aufrufen der Webseite an die jeweiligen Anbieter, unser Tipp Shariff von CT.
              Wir nutzen zur Sicherung des Datenschutzes, die Shariff Social Media Buttons. Wenn Sie sich zu einem sozialen Netz oder einer webgestützten Favoritenliste durchklicken, verlassen Sie unsere Website und begeben sich auf eine externe Website, deren Datenschutzpolitik sich möglicherweise von unserer Datenschutzpolitik unterscheidet.
              Mehr Informationen zu den Schariff Social Media Button von CT erhalten Sie unter http://ct.de/-2467514
            6. Vor der Nutzung der Systeme Aufklären, welche Daten, wie, wo gespeichert werden, und ggf. weitergegeben oder veröffentlicht werden.
              • Kommentar-Funktion / Forum / Live-Chats
              • Werbung (z.B. mit Google AdSense, Affiliate-Programm)
              • Herunter- und Hochladen von Dateien
              • Anmeldungen
              • Registrierungen
            7. Tracking-Tools
              Wir Nutzen zur Analyse der Webseite Google Analytics. Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden automatisch allgemeine Informationen gespeichert (z.B. Anzahl und Dauer der Besuche einzelner Seiten). Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken und zur Optimierung des Internetangebots genutzt. Fallstricke in unserem Artikel: Google Analytics – LG Hamburg untersagt Nutzung

            (B) Im Büro, im Unternehmen

            Um sich klar zu machen, welche Daten wann erhoben werden, sollte ein Verzeichnis über alle datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen geführt werden. Für die allermeisten Unternehmen ist ein solches Verarbeitungsverzeichnis nach dem 25. Mai 2018 Pflicht.

            Die entsprechenden Formblätter, haben wir als PDF Download, für Sie unter: Was Unternehmen und Admins jetzt tun müssen

            Wie sieht die Situation für Fotografen und Filmer aus?

            Fotos, die Personen abbilden, enthalten personenbezogene Daten. Selbst, wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person bei einer Zuordnung des Namens identifizierbar. Sie hierzu unseren Beitrag: DSGVO und Fotografie – für Fotografen, Presse, TV und Private?

            » Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!

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              18. Mai 2018No comments, , , , , , , , , , , , , checkliste | Datenschutz | download | DSGVO | gesetz
              DSGVO – Ihre Schriftart auf Ihrer Webseite werden wichtig!

              Was soll das schon wieder?

              Was hat meine Schriftwart mit der DSGVO zu tuen?

              Bei CMS-Systemen wie WordPress, Typo3, Droplet und andere werden oft die Schriften von Google-Fonts geladen. Dabei werden auch personenbezogene Daten (IP-Adresse u.a.) übertragen. D.h. hier die Schrift lokal installieren (auf dem Webserver) und Verweise auf Google-Fonts entfernen. Hierzu gibt es für die verschienden Content-Management-Systeme Anleitungen im Internet.

              <link rel='stylesheet' id='simple-job-board-google-fonts-css' href='//fonts.googleapis.com/css?family=Roboto;ver=2.5.0' media='all' />

              Beisiel: Quelltext einer Webseite

              Beim Aufruf auf dem Google Server wird in der Regel auch die IP-Adresse, des aufrufenden weitergegeben.

              Eine einfache Anleitung finden Sie bei WP Ninjas – Jonas Tietgen 2017 Externer Link, bitte beachten Sie unseren Disclaimer (Haftungsausschluss)

              Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, vom der kompletten Webseite über Suchmaschinen Marketing bis besser dargestellt bei Google & Co.

               
               

               

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                14. Mai 2018No comments, , DSGVO | Google Fonts | Webdesign | webseite
                DSGVO und Fotografie – für Fotografen, Presse, TV und Private?

                DSVGO ab dem 25. Mai 2018 – Zahlreiche Journalisten, Fotografen, Kameraleute und Fernsehunternehmen haben nachgefragt, eine Stellungnahme des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

                EU-Kommission auf die Anfrage eines Fotografen: „Fotos, die Personen abbilden, enthalten personenbezogene Daten. Selbst, wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person bei einer Zuordnung des Namens identifizierbar. Dafür genügt es, wenn einzelne Betrachter den Namen zuordnen können, wenn sie das Bild sehen. Damit unterliegt auch die Weiterleitung an einen Dienstleister und dessen Verarbeitung den Vorschriften der (DSGVO). Auch dann, wenn mit den Fotos nicht die Namen der abgebildeten Person weitergeleitet werden. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten ebenso für Foto-Aufnahmen, die bei Veranstaltungen gemacht werden. (…)“

                Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat “ (…) Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

                Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

                Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine – wie bislang schon – jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

                Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
                Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

                Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

                Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

                (…)

                Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
                – Bürgerservice -„

                Anmerkung WBS: Es sei an dieser Stelle gesagt, dass eine solche Äußerung, sollte sie tatsächlich dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprechen, nicht bindend für die Gerichte sein wird, sondern lediglich bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Auslegung der entsprechenden Normen heranzuziehen ist.

                Fachanwalt für IT-Recht Michael Weber (BILD): Wer mit dem Handy oder der Digitalkamera Bilder schießt, sammelt gleichzeitig Daten wie zum Beispiel Standort oder Uhrzeit. Problematisch wird es, wenn Personen abgelichtet werden. Diese Daten lassen sich der Person zuordnen, wofür man deren Einwilligung braucht.

                Achtung: Ein Lächeln in die Kamera ist keine Einwilligung! Diese muss von der abgelichteten Person schriftlich vorliegen.

                Das mag bei einer Person noch gehen. Aber schier unmöglich wird es bei einer Aufnahme vom Kölner Dom mit vielen Passanten. Oder bei einem Rockkonzert, im Fußball-Stadion oder bei einer Hochzeit …

                Hinzu kommt: Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Grund widerrufen werden. Damit fällt für Fotografen jegliche Rechtssicherheit weg.

                Bisher regelte das Kunsturheber-Gesetz (KUG), dass solche Bilder zulässig waren. Doch nun streiten selbst Juristen, was mehr wiegt: Datenschutz oder Kunstfreiheit.

                1. Zum Originaltext des BMI Externer Link, bitte beachten Sie unseren Disclaimer (Haftungsausschluss)
                2. Anmerkungen und Kommentare von WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Externer Link, bitte beachten Sie unseren Disclaimer (Haftungsausschluss)
                3. EU-Kommisions Anfrage – DSGVO für Fotografen Externer Link, bitte beachten Sie unseren Disclaimer (Haftungsausschluss)
                4. BILD Ratgeber DSGVO Externer Link, bitte beachten Sie unseren Disclaimer (Haftungsausschluss)


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                  14. Mai 2018No comments, , DSGVO | fotografie | Mai 2018
                  EU-DSGVO – nur bis zum 25. Mai haben Sie Zeit

                  DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG // DSGVO

                  Was Unternehmen und Admins jetzt tun müssen

                  Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit ein neues Datenschutz-Gesetz, das für Unternehmen neue rechtliche Verpflichtungen schafft. Trotz der nahenden Frist sind viele Firmen schlecht vorbereitet.

                  Für mein Business, Geschäft, Praxis, Gaststätte?

                  Ja, denn das neue Monster Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, und zwar unabhängig vom Umsatz oder der Anzahl der Beschäftigten. Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.

                  Update, keine 60 Tage mehr, Verarbeitungstätigkeit als Download, inkl. Ausfüllhinweise

                  Download 40 Seiten PDF – Was muss getan werden?

                  Jede Firma / Arzt / Berater muss hier was tuen! Zum Download gelangen Sie über einen Like etc. Beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen, auch die, der einzelnen Anbieter!

                  Jetzt, mit Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

                  [sociallocker]

                  EU DSVGO Download 40 Seiten PDF – Was muss getan werden?

                  [/sociallocker]

                   

                   

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                    14. März 2018No comments, , , Datenschutz | DSGVO | DSVGO | Formblatt | PDF-Download | Stammdatenblatt | TOM | Verarbeitungstätigkeit
                    Nicht nur die Jugend: Leben ohne Facebook und YouTube kaum denkbar

                    Kein Jugend- oder Nischenphänomen mehr, sondern Teil des Lebens

                    Facebook & YouTube

                    Mehr als jeder dritte Deutsche kann sich ein Leben ohne Social Media nicht mehr vorstellen. Unter den 14- bis 29-Jährigen ist es sogar jeder Zweite. Das geht aus einer Umfrage unter 1.212 Internetnutzern ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands BITKOM www.bitkom.org hervor. Fast neun von zehn Usern sind inzwischen in sozialen Netzwerken angemeldet.

                    Facebook und YouTube dominieren die Social-Media-Nutzung.facebook youtube Statistik

                    Leben ohne Facebook und YouTube kaum denkbar

                    Besonders von den 14- bis 29-Jährigen ist nahezu jeder dabei (98 Prozent). Ähnlich sieht die Situation bei den 30- bis 49-Jährigen aus (92 Prozent). Von den 50- bis 64-Jährigen sind 80 Prozent in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet, aber auch bei den Älteren über 65 Jahre ist es mit 65 Prozent eine deutliche Mehrheit.

                    Jeder bei drei Diensten registriert

                    Social Media ist schon lange kein Jugend- oder Nischenphänomen mehr, sondern hat sich innerhalb weniger Jahre zu einem festen Teil unseres Lebens entwickelt. Heute gehört es für viele Internetnutzer in der digitalen Welt einfach dazu, über ein eigenes Social-Media-Profil im Web präsent und erreichbar zu sein. Social Media hat in vielen Bereichen klassische Online-Funktionen ergänzt und ersetzt”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

                    Im Schnitt sind Internetnutzer in Deutschland in drei sozialen Netzwerken angemeldet. Die Jüngeren zwischen 14- bis 29 Jahren sind deutlich aktiver und haben durchschnittlich fünf Social-Media-Auftritte. Zwei von drei Internetnutzern haben in den vergangenen drei Monaten Facebook genutzt, auf YouTube war jeder Zweite unterwegs. Darüber hinaus konnten sich auch jüngere Netzwerke in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Markt etablieren. Gut jeder Vierte (28 Prozent) nutzt mittlerweile das Bild- und Videonetzwerk Instagram, jeder Fünfte (20 Prozent) die Fotocommunity Pinterest. Beim Mikrobloggingdienst Twitter sind 19 Prozent dabei. Jeder Siebte ist darüber hinaus mit dem Instant-Messaging-Dienst Snapchat aktiv (15 Prozent).

                    Tumblr und Reddit kaum genutzt

                    In beruflichen Netzwerken ist jeder fünfte User mit einem Profil präsent, dabei nutzen 15 Prozent Xing und zehn Prozent LinkedIn. Nischencharakter haben hierzulande etwa die Blog-Plattform Tumblr (Yahoo) und das News- und Diskussionsportal Reddit (drei Prozent). “Das Angebot sozialer Medien ist in ständiger Bewegung. Neue Netzwerke entstehen, bestehende bieten völlig neue Funktionen an und verändern sich grundlegend”, sagte Rohleder. “Heute haben jene Social Networks besonderen Erfolg, die neben visueller Kommunikation über Bilder und Videos auch auf Echtzeitkommunikation setzen. Kurze Eindrücke, die nach 24 Stunden automatisch gelöscht werden, sind zu einem beliebten Kommunikationsmittel aufgestiegen.”

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                      Quelle: pte20180227020

                      27. Februar 2018No comments, facebook | Instagram | linkedin | pinterest | Reddit | Snapchat | Social Network | tumblr | twitter | Xing | yahoo | youtube

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