Strukturierte Daten für die Google Suche

Die Google Suche wird Bildgewaltig

Wird Googles Suchmaschine faul?

Struktuierte Daten werden wichtiger, denn nur so können Sie auffallen!

Rich Card

Foto: Google Inc. – Rich Result Evolution

Im Mai 2016 stellte Google die Rich Card’s im offiziellen Google Webmaster Blog vor, jetzt wird es für Deutschland ernst, denn diese sind Freigeschaltet worden. Siehe hierzu auch Timeline Google Suchmaschinen Updates.

VCARD, AMP, Rich Snippets, Rich Cards

VCARD – eVisitenkarte

Zuerst waren da die VCARD‘s, mit deren Hilfe konnte entweder per QR-Code oder einfaches Anklicken die elektronische Visitenkarten direkt in den eignen Computer importiert werden. Dieses erledigt meist heute Google+, oder das eigene Smartphone mit der entsprechenden App.

BEGIN:VCARD
VERSION:3.0
N;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
FN;CHARSET=UTF-8:
ORG;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
ADR;TYPE=WORK,POSTAL;CHARSET=UTF-8:Deutschland
TEL;TYPE=WORK,VOICE:0800 6647335
EMAIL;TYPE=PREF,INTERNET:kontakt@business-view.photo
URL;TYPE=HOME:
URL;TYPE=WORK:https://business-view.photo/
URL:https://business-view.photo/go/google/
NOTE;CHARSET=UTF-8:Internet Marketing, Google Street View Trusted Fotografen
END:VCARD

Beispiel einer V-Card (eVisitenkarte) welche einfach als vorname_name.vcf gespeichert werden musste.

AMP – Accelerated Mobile Pages

Instant Article Alternative: Alternative Seiten für Handheld Geräte (Smartphone, Tablet etc.) entweder für eine ganze Webseite,

Folgendes auf die nicht Mobilfreundliche Seite:

<link rel="amphtml" href="https://www.example.com/url/to/amp/document.html">

Auf der Mobilfreundlichen Seite:

<link rel="canonical" href="https://www.example.com/url/to/full/document.html">

Oder nur einem Teilbereich wie iframe

<iframe src="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html"  width="100%" height="470" marginheight="0" marginwidth="0" frameborder="0" border="0" style="border:0" allowfullscreen scrolling="auto" title="Google Street View Panoramarundgang"><a href="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html" rel="amphtml"> Google Street View Panoramarundgang anzeigen</a></iframe>

Rich Snippets, Rich Cards

Struktuierte Daten heißt das Zauberwort – so können die Suchmaschinen, und insbesondere Google die Daten besser zuordnen. Eine komplette Aufstellung aller Rich Snippets ist unter www.schema.org zu finden.

<script type="application/ld+json">
{
"@context": "http://schema.org",
"@type": "NewsArticle",
"mainEntityOfPage": "http://cdn.ampproject.org/article-metadata.html",
     "headline": "Lorem Ipsum",
     "datePublished": "1907-05-05T12:02:41Z",
     "dateModified": "1907-05-05T12:02:41Z",
     "description": "The Catiline Orations continue to beguile engineers and designers alike -- but can it stand the test of time?",

"author": {
"@type": "Person",
     "name": "Jordan M Adler"
},

"publisher": {
"@type": "Organization",
     "name": "Google",
"logo": {
"@type": "ImageObject",
     "url": "http://cdn.ampproject.org/logo.jpg",
     "width": 600,
     "height": 60
}
},

"image": {
"@type": "ImageObject",
     "url": "http://cdn.ampproject.org/leader.jpg",
     "height": 2000,
     "width": 800
}
}
</script>

Wird Googles Suchmaschine Faul?

Vorhandene Daten und Möglichkeiten werden wie bisher von Google behandelt, wer ein wenig mehr auffallen will, kann und sollte die Rich Cards nutzen.

Weitere Tipps finden Sie unter:

  1. SEO – Suchmaschinenoptimierung
  2. Google Suche – Bewertungen von anderen Portalen

 

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Haben wir Sie neugierig gemacht?

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2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
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8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

 

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    17. März 2017Comments Off, , AMP | google+ | Rich Cards | Rich Snippets | Strukturierte Daten
    Der digitale Warenkorb – Fallstricke bei der Erstellung eines Online-Shops

    Interneteinkäufe sind in, das Internet ist fester Bestandteil des Alltags geworden. Die Nutzung des Internets als Verkaufsraum bietet beide Seiten eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Käufer kann sich beispielsweise über Bewertungen Eindruck über ein Produkt verschaffen. Der Verkäufer erreicht mit seinem Online-Shop Kundengruppen, die sein Angebot beim Betrieb eines Ladenlokals nicht wahrnehmen würden. Mit einem Onlineshop können Waren und Dienstleistungen Deutschlandweit, Europaweit, oder Weltweit, angeboten werden.

    Was muss bei einem Onlineshops beachtet werden?

    Anbieterkennzeichnung / Impressum

    Rechtsquellen sind vor allem für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) und das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.

    Firma Rechtsform
    (Gesellschafter/Inhaber) Vorname Name
    Vollständige Ladungsfähige Anschrift
    E-Mail und Telekontakte (seit neustem ist die 0180-Rufnummer nicht immer erlaubt)
    Steuer Nummer, falls nur Inlandgeschäfte, ansonsten UmsatzsteuerID
    Da Kunden oft danach suchen, evtl. auch die Bankverbindung

    Häufig unvollständig sind die Angaben zu der Eintragung in Registern, der Umsatzsteuer-ID, zur Rechtsform, Vertretungsbefugnis und zu Kontaktangaben. Eine Abmahngefahr kann sich hier auch schon aus einer Kleinigkeit ergeben, wenn zum Beispiel etwa der Vorname des Betreibers (unzulässig) abgekürzt wird. Es gibt von vielen Onlineanwälten ein Impressumgenerator

    Widerrufs- und Rückgaberecht

    Unsicherheiten unter den Betreibern von Online-Shops ergaben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Einbettung des Widerrufs- oder Rückgaberechts. Das Einkaufen im Internet ist rechtlich in die Kategorie des Fernabsatzrechts einzuordnen, welches dem Kunden bestimmte Rechte sichern soll. Dem Verkäufer werden entsprechend besondere Pflichten aufgegeben, deren mangelhafte Einhaltung wiederum die Gefahr kostspieliger Abmahnungen begründet.

    Verletzung fremden Urheberrechts

    Eine weitere Falle lauert bei der Gestaltung des Warenangebotes. Eine optisch ansprechende Warenpräsentation ist gerade für Online-Shops entscheidend, da der Kunde, anders als im Ladenlokal, gerade nicht in der Lage ist, einen Artikel in die Hand zu nehmen. Es besteht damit die Notwendigkeit qualitativ hochwertige Bilder zur Illustration eines Produktes zur Verfügung zu stellen und die Eigenschaften möglichst detailliert zu beschreiben. Hierdurch kann die Zufriedenheit auf der Käuferseite erhöht und der mit Retouren verbundene Kostenaufwand reduziert werden. Das Erstellen von professionellen Fotos und gelungenen Artikelbeschreibungen ist aufwändig und entsprechend mit Kosten verbunden. Handyfotos mal eben geknipps, haben in einem Online Shop, der Umsatz generieren möchte nichts zu suchen!

    Gleichwohl ist eindringlich davor zu warnen, Bilder und Beschreibungstexte bei dem Shop eines Mitbewerbers zu kopieren und für die eigene Warenpräsentation zu übernehmen. 

    Fordern Sie Ihr Unverbindliches Angebot kostenlos an.

    Fehlerhafte Angaben bei der Warenpräsentation

    Für die Präsentation eines Produktes im Internet-Shop spielen bestimmte Angaben für die Kaufentscheidung des Kunden eine besondere Rolle. Dies gilt zum Beispiel für die Lieferzeit, die Angabe des Preises und auch die Versandkosten, bei Auslandbestellungen auch Zoll und sonstige Steuern.

    Wird zum Beispiel ein Artikel als „sofort lieferbar“ im Shop angeboten, muss dieser innerhalb von fünf Tagen lieferbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Hinweis auf die längere Lieferzeit erforderlich.

    Die angesprochenen Fallstricke bilden nur einen Ausschnitt der Aspekte, die bei der Gestaltung eines Internet-Shops aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die rechtliche Prüfung gewissermaßen das Fundament, auf der ein erfolgreicher Warenbetrieb im Internet gründet.

    Gesetze und Rechtsnormen

    Weitere Informationen

    WordPress Kurzanleitung, inkl. Shopsystemsystem
    (PDF-Download)

    Block Handlungsbedarf für Webmaster

     

    9. März 2017No comments, , , , Dienstleistungen | Interneteinkauf | onlineshop | Telemediengesetz
    Onlieshop: Neue Infopflichten gelten seit 1. Februar!

    Achtung: Neue Infopflichten für Online-Händler gelten seit 1. Februar 2017!

    Seit 1. Februar 2017 gelten die neuen Infopflichten für alle Online-Händler, die auch an Verbraucher verkaufen. Es geht dabei um das Thema Streitschlichtung. Verpassen Sie nicht den Stichtag und vermeiden Sie Abmahnungen.

    Zum 1. Februar 2017 tritt der restliche Teil des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Dieser Teil (§§ 36 und 37 VSBG) schafft neue Informationspflichten für alle Online-Händler.

    (1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
    1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
    2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

    Es gibt somit drei Auswahlmöglichkeiten für B2C – Shops! Auch Schops mit unter 10 Mitarbeiter, also Einzelkämpfer und Co. brauchen die Pflicht aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG nicht erfüllen. Die Pflichten aus § 37 VSBG müssen diese aber erfüllen.

    Verpflichtet, um an den Streitbeilegungsverfahren Teilzunehmen sind nur ganz wenige Unternehmer (z.B. Banken, Versicherungen). Ein „normaler“ Online-Händler ist nicht zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Er kann sich aber dazu (völlig freiwillig) dazu bereit erklären. Der Hinweis muss aber gesetzt sein, und gilt nur für Verbraucher!

    Der Händler ist aber dazu verpflichtet, mitzuteilen, inwieweit er bereit (oder verpflichtet) ist, teilzunehmen.

    Den Link auf die OS-Plattform muss davon unabhängig jeder Händler im Shop bereithalten, also auch, wenn Sie einen Blog betreiben. Die Pflichten aus § 36 VSBG gelten auch bei eBay.

    Nicht verpflichtet, nicht bereit

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

    Nicht verpflichtet, bereit

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

    Verpflichtet

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.

    Die entsprechende Adresse, der für Sie zuständigen Streitbeilegungsstellen finden Sie direkt auf der EU Plattform hier.



     




     



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    9. März 2017No comments, B2C | ebay | Online-Händler | onlineshopping | Verbraucher
    Google-Rankingfaktoren 2017

    Es gibt kein klares Ranking mehr – es muss viel beachtet werden!

    Google’s aktuelle Suchmaschinenoptimierung

    Es gibt keine Liste mit ToDo’s, es ist nicht mehr das eine oder andere Wichtig – das Gesamtpaket muss Stimmen!

    Alles alte kann über den Haufen geworfen werden?! Nein dies ist absolut verkehrt.

    Was war, behält seine Gültigkeit, es kommt nur zusätzliches hinzu, weil das Hauptkriterium der Enduser, der Nutzer der Webseite, der Kunde ist.

    1. Google Timeline Suchmaschinen Updates und Ihre Folgen
    2. SEO – Suchmaschinenoptimierung
    3. Webmaster Guideline von Google & Bing als PDF Download

    Was kommt?

    Um eine Website erfolgreich positionieren zu können, müsse die Ausgangssituation anhand der Nutzerbedürfnisse, Wettbewerber, Stärken und Schwächen analysiert werden. Eine SEO-Strategie, die nicht an den Stärken und Schwächen des Unternehmens orientiert ist, ist nicht zielführend.

    Kundenzufriedenheit

    Rankingfaktor: Externe Links

    Sind immer noch wichtig, es sollten jedoch keine Sinnlosen Links irgendwo gekauft werden. Links die zum Kontent passen sind immer ok.

    Rankingfaktor: Interne Links

    Je öfters eine Seite Intern Verlinkt ist, also auf der eigenen Homepage, desto wichtiger ist diese für den Seitenbetreiber – also auch für Google.

    Rankingfaktor: Content (Inhalt der Webseite)

    Einmaliger Kontent, der zum verweilen einlädt, wie spannende Artikel (Anleitungen), Videos, oder ein 360° Panoramarundgang vom Geschäft oder Firma, wird gerne auch von Google gesehen.

    Rankingfaktor: holistischer Content

    „Holistisch“ ist ein moderner Begriff für „umfassend“. Meint: Die Fragen der User umfassend zu beantworten. So hat auch der kleine Handwerksbetrieb, der “Geheimes” verrät eine Chance auf Platz eins zu kommen, mit einem Artikel – Wie repariere ich mein Parkett Boden? Oder die kleine Kneipe um die Ecke mit einem Cocktail Rezept, welches selbst erfunden wurde.

    Rankingfaktor: semantischer Content

    „Semantik“ ist die Bedeutungslehre. Wörter bestehen nicht nur aus Buchstaben – sondern auch aus Sinn. Zwischen ihnen gibt es Beziehungen, Verflechtungen – das ist es, wonach die Leute suchen. Wenn einer nach Club-Urlaub sucht, meint er auch Club-Reisen, wenn einer nach Rolls-Royce sucht, sucht dieser einen Autoverkäufer, ein Gefühl oder will er nur mal Träumen?

    Das neue Google

    Google setzt bei seiner Suche mehr und mehr auf Künstliche Intelligenz, um den Benutzer das Ergebnis zu Präsentieren was er zum Augenblick der Suche auch wirklich sucht.

    Die Meinung, das die gleiche Person, an verschiedenen Orten, zu Unterschiedlichen Uhrzeiten das gleiche Suchergebnis, für den gleichen Begriff erhält ist absolut falsch.

    Entscheide, was Du sein möchtest und was Du der Welt anzubieten hast.

    Fein! Egal, was Dein wirtschaftliches oder inhaltliches Ziel ist: DAS ist es, was Du verfolgen solltest. In keinem ernst zu nehmenden Geschäftsmodell geht es aber um die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen. Auch die Zahl der Besucher ist meistens nicht relevant. Beides sind mehr oder weniger gute Zwischenwerte auf der Zielerreichung. Aber sie sind nicht das Ziel.

    Identifiziere die Bedürfnisse der Zielgruppe

    Das sagt sich immer so leicht. Aber in der realen Welt ist es gar nicht so einfach, zu erkennen, was die Leute da draußen eigentlich wollen. Es sei denn, Du betreibst Deinen Shop schon eine ganze Weile und schaust genau genug hin. Aber spätestens mit einem neuen Business tut man sich schwer, die Bedürfnisse der Zielgruppe zu erforschen.

    Schau, was die anderen machen, die Mitbewerber

    Besser nicht! Der Blick auf die Konkurrenz steht häufig beim Entwickeln eigener, neuer Ideen im Weg. Meist kommt dann nur raus… Die FirmaXY macht das so, also mach ich das auch so. Dies wäre kein Alleinstellungsmerkmal mehr, das kann der Internetbesucher auch sagen warum da kaufen die anderen machen das gleiche.

    Investiere in Benutzerfreundlichkeit und Design

    Es gibt so verdammt schlechte, billige Webseiten. Doch wenn man deren Besitzer in ihrer Firma besucht, findet man goldene Türklinken. Wieso glauben denn so viele Unternehmer, dass im Web alles kostenlos oder zumindest spottbillig sein muss? Wenn Du Geschäft im Web machen möchtest, musst Du auch investieren.



     




     



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    8. März 2017No comments, DIY | Do It Yourself | google+ | Ranking | SEO | Suchmaschinenmarketing
    Google Cardboard Marketing – so funktioniert es

    VR Brille Cardboard | FAQ Cardboard

    GOOGLE CARDBOARD MARKETING – SO FUNKTIONIERT ES

    Google Cardboards ist nicht nur etwas für Nerds und waschechte Gamer. Das Projekt, das 2015 gestartet ist, erweist sich als massentauglich: So konnte Google im Jahr 2015 bereits eine Millionen Cardboard verzeichnen, die im Umlauf waren. Anfang des folgenden Jahres, im Januar 2016, wuchs diese Zahl auf über fünf Millionen an und nahm im weiteren Verlauf des Jahres um über zehn Millionen zu. Die Anzahl an Google Cardboard steigt beträchtlich.

    Google Cardboard ist ein Massen-medium und vor allem intuitiv

    Google CardBoard Verkaufszahlen

    Zum Vergrößern anklicken (CC-by-nc-sa 3.0/de – Detlev Molitor @Business View Photo Ag)

    Damit mischt Google ganz vorne an der Front des Virtual Reality Marketings mit. Vergleichsweise kommt die Samsung Gear 2016 auf rund zwei Millionen Exemplare und die Oculus Rift sowie die HTC Vive auf rund 200.000 Stück. Diese Anbieter stellen die hauptsächliche Konkurrenz der Sparte dar, sodass Google Cardboards hier ganz klar an der Spitze liegt.
    Der Grund dafür? Laut Hersteller und Fachleute liegt es an seiner grundsätzlichen Eigenschaft: Google Cardboards ist intuitiv und damit absolut benutzerfreundlich. Während die Konkurrenz eher anspruchsvolle Gamer hinsichtlich des Klientels im Blick hat, setzt Google – wie seit jeher – auf Massentauglichkeit und Benutzerfreundlichkeit.
    Wer auf effizientes Virtual Reality-Marketing setzen möchte, sollte also Google Cardboard als entsprechende Option in Betracht ziehen – denn hier handelt es sich um ein Massenmedium, das sich für jede Alters- und Nutzerschicht eignet. Hier kann der Unternehmer also gezielt die breite Masse erreichen, um neue Kunden anzuwerben.
    Ein weiterer Grund für seine Popularität dürfte auch das Preis-Leistungs-Verhältnis des Cardboards darstellen. Keine andere VR-Brille ist so kostengünstig wie Google Cardboard.
    Das Anwendungsprinzip von Google Cardboard gestaltet sich spielend einfach: Das Smartphone wird in die einfache Karton-Halterung gelegt und zack – ist die eigene VR Brille betriebsfähig. Google setzt an dem Punkt an, an dem Nintendo bereits vor etlichen Jahren Geschäftsgeschichte geschrieben haben: Simplizität, Massentauglichkeit und Kundennähe.
    Sony und Microsoft erhalten hinsichtlich ihrer Qualität zwar durchweg positive Resonanz, doch wird diese nur von einer wesentlich geringeren Anzahl von Nutzern aktiv genutzt – meist handelt es sich dabei um Privatpersonen.

    Virtual Reality Marketing – immer up-to-date

    Marketing Agenturen wissen derzeit noch häufig nichts mit dem neuen Medium Virtual Reality anzufangen. Doch in einem Zeitalter weltweiter Vernetzung und beständiger technischer Innovation verändert sich auch die Wirtschaft und mit ihr die aktuellen Anforderungen an den Markt. Wer also up-to-date liegen und dabei weiter auf der Erfolgsroute fahren möchte, passt sich an – und macht sich vor allem die neuen Möglichkeiten zu Nutze.
    Virtual Reality Marketing bietet viele Vorteile und öffnet neue Türen und Tore. Doch um davon profitieren zu können, muss die virtuelle Realität erst einmal begriffen werden. Hier muss eine praxisnahe Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen. Wer erfolgreich Marketing-Konzepte für das Google Cardboard entwerfen möchte, muss das Virtual Reality-Gefühl, das auch bei den späteren Betrachtern entstehen soll, nachempfinden. Dies ist nur mit einer praktischen Auseinandersetzung mit Google Cardboard möglich. Diejenigen, die an Marketing-Entscheidungen beteiligt sind, müssen verstehen und erfahren, was Virtual Reality bedeutet und wie es sich anfühlt, diese zu erleben.
    Wer Virtual Reality-Marketing betreiben möchte, muss dieses Gefühl zunächst jedoch erst einmal – unter dem Aspekt des Mehrwerts – kreieren. Mehrwert liegt vor, wenn der Nutzer langfristig interessiert bleibt. Welche Aspekte den Mehrwert nun kreieren ist selbstverständlich Aufgabenbereich der an den Marketing-Entscheidungen Beteiligten. Hier muss immer im Auge behalten werden, dass es sich bei Google Cardboard um ein intuitives Massenmedium handelt, dass sich im Grunde für jede Person eignet. Diese breite Zielgruppe muss daher auch beim Entwurf der entsprechenden VR-Marketing-Strategie fokussiert werden.

    Google Cardboard – tauch‘ ein in virtuelle Welten

    Mit Google Cardboard lassen sich in Kombination mit dem Smartphone 3D-Filme und Animationen und 360 Grad Panorama-Rundgänge genießen. Das massentaugliche VR-Medium wurde bisher in allen großen deutschen Computermagazinen (c’t, PC Magazin, connect, Android Magazin u.a.) vorgestellt und ermöglicht es dem Betrachter, in die virtuelle Realität einzutauchen.
    Beim Google Cardboard gibt es verschiedene Modelle, unter denen der Käufer wählen kann. Das Google-zertifizierte „WWFC“ steht für „Works with Google Cardboard“ und bedeutet, dass alle Google Cardboard-Apps verwendet werden können.

    Virtual Reality im eigenen Unternehmen

    Ein Aspekt, dem sich Unternehmer und Unternehmen in Hinblick auf das neue Medium VR stellen müssen, ist es, das eigene Unternehmen virtuell erlebbar zu machen. Dabei kann die Google Street View Technologie genutzt werden. Die Aktualität birgt momentan viel Potential sich von der Konkurrenz positiv abzugrenzen.

    Die Einbindung von VR-Erlebnissen in die firmeneigene Strategie ist zeitgemäß und doch wird sich von vielen Unternehmen noch nicht genutzt.

    Dabei ist die Technologie vielseitig einsetzbar: Unter anderem können damit beispielsweise Musikkonzerte, Fashion Shows und andere Events beworben werden – doch auch Messerundgänge, 360 Grad Probefahrten, Produktpräsentationen und vieles mehr bieten sich zu Marketingzwecken an. Welches Erlebnis auch vermittelt werden soll, nichts kann ein Live-Erlebnis derzeit so stark suggerieren wie die Virtual Reality-Technik.

    Das wichtigste Kriterium dürfte für Firmen und Hersteller jedoch der Punkt der Massentauglichkeit sein. Das Google Cardboard ist günstig, einfach und schnell in der Herstellung und lässt sich individuell bedrucken oder alternativ mit Aufklebern versehen. Dadurch lässt sich das Cardboard personalisieren und trägt damit den Fachausdruck Branded Google Cardboard. Dies bietet sich natürlich ideal für Firmen und Unternehmen zu Marketingzwecken an.

    Habt Mut zum Ausprobieren und Erlebt die Welt anders!

    Google Cardboard® – Ihr Smartphone für 3D und 360° Rundgänge genießen Sie damit spannende Ausflüge in die virtuelle Realität. Infos unter www.business-view.photo oder Freecall Germany  0800 – 6647335

    Über Business View Photo Ag

    Die Business View Photo Ag, wurde 2015 gegründet, die Hauptkompetenz liegt in der Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation im B2B-Bereich für B2B Kunden insbesondere Content Marketing, Social Media Management und Google Maps Street View Panoramarundgänge – von innen ansehen. Mit unseren Partnern, sind wir der europaweite Ansprechpartner, wenn es darum geht, Sie im Internet sichtbar zu machen. Ein kernprodukt, Google Street View|Trusted ist eine 360°-Tour durch Ihr Unternehmen. Von Google geschulte und zertifizierte Fotografen setzen Ihre Räume optimal in Szene, um den maximalen erfolg zu garntieren. Der Google Rundgang kann auch in Ihre Homepage und bei Facebook eingebunden werden, und natürlich auch in 3D mit dem Google Cardboard betrachtet werden.

    Infos unter www.business-view.photo oder Freecall Germany  0800 – 6647335

    Kontakt:

    Detlev Molitor
    Nordstr. 9a
    D-44536 Lünen
    Telefon +49 (0) 231 9105385
    E-Mail: detlev.molitor@business-view.photo
    URI: https://business-view.photo/?p=10304

     

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“ PDF-Download: VR Marketing

    Zusätzliche Informationen

    Was die Business View Photo Ag für Sie tuen kann

     

    Masszeichnung VR CardBord V2

    Cardboard V2

    Das einfachste Modell

    Google VR CardBoard

    Für das Schaufenster oder auch als Deko, trotzdem voll Funktionstüchtig

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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    8. März 2017No comments, , , , , , cardboard | google+ | HTC Vive | Marketing | Oculus Rift | Virtual Reality
    Internet führt zum Tod des Reisebüros

    Wenn am 8. März die Internationale Tourismus-Börse (ITB) in Berlin eröffnet, wird das veränderte Reise- und Buchungsverhalten der Deutschen wieder Branchenexperten und Fachbesucher beschäftigen. In den vergangenen Jahren hat sich abgezeichnet, dass bei der Urlaubsplanung nicht mehr Kataloge gewälzt und Tipps im Reisebüro des Vertrauens eingeholt werden. Das Internet hat sich als Inspirationsquelle und Buchungsplattform etabliert.

    Eine Umfrage des Heilbronner Instituts für angewandte Marktforschung und des Verbands Internet Reisevertrieb zeigt: Wer einmal ein Reiseportal genutzt hat um ein Hotel für den Urlaub zu buchen, der bevorzugt diesen Buchungsweg. Dabei gefallen vielen Nutzern die einfache und schnelle Handhabung sowie die Möglichkeiten, Hotels und Preise zu vergleichen. Es wurden Konsumenten befragt, die in den letzten zwölf Monaten eine Hotelbuchung über ein Internet-Reiseportal vorgenommen haben. Augenscheinlich war der digitale Buchungsweg überzeugend, wie die Statista-Infografik zeigt. An zweiter Stelle der am häufigsten genutzten Buchungswege rangiert die Direktbuchung über die Website des Wunschhotels.

    Diese Grafik zeigt, auf welchem Weg am häufigsten ein Hotel gebucht wird.

    Reisebuchung im Internet - Infografik

    Quelle: Statista

    Fazit

    Reisebüros: „Man darf nicht auf die Kunden warten, man muss sich den Markt nehmen.“ – Wie werden Sie bei Google & Co. dargestellt?

    Hotels: Auch auf Buchungsportalen wie zum Beispiel Expedia muss man auffallen um einen entsprechenden POI Return of Investment zu erhalten.

    7. März 2017Comments Off, , , , , , hotel | hotelbuchung | internet | Reiebüro | Reisebuchung
    EuGH – Doppelter Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung

    Urheberrecht

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 25.01.2017, Az. C-367/15) hat entschieden, dass der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bis zu dem Dreifachen einer angemessenen Vergütung betragen darf.

    Doppelter Schadensersatz in Deutschland

    Die Entscheidung des EuGH ist auch für deutsche Urheber von Bedeutung. In der gerichtlichen Praxis können Urheber im Falle der Verletzung von Urheberrechten Schadensersatz in Form einer Lizenzanalogie geltend machen. Dabei wird üblicherweise festgestellt, welche Vergütung ein Urheber für die Nutzung seines Werkes hätte fördern können. Diese angemessene Vergütung kann dann nach § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG vom Rechtsverletzer gefordert werden. Wird im Rahmen der Urheberrechtsverletzung darüber hinaus auch auf die namentliche Nennung des Urhebers verzichtet, können Urheber üblicherweise den doppelten Lizenzschaden verlangen.

    Deutsche Urheber werden aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshof zukünftig leichter Schadensersatzzahlungen verlangen können, die über der Summe einer angemessen Lizenz liegen. Die Ablehnung höherer Schadenersatzforderungen mit dem Hinweis auf rechtswidrige Strafzahlungen, wird nach dem Urteil des EuGH grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

    Quelle: WBS – LAW NH



     




     



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    20. Februar 2017Comments Off, EuGH | Europäischer Gerichtshof | Urheberrecht | Urheberrechtsverletzung | urteil
    207 kostenlose CSS-Tempates, Gratis Download

    CSS-Formulare sind ein unverzichtbarer Teil von HTML Webseiten, diese erleichtern die Dateneingabe enorm.

    Freefrontend hat 77 Formulare zusammengestellt.

    Ansehen – Ausprobieren – Download

    Unter den Formularen befinden sich Standard-Kontaktformulare, Checkouts mit Kreditkarten, Login-/SignUp-Formulare, Suchfelder und Step-by-Step-Formulare.

    Zusätzliche Kostenlose Vorlagen

    Beispiele wie CSS-Timelines, CSS-Magazin-Layouts oder CSS-Slider. Die Site sollte sich bei Webmastern, Designern und Entwicklern weit oben in den Bookmarks befinden.

    Weiterführende Informationen








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    20. Februar 2017Comments Off, , CSS | download | Formulare | Layout | Magazin | Slider | Timeline
    Gratis-WLAN in Deutschland

    Ihr Datenvolumen ist wieder verbraucht? Zum Glück gibt es in Deutschland zahlreiche Hotspots, die Gratis-WLAN liefern.

    Finde Hilfe Gratis Internetzugänge Deutschland

    Unterwegs ohne Internet? Heute kaum noch denkbar: Mal eben eine WhatsApp, nach einen Restaurant suchen, oder die Übernachtung, den richtigen Weg mit Google Maps nachschlagen oder schnell noch ein paar Mails lesen.

    In diesen Geschäften surfen Sie kostenlos

    1. Saturn (aber noch nicht in jeder Filiale)
    2. Media Markt (aber noch nicht in jeder Filiale)
    3. McDonald’s (TELEKOM – eine Stunde kostenlos surfen)
    4. Burger King (unbegrenzt)
    5. Business View Photo Ag – (FreeWifi unbegrenzt)
    6. Starbucks (zwei Stunden kostenlos surfen)
    7. Apple Store (unbegrenzt)
    8. Coffee Fellows (drei Stunden kostenlos surfen)
    9. DB Lounges am Bahnhof (unbegrenzt)
    10. DB Bahnhöfe (127 Bahnhöfe in Deutschland bieten 30 Minuten kostenloses surfen. Eine Liste gibt es auf der Railnet Webseite)
    11. DB Bahn (In vielen ICEs, begrenzt auf 200 Megabyte, noch nicht auf allen Strecken, steht auch nicht in der Fahrplan & Preisauskunft der Deutschen Bahn!)
    12. Deutsche Bank (zwei Stunden kostenlos surfen)
    13. dm-Drogerie (eine Stunde kostenlos surfen)
    14. H&M (unbegrenzt, aber noch nicht in jeder Filiale)
    15. IKEA (unbegrenzt)
    16. Real (unbegrenzt)
    17. Galeria Kaufhof (unbegrenzt)
    18. Subway (eine Stunde kostenlos surfen)

    Zudem gibt es einigen Supermarkt-Filialen von Rewe und Edeka kostenloses WLAN, ebenso wie in vielen kleineren Cafés, Bars oder Kneipen.

    Um genau zu sehen, wer kostenloses WLAN anbietet, gibt es einige Hilfsmittel: Google Maps, die Seite wlanmap.com bietet eine Übersicht über alle verfügbaren Hotspots, sogar weltweit. Auch die App WLAN Instabridge (kostenlos für Android und iOS) zeigt die Standorte an.

    Google Maps Link – Freies WLAN

    https://www.google.de/maps/search/wlan-hotspots/@Current+Location

    Anzeige nicht Möglich
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    27. Januar 2017No comments, , deutschland | free wifi | gratis | wifi | WLan
    Jahrestreffen Business View Photo Ag in Suhl

    Freitag 10. Februar 2017 / 13:00h bis 18:00h
    Stadt Suhl, Deutschland 

    Wie Ihr vielleicht schon aus der Presse erfahren habt, planen wir für 2018, nicht nur eine Marketingmesse, mit ca. 150 Ausstellern, sondern sind für ein Hotelportal, der Exclusive Europapartner, wenn es um Fotos und Rundgänge im Hotel geht (Jedes Hotel, welches seine Daten ändern oder eingibt, erhält unsere Werbung).

    Aber das ist nicht alles, bei der ältesten Datingagentur aus Deutschland, welche jetzt zusätzlich auch Dienstleistungen (Foto, Stripper and More) und Location (Hotel, Discos, Clubs and More) anbietet, sind wir Exclusiver Ansprechpartner, für Werbung im Internet (wieder Bilder), Radio und wenn alles gut geht auch im TV vertreten – die ersten Radiospots werden im April 2017, Thema Urlaub in Berlin, München, Frankfurt und Rhein- Ruhrgebiet gesendet.

    Aber das ist nicht der einzige Grund, um bei Business View Photo Ag mitzumachen, sondern …, genau dafür ist unser Treffen, lasst euch überraschen.

    Wer daran teilnehmen möchte einfach per E-Mail kontakt@business-view.photo anmelden.

    26. Januar 2017Comments OffJahrestreffen | Suhl

    Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

    Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.




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