Bilder bei Twitter einbinden und teilen

Panoramabilder bei Twitter, werden noch nicht unterstützt!

Panoramabilder werden bei Facebook unterstützt!

Bilder bei Facebook & Twitter einbinden und teilen

Trotzdem können Sie jetzt schon, dafür Sorte tragen, das Ihre Fotos besser dargestellt werden

Testen Sie selbst

 

 

<!– SOCIAL TAGS –>

<!– for Twitter card use (your site must be validated with Twitter first or it does nothing) –>
<meta name=”twitter:card” content=”summary_large_image” />
<meta name=”twitter:site” content=”@TWITTERNAME” />
<meta name=”twitter:creator” content=”@TWITTERNAME” />
<!– For Facebook post and Twitter card use –>
<meta property=”og:site_name” content=”YOUR SITE NAME” />
<!– This is meant to be your whole site name (and nothing but the name). –>
<meta property=”og:url” content=”HTTPS://EXAMPLE.COM/PATH/PAGE.HTML” />
<!– Yes, we know Facebook should know where this page is as it’s reading it, but it still needs this. This DOESN’T use the https prefix –>
<meta property=”og:title” content=”TITLE OF THE PAGE” />
<!– Duplication of the standard ‘title’ tag. Needed to get a title in your post display. –>
<!– Don’t include your site name or similar branding, keep it about this pano. –>
<meta name=”Description” content=”LENGTHY DESCRIPTION HERE“/>
<!– Describe the pano. Facebook recommends at least two sentences and gives a 100-word example. –>
<meta property=”og:description” content=”LENGTHY DESCRIPTION HERE“/>
<!– EXACTLY as above, but the ‘og:description’ rather than the ‘description’ form. Describe the pano. Facebook recommends at least two sentences and gives a 100-word example. –>
<meta property=”og:image” content=”HTTP://EXAMPLE.COM/PATH/PREVIEWIMAGE.JPG” />
<meta property=”og:video:width” content=”1200” />
<meta property=”og:video:height” content=”630” />
<!– The width and height of the space the preview image will be in – or at least the width/height ratio of the inline preview area. –>
<!– This DOESN’T have to be your preview image’s actual pixel size OR dimensions. You can use one of your cubeface images rather than a specific ‘preview’ image if you like. –>
<!– The recommended size is 1200×630 pixels, and the preferred minimum is 600×315. The absolute minimum is 200×200 –>
<meta property=”og:video” content=”HTTPS://EXAMPLE.COM/PATH/PANO.SWF?xml=HTTPS://EXAMPLE.COM/PATH/PANO.XML” />
<!– NOTE: This is the only tag that uses the https secure site URL reference. –>
<meta property=”og:type” content=”video.movie” />
<meta property=”og:video:type” content=”application/x-shockwave-flash” />
<!– DON’T CHANGE THIS. See http://ogp.me/index.php#types for more info. –>
<!– TEST URL for Facebook: https://developers.facebook.com/tools/debug/ –>
<!– TEST URL for Twitter: https://cards-dev.twitter.com/validator –>

<!– END SOCIAL TAGS –>

Wichtig für Facebook

Sobald Sie einen Artikel, ein Bild, eine URL bei Facebook geteilt oder gepostet haben, wird diese für 7-10 Tage im Cache gehalten, den Cache für einen Test etc. zu Löschen, können Sie auf http://developers.facebook.com/tools/debug die Seite neu Laden lassen.



 




 



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12. Mai 2017No comments, , , bilder | fotos | quellcode | twitter
Kunstwerke auf Kreuzfahrtschiffen dürfen fotografiert werden – BGH Urteil

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 27. April entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind.

Die Klägerin veranstaltet Kreuzfahrten. Ihre Kreuzfahrtschiffe sind mit dem sogenannten “AIDA Kussmund” dekoriert. Das Motiv besteht aus einem am Bug der Schiffe aufgemalten Mund, seitlich an den Bordwänden aufgemalten Augen und von diesen ausgehenden Wellenlinien. Das Motiv wurde von einem bildenden Künstler geschaffen. Er hat der Klägerin daran das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.

Aida Cruises wollte Foto vom AIDA Kussmund verbieten lassen

Der Beklagte betrieb eine Internetseite, auf der er Ausflüge bei Landgängen auf Kreuzfahrtreisen in Ägypten anbot. Auf dieser Seite veröffentlichte er das Foto der Seitenansicht eines Schiffes der Klägerin, auf dem der “AIDA Kussmund” zu sehen ist.

Die Klägerin ist der Ansicht, der Beklagte habe damit ihre Rechte am als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützten “AIDA Kussmund” verletzt. Die Wiedergabe des auf dem Kreuzfahrtschiff aufgemalten Motivs sei nicht von der Schrankenregelung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG – der sogenannten Panoramafreiheit – gedeckt, da sich das Kunstwerk nicht bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinde. Sie hat beantragt, dem Beklagten zu verbieten, den “AIDA Kussmund” auf diese Weise öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem hat sie die Feststellung seiner Schadensersatzpflicht begehrt.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

BGH: Kreuzfahrtschiff ist von Panoramafreiheit erfasst

Der Beklagte durfte – so der Bundesgerichtshof – die Fotografie des Kreuzfahrtschiffs mit dem “AIDA Kussmund” ins Internet einstellen und damit öffentlich zugänglich machen, weil sich der abgebildete “AIDA Kussmund” im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet.

Ein Werk befindet sich im Sinne dieser Vorschrift an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von Orten aus, die unter freiem Himmel liegen und für jedermann frei zugänglich sind, wahrgenommen werden kann. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn ein Werk nicht ortsfest ist und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befindet. Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere Dauer dort zu sein.

Die Panoramafreiheit erfasst daher beispielsweise Werke an Fahrzeugen, die bestimmungsgemäß im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dabei kann es sich etwa um Werbung auf Omnibussen oder Straßenbahnen handeln, die den Anforderungen an Werke der angewandten Kunst genügt. Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum würde zu weitgehend eingeschränkt, wenn die Aufnahme solcher Fahrzeuge urheberrechtliche Ansprüche auslösen könnte. Künstler, die Werke für einen solchen Verwendungszweck schaffen, müssen es daher hinnehmen, dass ihre Werke an diesen öffentlichen Orten ohne ihre Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden.

Danach durfte der Beklagte den auf dem Kreuzfahrtschiff der Klägerin aufgemalten “AIDA Kussmund” fotografieren und ins Internet einstellen. Das mit dem “AIDA Kussmund” dekorierte Kreuzfahrtschiff befindet sich bleibend an öffentlichen Orten, weil es dazu bestimmt ist, für längere Dauer auf der Hohen See, im Küstenmeer, auf Seewasserstraßen und in Seehäfen eingesetzt zu werden, und dort von Orten aus, die für jedermann frei zugänglich sind wahrgenommen werden kann. Es kann auf diesen grundsätzlich allgemein zugänglichen Gewässern aus oder – etwa im Hafen – vom jedermann frei zugänglichen Festland aus gesehen werden. Es kommt nicht darauf an, dass sich der “AIDA Kussmund” mit dem Kreuzfahrtschiff fortbewegt und zeitweise an nicht öffentlich zugänglichen Orten – etwa in einer Werft – aufhalten mag.

§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG 

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Urteil vom 27. April 2017 – I ZR 247/15 – AIDA Kussmund

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2017

 
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30. April 2017No comments, , AIDA | Kreuzfahrt | Kunstwerk | Kussmund | Panoramafreiheit
Google :: Featured Snippets sind ein Service deiner Suchmaschine

Rich Snippets, von der eigenen Webseite, für die Suchergebnisseite vorzubereiten, ist mit Schema.org ein Kinderspiel. Ob für eine Site aber auch Featured Snippets angezeigt werden, entscheidet Google alleine!

Wenn ein Nutzer in der Google-Suche eine Frage stellt, zeigen wir ihm oben auf der Ergebnisseite möglicherweise ein Suchergebnis in einem speziellen Block mit einem hervorgehobenen Snippet. Dieser Block enthält eine aus einer Website extrahierte Zusammenfassung der Antwort, einen Link zur jeweiligen Seite sowie den Titel und die URL der Seite.

Wer, Wie, Was, Warum, Wann, Weshalb, Wo, Wozu

Gute Chancen haben dann wie sogenannten W-Fragen

Hervorgehobene Snippets in Suchergebnissen

W-Fragen

Abgerufen Google Suche 24.04.2017

Woher stammt die zusammengefasste Antwort?

Die Zusammenfassung ist ein Snippet, das programmatisch von Ihrer Webseite extrahiert wurde. Das vorgestellte Snippet soll die Aufmerksamkeit des Nutzers stärker auf die Ergebnisseite lenken. Wenn wir erkennen, dass in der Suchanfrage eine Frage gestellt wurde, suchen wir programmatisch nach Seiten, die die Frage des Nutzers beantworten, und zeigen ihm am Anfang der Suchergebnisse einen Auszug in Form eines hervorgehobenen Snippets.

Wie alle Suchergebnisse spiegeln die hervorgehobenen Snippets die Ansichten oder Meinungen der Website wider, aus der das Snippet extrahiert wurde, und nicht die von Google. Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unserer Fähigkeit, die für Sie hilfreichsten Snippets zu erfassen. Die Ihnen angezeigten Suchergebnisse können sich also im Laufe der Zeit ändern. Sie können uns zu jedem hervorgehobenen Snippet Ihre Meinung mitteilen, indem Sie unten im Block auf den Link “Feedback geben” klicken.

Weniger Klicks auf die eigene Webseite?

Es gibt durchaus Gründe, warum Webseitenbetreiber Anzeigen als Featured Snippet als Gefahr für sich sehen. Sie befürchten, dass die Anzeige von Inhalten ihrer Seiten in einem Featured Snippet dazu führen könnte, dass weniger Besucher ihre Seiten besuchen müssen. Wieso sollten sie auch, wenn der Inhalt schon im Featured Snippet steht?

Wenn man allerdings bedenkt, dass Seiten aus dem Featured Snippet heraus faktisch einen Trafficzuwachs vom Faktor 5 oder mehr sehen, scheint dieses Argument nicht zu funktionieren.

Hervorgehobene Snippets deaktivieren

Sie können hervorgehobene Snippets deaktivieren, indem Sie Snippets auf Ihrer Seite mithilfe des Tags

<meta name="googlebot" content="nosnippet">

verhindern. Dadurch werden alle Snippets auf Ihrer Website und in den regulären Suchergebnissen entfernt.

Wie kann ich meine Seite als hervorgehobenes Snippet kennzeichnen?

Das ist nicht möglich. Google stellt programmatisch fest, ob sich auf einer Seite eine mögliche Antwort befindet, und blendet das Ergebnis als hervorgehobenes Snippet ein.

OnPage Seo (Suchmaschinenoptimierung)

Suchphrasen statt Suchwörter! Bei der Wahl interessanter Fragen hilft dir das Google-Suchfeld, und zwar mit den Suchvorschlägen, die Google einblendet, sobald du Eingaben in das Suchfeld vornimmst. Teste jeweils die Frageform – das sieht dann beispielsweise so aus:

Was ist B

 

Weitere Information und Quellen

Links abgerufen 24.04.2017

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24. April 2017No comments, , , Featured Snippets | google suche | Rich Snippets | Snippets
Wurde ich gehackt? Jetzt den Selbst-Check machen!

Machen Sie den Check, mit den folgenden Tools.

Have I Been Pwned

Immer wieder kommt es vor, dass Hacker Datenbanken von Unternehmen knacken und Zugangsdaten von Nutzer entwenden. Oft wissen User nicht, ob auch Ihr Account vom Angriff betroffen ist. Auf diese Frage weiß “Have I Been Pwned” die Antwort.

BSI-Sicherheitstest

Bei einer Analyse von Botnetzen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) persönliche Daten von rund 18 Millionen Internet-Nutzern gefunden. Bei den Daten handelt es sich jeweils um Mail-Adressen und zugehörige Passwörter. Mit dem BSI-Sicherheitstest können Sie Ihren Mail-Zugang überprüfen, ob Sie Opfer von Cyberkriminellen sind.

HPI Identity Leak Checker

Der “Identity Leak Checker” des Hasso-Plattner-Instituts gleicht die angegebene E-Mail-Adresse mit einer Datenbank bekannt gewordener Leaks aus der Vergangenheit ab. Sollte sich Ihre Adresse zusammen mit anderen persönlichen Daten in einem der Datensätze finden, erhalten Sie diese Information umgehend per Mail.

Google Sicherheitscenter

Einstellungen für Kontozugriff und Sicherheit bearbeiten. Jedes Google-Konto verfügt automatisch über die modernsten Sicherheitsfunktionen, so zitiert Google seine Sicherheitsgedanken.

Ändern Sie regelmäßig Ihre Logins (Passworte), und nutzen Sie auf keinen Fall für alle Dienste das gleiche Passwort.

Passwort Zufalls Generator

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8. April 2017No comments, , , internet | Internetsicherheit | Onlinecheck | Passwort | sicherheit
Heißt es “geliket”, “geliked” oder “gelikt”?

Die wichtigsten Begriffe in sozialen Netzwerken sind englische Vokabeln: twittern, liken, posten. Wie beugt man solche Begriffe im Deutschen? Die Regeln zur Wortbildung sind eindeutig.

Facebook “Gefällt mir” – Twitter “Retweet” – Google “+1”

Die Aktivität twittern wird im Deutschen also nach dem Medium (Twitter) benannt, und nicht nach der entstehenden Nachricht (Tweet). Bei der lässt der Duden übrigens sowohl “der Tweet” als auch “das Tweet” zu. Verbreitet man hingegen einen fremden Tweet als Retweet weiter, lautet das Verb dazu retweeten – nicht retwittern. Schön wäre aber auch weitertwittern.

Bei der sprachlichen Übernahme gibt es auch bei Facebook immer wieder Unklarheiten: nämlich beim “like”. Spricht man vom Empfehlen, gibt es keine Probleme. Aber was, wenn man vor ein paar Minuten auf den “Gefällt mir”-Knopf geklickt hat? Habe ich dann “geliket”, “geliked” oder “gelikt”?

“faken, gefakt”

Tatsächlich gibt es hier eine Empfehlung der Duden-Redaktion: “gelikt”. Sieht seltsam aus. Doch hat man hat hier die für deutsche Verben geltenden morphologischen Regeln angewandt. Die Grundregel lautet für die Partizipien schwacher Verben: ge + Wortstamm + t. Bei “liken” ist der Wortstamm “lik”.

Ein Wortstamm ist das, was übrig bleibt, wenn man die Flexions- oder Wortbildungsendungen abtrennt (zum Beispiel liking = lik + ing). Nach diesem Muster gab es auch die Festlegungen auf “faken, gefakt”, “checken, gecheckt”, “canceln, gecancelt” und “managen, gemanagt”. Und entsprechend wird auch “gelikt”. Alles gecheckt?

Twitter: twittern | Tweet | retweet

Facebook: like | gelikt

Quelle: Kritsanarat Khunkham | Veröffentlicht am 08.07.2013 | Welt

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5. April 2017No comments, , , facebook | gelikt | like | Tweet | twitter | twittern
[Handlungsbedarf] WordPress Nutzer sollten jetzt den Frühjahrsputz machen

PHP 7 schnelleres WordPress, jetzt umsteigen

WordPress kann heute wunderbar mit PHP 7 und 7.1 benutzt werden, aber es unterstützt auch noch alte Versionen bis zurück zu 5.2.4 (aus dem Jahr 2007). Das Verlangsamt WordPress ungemein, da auch die alten Versionen noch unterstützt werden.

Jetzt auf PHP 7.1 aktualisieren oder – wenn der eigene Webhoster das nicht unterstützt – zu einem moderneren Hoster zu wechseln. Schauen Sie sich gleichzeit Ihren jetzigen Vertrag an, vielleicht können Sie ja auch zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

WordPress Spezialist, top Support, neuste PHP Versionen (jeweils für jedes Verzeichniss einstellbar), .htaccess Unterstützung, neuste mySQL für utf8mb4, SSL-Zertifikat, unbegrenzter Traffic und vieles mehr. Webseite für “normale” WordPress Blogs unter 9,00 Euro pro Monat – jetzt Webhoster wechseln! Eine Anleitung wie der Anbieter für WordPress Hosting gewechselt wird finden Sie bei uns in der WordPress FAQ.

PHP VersionsCheck

Dashboard ⇒ Plugins | Installieren ⇒ Suche nachPHP Version

Die aktuelle PHP Version wird direkt im Dashboard auf der Startseite unter “Auf einem Blick” angezeigt.

Dashboard ⇒ Startseite ⇒ Auf einem Blick: WordPress … verwendet das Theme Child Theme.
Running PHP version: 7.1.3

Datenbank utf8mb4

Bei der Aktualisierung auf WordPress 4.2 wurde auch der Zeichensatz, unter dem Inhalte in der Datenbank abgelegt werden, von utf8 zu utf8mb4 geändert. Die Änderung wurde bei allen, deren Webhosting über eine ausreichende Version von mySQL verfügte automatisch durchgeführt. Webseite für WordPress Blogs inkl. Datenbank für utf8mb4 – jetzt Webhoster wechseln!

Kontrolle in der wp-config.php

/**
* Der Datenbankzeichensatz, der beim Erstellen der
* Datenbanktabellen verwendet werden soll
*/
define('DB_CHARSET', 'utf8mb4');

Für WordPress Entwickler

Einen Code, zum Erzeugen eines Hinweises, liegt unter dem Namen Whip auf Github bereit und kann auch von anderen Plugin- oder Theme-EntwicklerInnen eingesetzt werden.

Immer noch kein SSL (https://…)

Google bewertet nicht SSL (sichere Webseiten) schlechter im Ranking, also, wenn jetzt einmal aufgeräumt wird, sollte auch gleichzeitig auf SSL Umgestellt werden. Also statt http://www.example.com/ auf https://www.example.com/. Hierzu finden Sie auch bei uns in der WordPress FAQ eine Anleitung. Webseite für WordPress Blogs inkl. SSL – jetzt Webhoster wechseln!

FAQ Weiterleitungen von Webseiten, zum Beispiel http:// auf https://

Hilfe ich komme nicht zurecht!!!

Sprechen Sie uns an, wir testen Ihre Webseite, wir kontrollieren Ihren Server und helfen Ihnen auch beim Update oder Umzug.



     


     




     


     


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    30. März 2017No comments, , https | php | ssl | utf8mb4 | wordpress
    Kennen Sie schon Guetzli? Webmaster und Fotografen, sollten es kennen!

    Ein neuer JPEG-Encoder (Kompressionstool), dieser schrumpft JPEG-Bilder um ein Drittel. Trotz der geringeren Dateigröße weisen die Bilder weniger sichtbare Artefakte auf. Google hat mit Guetzli einen neuen JPEG-Encoder vorgestellt, der Bilddateien besser komprimiert als bisherige Methoden.

    Googles Guetzli-Encoder schrumpft JPEG-Bilder um ein Drittel

    Laut Google soll Guetzli um bis zu 35 Prozent kleinere JPG-Dateien erzeugen als herkömmliche Encoder wie libjpeg. Hilfreich ist Guetzli vor allem für Webseitenbetreiber, die ihre Bilder möglichst klein, aber doch in guter Qualität ausliefern wollen. Guetzli ist Open-Source und bei GitHub zu finden.

    Bleibt nur noch abzuwarten, wann die ersten Bildbearbeitungen wie gimp, XnView oder IrfanView diesen in Ihre Software einbauen.

    Google Guetzli JPEG Encoder

    (c) Google Research Blog

    Links unkomprimierte Version, Mitte libjpeg, Links Guetzli-Encoder

    Das vom Guetzli Encoder erzeugte JPEG weist weniger Artefakte auf.

    P.S. Guetzli – Schwizerdütsch, Schwiizertüütsch für Keks

    Weiterführende Informationen



     




     



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    21. März 2017No comments, , , , , Encoder | Guetzli | jpeg | libjpeg
    Ihre Musterwohnungen und andere Wohnobjekte auf Google Street View

    Vom Internet direkt in Ihre Musterwohnungen und andere Wohnobjekte – auf allen Kanälen. Ihre Musterwohnungen und andere Wohnobjekte auf Google Street View

    musterwohnungen wohnobjekte

    Musterwohnungen und andere Wohnobjekte

    Ein interaktives und authentisches Erlebnis

    1. Kunden können sich auf eine virtuelle Panoramatour durch Ihre Musterwohnungen, Musterhaus
      Planet Home Studie

      Planet Home Studie

      und andere Wohnobjekte begeben.

    2. Die Street View-Navigation ermöglicht Kunden eine einfache und intuitive Erkundung Ihrer Musterwohnungen, Musterhaus und andere Wohnobjekte, bevor sie sich zu einem Besuch entschließen.
    3. Dies ist eine großartige Möglichkeit, Ihre Ausstattung sowie das Ambiente und die besonderen Eigenschaften Ihres Musterwohnungen, Musterhaus und andere Wohnobjekte zu präsentieren.
    4. Laut einer Studie von Planethome, einer Tochtergesellschaft der Hypovereinsbank, gaben 74 % aller Befragten Immobilieninteressenten die Simulation als ausschlaggebende Entscheidungshilfe an. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Vermarktung Ihrer Immobilien.

    Sie möchten sich einen Vorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern verschaffen?

    Dann sind unsere virtuellen 360 Grad Rundgänge für Sie bestens geeignet. Aus der Studie: „Durch die Möglichkeiten eines virtuellen Spaziergangs durch das potenzielle Domizil können Kunden schon im Voraus gezielter aussuchen und sparen Zeit und Geld,“ meint Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers PlanetHome. „Der Interessent sieht die Details der Immobilie bequem zu Hause im Internet und kommt nur dann zur Besichtigung wenn ihm die Immobilie tatsächlich in allen Punkten zusagt. Dies spart dem Verkäufer müßigen Besichtigungstourismus.“

    Kaufinteressenten informieren sich bereits vorab im Internet

    Viele Kaufinteressenten informieren sich bereits vorab im Internet. Ob auf Immobilienportalen oder auf Ihrer eigenen Internetseite. Die potentiellen Kunden nutzen das Medium Internet!
    Warum dann nicht gleich die Vorzüge der Objekte plastisch darstellen? Durch eine virtuelle 360 Grad Tour kann sich der Kaufinteressenten durch das Objekt bewegen und sich alles genau anschauen.
    Dies erspart Ihnen und Ihren Kunden zahlreiche Begehungen von Objekten, die von vorn herein gar nicht von Interesse sind.

    Das Hauptmaklerbüro, der Hersteller

    Es muss, einmalig, am Ort des Hauptmaklers oder Herstellers ein Google Street View Rundgang erstellt werden.

    Zuerst das Maklerbüro
    Pflichtaufnahmen: Das Hauptmaklerbüro oder Hersteller, einschließlich Eingangshalle und Front-/Außenaufnahme
    Optional: Öffentliche Bereiche wie Pool, Besprechungszimmer und Essbereiche
    Optional: Musterzimmer/Schauräume, die zur Besichtigung vorgesehen sind, in denen sich keine persönlichen Gegenstände oder Personen befinden und die nicht zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Bezug vorgesehen sind

    In den Fotos / Bilder sollten IPTC  Informationen (Foto-Metadaten) inkl. LAT / LON, sogenanntes Geotagging eingetragen sein.

    Gewerbeobjekte

    Gewerbeobjekte z.B. Hotel, Restaurant können auch am Standort, des jeweiligen Objektes erfolgen.

    Wichtige Hinweise!

    Es ist sehr wichtig, dass sich keine Personen in den Musterzimmern/Schauräumen befinden, wenn die Bilder aufgenommer werden. Gesichter zufällig anwesender Personen in diesen Bereichen müssen unkenntlich gemacht werden.

    Unter keinen Umständen dürfen Bilder von Wohnungen und einzelnen Zimmern gemacht werden, unabhängig davon, ob sie bewohnt sind oder nicht, oder von beliebigen anderen Bereichen, die nicht als öffentlich gelten.

    Zudem ist es nicht möglich, Aufnahmen dieser Einrichtungen anzufertigen, wenn kein Maklerbüro oder Hersteller angeschlossen ist.

    Veröffentlichung

    Die Panoramatour wird grundsätzlich nur unter dem Namen und der Adresse des Maklerbüros des Wohnobjekts veröffentlicht.

    Mit oder ohne Google – wir bieten beides an

    Vorteile mit Google: Weltweit direkt aufrufbar

    Vorteile ohne Google: Panoramatour wird bei Ihnen in der Webseite gegen Login, Like, Kontaktdaten des Potentiellen Kunden erst Freigeschaltet

    Immobilienanzeige

    PLZ Ort

    Schauen bei Ihrem Immobilienagent Müller Mustermann die Räumlichkeiten [sociallocker]Virtuell am heimischen PC an…[/sociallocker]

     

     

    onTop – Schulung für Immobilienmakler

    Gerne können wir Sie auch Fit, für DIY – Do It Yourself Panoramaaufnahmen, inkl. Techniken der Veröffentlichung machen, ob für Google, die eigene Homepage, oder eine Verlinkung in einem Gebäudeplan. Wir setzen Lehrgänge, Schulungen und Workshops ein, um unser Wissen an Kunden und Partner weiterzugeben. Die aktive Wissensvermittlung gehört zur Kernphilosophie von molcon.de Unternehmensberatung und dient der Hilfe zur Selbsthilfe. Unsere Schulungen befähigen Sie, selbst professionell aktiv zu werden: Sie erhalten theoretisches und praktisches Training.


      20. März 2017Comments Off, , Do It Yourself | immobilien | Musterhaus | panoramarundgang | rundgang | Schauräume | Vermietung | Verpachtung | Wusterwohnung
      Strukturierte Daten für die Google Suche

      Die Google Suche wird Bildgewaltig

      Wird Googles Suchmaschine faul?

      Struktuierte Daten werden wichtiger, denn nur so können Sie auffallen!

      Rich Card

      Foto: Google Inc. – Rich Result Evolution

      Im Mai 2016 stellte Google die Rich Card’s im offiziellen Google Webmaster Blog vor, jetzt wird es für Deutschland ernst, denn diese sind Freigeschaltet worden. Siehe hierzu auch Timeline Google Suchmaschinen Updates.

      VCARD, AMP, Rich Snippets, Rich Cards

      VCARD – eVisitenkarte

      Zuerst waren da die VCARD‘s, mit deren Hilfe konnte entweder per QR-Code oder einfaches Anklicken die elektronische Visitenkarten direkt in den eignen Computer importiert werden. Dieses erledigt meist heute Google+, oder das eigene Smartphone mit der entsprechenden App.

      BEGIN:VCARD
      VERSION:3.0
      N;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
      FN;CHARSET=UTF-8:
      ORG;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
      ADR;TYPE=WORK,POSTAL;CHARSET=UTF-8:Deutschland
      TEL;TYPE=WORK,VOICE:0800 6647335
      EMAIL;TYPE=PREF,INTERNET:kontakt@business-view.photo
      URL;TYPE=HOME:
      URL;TYPE=WORK:https://business-view.photo/
      URL:https://business-view.photo/go/google/
      NOTE;CHARSET=UTF-8:Internet Marketing, Google Street View Trusted Fotografen
      END:VCARD

      Beispiel einer V-Card (eVisitenkarte) welche einfach als vorname_name.vcf gespeichert werden musste.

      AMP – Accelerated Mobile Pages

      Instant Article Alternative: Alternative Seiten für Handheld Geräte (Smartphone, Tablet etc.) entweder für eine ganze Webseite,

      Folgendes auf die nicht Mobilfreundliche Seite:

      <link rel="amphtml" href="https://www.example.com/url/to/amp/document.html">

      Auf der Mobilfreundlichen Seite:

      <link rel="canonical" href="https://www.example.com/url/to/full/document.html">

      Oder nur einem Teilbereich wie iframe

      <iframe src="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html"  width="100%" height="470" marginheight="0" marginwidth="0" frameborder="0" border="0" style="border:0" allowfullscreen scrolling="auto" title="Google Street View Panoramarundgang"><a href="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html" rel="amphtml"> Google Street View Panoramarundgang anzeigen</a></iframe>

      Rich Snippets, Rich Cards

      Struktuierte Daten heißt das Zauberwort – so können die Suchmaschinen, und insbesondere Google die Daten besser zuordnen. Eine komplette Aufstellung aller Rich Snippets ist unter www.schema.org zu finden.

      <script type="application/ld+json">
      {
      "@context": "http://schema.org",
      "@type": "NewsArticle",
      "mainEntityOfPage": "http://cdn.ampproject.org/article-metadata.html",
           "headline": "Lorem Ipsum",
           "datePublished": "1907-05-05T12:02:41Z",
           "dateModified": "1907-05-05T12:02:41Z",
           "description": "The Catiline Orations continue to beguile engineers and designers alike -- but can it stand the test of time?",
      
      "author": {
      "@type": "Person",
           "name": "Jordan M Adler"
      },
      
      "publisher": {
      "@type": "Organization",
           "name": "Google",
      "logo": {
      "@type": "ImageObject",
           "url": "http://cdn.ampproject.org/logo.jpg",
           "width": 600,
           "height": 60
      }
      },
      
      "image": {
      "@type": "ImageObject",
           "url": "http://cdn.ampproject.org/leader.jpg",
           "height": 2000,
           "width": 800
      }
      }
      </script>

      Wird Googles Suchmaschine Faul?

      Vorhandene Daten und Möglichkeiten werden wie bisher von Google behandelt, wer ein wenig mehr auffallen will, kann und sollte die Rich Cards nutzen.

      Weitere Tipps finden Sie unter:

      1. SEO – Suchmaschinenoptimierung
      2. Google Suche – Bewertungen von anderen Portalen

       

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      Haben wir Sie neugierig gemacht?

      Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

      Niederlassungen & Fotografen

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      0 & 9 Dresden +49 351 3280856 +49 176 63294156 Bert Siegel
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      2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
      4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
      6 & 7 Kaiserslautern +49 6302 6074084 +49 170 2817480 Friedhelm Rettig
      8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

       

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        17. März 2017Comments Off, , AMP | google+ | Rich Cards | Rich Snippets | Strukturierte Daten
        Der digitale Warenkorb – Fallstricke bei der Erstellung eines Online-Shops

        Interneteinkäufe sind in, das Internet ist fester Bestandteil des Alltags geworden. Die Nutzung des Internets als Verkaufsraum bietet beide Seiten eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Käufer kann sich beispielsweise über Bewertungen Eindruck über ein Produkt verschaffen. Der Verkäufer erreicht mit seinem Online-Shop Kundengruppen, die sein Angebot beim Betrieb eines Ladenlokals nicht wahrnehmen würden. Mit einem Onlineshop können Waren und Dienstleistungen Deutschlandweit, Europaweit, oder Weltweit, angeboten werden.

        Was muss bei einem Onlineshops beachtet werden?

        Anbieterkennzeichnung / Impressum

        Rechtsquellen sind vor allem für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) und das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.

        Firma Rechtsform
        (Gesellschafter/Inhaber) Vorname Name
        Vollständige Ladungsfähige Anschrift
        E-Mail und Telekontakte (seit neustem ist die 0180-Rufnummer nicht immer erlaubt)
        Steuer Nummer, falls nur Inlandgeschäfte, ansonsten UmsatzsteuerID
        Da Kunden oft danach suchen, evtl. auch die Bankverbindung

        Häufig unvollständig sind die Angaben zu der Eintragung in Registern, der Umsatzsteuer-ID, zur Rechtsform, Vertretungsbefugnis und zu Kontaktangaben. Eine Abmahngefahr kann sich hier auch schon aus einer Kleinigkeit ergeben, wenn zum Beispiel etwa der Vorname des Betreibers (unzulässig) abgekürzt wird. Es gibt von vielen Onlineanwälten ein Impressumgenerator

        Widerrufs- und Rückgaberecht

        Unsicherheiten unter den Betreibern von Online-Shops ergaben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Einbettung des Widerrufs- oder Rückgaberechts. Das Einkaufen im Internet ist rechtlich in die Kategorie des Fernabsatzrechts einzuordnen, welches dem Kunden bestimmte Rechte sichern soll. Dem Verkäufer werden entsprechend besondere Pflichten aufgegeben, deren mangelhafte Einhaltung wiederum die Gefahr kostspieliger Abmahnungen begründet.

        Verletzung fremden Urheberrechts

        Eine weitere Falle lauert bei der Gestaltung des Warenangebotes. Eine optisch ansprechende Warenpräsentation ist gerade für Online-Shops entscheidend, da der Kunde, anders als im Ladenlokal, gerade nicht in der Lage ist, einen Artikel in die Hand zu nehmen. Es besteht damit die Notwendigkeit qualitativ hochwertige Bilder zur Illustration eines Produktes zur Verfügung zu stellen und die Eigenschaften möglichst detailliert zu beschreiben. Hierdurch kann die Zufriedenheit auf der Käuferseite erhöht und der mit Retouren verbundene Kostenaufwand reduziert werden. Das Erstellen von professionellen Fotos und gelungenen Artikelbeschreibungen ist aufwändig und entsprechend mit Kosten verbunden. Handyfotos mal eben geknipps, haben in einem Online Shop, der Umsatz generieren möchte nichts zu suchen!

        Gleichwohl ist eindringlich davor zu warnen, Bilder und Beschreibungstexte bei dem Shop eines Mitbewerbers zu kopieren und für die eigene Warenpräsentation zu übernehmen. 

        Fordern Sie Ihr Unverbindliches Angebot kostenlos an.

        Fehlerhafte Angaben bei der Warenpräsentation

        Für die Präsentation eines Produktes im Internet-Shop spielen bestimmte Angaben für die Kaufentscheidung des Kunden eine besondere Rolle. Dies gilt zum Beispiel für die Lieferzeit, die Angabe des Preises und auch die Versandkosten, bei Auslandbestellungen auch Zoll und sonstige Steuern.

        Wird zum Beispiel ein Artikel als „sofort lieferbar“ im Shop angeboten, muss dieser innerhalb von fünf Tagen lieferbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Hinweis auf die längere Lieferzeit erforderlich.

        Die angesprochenen Fallstricke bilden nur einen Ausschnitt der Aspekte, die bei der Gestaltung eines Internet-Shops aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die rechtliche Prüfung gewissermaßen das Fundament, auf der ein erfolgreicher Warenbetrieb im Internet gründet.

        Gesetze und Rechtsnormen

        Weitere Informationen

        WordPress Kurzanleitung, inkl. Shopsystemsystem
        (PDF-Download)

        Block Handlungsbedarf für Webmaster

         

        9. März 2017No comments, , , , Dienstleistungen | Interneteinkauf | onlineshop | Telemediengesetz

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