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Mein Fazit zu I don’t care about cookies für Google Chrome, Firefox, Opera, Pale Moon: Seit der DSGVO ist das Ansurfen von Webseiten zu einer Art Geduldprobe geworden. Viele Seiten platzieren Ihre Cookie-Warnung so prominent, dass diese wirklich beim Surfen stören. Die Erweiterung “I don’t care about cookies” macht das Surfen wieder ein Stück weit angenehmer.
Detlev Molitor @ Business View Photo Ag
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Ob Google Street View, Apple Lock Around, oder Mapillary Street Level Photos – Deutschland ist ein Flickenteppich. Ein Ende ist vielleicht in Sicht.
Google Maps Street View: Das Ende der Verpixelung in Deutschland?
Google lässt nach Angaben von Welt.de beim Hamburger Datenschutzbeauftragten prüfen, ob in Deutschland neue Street-View-Aufnahmen ohne die Vorgabe eines Vorabwiderspruchs möglich sind. Der Vorabwiderspruch ist der Grund dafür, dass Street View in Deutschland nur in wenigen großen Städten verfügbar und das Kartenmaterial zehn Jahre und älter ist.
Muss Google bald keine Häuser mehr verpixeln? Welt.de
Vorabwiderspruch ist zu teuer!
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte prüft laut dem Medienbericht Googles Anfrage, ob die Veröffentlichung neuer Bilder ohne die Vorgabe eines Vorabwiderspruchs möglich ist.
Aktuell ist der Datenschutzbeauftragte in Hamburg (www.datenschutz-hamburg.de), für Google zuständig, dieser will sich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden absprechen. Zudem soll das Thema im Europäischen Datenschutzausschuss mit Vertretern anderer Länder besprochen werden. Möglich ist auch dass Hamburg gar nicht mehr für die Regulierung zuständig ist, sondern Irland, wo Google mittlerweile seinen europäischen Hauptsitz hat.
Sollte EU-Datenschutzbehörde in Irland für Google zuständig sein, die einen solchen Vorabwiderspruch nicht kennt, wird somit der Weg für einen neuen Anlauf freigemacht. Ob der Wechsel der zuständigen Behörde aber tatsächlich eintritt, weiß auch Google selbst noch nicht und versucht das derzeit in Erfahrung zu bringen.
Google Street View Trusted Fotografen dürfen weiterhin Fotografieren!
Apple Lock Around, macht Fotos, ohne Veröffentlichung
Seit dem 29.07.2019 fährt Apple durch Deutschland (siehe Beitrag: Apple Maps Autos in Deutschland unterwegs), Apple nimmt zwar Bilder auf, wird diese laut Pressemeldung des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht nicht veröffentlichen.
Das wird noch sehr spannend, schon die Anfrage an den Hamburger Datenschutzbeauftragen durch Google zeigt, dass Google wohl Interesse an neuen Aufnahmen hat. Insbesondere durch neue Konkurrenten wie Apple Maps, oder Mapillary Street Level Photos in Kooperation mit Amazon, würde der Druck ohnehin irgendwann steigen, neue Aufnahmen zu veröffentlichen. Google Street View, Apple Lock Around, Mapillary Street Level – Deutschland bleibt ein Flickenteppich – ist vielleicht in ein bis zwei Jahren Vergangenheit.
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Eine Abmahnung droht, wenn Websitebetreiber keine SSL-Verschlüsselung nutzen, so dass ein sicherer Transfer von Verbraucherdaten nicht möglich sei, die auf der Website über ein Kontaktformular, Bestellung, Buchung, Komentarfunktion eingegeben wurden.
Jetzt auf SSL (https) umstellen
Eine fehlende SSL-Verschlüsselung verstoße in dieser Konstellation gegen Art. 25 Abs. 1 DSGVO, Art. 32 Abs. 1 2. Halbsatz lit a) DSGVO. Außerdem läge eine Verletzung der Privatsphäre von Websitebesuchern vor, worauf ein Schadensersatzanspruch wegen immaterieller Schäden gestützt werden könne.
Unterschied zwischen http und https
Der Datenverkehr bei Websites ohne aktive SSL-Verschlüsselung kann von außen abgefangen bzw. mitgelesen werden. Das gilt z.B. für Anfragen mit personenbezogenen Daten wie Name, E-Mail und Telefonnummer, die über ein Kontaktformular mit unverschlüsseltem Datenverkehr an den Websitebetreiber geschickt werden. Ist der Datenverkehr per SSL verschlüsselt, ist dies nicht möglich.
SSL ist bei den meisten Hosting Anbietern kostenlos
SSL ist zwar die “alte” Bezeichnung, aber meist die geläufigere: Transport Layer Security, weitläufiger bekannt unter der Vorgängerbezeichnung Secure Sockets Layer, ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet.
Wenn User / Benutzer der Webseite sehen das diese unsicher ist, ergreifen viele die Flucht – was meist nicht Positiv gewertet wird.
Ob eine Webseite ein aktives Verschlüsselungszertifikat nutzt, erkennt man an der Adresszeile des Browsers. Dort beginnt die Webadresse mit https statt http (= „Hypertext Transfer Protocol Secure“ statt „Hypertext Transfer Protocol“).
Es gibt neue DSGVO-Abmahnungen. WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte wurden in der vergangenen Woche durch zahlreiche Betroffene wegen höchst zweifelhaften Abmahnungen kontaktiert. Die IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. mahnt wegen angeblichen DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit fehlenden SSL-Verschlüsselungen auf Webseiten ab. Sie hierzu den vollständigen bericht auf www.wbs-law.de
Umstellung auf SSL / https meist ganz einfach
Gratis SSL Zertifikat bestellen – dies wird automatisch installiert
Sie benötigen Unterstützung oder möchten uns mit der https-Umstellung beauftragen?
Wir haben bereits einige Webseiten erfolgreich auf https (SSL) umgestellt und machen Ihnen gerne ein faires und günstiges Angebot. Eine einfache und kostenlose Unterstützung erhalten Sie über unser Diskusionsforum.
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Artikel vom 2019-03-12
Update: 2019-03-18
Version 2
Lizenz CC BY-SA 3.0 DE
Ob Privater oder Geschäftlicher Inhalt ist zu unterscheiden, wobei auch beim Geschäftlichen Inhalt, wenn es sich um Mitarbeiter (Personeninformationen) handelt diese unter Privat laufen.
Personenangaben von Google Löschen
Löschung aufgrund des europäischen Datenschutzes (DSGVO). Aus Datenschutzgründen haben Sie eventuell das Recht, bestimmte zu Ihnen gehörige personenbezogene Daten löschen zu lassen, welches Sie hier finden.
Geschäftliche Angaben die falsch sind
Ob Bewertungen, ein Geschäftseintrag der falsch ist oder falsche Informationen in der Suchmaschine.
Google My Business (Rezensionen, Fragen & Antworten (Q & A) und Brancheneinträge)
Was wird zum Beispiel in der Google Suche gelöscht, falls einem Löschantrag stattgegeben wird?
Nächste Woche fahre ich nach Mallorca, aber nicht mehr mit Udo Mustermann, denn der ist doof!
Beispiel Webseite mit dem obigen Inhalt
Wenn der Eintrag zu der Suche “Udo Mustermann” mit dem Ergebnis Link zu der Beispiel Webseite gelöscht wird, ist natürlich die Webseite noch im Internet, auch der Suchbegriff Mallorca würde den Treffer wieder zum Vorschein bringen! Es würde nur kein Google Treffer mehr zu der Beispiel Webseite und dem Suchbegriff Udo Mustermann mehr angezeigt. Hier müsste also der Webmaster obiger Webseite angesprochen werden!
ACHTUNG: Bei Löschungen wegen des europäischen Datenschutzes (DSGVO), werden nur Inhalte von Google mit den europäischen Endungen www.google.de gelöscht, nicht aber von Google USA, etc. www.google.com
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Überall muss man jetzt die neuen Datenschutzbestimmungen unterzeichnen, in der Apotheke, beim Arzt, beim Aufruf einer Webseite oder Benutzung einer App – Wie weit sind Sie?
Die letzte Checkliste und letzte Informationen
Heute wurde ein WordPress (Webseiten Programm) Update verteilt, mit Datenschutz Einstellungen, und damit kommen wir auch zum Punkt 1, der Checkliste.
WordPress 4.9.6
Export und Löschung personenbezogener Daten
Neue Werkzeuge wurden hinzugefügt, um dir dabei zu helfen, personenbezogene Daten zu exportieren und Löschanfragen nachzukommen.
Datenschutzerklärung
Erstelle die Seite für die Datenschutzerklärung deiner Website oder wähle sie unter Einstellungen > Datenschutz aus, um deine Benutzer darüber auf dem Laufenden zu halten.
DSGVO Checkliste Webseite
Da die Datenschutzerklärung auf der Website für jeden sichtbar ist, sollte sie direkt am 25. Mai angepasst sein, sonst drohen bereits die ersten Abmahnungen von Konkurrenten und Abmahnvereinen.
Das gilt für jede Seite – und Unterseite!
Wandern Daten vom Webseitenbesucher an Drittanbieter, muss mit diesen ein Vertrag geschlossen werden, der der neuen Datenschutz-Grundverordnung entspricht.
Achtung: Nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Fotos, Tracking-Daten, Autokennzeichen oder IP-Adressen sind personenbezogene Daten!
(A) Update der Webseite, wenn Sie ein CMS System haben
Ob WordPress, TYPO3, Joomla!, Drupal oder Adobe Dreamweaver halten Sie Ihr System auf dem neusten Stand, ob das CMS (Content-Management-System), oder zusätzliche Module (Plugin) – Starten Sie das Update!
Sie haben eine Webseite mit Drupal, WordPress, kirby, Redaxo, Joomola, TYPO3, concrete5, Strato, HTML, PHP?
Der AGB Hosting-Service (Rechtstext Hosting für Firmen-Webseiten und Blogs) von janolaw sorgt dafür, dass Ihre AGB und alle weiteren Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung) immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. janolaw garantiert Ihnen dauerhaften Abmahnschutz: Die rechtlichen Texte werden bei gesetzlichen Neuerungen oder geänderter Rechtsprechung bzw. Bedingungen und Richtlinien bei Bedarf automatisch aktualisiert. So entspricht Ihr Internetshop immer den aktuellen Anforderungen.
Durch die Einbindung der Rechtstexte per Schnittstelle können die Anwälte und IT-Spezialisten von janolaw Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer dann aktualisieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Bei der Nutzung des AGB Hosting-Service erfolgt die Aktualisierung automatisch ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Die Integration der juristischen Dokumente ist durch die komfortable Schnittstellen-Lösung zu vielen Shopsystemen mit wenigen Handgriffen erledigt.
Kontaktformular
“Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns laut unserer Datenschutzerklärung gespeichert. Mit dem Absenden erklären Sie sich damit einverstanden.”
Newsletter
“Hiermit melde ich mich für Benachrichtigungen / den Newsletter an. Dadurch erkenne ich an, dass meine Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung – Musterfirma verwendet werden. Ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, dass ich einmalig eine Bestätigung und regelmäßige Aktualisierung per E-Mail / Push Nachrichten erhalte. Mir ist bekannt, dass ich diesen Service jederzeit durch den Abmeldelink in den Benachrichtigungen beenden kann.”
Cookies Der Nutzer muss der Verwendung seiner Daten ausdrücklich zustimmen (Opt-in), nur dann dürfen Cookies oder andere Identifier eingesetzt werden. Informationen zu Cookies in unserem Artikel:Cookie-Hinweis auf Webseiten: Quatsch oder rechtliche Pflicht?
Webshop Kunden, vor allem Neukunden, muss Folgendes klar dargestellt werden:
Wofür werden Ihre Daten verwendet?
Wo und wie lange werden Sie gespeichert?
An wen werden Sie übermittelt? (vor allem bei Leistungsträgern / Lieferanten außerhalb der EU)
Wie kann der Kunde seine Daten erhalten, berichtigen, einschränken oder löschen lassen?
Social Media Plug-Ins
Keine Original Like / Teilen Buttons verwenden, denn diese senden schon Daten, beim Aufrufen der Webseite an die jeweiligen Anbieter, unser Tipp Shariff von CT.
Wir nutzen zur Sicherung des Datenschutzes, die Shariff Social Media Buttons. Wenn Sie sich zu einem sozialen Netz oder einer webgestützten Favoritenliste durchklicken, verlassen Sie unsere Website und begeben sich auf eine externe Website, deren Datenschutzpolitik sich möglicherweise von unserer Datenschutzpolitik unterscheidet.
Mehr Informationen zu den Schariff Social Media Button von CT erhalten Sie unter http://ct.de/-2467514
Vor der Nutzung der Systeme Aufklären, welche Daten, wie, wo gespeichert werden, und ggf. weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Kommentar-Funktion / Forum / Live-Chats
Werbung (z.B. mit Google AdSense, Affiliate-Programm)
Herunter- und Hochladen von Dateien
Anmeldungen
Registrierungen
Tracking-Tools Wir Nutzen zur Analyse der Webseite Google Analytics. Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden automatisch allgemeine Informationen gespeichert (z.B. Anzahl und Dauer der Besuche einzelner Seiten). Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken und zur Optimierung des Internetangebots genutzt. Fallstricke in unserem Artikel:Google Analytics – LG Hamburg untersagt Nutzung
(B) Im Büro, im Unternehmen
Um sich klar zu machen, welche Daten wann erhoben werden, sollte ein Verzeichnis über alle datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen geführt werden. Für die allermeisten Unternehmen ist ein solches Verarbeitungsverzeichnis nach dem 25. Mai 2018 Pflicht.
Wie sieht die Situation für Fotografen und Filmer aus?
Fotos, die Personen abbilden, enthalten personenbezogene Daten. Selbst, wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person bei einer Zuordnung des Namens identifizierbar. Sie hierzu unseren Beitrag: DSGVO und Fotografie – für Fotografen, Presse, TV und Private?
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Bei CMS-Systemen wie WordPress, Typo3, Droplet und andere werden oft die Schriften von Google-Fonts geladen. Dabei werden auch personenbezogene Daten (IP-Adresse u.a.) übertragen. D.h. hier die Schrift lokal installieren (auf dem Webserver) und Verweise auf Google-Fonts entfernen. Hierzu gibt es für die verschienden Content-Management-Systeme Anleitungen im Internet.
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DSVGO ab dem 25. Mai 2018 – Zahlreiche Journalisten, Fotografen, Kameraleute und Fernsehunternehmen haben nachgefragt, eine Stellungnahme des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
EU-Kommission auf die Anfrage eines Fotografen: „Fotos, die Personen abbilden, enthalten personenbezogene Daten. Selbst, wenn das Foto der Person ohne den Namen der abgebildeten Person veröffentlicht wird, ist diese Person bei einer Zuordnung des Namens identifizierbar. Dafür genügt es, wenn einzelne Betrachter den Namen zuordnen können, wenn sie das Bild sehen. Damit unterliegt auch die Weiterleitung an einen Dienstleister und dessen Verarbeitung den Vorschriften der (DSGVO). Auch dann, wenn mit den Fotos nicht die Namen der abgebildeten Person weitergeleitet werden. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten ebenso für Foto-Aufnahmen, die bei Veranstaltungen gemacht werden. (…)“
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat “ (…) Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine – wie bislang schon – jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.
(…)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
– Bürgerservice -„
Anmerkung WBS: Es sei an dieser Stelle gesagt, dass eine solche Äußerung, sollte sie tatsächlich dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprechen, nicht bindend für die Gerichte sein wird, sondern lediglich bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Auslegung der entsprechenden Normen heranzuziehen ist.
Fachanwalt für IT-Recht Michael Weber (BILD): Wer mit dem Handy oder der Digitalkamera Bilder schießt, sammelt gleichzeitig Daten wie zum Beispiel Standort oder Uhrzeit. Problematisch wird es, wenn Personen abgelichtet werden. Diese Daten lassen sich der Person zuordnen, wofür man deren Einwilligung braucht.
Achtung: Ein Lächeln in die Kamera ist keine Einwilligung! Diese muss von der abgelichteten Person schriftlich vorliegen.
Das mag bei einer Person noch gehen. Aber schier unmöglich wird es bei einer Aufnahme vom Kölner Dom mit vielen Passanten. Oder bei einem Rockkonzert, im Fußball-Stadion oder bei einer Hochzeit …
Hinzu kommt: Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Grund widerrufen werden. Damit fällt für Fotografen jegliche Rechtssicherheit weg.
Bisher regelte das Kunsturheber-Gesetz (KUG), dass solche Bilder zulässig waren. Doch nun streiten selbst Juristen, was mehr wiegt: Datenschutz oder Kunstfreiheit.
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Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit ein neues Datenschutz-Gesetz, das für Unternehmen neue rechtliche Verpflichtungen schafft. Trotz der nahenden Frist sind viele Firmen schlecht vorbereitet.
Für mein Business, Geschäft, Praxis, Gaststätte?
Ja, denn das neue Monster Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, und zwar unabhängig vom Umsatz oder der Anzahl der Beschäftigten. Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.
Update, keine 60 Tage mehr, Verarbeitungstätigkeit als Download, inkl. Ausfüllhinweise
Jede Firma / Arzt / Berater muss hier was tuen! Zum Download gelangen Sie über einen Like etc. Beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen, auch die, der einzelnen Anbieter!
Jetzt, mit Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
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Auch kleinere Online-Händler müssen ab 25. Mai 2018 laut Datenschutz-Grundverordnung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, um die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nachzuweisen.
Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) umfasst viele Regelungen bezüglich der Sammlung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Wir empfehlen die einfachen vier Punkte durchzuarbeiten, damit Sie wissen, was zu tuen, was noch zu tuen ist – damit Sie keine Böse Überraschung 2018 erleben.
Von Microsoft Deutschland gibt es einen Test, 9 Fragen um zu wissen wo Sie stehen DSGVO-Check
Das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine DS-GVO – Selbsteinschätzung, bei dem man sich spielerisch auf eine Reise durch Datenschutz-Europa begeben kann.
Vom Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), erklärt das Verfahrensverzeichnis, welches Online-Händler nach künftiger Datenschutz-Grundverordnung vorweisen müssen
Ja, denn das neue Monster Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, und zwar unabhängig vom Umsatz oder der Anzahl der Beschäftigten.
Was ist neu? Was muss beachtet werden?
Unterrichtungspflicht: Kunden, vor allem Neukunden, muss Folgendes klar dargestellt werden:
Wofür werden Ihre Daten verwendet?
Wo und wie lange werden Sie gespeichert?
An wen werden Sie übermittelt? (vor allem bei Leistungsträgern / Lieferanten außerhalb der EU)
Wie kann der Kunde seine Daten erhalten, berichtigen, einschränken oder löschen lassen?
Dokumentations- und Nachweispflicht: Alle personenbezogenen Datenverarbeitstätigkeiten müssen im Betrieb sorgfältig Dokumentiert werden und jederzeit auf Verlagen der Datenschutzbehörde vorgelegt werden.
Verfahrensverzeichnis: Welche Mitarbeiter, externe Dienstleister / Erfüllungsgehilfen und so weiter haben in welchem Umfang Zugriff auf die Daten? In welcher Verbindung stehen Sie zueinander?
Plicht zur Selbstanzeige: Hackerangriffe auf den Daten Server / Computer müssen sofort der zuständigen Landesdatenschutzbehördegemeldet werden.
Daten außer der EU: Wer Daten außerhalb der EU übermittelt, muss sicherstellen, dass die Informationen dort nach dem Standard der EU-DSGVO behandelt werden. Bei Verstößen des Dienstleisters kann man selbst in Haftung genommen werden!
Subunternehmer: Auch Subunternehmer wie Beispielweise Mailing-Dienste, müssen nach den neuen Richtlinien arbeiten, dieses muss bei Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber überprüft werden.
Recht auf Vergessen werden: Da gibt es zwar schon länger, nun wird es verschärft! Die Fristen zum Löschen personenbezogener Daten müssen unbedingt eingehalten werden, am besten durch eine Automatik im System (Datenbank, CRM, Buchhaltung etc.)
Datenschutzbeauftrage (DSB)
Eine solche Person muss jedes Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern benennen. Zu den beschäftigten zählen zum Beispiel Inhaber, Mitarbeiter, und alle Personen die evtl. mit Kunden- oder Mitarbeiterdaten in Kontakt kommen könnten. Im Zweifelsfall also auch das externe Reinigungspersonal, das die Mülleimer leert, oder der Hausmeister der die Lampe repariert.
Aktuell zum Beispiel, prüft die Datenschutz Aufsichtsbehörde Niedersachsen ob Reisebüros nicht grundsätzlich einen DSB benötigen, da diese ständig Daten an Dritte übermitteln. (Veranstalter, Hotels, Airlines usw.)
Der DSB kann ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein.
Datenpanne? Was nun?
Es wird teuer, oder sehr teuer! Verletzungen gegen die EU-DSGVO können mit einer Strafe bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden. Die Strafe fällt allerdings deutlich Milder aus, wenn man eine Selbstanzeige macht.
Wichtig: Im Zweifelsfall muss nicht der Kunde nachweisen, das mit seinen Daten nicht sorgfältig Umgegangen wurde, sondern der Unternehmer, dass er datenschutzkonform gearbeitet hat!
Wie sorge ich für Datensicherheit
Alle personenbezogenen Daten von Kunden und Mitarbeitern (auch Name oder E-Mail Adresse), egal ob auf Papier, PC oder Microfilm, müssen stärker als bisher, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden.
Daten die nicht mehr benötigt werden, müssen vollständig gelöscht werden! Das gilt auch für Daten die mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) versehen und nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen. Papier Schreddern, auf elektronischen Datenträger, auch in Backups, unwiderruflich Löschen.
Alle Mitarbeiten des Unternehmens (Intern, Extern, Teilzeit), müssen über die Datenschutzverordnung in Kenntnis gesetzt und entsprechend geschult werden. Sie müssen eine entsprechende Erklärung unterschreiben, dass sie sich an die Datenschutz Vorschriften halten, und am besten auch bekanntgewordene Verstöße direkt an den DSB melden.
Kette, Franchise, Kooperation
Sofern Sie kein Einzelkämpfer sind, werden Sie bestimmt von Ihrer Organisation nicht alleine gelassen. In den kommenden Wochen und Monaten werden bestimmt einige Seminare, Online-Schulungen und Merkblätter zum Thema angeboten. Diese sollten unbedingt wahrgenommen werden, der 25. Mai 2018 kommt schneller als man denk.
Hinweis: Bei Verstößen, auch bei Mitgliedern einer Kette, Franchise oder Kooperation, haftet jeder Unternehmer, für sich selbst!
Praxisbeispiel
Sie versenden gerne Weihnachtskarte oder Geburtstagsglückwünsche, man freut sich ja über jede nett gemeinte geste, so auch Frau Mustermann?
Frau Mustermann freut sich jedoch gar nicht über die lieb gemeinte Post, und hat auch nie zugestimmt. Sie hat das Recht Widerspruch beim Unternehmer einzulegen, oder was schlimmer wäre, diesen gleich bei der Datenschutzbehörde!
ePrivacy Verordnung (ePV)
Die ePrivacy Verordnung (ePV) baut auf der EU-DSGVO auf und soll deren Regelungsbereich spezifisch ergänzen. Sie soll die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherstellen und den Umgang mit personengezogenen Daten im Online-Bereich regeln.
Nach aktuellem Stand tritt die ePV voraussichtlich zusammen mit der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft und erweitert deren Regelungswerk. Jeder datenbasierte Informationsaustausch ist betroffen, auch von Rechner zu Rechner.
Kontrolle über die Daten: Der Nutzer muss der Verwendung seiner Daten ausdrücklich zustimmen (Opt-in), nur dann dürfen Cookies oder andere Identifier eingesetzt werden.
Privacy Einstellung im Browser: Es ist zu erwarten, dass die Browserhersteller Lösungen für die ePV in ihren Browsern bereitstellen werden. Die wird aber nur Funktionieren, wenn der Browser up-to-date ist!
Zusätzliche Informationen
Jetzt auch als PDF – Download, mit zusätzlichen Informationen Cloud & Webspace, für den kostenlosen Download Link, einfach ein Like, oder Gefällt mir. Datenschutzhinweis: Mit anklicken von einem Social Media Kanal, senden Sie Daten, nach den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Social Media Kanal, externen Anbieter, bitte beachten Sie hierzu unseren Disclaimer und unsere Datenschutzbestimmungen
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Hinweis Rechtsthemen
Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Internet Seiten, zu dieser Publikation.
Die DSGVO ist ab 25. Mai 2018 wirksam, ohne Umsetzungsfrist. Soll heißen: die neuen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten müssen genauestens geprüft und spätestens ab dem 25. Mai 2018 befolgt werden. Sonst drohen Strafen und Bußgelder. Als personenbezogene Daten gelten Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen, zum Beispiel Name, Anschrift, Bankdaten, das Kfz-Kennzeichen, und in vielen Fällen auch die IP-Adresse.
Stichpunkte zur Datenschutz Grundverodnung
Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.
Datenschutzbeauftragte sind ab 10 Mitarbeiter verpflichtend, kann aber auch darunter gelten, wenn die Daten einer Vorkontrolle unterliegen.
Datenschutzbeauftragte müssen Fachkunde nachweisen, Zuverlässig ( keine Interessenkonflikte) und müssen sich regelmäßig weiterbilden.
Der Geschäftsführer kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein.
Verfahrensverzeichnis und Weiterverarbeitungsübersicht für Jedermann anzulegen
Es muss gewährleistet sein, das bei Änderung der IT eine Anpassung des Verfahrensübersicht erfolgt, ggf. schon bei einem WordPress Update
Gibt es einen Ablaufplan, für den Fall einer Datenpanne
Die wichtigsten Vorgaben, die Umgesetzt werden müssen, lauten:
Dokumentationspflicht der Unternehmen wird erweitert. Die DSGVO gibt vor, dass Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn auch eine rechtliche Grundlage besteht, beziehungsweise das Unternehmen die Einwilligung der betroffenen Person hat. Unternehmen werden nun beweispflichtig, dass die Daten rechtmäßig verarbeitet werden.
Datenschutz durch Technikgestaltung. Neue Produkte (Hardware & Software) müssen bereits in der Gestaltung den Prinzipien des Datenschutzes folgen. So muss zum Beispiel Software per Voreinstellung datenschutzfreundlich sein.
Informationspflichten gegenüber Betroffenen (Kunden & Lieferanten). Im Besonderen das Recht auf Datenportabiliät. Unternehmen müssen betroffenen Personen ihre Daten in einem maschinenlesbaren, gängigen Format aushändigen können, um Kunden so den Weg zu einem anderen Unternehmen zu erleichtern.
Bei “Links” handelt es sich stets um “lebende” (dynamische) Verweisungen. Der/die Autor(en) hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn feststellt wird oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben.
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Der AGB Hosting-Service (Rechtstext Hosting für Firmen-Webseiten und Blogs) von janolaw sorgt dafür, dass Ihre AGB und alle weiteren Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung) immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. janolaw garantiert Ihnen dauerhaften Abmahnschutz: Die rechtlichen Texte werden bei gesetzlichen Neuerungen oder geänderter Rechtsprechung bzw. Bedingungen und Richtlinien bei Bedarf automatisch aktualisiert. So entspricht Ihr Internetshop immer den aktuellen Anforderungen.
Durch die Einbindung der Rechtstexte per Schnittstelle können die Anwälte und IT-Spezialisten von janolaw Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer dann aktualisieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Bei der Nutzung des AGB Hosting-Service erfolgt die Aktualisierung automatisch ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Die Integration der juristischen Dokumente ist durch die komfortable Schnittstellen-Lösung zu vielen Shopsystemen mit wenigen Handgriffen erledigt.
P.S. Die Datenschutzerklärung ist nach den aktuell noch gültigen Vorschriften des TMG und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erstellt und wird von janolaw kontinuierlich bis zum 25. Mai 2018 an die Vorschriften der dann anzuwendenden EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
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