#DSGVO #Datenschutz EU-Datenschutz Grundverordnung
Die DSGVO ist ab 25. Mai 2018 wirksam, ohne Umsetzungsfrist. Soll heißen: die neuen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten müssen genauestens geprüft und spätestens ab dem 25. Mai 2018 befolgt werden. Sonst drohen Strafen und Bußgelder. Als personenbezogene Daten gelten Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen, zum Beispiel Name, Anschrift, Bankdaten, das Kfz-Kennzeichen, und in vielen Fällen auch die IP-Adresse.
Stichpunkte zur Datenschutz Grundverodnung
- Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.
- Datenschutzbeauftragte sind ab 10 Mitarbeiter verpflichtend, kann aber auch darunter gelten, wenn die Daten einer Vorkontrolle unterliegen.
- Datenschutzbeauftragte müssen Fachkunde nachweisen, Zuverlässig ( keine Interessenkonflikte) und müssen sich regelmäßig weiterbilden.
- Der Geschäftsführer kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein.
- Verfahrensverzeichnis und Weiterverarbeitungsübersicht für Jedermann anzulegen
- Es muss gewährleistet sein, das bei Änderung der IT eine Anpassung des Verfahrensübersicht erfolgt, ggf. schon bei einem WordPress Update
- Gibt es einen Ablaufplan, für den Fall einer Datenpanne
Die wichtigsten Vorgaben, die Umgesetzt werden müssen, lauten:
Dokumentationspflicht der Unternehmen wird erweitert. Die DSGVO gibt vor, dass Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn auch eine rechtliche Grundlage besteht, beziehungsweise das Unternehmen die Einwilligung der betroffenen Person hat. Unternehmen werden nun beweispflichtig, dass die Daten rechtmäßig verarbeitet werden.
Datenschutz durch Technikgestaltung. Neue Produkte (Hardware & Software) müssen bereits in der Gestaltung den Prinzipien des Datenschutzes folgen. So muss zum Beispiel Software per Voreinstellung datenschutzfreundlich sein.
Informationspflichten gegenüber Betroffenen (Kunden & Lieferanten). Im Besonderen das Recht auf Datenportabiliät. Unternehmen müssen betroffenen Personen ihre Daten in einem maschinenlesbaren, gängigen Format aushändigen können, um Kunden so den Weg zu einem anderen Unternehmen zu erleichtern.
Weiterführende Informationen
Bei “Links” handelt es sich stets um “lebende” (dynamische) Verweisungen. Der/die Autor(en) hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn feststellt wird oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben.
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P.S. Die Datenschutzerklärung ist nach den aktuell noch gültigen Vorschriften des TMG und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erstellt und wird von janolaw kontinuierlich bis zum 25. Mai 2018 an die Vorschriften der dann anzuwendenden EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
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