Handlungsbedarf

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, jetzt Handeln

#DSGVO #Datenschutz EU-Datenschutz Grundverordnung

Die DSGVO ist ab 25. Mai 2018 wirksam, ohne Umsetzungsfrist. Soll heißen: die neuen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten müssen genauestens geprüft und spätestens ab dem 25. Mai 2018 befolgt werden. Sonst drohen Strafen und Bußgelder. Als personenbezogene Daten gelten Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen, zum Beispiel Name, Anschrift, Bankdaten, das Kfz-Kennzeichen, und in vielen Fällen auch die IP-Adresse.

Stichpunkte zur Datenschutz Grundverodnung

  • Schon der Empfang von E-Mails, gehört zur Datenverarbeitung und damit zum Datenschutz.
  • Datenschutzbeauftragte sind ab 10 Mitarbeiter verpflichtend, kann aber auch darunter gelten, wenn die Daten einer Vorkontrolle unterliegen.
  • Datenschutzbeauftragte müssen Fachkunde nachweisen, Zuverlässig ( keine Interessenkonflikte) und müssen sich regelmäßig weiterbilden.
  • Der Geschäftsführer kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein.
  • Verfahrensverzeichnis und Weiterverarbeitungsübersicht für Jedermann anzulegen
  • Es muss gewährleistet sein, das bei Änderung der IT eine Anpassung des Verfahrensübersicht erfolgt, ggf. schon bei einem WordPress Update
  • Gibt es einen Ablaufplan, für den Fall einer Datenpanne

Die wichtigsten Vorgaben, die Umgesetzt werden müssen, lauten:

Dokumentationspflicht der Unternehmen wird erweitert. Die DSGVO gibt vor, dass Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn auch eine rechtliche Grundlage besteht, beziehungsweise das Unternehmen die Einwilligung der betroffenen Person hat. Unternehmen werden nun beweispflichtig, dass die Daten rechtmäßig verarbeitet werden.

Datenschutz durch Technikgestaltung. Neue Produkte (Hardware & Software) müssen bereits in der Gestaltung den Prinzipien des Datenschutzes folgen. So muss zum Beispiel Software per Voreinstellung datenschutzfreundlich sein.

Informationspflichten gegenüber Betroffenen (Kunden & Lieferanten). Im Besonderen das Recht auf Datenportabiliät. Unternehmen müssen betroffenen Personen ihre Daten in einem maschinenlesbaren, gängigen Format aushändigen können, um Kunden so den Weg zu einem anderen Unternehmen zu erleichtern.

Weiterführende Informationen

Bei “Links” handelt es sich stets um “lebende” (dynamische) Verweisungen. Der/die Autor(en) hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn feststellt wird oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben.

  1. DSGVO-Check für Ihr Unternehmen & Gratis Download PDF Infoblatt
  2. Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  3. Verordnung (EU) 2016/679

Immer auf der sicheren Seite

Sie haben eine Webseite mit Drupal, WordPress, kirby, Redaxo, Joomola, TYPO3, concrete5, Strato, HTML, PHP?

Der AGB Hosting-Service (Rechtstext Hosting für Firmen-Webseiten und Blogs) von janolaw sorgt dafür, dass Ihre AGB und alle weiteren Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung) immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. janolaw garantiert Ihnen dauerhaften Abmahnschutz: Die rechtlichen Texte werden bei gesetzlichen Neuerungen oder geänderter Rechtsprechung bzw. Bedingungen und Richtlinien bei Bedarf automatisch aktualisiert. So entspricht Ihr Internetshop immer den aktuellen Anforderungen.

Durch die Einbindung der Rechtstexte per Schnittstelle können die Anwälte und IT-Spezialisten von janolaw Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum immer dann aktualisieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Bei der Nutzung des AGB Hosting-Service erfolgt die Aktualisierung automatisch ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Die Integration der juristischen Dokumente ist durch die komfortable Schnittstellen-Lösung zu vielen Shopsystemen mit wenigen Handgriffen erledigt.

P.S. Die Datenschutzerklärung ist nach den aktuell noch gültigen Vorschriften des TMG und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erstellt und wird von janolaw kontinuierlich bis zum 25. Mai 2018 an die Vorschriften der dann anzuwendenden EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.


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Hinweis Rechtsthemen

Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Internet Seiten, zu dieser Publikation.

16. Oktober 2017No comments, , Datenschutz | Datenschutzrecht | Dokumentationspflicht | DSGVO | Informationspflicht
Neues WLAN-Gesetz – Das Ende der Störerhaftung?

WLAN-Betreiber müssen künftig nicht mehr die Abmahnkosten tragen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Neu geschaffen wird dagegen ein Anspruch geschädigter Rechteinhaber gegen WLAN-Anbieter auf Sperrung konkreter Internetseiten.

Die Änderungen führen dazu, dass künftig Inhaber eines offenen Internetanschlusses die Kosten für die Abmahnung bzw. Unterlassung nicht mehr als Störer zu ersetzen haben. Hauptgrund: Niemand, weder Café-Betreiber noch Hotels, sollen künftig Angst davor haben, automatisch mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen konfrontiert zu werden, sobald Gäste illegale Inhalte herunterladen und über den jeweiligen Anschluss anbieten. Die Kosten verbleiben daher beim Rechteinhaber, sofern es ihm nicht gelingt, den tatsächlichen Täter ausfindig zu machen und erfolgreich in Anspruch zu nehmen.

Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, sollen Rechteinhaber von WLAN-Betreibern aber verlangen können, dass sie einzelne konkret benannte Internetseiten sperren, über die bereits ein Rechtsverstoß erfolgt ist. In § 7 Abs. 4 der TMG-Ergänzung ist eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen für Blockaden gegen einen Diensteanbieter niedergeschrieben.

 

YouTube

Das dennoch bestehende Problem an dem Anspruch auf Sperrung kann aber anhand eines weiteren Beispieles leicht dargestellt werden. Ein Verfahren vor dem LG Leipzig (Landgericht Leipzig Urteil vom 19. Mai 2017, Az. 05 O 661/15 Informationen zu externen Links). Dort entschieden die Richter, dass Fernseh-Mitschnitte auf der Plattform YouTube nicht weiterverbreitet werden dürfen. Geklagt hatte die Produktionsfirma eines Dokumentarfilms, deren Film ohne ihre Zustimmung auf YouTube veröffentlicht wurde. Eine klare Urheberrechtsverletzung. Und prompt kann es unschön werden, denn Cafés, Hotels und Co könnten so verpflichtet werden, YouTube zu sperren, sollte ein Film, eine Dokumentation, eine Serie oder ein Musikstück über den Anschluss hochgeladen worden sein.

Quelle(n): 

Weiterführende Informationen:

 


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2. Oktober 2017No comments, , , , , Filesharing | Freifunk | Störerhaftung | Telemediengesetz | TMG | wifi | WLan | youtube
Die häufigsten SEO Fehler, auf Webseiten

SEO Qualität & SEO Fehler

Was sind die nachweislich größten SEO-Fehler auf Webseiten? Ein Seo-Audit für über eine Million Webseiten verrät es. Mysiteauditor, die mehr als 1 Millionen Seiten auf die aktuellen MOZ-Ranking-Faktoren hin untersucht haben.

Fehler im Domain-Namen

Nicht mehr als zwanzig Buchstaben, und Ihr Markenzeichen, Ihr Produkt, Ihr Ort sollte im Namen vorkommen.

Zum Beispiel MAGIX, eine Marke, die Software im Bereich Video, Musik & Foto vertreibt, hat zwar mit dem Ort und Produkt nichts zu tun, aber als Marktführer für Software. Hauptsache, der Markenname setzt sich durch. Anders sieht es im Lokalen Marketing aus, biergarten-musterstadt.de, busreisen-musterstadt.de, autowerkstatt-musterstadt.de etc., hier kann schon viel Publikumsverkehr durch die bessere SEO (Suchmaschinenoptimierung) generiert werden. Siehe hierzu auch unseren Beitrag Erstellung der eigenen 3,99 Euro Webseite.

XOTTI → xotti.de oder besser: xotti-fotografie, fotografie-dortmund

Arzt → Praxis Meier oder besser: Hausarzt Dortmund Meier, Zahnarzt Dortmund

Hotel → Hotel Rose oder besser: Hotel Hamburg Rose, Hotel in Hamburg

Reisebüro → Reiseoase oder besser: Reiseoase Frankfurt, Spanienspezialist Reiseoase

Fehler im Title der Webseite

Gar keinen Titel zu haben, ist schon zu Zeiten von WordPress & Co. schwierig, kommt aber auch oft vor, aufgefallen ist den Testern jedoch hauptsächlich fehlende Zielkeywords und zu lange Titel.

Fehler in der Description

Auch wenn diese hauptsächlich genutzt wird, wenn ein Beitrag geteilt wird, zum Beispiel Facebook, Google+, Twitter, aber ein Auszug wird auch zum Teil bei Suchmaschinen angezeigt. 68 Prozent der Webseiten hatten das Zielkeyword nicht in der Beschreibung!

Bildoptimierung

Immer wieder das leidige Thema ALT & Title, was viele nicht wissen, die großen Suchmaschinen, schauen sich die Bilder genau an, denn auch ein Bild hat ein internes Text oder Meta Feld. FAQ: Meta Daten in digitalen Fotos

  • 67 Prozent aller Webseiten hatten keine ALT-Tags.
  • 76 Prozent hatten kein Ziel-Keywords in den ALT-Tags.
  • 81 Prozent aller Fälle hatten das Keyword nicht im Bildnamen (Dateinamen)

Überschriften-Struktur

Damals zu HTML Zeiten, war es einfacher <H1><H2><H3><H4><H5>, das wurde genutzt, in der Studie kam jedoch heraus, das 31 Prozent, der Webseiten, keine H1-Überschriften hatten. Für WordPress halten wir eine kleine Anleitung zu Download bereit (PDF)

Content = Inhalt

Neuer, einmaliger Text – Stellen sie sicher, dass Sie einzigartige, gut geschrieben und neue Inhalte auf Ihrer Website, die auf Ihrem primären Keywords konzentriert sind, haben. Schreiben Sie Ihre Keywords FETT in den Text. Jeder Beitrag, jede Seite sollte 400-600 Wörter enthalten.

Flash

7 Prozent nutzen noch Flash, welches a) ein Sicherheitsproblem und b) auf vielen Endgeräten nicht mehr angezeigt werden kann, somit werden diese Webseiten durch die Suchmaschinen abgestraft. Siehe hierzu auch Bye Bye Adobes Flash

Responsive Webdesign

Übersetzt, für alle Endgeräte geeignet, PC, Mac, Smartphone, Tablet …, zusätzlich fehlt bei 64 Prozent aller Seiten fehlt das Viewport Metatag im <head>-Bereich

Testen Sie doch mal Ihre Webseite, mit dem PC und einem Smartphone.

https – SSL Sicherheit

Haben Sie ein Shop-System? Kann man bei Ihnen etwas Bestellen (Reisebuchung, Tischreservierung, Übernachtung, Warenkorb)? Wenn ja sollten Sie schnellstmöglich auf SSL Umstellen, für die anderen wird es aber auch Zeit, da Firefox und Google Chrome vor nicht geschützten Webseiten warnt. Würden Sie eine unbekannte Webseite, mit vorgeschalteter Werbung besuchen?

» Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!



 




 



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10. Juni 2017No comments, , fehler | HTML5 | Optimierung | SEO | Webdesign
[Handlungsbedarf] WordPress Nutzer sollten jetzt den Frühjahrsputz machen

PHP 7 schnelleres WordPress, jetzt umsteigen

WordPress kann heute wunderbar mit PHP 7 und 7.1 benutzt werden, aber es unterstützt auch noch alte Versionen bis zurück zu 5.2.4 (aus dem Jahr 2007). Das Verlangsamt WordPress ungemein, da auch die alten Versionen noch unterstützt werden.

Jetzt auf PHP 7.1 aktualisieren oder – wenn der eigene Webhoster das nicht unterstützt – zu einem moderneren Hoster zu wechseln. Schauen Sie sich gleichzeit Ihren jetzigen Vertrag an, vielleicht können Sie ja auch zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

WordPress Spezialist, top Support, neuste PHP Versionen (jeweils für jedes Verzeichniss einstellbar), .htaccess Unterstützung, neuste mySQL für utf8mb4, SSL-Zertifikat, unbegrenzter Traffic und vieles mehr. Webseite für “normale” WordPress Blogs unter 9,00 Euro pro Monat – jetzt Webhoster wechseln! Eine Anleitung wie der Anbieter für WordPress Hosting gewechselt wird finden Sie bei uns in der WordPress FAQ.

PHP VersionsCheck

Dashboard ⇒ Plugins | Installieren ⇒ Suche nachPHP Version

Die aktuelle PHP Version wird direkt im Dashboard auf der Startseite unter “Auf einem Blick” angezeigt.

Dashboard ⇒ Startseite ⇒ Auf einem Blick: WordPress … verwendet das Theme Child Theme.
Running PHP version: 7.1.3

Datenbank utf8mb4

Bei der Aktualisierung auf WordPress 4.2 wurde auch der Zeichensatz, unter dem Inhalte in der Datenbank abgelegt werden, von utf8 zu utf8mb4 geändert. Die Änderung wurde bei allen, deren Webhosting über eine ausreichende Version von mySQL verfügte automatisch durchgeführt. Webseite für WordPress Blogs inkl. Datenbank für utf8mb4 – jetzt Webhoster wechseln!

Kontrolle in der wp-config.php

/**
* Der Datenbankzeichensatz, der beim Erstellen der
* Datenbanktabellen verwendet werden soll
*/
define('DB_CHARSET', 'utf8mb4');

Für WordPress Entwickler

Einen Code, zum Erzeugen eines Hinweises, liegt unter dem Namen Whip auf Github bereit und kann auch von anderen Plugin- oder Theme-EntwicklerInnen eingesetzt werden.

Immer noch kein SSL (https://…)

Google bewertet nicht SSL (sichere Webseiten) schlechter im Ranking, also, wenn jetzt einmal aufgeräumt wird, sollte auch gleichzeitig auf SSL Umgestellt werden. Also statt http://www.example.com/ auf https://www.example.com/. Hierzu finden Sie auch bei uns in der WordPress FAQ eine Anleitung. Webseite für WordPress Blogs inkl. SSL – jetzt Webhoster wechseln!

FAQ Weiterleitungen von Webseiten, zum Beispiel http:// auf https://

Hilfe ich komme nicht zurecht!!!

Sprechen Sie uns an, wir testen Ihre Webseite, wir kontrollieren Ihren Server und helfen Ihnen auch beim Update oder Umzug.








     


     




     


     


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    30. März 2017No comments, , https | php | ssl | utf8mb4 | wordpress
    Strukturierte Daten für die Google Suche

    Die Google Suche wird Bildgewaltig

    Wird Googles Suchmaschine faul?

    Struktuierte Daten werden wichtiger, denn nur so können Sie auffallen!

    Rich Card

    Foto: Google Inc. – Rich Result Evolution

    Im Mai 2016 stellte Google die Rich Card’s im offiziellen Google Webmaster Blog vor, jetzt wird es für Deutschland ernst, denn diese sind Freigeschaltet worden. Siehe hierzu auch Timeline Google Suchmaschinen Updates.

    VCARD, AMP, Rich Snippets, Rich Cards

    VCARD – eVisitenkarte

    Zuerst waren da die VCARD‘s, mit deren Hilfe konnte entweder per QR-Code oder einfaches Anklicken die elektronische Visitenkarten direkt in den eignen Computer importiert werden. Dieses erledigt meist heute Google+, oder das eigene Smartphone mit der entsprechenden App.

    BEGIN:VCARD
    VERSION:3.0
    N;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
    FN;CHARSET=UTF-8:
    ORG;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
    ADR;TYPE=WORK,POSTAL;CHARSET=UTF-8:Deutschland
    TEL;TYPE=WORK,VOICE:0800 6647335
    EMAIL;TYPE=PREF,INTERNET:kontakt@business-view.photo
    URL;TYPE=HOME:
    URL;TYPE=WORK:https://business-view.photo/
    URL:https://business-view.photo/go/google/
    NOTE;CHARSET=UTF-8:Internet Marketing, Google Street View Trusted Fotografen
    END:VCARD

    Beispiel einer V-Card (eVisitenkarte) welche einfach als vorname_name.vcf gespeichert werden musste.

    AMP – Accelerated Mobile Pages

    Instant Article Alternative: Alternative Seiten für Handheld Geräte (Smartphone, Tablet etc.) entweder für eine ganze Webseite,

    Folgendes auf die nicht Mobilfreundliche Seite:

    <link rel="amphtml" href="https://www.example.com/url/to/amp/document.html">

    Auf der Mobilfreundlichen Seite:

    <link rel="canonical" href="https://www.example.com/url/to/full/document.html">

    Oder nur einem Teilbereich wie iframe

    <iframe src="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html"  width="100%" height="470" marginheight="0" marginwidth="0" frameborder="0" border="0" style="border:0" allowfullscreen scrolling="auto" title="Google Street View Panoramarundgang"><a href="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html" rel="amphtml"> Google Street View Panoramarundgang anzeigen</a></iframe>

    Rich Snippets, Rich Cards

    Struktuierte Daten heißt das Zauberwort – so können die Suchmaschinen, und insbesondere Google die Daten besser zuordnen. Eine komplette Aufstellung aller Rich Snippets ist unter www.schema.org zu finden.

    <script type="application/ld+json">
    {
    "@context": "http://schema.org",
    "@type": "NewsArticle",
    "mainEntityOfPage": "http://cdn.ampproject.org/article-metadata.html",
         "headline": "Lorem Ipsum",
         "datePublished": "1907-05-05T12:02:41Z",
         "dateModified": "1907-05-05T12:02:41Z",
         "description": "The Catiline Orations continue to beguile engineers and designers alike -- but can it stand the test of time?",
    
    "author": {
    "@type": "Person",
         "name": "Jordan M Adler"
    },
    
    "publisher": {
    "@type": "Organization",
         "name": "Google",
    "logo": {
    "@type": "ImageObject",
         "url": "http://cdn.ampproject.org/logo.jpg",
         "width": 600,
         "height": 60
    }
    },
    
    "image": {
    "@type": "ImageObject",
         "url": "http://cdn.ampproject.org/leader.jpg",
         "height": 2000,
         "width": 800
    }
    }
    </script>

    Wird Googles Suchmaschine Faul?

    Vorhandene Daten und Möglichkeiten werden wie bisher von Google behandelt, wer ein wenig mehr auffallen will, kann und sollte die Rich Cards nutzen.

    Weitere Tipps finden Sie unter:

    1. SEO – Suchmaschinenoptimierung
    2. Google Suche – Bewertungen von anderen Portalen

     

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    Haben wir Sie neugierig gemacht?

    Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

    Niederlassungen & Fotografen

    PLZ Bereich Ort Telefon Mobile Ansprechpartner (Kontakt)
    0 & 9 Dresden +49 351 3280856 +49 176 63294156 Bert Siegel
    1 Berlin +49 30 23599310 +49 171 6140855 Felix Steck
    2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
    4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
    6 & 7 Kaiserslautern +49 6302 6074084 +49 170 2817480 Friedhelm Rettig
    8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

     

    oder per E-Mail

     







       



       




       




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      17. März 2017Comments Off, , AMP | google+ | Rich Cards | Rich Snippets | Strukturierte Daten
      Der digitale Warenkorb – Fallstricke bei der Erstellung eines Online-Shops

      Interneteinkäufe sind in, das Internet ist fester Bestandteil des Alltags geworden. Die Nutzung des Internets als Verkaufsraum bietet beide Seiten eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Käufer kann sich beispielsweise über Bewertungen Eindruck über ein Produkt verschaffen. Der Verkäufer erreicht mit seinem Online-Shop Kundengruppen, die sein Angebot beim Betrieb eines Ladenlokals nicht wahrnehmen würden. Mit einem Onlineshop können Waren und Dienstleistungen Deutschlandweit, Europaweit, oder Weltweit, angeboten werden.

      Was muss bei einem Onlineshops beachtet werden?

      Anbieterkennzeichnung / Impressum

      Rechtsquellen sind vor allem für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) und das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.

      Firma Rechtsform
      (Gesellschafter/Inhaber) Vorname Name
      Vollständige Ladungsfähige Anschrift
      E-Mail und Telekontakte (seit neustem ist die 0180-Rufnummer nicht immer erlaubt)
      Steuer Nummer, falls nur Inlandgeschäfte, ansonsten UmsatzsteuerID
      Da Kunden oft danach suchen, evtl. auch die Bankverbindung

      Häufig unvollständig sind die Angaben zu der Eintragung in Registern, der Umsatzsteuer-ID, zur Rechtsform, Vertretungsbefugnis und zu Kontaktangaben. Eine Abmahngefahr kann sich hier auch schon aus einer Kleinigkeit ergeben, wenn zum Beispiel etwa der Vorname des Betreibers (unzulässig) abgekürzt wird. Es gibt von vielen Onlineanwälten ein Impressumgenerator

      Widerrufs- und Rückgaberecht

      Unsicherheiten unter den Betreibern von Online-Shops ergaben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Einbettung des Widerrufs- oder Rückgaberechts. Das Einkaufen im Internet ist rechtlich in die Kategorie des Fernabsatzrechts einzuordnen, welches dem Kunden bestimmte Rechte sichern soll. Dem Verkäufer werden entsprechend besondere Pflichten aufgegeben, deren mangelhafte Einhaltung wiederum die Gefahr kostspieliger Abmahnungen begründet.

      Verletzung fremden Urheberrechts

      Eine weitere Falle lauert bei der Gestaltung des Warenangebotes. Eine optisch ansprechende Warenpräsentation ist gerade für Online-Shops entscheidend, da der Kunde, anders als im Ladenlokal, gerade nicht in der Lage ist, einen Artikel in die Hand zu nehmen. Es besteht damit die Notwendigkeit qualitativ hochwertige Bilder zur Illustration eines Produktes zur Verfügung zu stellen und die Eigenschaften möglichst detailliert zu beschreiben. Hierdurch kann die Zufriedenheit auf der Käuferseite erhöht und der mit Retouren verbundene Kostenaufwand reduziert werden. Das Erstellen von professionellen Fotos und gelungenen Artikelbeschreibungen ist aufwändig und entsprechend mit Kosten verbunden. Handyfotos mal eben geknipps, haben in einem Online Shop, der Umsatz generieren möchte nichts zu suchen!

      Gleichwohl ist eindringlich davor zu warnen, Bilder und Beschreibungstexte bei dem Shop eines Mitbewerbers zu kopieren und für die eigene Warenpräsentation zu übernehmen. 

      Fordern Sie Ihr Unverbindliches Angebot kostenlos an.

      Fehlerhafte Angaben bei der Warenpräsentation

      Für die Präsentation eines Produktes im Internet-Shop spielen bestimmte Angaben für die Kaufentscheidung des Kunden eine besondere Rolle. Dies gilt zum Beispiel für die Lieferzeit, die Angabe des Preises und auch die Versandkosten, bei Auslandbestellungen auch Zoll und sonstige Steuern.

      Wird zum Beispiel ein Artikel als „sofort lieferbar“ im Shop angeboten, muss dieser innerhalb von fünf Tagen lieferbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Hinweis auf die längere Lieferzeit erforderlich.

      Die angesprochenen Fallstricke bilden nur einen Ausschnitt der Aspekte, die bei der Gestaltung eines Internet-Shops aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die rechtliche Prüfung gewissermaßen das Fundament, auf der ein erfolgreicher Warenbetrieb im Internet gründet.

      Gesetze und Rechtsnormen

      Weitere Informationen

      WordPress Kurzanleitung, inkl. Shopsystemsystem
      (PDF-Download)

      Block Handlungsbedarf für Webmaster

       

      9. März 2017No comments, , , , Dienstleistungen | Interneteinkauf | onlineshop | Telemediengesetz
      Onlieshop: Neue Infopflichten gelten seit 1. Februar!

      Achtung: Neue Infopflichten für Online-Händler gelten seit 1. Februar 2017!

      Seit 1. Februar 2017 gelten die neuen Infopflichten für alle Online-Händler, die auch an Verbraucher verkaufen. Es geht dabei um das Thema Streitschlichtung. Verpassen Sie nicht den Stichtag und vermeiden Sie Abmahnungen.

      Zum 1. Februar 2017 tritt der restliche Teil des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Dieser Teil (§§ 36 und 37 VSBG) schafft neue Informationspflichten für alle Online-Händler.

      (1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
      1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
      2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

      Es gibt somit drei Auswahlmöglichkeiten für B2C – Shops! Auch Schops mit unter 10 Mitarbeiter, also Einzelkämpfer und Co. brauchen die Pflicht aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG nicht erfüllen. Die Pflichten aus § 37 VSBG müssen diese aber erfüllen.

      Verpflichtet, um an den Streitbeilegungsverfahren Teilzunehmen sind nur ganz wenige Unternehmer (z.B. Banken, Versicherungen). Ein „normaler“ Online-Händler ist nicht zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Er kann sich aber dazu (völlig freiwillig) dazu bereit erklären. Der Hinweis muss aber gesetzt sein, und gilt nur für Verbraucher!

      Der Händler ist aber dazu verpflichtet, mitzuteilen, inwieweit er bereit (oder verpflichtet) ist, teilzunehmen.

      Den Link auf die OS-Plattform muss davon unabhängig jeder Händler im Shop bereithalten, also auch, wenn Sie einen Blog betreiben. Die Pflichten aus § 36 VSBG gelten auch bei eBay.

      Nicht verpflichtet, nicht bereit

      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

      Nicht verpflichtet, bereit

      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

      Verpflichtet

      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.

      Die entsprechende Adresse, der für Sie zuständigen Streitbeilegungsstellen finden Sie direkt auf der EU Plattform hier.



       




       



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      9. März 2017No comments, B2C | ebay | Online-Händler | onlineshopping | Verbraucher
      Ist Ihre Webseite schon SSL? Google warnt demnächst vor nicht SSL Seiten!

      Google Chrome warnt bald vor unverschlüsselter Datenübertragung

      Internetbrowser warnt vor unverschlüsselten Seiten!

      Mit dem Update auf Google Chrom Version 56, Januar 2017 werden Nutzer gewarnt, wenn sie versuchen, vertrauliche Daten wie beispielsweise Passwörter und Kreditkarteninformationen über eine unverschlüsselte Website zu übertragen. Dieses gilt auch für Handheld Geräte mit dem Android Betriebssystem!

      Firefox, Internet Explorer, Microsoft Edge, Opera, Safari und andere Browser werden diesem Vorgehen sicherlich bald folgen und auch warnen.

      Derzeit werden Websites ohne SSL-Verschlüsselung nur mit einem Icon in Form eines weißen Blattes in der Adressleiste angezeigt, was nicht ausreichend auf mangelnde Sicherheit hinweist. Doch schon bald werden diese als unsicher gekennzeichnet, sobald die Übertragung vertraulicher Daten gefordert wird.

      In späteren Versionen will Google zudem alle Websites mit einem roten Warndreieck markieren, die keine Verschlüsselung einsetzen.

      Die Google Suche bewertet HTTPS, seit 2013 als Qualitätsmerkmal einer Seite, jetzt wird dieses in Google Chrom Umgesetzt. Deshalb sollen verschlüsselte Websites in Zukunft in den Suchergebnissen bevorzugt behandelt werden, was dazu beitragen soll, die Datenübertragung im Internet sicherer zu gestalten.

      Wir stellen Ihre Webseite auf SSL um, sprechen Sie uns an.

      Weiterführende Informationen

      20. Januar 20171 Comment, , https | ssl | Webdesign | Webmaster | Weiterleitung
      EuGH-Urteil zur Störerhaftung – Einfach Lossurfen geht nicht!

      Passwort, bitte! Urteil zum Freien WLAN für alle

      Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich!

      Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen!

      Um einen Abschreckungseffekt, für illegale Downloads zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.

      Der Europäische Gerichtshof (EuGH C-484/14) hat heute 15.09.2016 ein richtungsweisendes Urteil zur Störerhaftung (PDF EuGH) gefällt:

      Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird.

      Europa will kein WLAN für alle?

      Vielmehr droht in anderen EU-Ländern das viele WLANs abgeschaltet werden. Denn der EuGH weist ausdrücklich daraufhin, dass die Nutzer offener WLANs nicht anonym bleiben sollten. Nur so könnten sie vor Urheberrechtsverletzungen abgeschreckt werden. Restaurant, Hotel, Café, Elektronik-Fachmarktketten etc. und WLAN-Betreibern, die bisher ein Standard-Passwort für alle Kunden sichtbar am Eingang, oder über der Theke publiziert haben, steht daher ein erheblicher technischer Aufwand ins Haus.

      Landgericht München

      Das Landgericht München, muss jetzt auf Basis der aktuellen Entscheidung des EuGH, im Fall von McFadden, entscheiden.

      Hilfe bei Abmahnungen

      Manche Abmahnanwälte arbeiten mit generischen, automatisch formulierten und massenweise verschickten, oft aber unberechtigten Schreiben. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen. » zum Artikel » zum Abmahnbeantworter

      Deutsches Gesetz sieht keine Passwortpflicht vor

      Die Bundesregierung hat erst kürzlich beschlossen, dass W-LAN Betreiber in ihrer Haftung privilegiert werden sollen und einen Passwortschutz explizit verneint. Das Urteil des EuGH wirft die Gesetzeslage nochmals durcheinander. Der Streit um den Betrieb von offenen W-LAN Netzen ist somit noch lange nicht beigelegt.

      Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik zu Werbezwecken einen ungesicherten W-LAN Anschluss zur Verfügung gestellt. Ein Dritter nutzte diesen Anschluss, um ein Musikalbum in einer Tauschbörse anzubieten. Daraufhin mahnte Sony den Anschlussbetreiber ab. Das zuständige Landgericht München hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.

      RA Christian Solmecke rät: „Nach derzeitiger Rechtslage kann ich nur davon abraten offene W-LAN Netze ohne Passwortschutz zu betreiben“.

      Weiterführende Informationen

      Mein wichtigster Link – Free WLAN Hotspot

      Free WiFi – kostenloser Internetzugang

      Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.

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      15. September 2016No comments, , , , abmahnung | download | EuGH | Europäischer | Gerichtshof | Störerhaftung | wifi | WLan
      Bundesweite Werbung im Internet, für Lokale Unternehmen verboten

      Wettbewerbsrecht

      Bundesweite Werbung, für Lokale Unternehmen verboten

      Viele Werbeplattformen, wie z.B. Google AdWords, Bing Ads, Facebook, Affiliate-Programme bieten ein sogenanntes Geo-Targeting [1] an, welches bedeutet, das der aufrufende User, nach seinem Standort entsprechende Werbung angezeigt bekommt.

      Urteil BGH (Bundesgrichtshof) vom 28.04.2016 (Az.: I ZR 23/15)

      Ein Unternehmen das bundesweit durch Bannerwerbung im Internet auf sich aufmerksam macht, muss bereits dort kenntlich machen, wenn eine Dienstleistung nur regional in Form von Geo-Targeting angeboten wird. Laut Urteil des BGH vom 28.04.2016 (I ZR 23/15) liegt ein Wettbewerbsverstoß bereits dann vor, wenn 5 % der Besucher in die Irre geführt werden.

      Wenn 5 % der Nutzer außerhalb des Angebotsraumes, durch die Werbebanner dazu veranlasst werden, sich mit dem Angebot genauer zu befassen, liegt schon eine Irreführung vor. Es ist unerheblich, ob auf der Website des Unternehmens erkennbar ist, dass das Angebot regional begrenzt ist.

      Rechtlich ist nicht der Kauf eines Produktes oder die Nutzung einer Dienstleistung relevant, sondern auch die unmittelbaren Entscheidungen, wie das Betreten eines Geschäfts, oder der Aufruf der Webseite des Geschäftes.

      5% zuviel!?

      Kann Ihr Werbedienstleister das garantieren? Wenn nicht, muss die Werbebotschaft, ob als Text oder Banner, entsprechend angepasst werden.


       




       


      [1] Synonym wird auch der Begriff „Geolocation“ verwendet. Werbetreibende oder Webmaster können Inhalte und Werbung mit Hilfe von Geotargeting mit regionalem Bezug aussteuern. Um User geografisch zu lokalisieren, werden sowohl die IP-Adresse, GPS-Daten, Datenbanken als auch Algorithmen verwendet.

      Weiterführende Informationen


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      Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.

      5. September 2016No comments, , , , , , , , BGH | Bing Ads | facebook | Geo-Targeting | Geolocation | Google AdWords | Standortdienste | Werbebanner | werbung | Wettbewerbsverstoß

      Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.

      Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.




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