Drohne

Drohnenregel 2021 – Update :: DroneRules PRO e-learning Datenschutz kostenlos

Neue Gesetze für den Einsatz von privaten oder beruflichen Drohnen

Wer in Deutschland bzw. Europa eine Drohne betreibt / steuert, egal ob beruflich oder privat, muss ab 1. Januar 2021 sich mit neuen Regeln vertraut machen. Der Drohnenflug wird zukünftig für die Europäische Union einheitlich geregelt.


Update
20.04.2020 – DroneRules PRO e-learning Datenschutz
14.02.2021 – EU-Kompetenznachweis A1/A3 Scheckkartengröße
05.01.2020 – Drohnenführerschein vorübergehend kostenlos


Registrierung als Person LBA eID

Ab dem 01.01.2021 gilt für alle Betreiber von Drohnen > 250 Gramm eine Pflicht, sich in einer zentralen Datenbank zu registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Drohnen bis 250 Gramm, sofern die Drohne über eine Kamera oder Mikrofon verfügt. Übergangsfrist bis zum 30.04.2021: Das LBA – Luftfahrt-Bundesamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber bis zum 30.04.2021 ausgesetzt wird, hierzu müssen Drohnen-Betreiber eine feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift des Betreibers (*), an sichtbarer Stelle an der Drohne anbringen.

Der Betreiber einer Drohne ist vergleichbar mit dem Nummernschild (Halter) eines Kraftfahrzeugs. Es muss sich also nicht jeder einzelne Pilot registrieren, sondern nur der “Halter” bzw. der Betreiber einer Drohne.

Für die Registrierung als Betreiber der Drohne beim LBA – Luftfahrt-Bundesamt sollten natürliche Personen die folgenden Angaben und Unterlagen griffbereit haben:


  1. Vollständiger Name und Geburtsdatum (zusätzlich Registernummer bei juristischen Personen = Firmen)
  2. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  3. Versicherung und Nummer der Drohnenhaftpflicht
    Überprüfen Sie ob im Kleingedruckten Ihrer Drohnenhaftpflicht, der Begriff Gefährdungshaftung inbegriffen ist! Bei vielen Haftpflichtversicherung insbesondere bei Privathaftpflichtversicherungen fehlt dieses Passus!
  4. Eventuell vorhandene Betriebsgenehmigungen und Betreiberzeugnisse
  5. Upload Kopie / Scan eines gültigen Ausweisdokuments

Ohne Moos nix los! Was kostet die eID (Drohnenregistrierung beim LBA)?

Die Registrierung einer Drohne wird einmalig um die 40,00 Euro kosten. Solange allerdings die neue Luftkostenverordnung nicht verabschiedet ist, bleibt die Registrierung erstmals kostenfrei. Eine schnelle Registrierung beim LBA ist also zu empfehlen.

Bitte beachten Sie: Nur die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) muß an das Fluggerät angebracht werden.



Datenschutz und Drohne

Für alle die Ihre Ihre Drohne professionell betreiben, stellt die EU COSME einen aktuell Gratis DroneRules PRO e-learning Kurs zum Datenschutz bereit.





Grundlagen der Drohnen-Verordnungen in der EU

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet.


Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) ist online.

Amtsblatt der Europäischen Union L 152/45 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R0947&from=EN


Offene Kategorie
(“open category”)

In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich. Um in diese Kategorie zu fallen, müssen Drohnen technisch den definierten Klassen („classes“) C0 bis C4 zugeordnet werden könne.


Spezielle Kategorie
(“specific category”)

Ist ein Betrieb durch die open category nicht abgedeckt, fällt er in die specific category und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde (Stichwort: SORA). Je nach Ergebnis werden spezielle Anforderungen an den Fernpiloten und das UAS (unmanned aircraft system) gestellt.


Zulassungspflichtige Kategorie
(“certified category”)

Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich. Umfang der gesetzlichen Vorgaben und Maße der Drohnen dieser Kategorie unterscheiden sich nicht zwingend von der bemannten Luftfahrt, nur das kein Pilot an Bord ist. (Flugtaxis etc.)


EASA DRONE POSTER
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EU-Drohnenführerschein


EU-Kompetenznachweis A1/A3
Diesen “kleine EU-Schein” benötigt jeder Fernpiloten von Drohnen schwerer als 500g (ab dem 01.01.2023 schwerer als 250g). Sie erhalten den Schein ab dem 01.01.2021 durch das Absolvierung eines Onlinetrainings und das Bestehen einer Onlineprüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieser Schein ist Basis und Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen.
EU-Fernpilotenzeugnis A2
Dieser “große EU-Schein” baut inhaltlich auf dem EU-Kompetenznachweis auf. Er wird benötigt, um z.B. dichter an unbeteiligte Personen heranfliegen oder eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen. Sie erhalten den Schein durch das Bestehen einer Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Die Prüfung kann online oder vor Ort abgelegt werden.
Standard-Szenario (STS)
Diese Standard-Szenarien sollen in Zukunft die häufigsten Anwendungsfälle von Drohnen abdecken, die eine geplante Flugoperation in der open category nicht zulassen: z.B. Flüge für Dachdecker oder Immobilienmakler über städtischem Gebiet, für Ingenieure das Abfliegen von langen Baustellen oder Trassen außerhalb der Sichtweite oder für die Inspektion von besonders hohen Objekten wie Windrädern. Diese Flüg werden dann in den meisten Fällen im Rahmen der specific category mit STS Standard-Szenarien erfolgen. Standard-Szenarien werden erst ab dem 02.12.2021 zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es zwei STS:
STS-01 – VLOS über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem bewohnten Gebiet
STS-02 – BVLOS über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet mit Luftraumbeobachter
Wer braucht einen Drohnen – Führerschein?
< 250g : Sofern die horizontale Höchstgeschwindigkeit < 68,4 km/h beträgt, wird für den Betrieb analog zur Klasse C0 keine Pilotenqualifikation gefordert. Weder das Fernpilotenzeugnis noch ein anderer Kompetenznachweis sind erforderlich.
250g bis < 500g : Bis zum 01.01.2023 ist für den Betrieb keinerlei EU-Kompetenznachweis erforderlich. Nach der Übergangsfrist wird der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt.
500g bis < 2kg : Für den Betrieb analog der Klasse C4 ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Um bis zum 01.01.2023 bis auf 50 Meter an unbeteiligten Personen und über Wohngebieten fliegen zu dürfen, ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
2kg bis < 25kg : Für den Betrieb ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Die Drohne darf in der Offenen Kategorie nur analog der Klasse C4 betrieben werden, ansonsten sind die Prüfungen der Speziellen Kategorie zu absolvieren.
Drohnenführerschein Unterscheidungen


Drohnenführerschein vorübergehend kostenlos

Für das beim Luftfahrtbundesamt (LBA) durchzuführende Online-Training und die dazugehörige Prüfung fallen regulär 25 Euro an. Da die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung gegenwärtig noch nicht an das neue EU-Recht angepasst wurde, stellt das LBA den Kompetenznachweis A1/A3 gegenwärtig noch kostenlos aus. Das ändert sich voraussichtlich ab Mitte 2021. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen Sie innerhalb von 45 Minuten mindestens 75 Prozent korrekt beantworten müssen. Damit das gelingt, geht dem Test ein circa dreistündiges Online-Training voraus. Sowohl Training als auch Prüfung können Sie beliebig oft wiederholen, sollten Sie die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreichen. Sobald Sie bestanden haben, erhalten Sie den Kompetenznachweis in Form eines PDF-Dokuments. Dieser ist fünf Jahre lang gültig. Eine Überprüfung der Identität findet bei der Prüfung nicht statt.

EU-Kompetenznachweis A1/A3 Scheckkartengröße (*)



Drohnenflug: Diese Gebiete sind tabu

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (mindestens 100 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 2kg auch über Wohngebieten betrieben werden und sich bis zu 50 Metern unbeteiligten Personen nähern, wenn die beiden EU-Drohnenführerscheine A1/A3 und A2 vorliegen. Luftaufnahmen von Kameradrohnen sind grundsätzlich nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt. Es gilt also Vorsicht: Sind auf den Fotos private Bereiche wie etwa Gärten von Anwohnern detailliert zu erkennen, kann das Bild in deren Persönlichkeitsrechte eingreifen!


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Versicherung Haftpflichtversicherung

Sobald Sie Ihre Drohne im Freien fliegen lassen, unterliegen Sie der Versicherungspflicht. Von dieser Pflicht zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht gibt es keine Ausnahme, auch nicht für besonders leichte Drohnen oder beim Flug über dem eigenen Grundstück. Privatflüge können über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, bei Beruflichen Flügen muss dies separat über eine Berufshaftpflicht geschehen!


PRIVATE Nutzung des Multicopters GEWERBLICHE Nutzung des Multicopters
Du betreibst deinen Copter privat, wenn du ihn ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzt. Sie betreiben Ihren Copter gewerblich, wenn Sie ihn nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzen.
Für Private Freizeitnutzung reicht ein „Kenntnisnachweis für Modellflugsportler“. Kurse und Prüfung können Online Beispielsweise beim DMFV1 absolviert werden. Piloten von gewerblich genutzten Copter über 2 kg müssen über den Kenntnisnachweis einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle verfügen. Die Bescheinigung wird nach Bestehen einer Prüfung ausgestellt und gilt für fünf Jahre.
Ein Liste der bisher anerkannten Stellen finden Sie beim LBA – Luftfahrt-Bundesamt
2
Facebook und YouTube auf Privaten Seiten sind in der Regel erlaubt, wenn damit nur ein paar Euros verdient werden. Sobald Aufnahmen auf Firmengelände gemacht werden, ist dies eine Gewerbliche Nutzung
Auch als Hobbypilot bist du nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für deine privat genutzten Flugmodelle zu haben. www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html Bei gewerblichen Flügen brauchen Sie in jedem Fall einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO, da es sich bei Ihrer Drohne um ein UAV handelt. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen können. www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html


SORA GER Rechner

SORA GER Rechner

Um das Errechnen der Risikoeinstufung nach der, in der neuen NfL (Nachrichten für Luftfahrer) veröffentlichten SORA-GER zu erleichtern, haben wir ein kleines Tool programmiert.

Damit könnt Ihr die Risikoeinstufung für geplante Einsätze errechnen und auch sehen, wie sich diese verändert, wenn Ihr geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.



Weiterführende Informationen



Drohnen Regel 2021
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(2) Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.


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    4. Januar 2021No comments, , , , , Drohne | Drohnen-Verordnung | Drohnenführerschein | Fernpilotenzeugnis | Kompetenznachweis | Luftbilder
    EU will Regeln für Drohnen vereinheitlichen

    In dem aktuell diskutierten Entwurf der EU sollen Drohnen künftig systematisch nach Anwendungsbereichen kategorisiert werden. Angedacht ist die Aufteilung in drei Anwendungskategorien mit jeweils fünf Risikoklassen.

    UAV Drohne Quadrocoppter Symbolbild

    Die aktuell geltenden Unterschiede finden Sie auch in unserer FAQ Fotografie Länder

    Klassifizierung nach Anwendungsbereichen (Open, Specific, Certified)

    Open („offene Kategorie“) ist die Kategorie für Drohnen mit geringem Risiko. Fluggeräte dieser Kategorie dürfen maximal 120 Meter hoch und nur in Sichtweite fliegen. Des Weiteren soll für sie eine Versicherungspflicht bestehen und die Drohnen müssen mit einem Kennzeichen registriert werden. Etwaige Überflugverbote, sogenannte No Fly Zonen sollen dagegen weiterhin in den einzelnen Ländern auf nationaler Ebene geregelt werden. UAS-Betriebskategorie nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU)

    Specific („spezielle Kategorie“) ist als Kategorie für Drohnen gedacht, die eine oder mehrere Grenzen der Kategorie „Open“ überschreiten. (Besonderes Hoch, außerhalb der Sichtweite). Für den Betrieb derartiger Drohnen sollen spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein, wobei der Betrieb in bestimmten Standardszenarien auch ohne solche Genehmigung zulässig sein soll, wenn der Pilot zuvor eine besondere Lizenz erworben hat (sog. Light Unmanned Air System Operator Licence). UAS-Betriebskategorie nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU)

    Certified („zulassungspflichtige Kategorie“) als Kategorie, soll vor allem die industrielle Drohnennutzung, z.B. Logistik erfassen. Für diese Drohnentypen sollen künftig bestimmte Zertifizierungsprozesse und Lizenzen für die Drohne selbst und den jeweiligen Piloten („Fernpilot“ (remote pilot)) erforderlich sein. UAS-Betriebskategorie nach Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU)

    Klassifizierung nach Risikoklassen (C0 bis C4)

    Diese sollen das Risiko des jeweiligen Drohnentyps u.a. anhand von Gewicht, Bewegungsenergie (Geschwindigkeit / Motorkraft) und Bauform abbilden und dadurch die einzelnen Auflagen begründen.

    Es wird noch das eine oder andere Fehlen, aber Grob wird es so oder ähnlich wahrscheinlich umgesetzt.

    Für alle gilt:

    • Gebrauchsanweisung
    • Geräuschprüfvorschriften (PDF) der UA mit A-bewerteten Schallleistungspegels LWA lt. Norm EN ISO 3744:2010
    • CE-Kennzeichnung lt. Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
    • Eindeutige physische Seriennummer nach ANSI/CTA-2063
      Small Unmanned Aerial Systems Serial Numbers (Seriennummern von kleinen
      unbemannten Flugsystemen), mit direkte Fernidentifizierung unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können
    • Muss mit Lichtern ausgerüstet sein, falls die UA bei Nacht (dunkelheit) geflogen wird
    • Notfallsysteme für den Fall eines Verbindungsverlusts

    C0

    Es muss aus Materialien hergestellt sein und die Leistung und physischen Merkmale
    haben, die gewährleisten, dass bei einem Aufprall mit seiner Endgeschwindigkeit auf einen menschlichen Kopf die auf diesen übertragene Energie unter 80 J liegt.

    • bis 250 g höchstzulässige Startmasse, oder alternativ die MTOM (maximum take-off mass) einschließlich der Nutzlast (payload) und Kraftstoff (Batterie / Akku / Benzin) unter 900 g liegt
    • Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug von 19 m/s
    • maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt
    • System das einen Warnhinweis an den Fernpiloten, sobald eine mögliche Verletzung von Luftraumbeschränkungen erkannt wird
    • Nennspannung von höchstens 24 V

    Der Pilot hat nur die Pflicht, sich mit der Bedienungsanleitung vertraut zu machen und darauf zu achten, dass er die Drohne nicht über Menschenansammlungen fliegt.

    C2

    • Geräuschprüfvorschriften (PDF) der UA mit A-bewerteten Schallleistungspegels LWA lt. Norm EN ISO 3744:2010
    • Es hat eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 4 kg
    • CE-Kennzeichnung lt. Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
    • Es hat eine maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt
    • Datenverbindungmuss gegen den unbefugten Zugang zu den Befehls- und Steuerungsfunktionen gesichert sein
    • Langsamflugmodus muss vorhanden sein der die Reisegeschwindigkeit auf höchstens 3 m/s beschränkt
    • Nennspannung von höchstens 48 V
    • maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt

    C3

    • Geräuschprüfvorschriften (PDF) der UA mit A-bewerteten Schallleistungspegels LWA lt. Norm EN ISO 3744:2010
    • Maximale charakteristische Abmessung von weniger als 3 m
    • bis ?4 kg? höchstzulässige Startmasse (maximum take-off mass, MTOM). einschließlich Nutzlast (payload) und Kraftstoff (Batterie / Akku / Benzin)
    • CE-Kennzeichnung lt. Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
    • maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt

    C4

    • 4 bis 25 kg Startgewicht
    • Verboten sein soll, derartige Fluggeräte mittels bestimmter Software autonom fliegen zu lassen
    • kleiner Drohnenführerschein für Pilot
    • Drohne muss registriert werden
    • Des Weiteren darf die Drohne nur außerhalb von Städten und ausschließlich fernab unbeteiligter Personen geflogen werden.

    Den Finalen Entwurf der Drohnen Verordnung, der EU finden Sie hier: PART-2019-138194V1 (PDF)

    No Fly Zone sperrt Drohnen über privatem Grund

    Bürger können Überflugrechte in spezieller Datenbank verwalten lassen
    El Segundo (pte/11.02.2015/11:30) Wer sich von Drohnen gestört fühlt, kann sein Grundstück in der Datenbank von No Fly Zone noflyzone.org registrieren lassen und ein Sperrgebiet einrichten. Die Programmierung macht es möglich, dass Drohnen die Tabu-Regionen automatisch meiden. „Viele machen sich über ihre Privatsphäre und Sicherheit Sorgen. No Fly Zone bietet diesen Menschen die Möglichkeit, den Luftraum über ihrem Grundstück zu kontrollieren“, so No-Fly-Zone-Gründer Ben Marcus.

    Kooperation mit Herstellern
    Um eine Zone hinzuzufügen, ist lediglich ein Online-Formular auszufüllen. Dabei sind die Angaben des Wohnortes, also das zu sperrende Gebiet, der korrekte Name und die E-Mail-Adresse anzugeben. Registriert man sein erstes Grundstück, muss man seinen Wohnort nicht offiziell nachweisen. Bei einer weiteren Anmeldung ist jedoch ein Beleg, wie etwa ein Meldezettel, erforderlich. Nachdem die Anfrage via E-Mail bestätigt worden ist, rechnet die Datenbank die Wohnort-Angabe in Längen- und Breitengrad um. Darüber hinaus werden markante Punkte, die das Ende des Grundstückes festhalten, eingerechnet. Die Daten werden anschließend an Drohnen-Hersteller übermittelt, sodass sie in die Programmierung der Geräte aufgenommen werden.

    Regeln für Drohnen-Besitzer
    Vergleichbare Sperrzonen sind in vielen Geräten sogar schon vorprogrammiert, denn Flughäfen oder Militär-Stationen haben diese Gebiete schon sehr lange angegeben. Auch Nationalparks dürfen nicht einfach überflogen werden. Für jeden Drohnen-Besitzer gilt es, einen Abstand von mindestens acht Kilometern einzuhalten. Wohnt man in einer Sperrzone oder in deren Nähe und möchte seine eigene Drohne fliegen lassen, muss man seinen Wohnsitz offiziell nachweisen. No Fly Zone entsperrt diesen Bereich dann für den Nutzer. Seinen eigenen Wohnsitz kann eine angemeldete Person jederzeit selbst wieder freigeben.

    Anmerkung: Unsere Drohnen, beachten automatisch bei Fotoaufnahmen die No Fly Zone, und es muss vom Grundstückseigentümer eine Objekt Freigabe erfolgen.

    Weitere Informationen über unsere Luftbildtechnik

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      25. März 2019No comments, , , Drohne
      Die Gandersheimer Domfestspiele virtuell erleben

      Mittendrin statt nur dabei!

      Die Gandersheimer Domfestspiele neu entdecken: Seit wenigen Tagen ist ein virtueller 360°-Rundgang auf der Homepage zu finden und gibt ungewöhnliche Einblicke in fast alle Bereiche der Domfestspiele. Festspielfans können nun am Computer, mit Smartphone oder Tablet einen Rundumblick in die Maske oder die Schneiderei werfen, sie können in einer Fotostrecke miterleben, wie sich Schauspieler Michael Sikorski in den Raben Abraxas verwandelt und vieles, vieles mehr. Hierfür haben Mehle & Hundertmark Fotografie aus Göttingen die Gandersheimer Domfestspiele einen Sommer lang, vom Theaterfest über die Premieren bis hin zur Domspitzen-Gala und Roswitha-Ringverleihung, mit der speziellen Kamera begleitet. Michael Mehle und Michaela Hundertmark eröffnen mit ihrer 360°-Fotografie spektakuläre Einblicke in die Festspielwelt.
      Die virtuelle Tour wurde jetzt bei einer Pressekonferenz auch den Medienvertretern vorgestellt. Diese waren begeistert, insbesondere von der speziellen Brille für das Smartphone, welche die virtuelle Welt real werden lässt.

      Gandersheimer Domfestspiele 360º-Tour

      Das Gandersheimer Kreisblatt schreibt

      Festspiele: Marketing-Quantensprung
      Virtual Reality und 360-Grad-Panoramen machen die Domfestspiele ganz neu erlebbar

      Aufgefallen sind sie – trotz sehr dezenter, zurückhaltender Arbeit – ohne Zweifel vielen Festspielbesuchern: Michaela Hundertmark und Michael Mehle, Fotografenteam aus Göttingen, Member of Business View Photo Ag, waren während der gesamten Festspielzeit in Bad Gandersheim unterwegs, besuchten alle Stücke, erkundeten den Backstagebereich, die Maske, Schneiderei, Bühnenbildnerei, ließen eine Drohne über dem Festspielplatz aufsteigen und sammelten riesige Datenmengen, aus denen nun Ergebnisse bei der Bilanz-Pressekonferenz der Domfestspiele vorgestellt werden konnten, die für das Marketing eine Art Quantensprung bedeuten.
      Der Webauftritt der Domfestspiele ist seit etwas mehr als einer Woche topmodern, so modern wie wohl kein anderer vergleichbarer Festspielort.
      Seinesgleichen findet er in unmittelbarer Nähe auf dem Klosterhügel in Brunshausen. Für den Klosterhof war das Göttinger Fotografenteam vor einiger Zeit schon tätig gewesen, über das Ergebnis hatte das GK bereits berichtet. Über die Arbeit in Brunshausen war auch der Kontakt zu den Domfestspielen zustande gekommen.
      Der erste große Schritt zum neuen „Virtual Reality“-Web (VR) war die Aquise großer Mengen an Bildern und Videos. Normale wie sehr spezielle, für die Mehle und Hundertmark eine sogenannte 360-Grad-Kamera einsetzen. Technisch ein Würfel mit mehreren GoPro-Kameras, die alle Blickwinkel gleichzeitig erfassen. Das ungewöhnliche Gerät dürfte bei der Arbeit der beiden Göttinger am meisten für Aufmerksamkeit gesorgt haben. Hinzu kamen normale Videosequenzen und viele Fotos bei nahezu allen Veranstaltungen der Domfestspiele.

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      5. August 2017No comments, , , , , 360-Grad-Kamera | 360-Grad-Panoramen | 360°-Rundgang | Domfestspiele | Gandersheimer | Hochstativ | Luftbilder | Theaterfest | Virtual Reality
      Virtuelle Realität Perspektivwechsel LÜBECK

      Virtuelle Realität Lübeck aus einer neuen Perspektive

      In der Hansestadt Lübeck tut sich was, mit Virtueller Realität. Das Online-Projekt ZOOM360° hat für die Altstadt von Lübeck mit Hilfe von 360 Grad Aufnahmen (360 Foto) basierend auf “Google Street View – von innen ansehen, für Geschäfte und Ladenlokale”  eine neue Möglichkeit geschaffen, sich Einheimischen und Touristen zu präsentieren.

      Virtuell ist aktuell

      Die  Virtual Reality  ist stark im Kommen. Mittlerweile ist das Begehen virtueller Realitäten nicht mehr nur Gamern und Zockern von Computerspielen vorbehalten. Die Medienbranche ist bemüht die Angebote der breiten Masse anzubieten, hat die technischen Vorraussetzungen vereinfacht und stets erweitert. Mittlerweile sind 360 Grad Aufnahmen einer sehr breiten Zielgruppe zugänglich. In Lübeck gibt man sich nicht damit zufrieden, diesen Trend zu beobachten, sondern man folgt ihm.

      Diese Luftaufnahmen sind nicht nur interessant für Touristen

      So ein Panoramafoto ist natürlich eine super Möglichkeit, sich auf den Urlaub einzustimmen und hilft bei der Reiseplanung. Aber auch die Lübecker selbst bekommen die Möglichkeit ihre Stadt noch einmal aus einem ganz anderen Blickwinkel zu betrachten. Denn LÜBECK ZOOM360° eröffnet mit dem Streetview 360 Foto und den zugehörigen Luftaufnahmen ungewöhnliche Sightseeing-Perspektiven. Schließlich ist der Anblick der Altstadt von oben bisher nicht jedem vergönnt gewesen.

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      Neue Perspektiven bieten neue Werbemöglichkeiten

      Für die Lübecker Geschäftsleute und die Kultur– und Tourismusbranche der Stadt eröffnen sich nicht nur ganz neue Blickwinkel in und auf ihre Geschäfte, Gebäude und Restaurants. Es eröffnen sich gleichzeitig auch neue Werbemöglichkeiten. Denn ein gut gemachtes Business View Photo oder gleich ein kompletter Rundgang ist eine super Gelegenheit sich potentiellen Kunden wirkungsvoll und nachhaltig zu präsentieren. Solche Eindrücke bleiben in Erinnerung.

      Wie funktioniert das?

      Um die Business View Photo Ag Möglichkeiten von Google komplett auszuschöpfen, wurde eine Drohne über die Stadt geschickt. Die dabei entstandenen Aufnahmen sind zu einem Panoramafoto zusammengesetzt worden und laden den Besucher zu einem virtuellen Rundflug über die Stadt bis direkt in ausgewählte Läden, Restaurants und Hotels ein.

      Mit den Business View Photo – Inhalten ist die Vogelperspektive vom Holstentor bis zur Wakenitz und vom Koberg hinüber zur Musik- und Kongresshalle jetzt für alle kostenlos 24 Stunden rund um die Uhr erreichbar.

      Perspektiven des Perspektivwechsels

      Michael Mehle, und Walter Hermann Initiatoren von LÜBECK ZOOM360°, berichten stolz, dass der Perspektivwechsel mit einigen Partnern bereits erfolgreich gestartet ist. “Das Projekt wächst zügig, als nächstes ist eine Ausweitung auf Kultur und Tourismus nicht mehr nur in der Planung, sondern bereits in den Kinderschuhen der Umsetzung.”

      Ein breiter Nutzfaktor

      Der gedruckte Reiseführer hat bei vielen längst ausgedient. Auch lange beschreibende Texte lesen sich in dieser schnelllebigen Zeit nur wenige wirklich durch. Besondere Ecken schon mal digital zu erkunden macht sicherlich Spaß in der Urlaubsplanung. Die Orte dann live zu sehen, muss ein Erlebnis sein. Der ein oder andere Kunde wird später wissen wollen, wie nah die Aufnahmen an der Realtität sind und kommt sicherlich zu Besuch. – Nicht nur nach Lübeck, sondern auch in die teilnehmenden Geschäfte.

      Es gibt schon was zu sehen:

      Teile des geplanten ultimativen Shopping- und Sightseeing-Erlebnisses in Lübeck finden sich schon jetzt online unter www.luebeck.zoom360.de/luebeck-von-oben. Dort kann sich der Besucher in der Vogelperspektive über Lübeck von Ort zu Ort und direkt in die Geschäfte klicken. Probieren Sie es einfach mal aus.

      Die Zusammenarbeit

      Vor Ort wurde im März die Vernissage „Himmlische Aussichten“ bei Colibri Contactlinse und Brille in der Wahmstrasse 29, Lübeck durchgeführt, welche einen so großen Zuspruch erhielt, das wir weitergemacht haben und dort auch unseren Stützpunkt errichtet haben. Wir berichteten: Einladung zu neuen Perspektiven – Hansestadt Lübeck

      „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

      Über mehle – hundertmark fotografie gbr

      Wir zeigen Ihnen alles was möglich ist…

      Wir, das sind Michaela Hundertmark und Michael Mehle. Mit dem Online-Projekt ZOOM360° in Lübeck haben wir die Möglichkeit einen großen Teil unseres Leistungsspektrums zu zeigen. Begeistert von Fotografie und der heute zur Verfügung stehenden Technik erschaffen wir hier einen virtuellen Raum mit einzigartigen Aufnahmen.

      Die Kombination aus Luftaufnahmen, die wir mit einer professionellen Drohne erstellt haben und den Fotografien aus den Innenräumen von exklusiven Ladengeschäften und Restaurants ist einzigartig. Zusammengesetzt zu zoombaren 360°-Panoramen ermöglichen wir Internetnutzern eine wirklich einmalige Erfahrung.

      Kontakt:

      mehle – hundertmark fotografie gbr

      Michael Mehle

      Stauffenbergring 53

      37075 Göttingen

      Tel: +49 (0) 551 5073566

      E-Mail info@mehle-hundertmark.de

      http://www.mehle-hundertmark.de/

      Weitere Informationen zum Michael Mehle, Member of Business View Photo Ag

      Über Business View Photo Ag

      Die Business View Photo Ag mit seinen Partner, ist der deutschlandweite Ansprechpartner, wenn es darum geht, Sie im Internet sichtbar zu machen. Google Street View Trusted ist eine 360°-Tour durch Ihr Unternehmen, von Google geschulte und zertifizierte Fotografen setzen Ihre Räume optimal in Szene, damit ihr Google Business Rundgang – von innen ansehen, welcher auch in Ihrer Homepage und bei Facebook eingebunden werden sollte, damit Ihre Kunden Sie besser finden!

      Kontakt:

      Detlev Molitor

      Nordstr. 9a

      44536 Lünen

      Telefon +49 (0) 231 9105385

      E-Mail detlev.molitor@business-view.photo

      https://business-view.photo

      Weiterführende Informationen

      Bilder zum Perspektivwechsel LÜBECK

      Fotos Michael Mehle, mehle – hundertmark fotografie gbr

      Foto: Michaela Hundertmark, Michael Mehle Foto: Michaela Hundertmark, Michael Mehle Foto: Michaela Hundertmark, Michael Mehle Lübeck von oben Holsten Tor

       

      Beitrag bei drohnenbaron lesen.

      1. August 2016No comments, , , , , , , , 360 foto | business view photo | Drohne | google+ | luftaufnahmen | luftbildtechnik | Panoramafoto | Step Inside | street view
      Einladung zu neuen Perspektiven – Hansestadt Lübeck

      Einladung zu neuen Perspektiven

      Himmlischen Aussichten

      Sie gehören zu den Menschen die den nötigen Abstand haben, um Dinge überschauend betrachten zu können?

      Sie lieben den Blick auf das Detail? Dann werden Sie mit Freude unsere multimediale Fotoausstellung mit „Himmlischen Aussichten“ auf unsere schöne Stadt Lübeck erleben wollen, die ab dem 28. Januar bis 10. März 2016 in den Räumen von Colibri in der Wahmstrasse 29 zu sehen ist.

      Als besonderes Highlight werden exponierte Lagen der Stadt Lübeck in einer 360 Grad Luftkugelpanoramatour multimedial präsentiert. Am Bildschirm und als bewegliche 3D Ansicht mit Hilfe einer Virtual Reality Brille (VR-Cardboard®).

       

       

      Erleben Sie die Hansestadt aus einer neuen ungewöhnlichen Sichtweise!

      Vernissage: Himmlischen Aussichten – Colibri, Wahmstraße 27, 23552 Lübeck

       

      Was für ein fantastischer Abend in Lübeck. Zunächst einmal bedanke ich mich bei allen Besuchern der Vernissage in der…

      Posted by Video- und Luftbildtechnik Michael Mehle on Samstag, 30. Januar 2016

       

      Eintauchen in eine andere Welt
      Quelle: Elisabeth Riedel :: Lübecker Nachrichten

      Beitrag bei nachrichten.com, Lübecker Nachrichten, ptext.orggoogle+popula.de, facebook, linkedin, Artikel-Presse.de

      Stadtplan (mehr Informationen)

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      28. Januar 2016No comments, , , , , , colibri | geo:lat=53.86540549999999 | geo:lon=10.68685400000004 | geotagged | Himmlischen Aussichten | innenansicht | lübeck | lübecker nachrichten | luftbildaufnahme | Luftkugelpanoramatour | pressemeldung | Vernissage | Virtual Reality Brille | voninnenansehen | VR-Cardboard
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      Quelle: Leistungsbeschreibung & Preisliste – Business View Photo Ag – Yumpu.com

      3. November 2015No comments, , , , , , , , , , , , , , , , businessview | eCommerce | facebook | fotograf | fotografie | google maps | google places | google plus | google suche | google+ | Mobile Devices | mybusiness | PhotoSphere | social media | Street View Trusted | StreetView | tourextender | zeitplan

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