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Ein globales Bild des Reisenden Kunden

Die Discovery-Plattform Taboola hat einen globalen Leitfaden zu nativen Werbetrends im Reisebereich veröffentlicht, der Keywords, Bilder, Klickraten, Geräte-Muster und mehr umfasst.

Werbetrends im Reisebereich

Die Ergebnisse basieren auf rund 8 Milliarden Impressionen und fast 8 Millionen Klicks und beinhalten weltweit größere Bilddetails und länderspezifische Erkenntnisse.

Auf globaler Ebene hat Taboola festgestellt, dass Bilder, die aus der Entfernung aufgenommen wurden, eine um 62% höhere Klickrate (Click-through-Rate – CTR) als solche mit Nahaufnahmen aufwiesen. Bilder haben eine um 19% höhere CTR als Grafiken; Bilder mit Männern haben eine um 2% höhere Klickrate als Bilder mit Frauen. Panoramafotos werden auf Reiseseiten 62 Prozent häufiger geklickt.

Die Ländergliederung zeigt jedoch einige interessante Abweichungen von der globalen Norm. Briten sind große Fans des Long-Shot, wobei Inhalte mit diesem Bildtyp eine um 265% höhere Klickrate erzielen als eine Nahaufnahme. Kanadier haben eine Vorliebe für Grafik über Bilder, was sich in einer 169% höheren CTR widerspiegelt; In Japan erhalten Bilder mit Frauen eine um 100% höhere Klickrate als Bilder mit Männern.

Ob aufgrund diese Auswertung oder Zufall, so hat TripAdvisor eine neue Funktion für primäre Objektfotos umgesetzt.

Schlüsselwörter

Jeder Anbieter von nicht traditionellen Unterkünften auf dem australischen Markt wird interessiert sein zu erfahren, dass “Cottages” die größte Chance ist; im Vereinigten Königreich ist “Pool” für die meisten Klicks verantwortlich, während Spanier auf Inhalt reagieren, der “Geheimnis” in der Schlagzeile einschließt.

Gesucht wird aber über Google

Auch wenn Sie jetzt Ihre Überschrift auf der Webseite in Geheimes Cottage mit Pool ändern, gesucht wird nach dem Begriff über Google! Wer dort am besten dargestellt wird, erhält die meisten Klicks.

Weiterführende Informationen

  1. Download Global Native Advertising in 2018 (English)
  2. Quelle Taboola
  3. Ratgeber Kleine und Mittelständische Unternehmen

Haben wir Sie neugierig gemacht?

Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Niederlassungen & Fotografen

PLZ Bereich Ort Telefon Mobile Ansprechpartner (Kontakt)
0 & 9 Dresden +49 351 3280856 +49 176 63294156 Bert Siegel
1 Berlin +49 30 23599310 +49 171 6140855 Felix Steck
2 & 3 Göttingen +49 551 5073566 +49 172 5627261 Michael Mehle
4 & 5 Dortmund +49 231 9105385 +49 176 49440028 WhatsApp Detlev Molitor
6 & 7 Kaiserslautern +49 6302 6074084 +49 170 2817480 Friedhelm Rettig
8 München +49 89 44992666 +49 171 6140855 Felix Steck

oder per E-Mail

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    3. August 2018No comments, , , , , , bilder | Cottages | Keywords | Klickraten | Panoramafoto
    Arbeitgeber suchen Quereinsteiger: Hauptsache, Spaß an der Arbeit!

    Immer mehr Jobanzeigen, aber weniger Bewerber: Der Kampf um Arbeitskraft wird bei annähernden Vollbeschäftigung und den Auswirkungen des demographischen Faktors immer härter.

    In Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit und vielen andere buhlt man vermehrt um Quereinsteiger!

    Deutsch in Wort und Schrift, Grundkenntnisse in Englisch und vor allen Dingen Lust an der Arbeit – das ist die vereinfachte Formel für das Recruiting.

    Aufwendige Stellenanzeigen in Tageszeitungen, bringt nur was im näheren Umfeld, eine Internetsuchmaschine wie zum Beispiel indeed.com, mit eigener Landingpage indeedjobs.com, oder der eigenen Homepage haben evtl. mehr Chancen.

     

     

    Wie im Getöse der “großen” Konzerne um neue Mitarbeiter auffallen?

    1. Viele Jobsuchende informieren sich im Internet über den Potentiellen Arbeitgeber, hier sollten Sie schon auffallen! (Über 90% suchen mit Google)
    2. Zeigen Sie dem Jobsuchenden doch mal sein Arbeitsumfeld, zum Beispiel mit einer erstklassigen Google Street View Tour. So erhält dieser mehr Vorabinformationen und das Vertrauensverhältnis wächst. (Zusätzlich machen Sie für Ihr Business Werbung im Internet, für Endkunden)

    Eine Werbekampagne wie bei der Bundeswehr, kann sich wohl kaum einer Leisten. Fernseh, Plakatwände, Zeitungen, Schüler in den Schulen und Universitäten ansprechen, Probepraktikum, Boys & Gilrs Day!

    Entscheiden Sie sich jetzt für eine erstklassige Google Street View Tour, als Einmalige Investition, dauerhafte Präsenz. Keine Folgekosten, kein Abo!

     

    Wann starten Sie mit Google Ihr Mitarbeiter Recruiting?

    Besonders Quereinsteiger, werden eine Google Panoramatour lieben, den dort können diese sich in Ruhe am Computer, auf dem Smartphone oder Tablett umsehen, und sich für Ihr Unternehmen entscheiden.

    Gehen Sie andere Wege, zum Beispiel am Tag der Fotoaufnahmen, alle Mitarbeiter in bedruckten Hemden / T-Shirts oder Aufstellern für “Mitarbeiter gesucht”, oder ein Angebot für Endkunden – auffallen ist die Devise.

    Direkte Mitarbeiterwerbung in der Google Street View Tour

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    15. September 2017No comments, , , , Arbeitgeber | Career | Gastronomie | Gesundheit | hotel | Quereinsteiger | Recruiting
    Internet führt zum Tod des Reisebüros

    Wenn am 8. März die Internationale Tourismus-Börse (ITB) in Berlin eröffnet, wird das veränderte Reise- und Buchungsverhalten der Deutschen wieder Branchenexperten und Fachbesucher beschäftigen. In den vergangenen Jahren hat sich abgezeichnet, dass bei der Urlaubsplanung nicht mehr Kataloge gewälzt und Tipps im Reisebüro des Vertrauens eingeholt werden. Das Internet hat sich als Inspirationsquelle und Buchungsplattform etabliert.

    Eine Umfrage des Heilbronner Instituts für angewandte Marktforschung und des Verbands Internet Reisevertrieb zeigt: Wer einmal ein Reiseportal genutzt hat um ein Hotel für den Urlaub zu buchen, der bevorzugt diesen Buchungsweg. Dabei gefallen vielen Nutzern die einfache und schnelle Handhabung sowie die Möglichkeiten, Hotels und Preise zu vergleichen. Es wurden Konsumenten befragt, die in den letzten zwölf Monaten eine Hotelbuchung über ein Internet-Reiseportal vorgenommen haben. Augenscheinlich war der digitale Buchungsweg überzeugend, wie die Statista-Infografik zeigt. An zweiter Stelle der am häufigsten genutzten Buchungswege rangiert die Direktbuchung über die Website des Wunschhotels.

    Diese Grafik zeigt, auf welchem Weg am häufigsten ein Hotel gebucht wird.

    Reisebuchung im Internet - Infografik

    Quelle: Statista

    Fazit

    Reisebüros: „Man darf nicht auf die Kunden warten, man muss sich den Markt nehmen.“ – Wie werden Sie bei Google & Co. dargestellt?

    Hotels: Auch auf Buchungsportalen wie zum Beispiel Expedia muss man auffallen um einen entsprechenden POI Return of Investment zu erhalten.

    7. März 2017Comments Off, , , , , , hotel | hotelbuchung | internet | Reiebüro | Reisebuchung
    Google, gibt Gas im Reisemarkt

    Die Anzeichen verdichten sich, dass der Suchmaschinenriese beim Thema Reisen Ernst macht.

    Google mischt den Reisemarkt auf

    Bis dato wurden die Tools von Google für Reise-Planung genutzt, wie z.B. WährungsrechnerGoogle Earth und Street View, hier gab und gibt es die unterschiedlichsten Werbeformen, für Unternehmen.

    Google Destinations

    Vor einem halben Jahr hat Google in der mobilen App die Destinations-Funktion gestartet, mit der man sich über ein Reiseziel in der Websuche informieren und einen Trip komplett planen kann. Seit einigen Tagen gibt es dieses auch in der Desktop-Version in der Google-Suche und steht nun unter der Bezeichnung „Destinations“ oder auf Deutsch „Reiseführer“ zur Verfügung. Die jeweiligen Daten werden automatisch in der Google Suche beigesteuert.

    In den letzten Monaten und Jahren hat Google eine ganze Reihe von Angeboten gestartet, die sich mit der Reiseplanung beschäftigen. Sei es der Hotel Finder, die Flugsuche, Google Trips oder auch Google Travel.

    Reiseführer Thailand Ko Samui

    Reiseführer Thailand Ko Samui

    Sucht man in der Websuche nach einem Land oder einem Kontinent, werden direkt Interessante Orte und Reiseziele als „Destination/Reiseführer“, in der Seitenleiste vorgeschlagen. Diese führen dann nicht etwa zu einer weiteren Websuche, so wie viele andere Links in der Seitenleiste, sondern öffnen direkt das Reiseführer-Portal mit der ausgewählten Stadt. Als Beispiel habe ich nach „Thailand“ gesucht und habe die Reiseführer-Seite für Ko Samui geöffnet.
    Weiter unten jeweils werden zusätzliche Videos und Interessante Orte angezeigt. Das ganze funktioniert natürlich auch für Österreich, Deutschland, Schweiz usw.

    Google Trips

    Nun bringt der Suchmaschinenbetreiber “Google Trips” auf den Markt. Passend zu ihrer Ausrichtung auf Smartphones dient diese App der Suche nach Sehenswürdigkeiten und Restaurants, Aktivitäten und Ausflugsrouten während der Reise. Die Desktop-Anwendung “Destinations” konzentriert sich dagegen eher auf die Reisevorbereitung, gibt Hinweise zu Kosten und Dauer für Anreise sowie zu Unterkünften und verlinkt auf Buchungsportale wie zum Beispiel auf Expedia oder HRS.

    Google Trips reist auf Wunsch über die Standortermittlung mit, und kann auch auf Reservierungen, Reise- und Flugdaten zugreifen, wenn die Nutzer diese über das Gmail-Konto gebucht und gespeichert haben, und integriert die Daten automatisch im Kalender.

    Buchung von vor Ort Leistungen wären Logisch

    Infos zum Trip und zum Reiseziel können, heruntergeladen und offline genutzt werden. Ein nächster logischer Schritt wäre, Möglichkeiten zur Buchung von Konzert- und Theatertickets, Ausflügen, Stadtführungen oder zur Tischreservierung im Restaurants zu schaffen.

    Reisebüros und Multichannel

    Von der TUI bis zu sämtlichen Reisebüros haben sich auf den Multichannel-Vertrieb von Reisen ausgerichtet. Eine W3B-Studie aus dem Jahr 2012, des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens Fittkau und Maass, besagt aber: Wer sich online informiert, bucht überwiegend auch online. Ist die Branche auf einem Irrweg? So stand es in der fvw von Georg Jegminat.

    Nutzen Sie dies als Ihren Vorteil!

    • Haben Sie eine Internetseite, mit Buchungsmöglichkeit und Preisvergleich alle Reiseveranstalter, können Sie dort auch Reiseberichte und Informationen selbst und unkompliziert für alle Endgeräte hinterlegen? Wir helfen Ihnen gerne mit entsprechendem Webdesign :: Beispielwebseite Reiseportal
    • Fällt Ihre Webseite in der Google Suche auf? Zum Beispiel mit einem Virtuellen Rundgang! Holen Sie Ihre Endkunden Virtuell im Internet ab?
    • Haben Sie sich auf ein Reiseziel Spezializiert? Dann zeigen Sie es also auch auf Ihrer Webseite mit Berichten und Geheimen Informationen.

    Touristik und Google

    Hotels, Freizeitpark, Restaurant, Ärzte, Geschäfte, Schwimmbäder, Museen, Autowerkstatt und viele mehr können auch in den Reiseführern von Google mehr auffallen, besser dargestellt werden – Wann starten Sie durch, lassen Sie sich unverbindlich beraten.

    Wo sucht der Fußballfan nach einer Kneipe nach dem Spiel?

    Wo sucht die Familie, beim Urlaub auf dem Land, nach Freizeitmöglichkeiten?

    Wo sucht der Geschäftsreisende, nach einem Guten Restaurant oder Hotel, für seine Geschäftspartner?

    Wo sucht der Hundebesitzer, nach einem Tierarzt im Urlaub?

    Wo sucht man bei schlechtem Wetter, nach… Oder ist es bei Ihnen immer Trocken?

    Wie lautet Ihre Antwort? Über 90% der Lokalen Suchen finden über Google statt, wann möchten Sie auf Google gefunden werden?

    Lassen Sie sich unverbindlich Beraten

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    22. September 2016No comments, , , , , , , Destination | Flugzeiten | google+ | Hotel Finder | reisebüro | Reisemarkt | restaurant | StreetView | Trip
    EuGH-Urteil zur Störerhaftung – Einfach Lossurfen geht nicht!

    Passwort, bitte! Urteil zum Freien WLAN für alle

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich!

    Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen!

    Um einen Abschreckungseffekt, für illegale Downloads zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH C-484/14) hat heute 15.09.2016 ein richtungsweisendes Urteil zur Störerhaftung (PDF EuGH) gefällt:

    Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird.

    Europa will kein WLAN für alle?

    Vielmehr droht in anderen EU-Ländern das viele WLANs abgeschaltet werden. Denn der EuGH weist ausdrücklich daraufhin, dass die Nutzer offener WLANs nicht anonym bleiben sollten. Nur so könnten sie vor Urheberrechtsverletzungen abgeschreckt werden. Restaurant, Hotel, Café, Elektronik-Fachmarktketten etc. und WLAN-Betreibern, die bisher ein Standard-Passwort für alle Kunden sichtbar am Eingang, oder über der Theke publiziert haben, steht daher ein erheblicher technischer Aufwand ins Haus.

    Landgericht München

    Das Landgericht München, muss jetzt auf Basis der aktuellen Entscheidung des EuGH, im Fall von McFadden, entscheiden.

    Hilfe bei Abmahnungen

    Manche Abmahnanwälte arbeiten mit generischen, automatisch formulierten und massenweise verschickten, oft aber unberechtigten Schreiben. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen. » zum Artikel » zum Abmahnbeantworter

    Deutsches Gesetz sieht keine Passwortpflicht vor

    Die Bundesregierung hat erst kürzlich beschlossen, dass W-LAN Betreiber in ihrer Haftung privilegiert werden sollen und einen Passwortschutz explizit verneint. Das Urteil des EuGH wirft die Gesetzeslage nochmals durcheinander. Der Streit um den Betrieb von offenen W-LAN Netzen ist somit noch lange nicht beigelegt.

    Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik zu Werbezwecken einen ungesicherten W-LAN Anschluss zur Verfügung gestellt. Ein Dritter nutzte diesen Anschluss, um ein Musikalbum in einer Tauschbörse anzubieten. Daraufhin mahnte Sony den Anschlussbetreiber ab. Das zuständige Landgericht München hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.

    RA Christian Solmecke rät: „Nach derzeitiger Rechtslage kann ich nur davon abraten offene W-LAN Netze ohne Passwortschutz zu betreiben“.

    Weiterführende Informationen

    Mein wichtigster Link – Free WLAN Hotspot

    Free WiFi – kostenloser Internetzugang

    Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.

    » Was halten Sie davon? Ihre Feedback ist uns wichtig!


     




     



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    15. September 2016No comments, , , , abmahnung | download | EuGH | Europäischer | Gerichtshof | Störerhaftung | wifi | WLan
    Kein Löschen von Bewertungen auf bloßen Wunsch – Oberlandesgericht Hamburg

    Wieder Rückschlag vor Gericht: Kein Löschen von Bewertungen auf bloßen Wunsch des Hoteliers – Oberlandesgericht Hamburg weist A&O Hotels & Hostels Klage gegen HolidayCheck ab!

    Bewertungen im Internet

    Die bloße Behauptung eines Hoteliers, eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, verpflichtet HolidayCheck nicht zu weiteren Prüfungen und reicht nicht aus, um eine Löschung zu fordern. Das Bewertungsportal fühlt sich mit diesem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30. Juni 2016 und einem vorigen Urteil vom 18. Januar 2012 OLG Hamburg (5 U 51/11) gestärkt. Bei der Entscheidung handele es sich um eine weitere richterliche Bestätigung des HolidayCheck-Prüfverfahrens und des Umgangs mit Hotelbewertungen, wurde mitgeteilt.

    A&O Hotels & Hostels hatte erneut gegen das Bewertungs- und Buchungsportal geklagt und die Löschung eines angeblich unwahren Bewertungsinhalts verlangt. “Details zum vermeintlich falschen Inhalt wollte die Hotelkette nicht ausführen – es sei an HolidayCheck, die Wahrheit der Inhalte zu beweisen. Nach einem mehrjährigen Verfahrensgang wurde diese Klage nun in vollem Umfang abgewiesen”, so eine Pressemitteilung von HolidayCheck. Sofern zumutbar, sei ein Hotelbetreiber verpflichtet, den angeblich falschen Inhalt zu konkretisieren und darzulegen, wie sich die Sachlage aus seiner Sicht verhält. “Erst dann liegt es an HolidayCheck, einen Prüfprozess einzuleiten und auch eine Stellungnahme des Hotelgastes einzuholen”, so das Kommuniqué.

    “Der Vorstellung von Hoteliers, man müsse nur eine Bewertung pauschal beanstanden, um damit eine Darlegungs- und Beweispflicht des Bewertungsportals auszulösen, wird mit diesem Urteil eine klare Absage erteilt”, kommentierte so Georg Ziegler, Director Content von HolidayCheck. “Das Gericht hat neben der Position von HolidayCheck auch das Recht auf freie Meinungsäußerung bestärkt. Die Grundsätze des Urteils sind auch auf alle anderen Bewertungsportale übertragbar.”

    In Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2015  (BGH vom 19.3.2015 – I ZR 94/13 PDF-Download), laut dem HolidayCheck erst dann für Bewertungsinhalte haftet, wenn es trotz eines Hinweises auf eine Rechtsverletzung nicht reagiert hat, stellt dieses Urteil eine wegweisende Konkretisierung dar: Der Hotelier muss nicht nur den Portalbetreiber informieren, sondern auch Details der Beanstandung darlegen.

    Was halten Sie davon? Gut – schlecht, Ihre Meinung ist gefragt!

    Stellungnahme HolidayCheck

    “Das Urteil bedeutet keineswegs, dass Hotelinhaber Urlauberbehauptungen schutzlos ausgeliefert sind: Können sie schlüssig begründen, warum sie eine Tatsachenbehauptung für nachweislich unwahr halten, startet HolidayCheck einen Prüfprozess. Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts wird die beanstandete Tatsachenbehauptung offline genommen. Währenddessen wird der Bewerter mit den Vorwürfen des Hoteliers konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Erst wenn ein eindeutiger Rechtsverstoß ausgeschlossen werden kann, wird die Bewertung wieder veröffentlicht”, so das Statement von HolidayCheck.

    » zur HolidayCheck Pressemeldung

    Google Informationen zu Bewertungen

    Lassen Sie sich von Kunden Bewerten und kommentieren diese

    Ein großartiges Kundenerlebnis der wichtigste Bestandteil von guten Bewertungen. Fördern Sie Ihre Kunden nach jeder positiven Interaktion Ihr Erlebnis zu teilen. Ermutigen Sie Ihre Kunden nach Ihrem Business zu googeln und dann eine Bewertung zu schreiben.

    Antworten Sie auf die Bewertungen, Beachten Sie, dass Sie öffentlich antworten, d.h. Alle können sehen was Sie schreiben. Wenn Sie auf Bewertungen antworten, beachten Sie:

    • Kurzfristig zu beantworten und unverfälscht, kurz und höfflich zu sein.
    • Sich bei Kunden für positive Bewertungen zu bedanken.

    Die ganze Studie, WhitePaper, finden Sie, mit vielen weiteren Informationen, bei uns im Downloadbereich unter Social Network :: Google+, facebook, Twitter & Co.

     » zur kompletten Google MyBusiness Studie

    Weiterführende Informationen

     


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    3. August 2016No comments, , , , , A&O Hotel | bewertungen | Bewertungsinhalte | Bundesgerichtshof | hamburg | HolidayCheck | Hostel | Hotelbewertungen | Hoteliers | Oberlandesgericht
    Mit Virtual Reality den Urlaub planen?

    Wann starten Sie durch? Wann fangen Sie an?

    Reisebüro, Reisevermittler, Reiseveranstalter

    Welche Potenziale und Möglichkeiten ergeben sich durch Virtual Reality im Online-Buchungsprozess von Urlaubsreisen? Dazu hat der Statista Digital Market Outlook eigens eine repräsentative Befragung unter deutschen Internetnutzern durchgeführt. Schon jetzt neigen Nutzer dazu, das Risiko bei Reisebuchungen durch die gegebenen Möglichkeiten zu minimieren, indem sie diverse digitale Plattformen vor der Buchung nutzen. Für 62 Prozent der Befragten ist es bereits heute vorstellbar, sich mithilfe von Virtual Reality einen Eindruck vom Reiseziel zu verschaffen. 13 Prozent wären sogar bereit, für einen solchen Service zu zahlen. Virtual Reality läge damit auf einem ähnlichen Niveau wie Street-View-Dienste und vor Foto- & Videoplattformen.

    Ein strukturierter Überblick über Anwendungen und Marktpotenziale von Virtual Reality finden Sie im kostenlosen Whitepaper, Sie brauchen nur den Link freischalten.

    [sociallocker]Virtual Realty: Mehr als nur Gaming?[/sociallocker]

    virtual reality zur urlaubsplanung

    Mehr Infos für Reisebüros, Reisevermittler, Reiseveranstalter, Leistungsträger

     


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    25. Juni 2016No comments, , , , , Buchungsprozess | Leistungsträger | online | Reisebuchung | Reisebüros | Reiseveranstalter | Reisevermittler | Virtual Reality
    Seid Ihr verrückt genug für diese Welt?

    Seid Ihr verrückt genug für diese Welt?

     

    Ständig habt Ihr innovative Ideen, seid kreativ und entwickelt die verrücktesten Dinge? Ihr packt da an, wo andere wegschauen? Ihr seid ein Verein, eine Firma oder auch eine Person, die für Ihre außergewöhnlichen Projekte stets ein Lächeln kassieren? Ihr macht Unmögliches möglich und habt Spaß dabei? Dann seid Ihr nicht nur verrückt genug für diese Welt, sondern hier genau richtig.

     

     

    Wir sind …

    Nicht nur verrückt genug für diese Welt, sondern wir entwickeln eine optimale Außendarstellung für Dein Projekt.

     

    Hinweis

    Euer Projekt muss nicht crazy sein, Ihr könnt euch mit jeder Idee Bewerben, am Ende werden nur die Likes gezählt! Ihr habt noch Fragen, einfach unten ins Kommentarfeld eintragen…

     

    Was geht ab?

    Wir wollen Euch belohnen, für Eure Ideen, Eure Arrangements, Euren Einsatz und Eure Zeit. Hier könnt Ihr zeigen, was Ihr drauf habt. Es kommt nicht darauf an, was Ihr macht, sondern darauf, dass Ihr es auf unserer Facebook Seite postet. Vielleicht habt Ihr die Deko Idee des Jahres oder habt eine durchgeknallte Performanz, habt was ganz besonderes geleistet, ein großes Herz oder eine tolle Begabung. Vielleicht konntest Du aber auch etwas Besonderes entwickeln, oder verfügst über eine total verrückte Geschäftsidee. Alles erlaubt, Du musst es nur posten.

    Einmalige Belohnung

    Hier lohnt es sich einfach mal crazy zu sein, Zeit zu investieren und den Mut haben, mitzumachen. Der Gewinner bekommt ein einmaliges Marketingpaket im Wert von € 500. Inbegriffen in diesem Paket bekommt Ihr:

    • 10 Places Fotos für die eigene Webseite oder Printmedien

    Ergreife Deine Chance dieses Marketingpaket für die Bekanntheit Deiner Sache zu nutzen. Kostenlos den ersten Schritt zu Deinem Erfolg.

    Und so geht’s

    Du kommst aus Deutschland und hast Deine Idee umgesetzt, jetzt nur noch auf unserer Facebook Seite www.facebook.com/voninnenansehen mit dem Hashtag #verrücktesprojekt  posten. Der Rest läuft quasi von alleine. Auf der Jagd nach den meisten Likes in der Zeit vom 10.02.-31.03.2016, den meist geteilten Vorschlägen, brauchst Du nur noch an viel „Gefällt mir“ zu glauben und kannst in Ruhe verfolgen, wie Dein Beitrag ankommt. Der Endspurt endet am 31.03.2016. Dann steht fest, wer das Rennen gemacht haben wird.

    Du glaubst, wir sind verrückt?

    Du hast recht, auch wir sind verrückt genug, um Dir die Möglichkeit auf dieses Geschenk, diesen Gewinn zu geben. Ohne jegliche Verpflichtungen, ohne Ösen und Haken. Denn unser Logo über Deinem virtuellen Rundgang Deines individuellen Projektes ist auch für uns ein weiterer Schritt zur Anerkennung, denn wir vertrauen Deiner Leistung. Zeig der Welt, wie verrückt Du bist. Viel Erfolg!

    Bitte beachtet, dass wir nur Vorschläge innerhalb Deutschlands am Gewinnspiel teilhaben lassen können.


    Ein Hashtag (zusammengesetzt aus engl. hash für das Schriftzeichen Doppelkreuz [„#“] und engl. tag für Markierung) ist ein Schlagwort. Die so ausgezeichnete Zeichenkette fungiert um die Suche nach solchen Begriffen zu erleichtern. Soziale Netzwerke wie Google+, Facebook und Twitter nutzen dies.


     




     



     

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    4. Februar 20161 Comment, , , , , , , , , , , , , , , , , , #verrücktesprojekt | crazy | geschäfte | gewinnen | gratis | hotels | kostenlos | vereine | werbeaktion | Werbekampagne | werbepaket
    Verbraucherschutz im Tourismus: Kartellamt verbietet Booking.com die Bestpreisklauseln

    Und wieder hat es ein Reiseportal erwischt: Das Kartellamt verbietet Booking.com Bestpreisklauseln.

    booking.com


    Das könnte den Wettbewerb in der Hotellerie anheizen und Verbrauchern günstigere Preise bringen. Erst das Reiseportal HRS, jetzt Booking.com: Im Kampf für mehr Wettbewerb im Gastgewerbe und in der Hotellerie hat sich das Bundeskartellamt einen weiteren Anbieter von vorgeknöpft. Bis Ende Januar 2016 müsse Booking.com diese Vorgaben vollständig aus seinen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Booking.com will Beschwerde einlegen Das nach eigenen Angaben weltweit größte Hotelreservierungsportal kündigte in einer ersten Stellungnahme an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einzulegen.

    Quelle: Verbraucherschutz im Tourismus: Kartellamt verbietet Booking.com die Bestpreisklauseln – FOCUS Online

    Mehr Information für Ferienwohnungen | Hotels


     

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    12. Januar 2016No comments, , , , Bestpreisklausel | bokking | booking | hotelbuchung | Hotelreservierung | Hotelreservierungsportal | Oberlandesgericht | Reiseportal
    Fehlerhafte Schreibweisen von Suchwörtern, für die Suchmaschinenoptimierung

    Zur Hotelbuchung bei Reiseveranstaltern | hotels.com

    Fehlerhafte Schreibweisen von Stichwörtern

    Für die Suchmaschinenoptimierung, hört sich erstmal gut an, und an einem Beispiel Hotelbuchung, möchte ich dies ein wenig erläutern und auch Tipps dazu geben.

    Zuerst nehmen wir den ersten Buchstaben „H”, und tauschen diesen, mit allen Buchstaben, welche auf einer QWERTZ – Tastatur vorkommen und in direkter Nachbarschaft liegen aus, so wirde daraus Gotelbuchung, Zotelbuchung, Uotelbuchung, Jotelbuchung, Notelbuchung, Botelbuchung.

     

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    Das gleiche, kann dann auch, mit den anderen Buchstaben erfolgen, und zum Schluss noch einen Buchstaben weg lassen, welches dann wie folgt aussieht: otelbuchung, Htelbuchung, Hoelbuchung, Hotlbuchung, Hotebuchung, Hoteluchung, Hotelbchung, Hotelbuhung, Hotelbucung, Hotelbuchng, Hotelbuchug, Hotelbuchun.

    So hätten Sie die meisten Tippfehler als Stichwort und Schlagwort.

    Suchmaschinen, insbesondere die großen Google & bing|YAHOO, haben eine automatische Rechtschreibkorrektur und kennen diese Fehlschreibweisen – Für den folgenden Test haben wir einen Buchstaben fallen lassen und einen falsch geschrieben Hoelbzchung, bei bing|YAHOO und bei GOOGLE werden die korrekten Schreibenweisen gesucht, erst nach einem zusätzlichen Klick, würden auch die Falschschreibweisen angezeigt.

    Entscheiden Sie selbst, ob es sich lohnt, oder ob die Gefahr besteht, das die Suchmaschinen dies als Spam erkennen und Ihre Webseite abstrafen. Einige Falschschreibweisen, sollten ggf. genutzt werden, wenn man sich sicher ist, das diese auch oft gesucht werden, z.B. Weihnachtsgeschenke im Vergleich zu Weinachtsgeschenke, bei Google Trends

    Sie hierzu auch unsere SEO – Suchmaschinenoptimierung, einfach gemacht.

    Um bei der Optimierung für Hotelbuchung zu bleiben, empfehlen wir GOOGLE StreetView Maps für Hotels, welches auf dauer besser Erfolge verspricht, als der versuch zu Falschschreibweisen.

    Was erlaubt ist, und auch genutzt werden sollte ist korrekter Inhalt: Hotelbuchung in Jonsdorf, Kerzenscheindinner im Hotel, Hotelbuchung Flughafennähe Dresden usw.

    Hotelpuchung, Hotelbukhung, Hotälbuchung, Hotehlbuchung, Hotalbuchung, Hotilbuchung, Hotelbuchunk, Hohtelbuchung, Hutelbuchung, Hodelbuchung, Hothelbuchung, Hodtelbuchung, Hotelbuhchung, Hotelbuchuhng, Hotelbochung, Hotelbuchong, Hotelburung, Hotelbuschung, Hotelbushungotelbuchung, Htelbuchung, Hoelbuchung, Hotlbuchung, Hotebuchung, Hoteluchung, Hotelbchung, Hotelbuhung, Hotelbucung, Hotelbuchng, Hotelbuchug, Hotelbuchuno, Htelbuchung, Htoelbuchung, Hoetlbuchung, Hotlebuchung, Hotebluchung, Hotelubchung, Hotelbcuhung, Hotelbuhcung, Hotelbucuhng, Hotelbuchnug, Hotelbuchugn, Hotelbuchung, Hootelbuchung, Hottelbuchung, Hoteelbuchung, Hotellbuchung, Hotelbbuchung, Hotelbuuchung, Hotelbucchung, Hotelbuchhung, Hotelbuchuung, Hotelbuchunng, Hotelbuchungg, Hitelbuchung, H9telbuchung, H0telbuchung, Hptelbuchung, Hltelbuchung, Hktelbuchung, Horelbuchung, Ho5elbuchung, Ho6elbuchung, Hozelbuchung, Hogelbuchung, Hofelbuchung, Hotwlbuchung, Hot3lbuchung, Hot4lbuchung, Hotrlbuchung, Hotdlbuchung, Hotslbuchung, Hotekbuchung, Hoteobuchung, Hotepbuchung, Hoteöbuchung, Hotelvuchung, Hotelguchung, Hotelhuchung, Hotelnuchung, Hotelbzchung, Hotelb7chung, Hotelb8chung, Hotelbichung, Hotelbjchung, Hotelbhchung, Hotelbuxhung, Hotelbudhung, Hotelbufhung, Hotelbuvhung, Hotelbucgung, Hotelbuczung, Hotelbucuung, Hotelbucjung, Hotelbucnung, Hotelbucbung, Hotelbuchzng, Hotelbuch7ng, Hotelbuch8ng, Hotelbuching, Hotelbuchjng, Hotelbuchhng, Hotelbuchubg, Hotelbuchuhg, Hotelbuchujg, Hotelbuchumg, Hotelbuchunf, Hotelbuchunt, Hotelbuchunz, Hotelbuchunh, Hotelbuchunb, Hotelbuchunv, Gotelbuchung, Zotelbuchung, Uotelbuchung, Jotelbuchung, Notelbuchung, Botelbuchung, otelbuchung, Htelbuchung, Hoelbuchung, Hotlbuchung, Hotebuchung, Hoteluchung, Hotelbchung, Hotelbuhung, Hotelbucung, Hotelbuchng, Hotelbuchug, Hotelbuchun

    Eine Webseite wo diese, und weitere Kombinationen stehen ist z.B. Webea


     

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    20. November 2015No comments, , , falschschreibweisen | hotelbuchung | onlinebuchung | suchmaschinenoptmimierung

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