Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3130
Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3132
Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/includes/traits/functions-common.php on line 417
Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/includes/traits/functions-common.php on line 417
Warning: array_search() expects parameter 2 to be array, null given in /var/www/web24668448/html/business-view.photo/wp-content/plugins/pointfindercoreelements/public/class-pointfindercoreelements-public.php on line 3116 bing - Google Street View Rundgang, von innen ansehen, für Unternehmer - Page 18
Ein neuer JPEG-Encoder (Kompressionstool), dieser schrumpft JPEG-Bilder um ein Drittel. Trotz der geringeren Dateigröße weisen die Bilder weniger sichtbare Artefakte auf. Google hat mit Guetzli einen neuen JPEG-Encoder vorgestellt, der Bilddateien besser komprimiert als bisherige Methoden.
Googles Guetzli-Encoder schrumpft JPEG-Bilder um ein Drittel
Laut Google soll Guetzli um bis zu 35 Prozent kleinere JPG-Dateien erzeugen als herkömmliche Encoder wie libjpeg. Hilfreich ist Guetzli vor allem für Webseitenbetreiber, die ihre Bilder möglichst klein, aber doch in guter Qualität ausliefern wollen. Guetzli ist Open-Source und bei GitHub zu finden.
Bleibt nur noch abzuwarten, wann die ersten Bildbearbeitungen wie gimp, XnView oder IrfanView diesen in Ihre Software einbauen.
(c) Google Research Blog
Links unkomprimierte Version, Mitte libjpeg, Links Guetzli-Encoder
Das vom Guetzli Encoder erzeugte JPEG weist weniger Artefakte auf.
P.S. Guetzli – Schwizerdütsch, Schwiizertüütsch für Keks
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Anzeige nicht Möglich Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier
Not possible to display Please accept our cookie policy and click here
Zuerst waren da die VCARD‘s, mit deren Hilfe konnte entweder per QR-Code oder einfaches Anklicken die elektronische Visitenkarten direkt in den eignen Computer importiert werden. Dieses erledigt meist heute Google+, oder das eigene Smartphone mit der entsprechenden App.
BEGIN:VCARD
VERSION:3.0
N;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
FN;CHARSET=UTF-8:
ORG;CHARSET=UTF-8:Business View Photo Ag
ADR;TYPE=WORK,POSTAL;CHARSET=UTF-8:Deutschland
TEL;TYPE=WORK,VOICE:0800 6647335
EMAIL;TYPE=PREF,INTERNET:kontakt@business-view.photo
URL;TYPE=HOME:
URL;TYPE=WORK:https://business-view.photo/
URL:https://business-view.photo/go/google/
NOTE;CHARSET=UTF-8:Internet Marketing, Google Street View Trusted Fotografen
END:VCARD
Beispiel einer V-Card (eVisitenkarte) welche einfach als vorname_name.vcf gespeichert werden musste.
AMP – Accelerated Mobile Pages
Instant Article Alternative: Alternative Seiten für Handheld Geräte (Smartphone, Tablet etc.) entweder für eine ganze Webseite,
<iframe src="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html" width="100%" height="470" marginheight="0" marginwidth="0" frameborder="0" border="0" style="border:0" allowfullscreen scrolling="auto" title="Google Street View Panoramarundgang"><a href="https://business-view.photo/tools/08cd69d71a8e7e225100dff8e68f2c81.html" rel="amphtml"> Google Street View Panoramarundgang anzeigen</a></iframe>
Rich Snippets, Rich Cards
Struktuierte Daten heißt das Zauberwort – so können die Suchmaschinen, und insbesondere Google die Daten besser zuordnen. Eine komplette Aufstellung aller Rich Snippets ist unter www.schema.org zu finden.
<script type="application/ld+json">
{
"@context": "http://schema.org",
"@type": "NewsArticle",
"mainEntityOfPage": "http://cdn.ampproject.org/article-metadata.html",
"headline": "Lorem Ipsum",
"datePublished": "1907-05-05T12:02:41Z",
"dateModified": "1907-05-05T12:02:41Z",
"description": "The Catiline Orations continue to beguile engineers and designers alike -- but can it stand the test of time?",
"author": {
"@type": "Person",
"name": "Jordan M Adler"
},
"publisher": {
"@type": "Organization",
"name": "Google",
"logo": {
"@type": "ImageObject",
"url": "http://cdn.ampproject.org/logo.jpg",
"width": 600,
"height": 60
}
},
"image": {
"@type": "ImageObject",
"url": "http://cdn.ampproject.org/leader.jpg",
"height": 2000,
"width": 800
}
}
</script>
Wird Googles Suchmaschine Faul?
Vorhandene Daten und Möglichkeiten werden wie bisher von Google behandelt, wer ein wenig mehr auffallen will, kann und sollte die Rich Cards nutzen.
Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Anzeige nicht Möglich Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier
Not possible to display Please accept our cookie policy and click here
Achtung: Neue Infopflichten für Online-Händler gelten seit 1. Februar 2017!
Seit 1. Februar 2017 gelten die neuen Infopflichten für alle Online-Händler, die auch an Verbraucher verkaufen. Es geht dabei um das Thema Streitschlichtung. Verpassen Sie nicht den Stichtag und vermeiden Sie Abmahnungen.
Zum 1. Februar 2017 tritt der restliche Teil des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Dieser Teil (§§ 36 und 37 VSBG) schafft neue Informationspflichten für alle Online-Händler.
(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
Es gibt somit drei Auswahlmöglichkeiten für B2C – Shops! Auch Schops mit unter 10 Mitarbeiter, also Einzelkämpfer und Co. brauchen die Pflicht aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG nicht erfüllen. Die Pflichten aus § 37 VSBG müssen diese aber erfüllen.
Verpflichtet, um an den Streitbeilegungsverfahren Teilzunehmen sind nur ganz wenige Unternehmer (z.B. Banken, Versicherungen). Ein „normaler“ Online-Händler ist nicht zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Er kann sich aber dazu (völlig freiwillig) dazu bereit erklären. Der Hinweis muss aber gesetzt sein, und gilt nur für Verbraucher!
Der Händler ist aber dazu verpflichtet, mitzuteilen, inwieweit er bereit (oder verpflichtet) ist, teilzunehmen.
Den Link auf die OS-Plattform muss davon unabhängig jeder Händler im Shop bereithalten, also auch, wenn Sie einen Blog betreiben. Die Pflichten aus § 36 VSBG gelten auch bei eBay.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Nicht verpflichtet, bereit
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verpflichtet
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.
Die entsprechende Adresse, der für Sie zuständigen Streitbeilegungsstellen finden Sie direkt auf der EU Plattform hier.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Themenauswahl zusagt und freuen uns über Ihr Feedback.
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Anzeige nicht Möglich Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier
Not possible to display Please accept our cookie policy and click here
Um eine Website erfolgreich positionieren zu können, müsse die Ausgangssituation anhand der Nutzerbedürfnisse, Wettbewerber, Stärken und Schwächen analysiert werden. Eine SEO-Strategie, die nicht an den Stärken und Schwächen des Unternehmens orientiert ist, ist nicht zielführend.
Sind immer noch wichtig, es sollten jedoch keine Sinnlosen Links irgendwo gekauft werden. Links die zum Kontent passen sind immer ok.
Rankingfaktor: Interne Links
Je öfters eine Seite Intern Verlinkt ist, also auf der eigenen Homepage, desto wichtiger ist diese für den Seitenbetreiber – also auch für Google.
Rankingfaktor: Content (Inhalt der Webseite)
Einmaliger Kontent, der zum verweilen einlädt, wie spannende Artikel (Anleitungen), Videos, oder ein 360° Panoramarundgang vom Geschäft oder Firma, wird gerne auch von Google gesehen.
Rankingfaktor: holistischer Content
„Holistisch“ ist ein moderner Begriff für „umfassend“. Meint: Die Fragen der User umfassend zu beantworten. So hat auch der kleine Handwerksbetrieb, der “Geheimes” verrät eine Chance auf Platz eins zu kommen, mit einem Artikel – Wie repariere ich mein Parkett Boden? Oder die kleine Kneipe um die Ecke mit einem Cocktail Rezept, welches selbst erfunden wurde.
Rankingfaktor: semantischer Content
„Semantik“ ist die Bedeutungslehre. Wörter bestehen nicht nur aus Buchstaben – sondern auch aus Sinn. Zwischen ihnen gibt es Beziehungen, Verflechtungen – das ist es, wonach die Leute suchen. Wenn einer nach Club-Urlaub sucht, meint er auch Club-Reisen, wenn einer nach Rolls-Royce sucht, sucht dieser einen Autoverkäufer, ein Gefühl oder will er nur mal Träumen?
Das neue Google
Google setzt bei seiner Suche mehr und mehr auf Künstliche Intelligenz, um den Benutzer das Ergebnis zu Präsentieren was er zum Augenblick der Suche auch wirklich sucht.
Die Meinung, das die gleiche Person, an verschiedenen Orten, zu Unterschiedlichen Uhrzeiten das gleiche Suchergebnis, für den gleichen Begriff erhält ist absolut falsch.
Entscheide, was Du sein möchtest und was Du der Welt anzubieten hast.
Fein! Egal, was Dein wirtschaftliches oder inhaltliches Ziel ist: DAS ist es, was Du verfolgen solltest. In keinem ernst zu nehmenden Geschäftsmodell geht es aber um die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen. Auch die Zahl der Besucher ist meistens nicht relevant. Beides sind mehr oder weniger gute Zwischenwerte auf der Zielerreichung. Aber sie sind nicht das Ziel.
Identifiziere die Bedürfnisse der Zielgruppe
Das sagt sich immer so leicht. Aber in der realen Welt ist es gar nicht so einfach, zu erkennen, was die Leute da draußen eigentlich wollen. Es sei denn, Du betreibst Deinen Shop schon eine ganze Weile und schaust genau genug hin. Aber spätestens mit einem neuen Business tut man sich schwer, die Bedürfnisse der Zielgruppe zu erforschen.
Schau, was die anderen machen, die Mitbewerber
Besser nicht! Der Blick auf die Konkurrenz steht häufig beim Entwickeln eigener, neuer Ideen im Weg. Meist kommt dann nur raus… Die FirmaXY macht das so, also mach ich das auch so. Dies wäre kein Alleinstellungsmerkmal mehr, das kann der Internetbesucher auch sagen warum da kaufen die anderen machen das gleiche.
Investiere in Benutzerfreundlichkeit und Design
Es gibt so verdammt schlechte, billige Webseiten. Doch wenn man deren Besitzer in ihrer Firma besucht, findet man goldene Türklinken. Wieso glauben denn so viele Unternehmer, dass im Web alles kostenlos oder zumindest spottbillig sein muss? Wenn Du Geschäft im Web machen möchtest, musst Du auch investieren.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Themenauswahl zusagt und freuen uns über Ihr Feedback.
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Anzeige nicht Möglich Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier
Not possible to display Please accept our cookie policy and click here
Google Cardboards ist nicht nur etwas für Nerds und waschechte Gamer. Das Projekt, das 2015 gestartet ist, erweist sich als massentauglich: So konnte Google im Jahr 2015 bereits eine Millionen Cardboard verzeichnen, die im Umlauf waren. Anfang des folgenden Jahres, im Januar 2016, wuchs diese Zahl auf über fünf Millionen an und nahm im weiteren Verlauf des Jahres um über zehn Millionen zu. Die Anzahl an Google Cardboard steigt beträchtlich.
Damit mischt Google ganz vorne an der Front des Virtual Reality Marketings mit. Vergleichsweise kommt die Samsung Gear 2016 auf rund zwei Millionen Exemplare und die Oculus Rift sowie die HTC Vive auf rund 200.000 Stück. Diese Anbieter stellen die hauptsächliche Konkurrenz der Sparte dar, sodass Google Cardboards hier ganz klar an der Spitze liegt.
Der Grund dafür? Laut Hersteller und Fachleute liegt es an seiner grundsätzlichen Eigenschaft: Google Cardboards ist intuitiv und damit absolut benutzerfreundlich. Während die Konkurrenz eher anspruchsvolle Gamer hinsichtlich des Klientels im Blick hat, setzt Google – wie seit jeher – auf Massentauglichkeit und Benutzerfreundlichkeit.
Wer auf effizientes Virtual Reality-Marketing setzen möchte, sollte also Google Cardboard als entsprechende Option in Betracht ziehen – denn hier handelt es sich um ein Massenmedium, das sich für jede Alters- und Nutzerschicht eignet. Hier kann der Unternehmer also gezielt die breite Masse erreichen, um neue Kunden anzuwerben.
Ein weiterer Grund für seine Popularität dürfte auch das Preis-Leistungs-Verhältnis des Cardboards darstellen. Keine andere VR-Brille ist so kostengünstig wie Google Cardboard.
Das Anwendungsprinzip von Google Cardboard gestaltet sich spielend einfach: Das Smartphone wird in die einfache Karton-Halterung gelegt und zack – ist die eigene VR Brille betriebsfähig. Google setzt an dem Punkt an, an dem Nintendo bereits vor etlichen Jahren Geschäftsgeschichte geschrieben haben: Simplizität, Massentauglichkeit und Kundennähe.
Sony und Microsoft erhalten hinsichtlich ihrer Qualität zwar durchweg positive Resonanz, doch wird diese nur von einer wesentlich geringeren Anzahl von Nutzern aktiv genutzt – meist handelt es sich dabei um Privatpersonen.
Virtual Reality Marketing – immer up-to-date
Marketing Agenturen wissen derzeit noch häufig nichts mit dem neuen Medium Virtual Reality anzufangen. Doch in einem Zeitalter weltweiter Vernetzung und beständiger technischer Innovation verändert sich auch die Wirtschaft und mit ihr die aktuellen Anforderungen an den Markt. Wer also up-to-date liegen und dabei weiter auf der Erfolgsroute fahren möchte, passt sich an – und macht sich vor allem die neuen Möglichkeiten zu Nutze.
Virtual Reality Marketing bietet viele Vorteile und öffnet neue Türen und Tore. Doch um davon profitieren zu können, muss die virtuelle Realität erst einmal begriffen werden. Hier muss eine praxisnahe Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen. Wer erfolgreich Marketing-Konzepte für das Google Cardboard entwerfen möchte, muss das Virtual Reality-Gefühl, das auch bei den späteren Betrachtern entstehen soll, nachempfinden. Dies ist nur mit einer praktischen Auseinandersetzung mit Google Cardboard möglich. Diejenigen, die an Marketing-Entscheidungen beteiligt sind, müssen verstehen und erfahren, was Virtual Reality bedeutet und wie es sich anfühlt, diese zu erleben.
Wer Virtual Reality-Marketing betreiben möchte, muss dieses Gefühl zunächst jedoch erst einmal – unter dem Aspekt des Mehrwerts – kreieren. Mehrwert liegt vor, wenn der Nutzer langfristig interessiert bleibt. Welche Aspekte den Mehrwert nun kreieren ist selbstverständlich Aufgabenbereich der an den Marketing-Entscheidungen Beteiligten. Hier muss immer im Auge behalten werden, dass es sich bei Google Cardboard um ein intuitives Massenmedium handelt, dass sich im Grunde für jede Person eignet. Diese breite Zielgruppe muss daher auch beim Entwurf der entsprechenden VR-Marketing-Strategie fokussiert werden.
Google Cardboard – tauch‘ ein in virtuelle Welten
Mit Google Cardboard lassen sich in Kombination mit dem Smartphone 3D-Filme und Animationen und 360 Grad Panorama-Rundgänge genießen. Das massentaugliche VR-Medium wurde bisher in allen großen deutschen Computermagazinen (c’t, PC Magazin, connect, Android Magazin u.a.) vorgestellt und ermöglicht es dem Betrachter, in die virtuelle Realität einzutauchen.
Beim Google Cardboard gibt es verschiedene Modelle, unter denen der Käufer wählen kann. Das Google-zertifizierte „WWFC“ steht für „Works with Google Cardboard“ und bedeutet, dass alle Google Cardboard-Apps verwendet werden können.
Virtual Reality im eigenen Unternehmen
Ein Aspekt, dem sich Unternehmer und Unternehmen in Hinblick auf das neue Medium VR stellen müssen, ist es, das eigene Unternehmen virtuell erlebbar zu machen. Dabei kann die Google Street View Technologie genutzt werden. Die Aktualität birgt momentan viel Potential sich von der Konkurrenz positiv abzugrenzen.
Die Einbindung von VR-Erlebnissen in die firmeneigene Strategie ist zeitgemäß und doch wird sich von vielen Unternehmen noch nicht genutzt.
Dabei ist die Technologie vielseitig einsetzbar: Unter anderem können damit beispielsweise Musikkonzerte, Fashion Shows und andere Events beworben werden – doch auch Messerundgänge, 360 Grad Probefahrten, Produktpräsentationen und vieles mehr bieten sich zu Marketingzwecken an. Welches Erlebnis auch vermittelt werden soll, nichts kann ein Live-Erlebnis derzeit so stark suggerieren wie die Virtual Reality-Technik.
Das wichtigste Kriterium dürfte für Firmen und Hersteller jedoch der Punkt der Massentauglichkeit sein. Das Google Cardboard ist günstig, einfach und schnell in der Herstellung und lässt sich individuell bedrucken oder alternativ mit Aufklebern versehen. Dadurch lässt sich das Cardboard personalisieren und trägt damit den Fachausdruck Branded Google Cardboard. Dies bietet sich natürlich ideal für Firmen und Unternehmen zu Marketingzwecken an.
Habt Mut zum Ausprobieren und Erlebt die Welt anders!
Die Business View Photo Ag, wurde 2015 gegründet, die Hauptkompetenz liegt in der Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation im B2B-Bereich für B2B Kunden insbesondere Content Marketing, Social Media Management und Google Maps Street View Panoramarundgänge – von innen ansehen. Mit unseren Partnern, sind wir der europaweite Ansprechpartner, wenn es darum geht, Sie im Internet sichtbar zu machen. Ein kernprodukt, Google Street View|Trusted ist eine 360°-Tour durch Ihr Unternehmen. Von Google geschulte und zertifizierte Fotografen setzen Ihre Räume optimal in Szene, um den maximalen erfolg zu garntieren. Der Google Rundgang kann auch in Ihre Homepage und bei Facebook eingebunden werden, und natürlich auch in 3D mit dem Google Cardboard betrachtet werden.
Infos unter www.business-view.photo oder Freecall Germany 0800 – 6647335
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“ PDF-Download:VR Marketing
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Anzeige nicht Möglich Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier
Not possible to display Please accept our cookie policy and click here
Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 25.01.2017, Az. C-367/15) hat entschieden, dass der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bis zu dem Dreifachen einer angemessenen Vergütung betragen darf.
Doppelter Schadensersatz in Deutschland
Die Entscheidung des EuGH ist auch für deutsche Urheber von Bedeutung. In der gerichtlichen Praxis können Urheber im Falle der Verletzung von Urheberrechten Schadensersatz in Form einer Lizenzanalogie geltend machen. Dabei wird üblicherweise festgestellt, welche Vergütung ein Urheber für die Nutzung seines Werkes hätte fördern können. Diese angemessene Vergütung kann dann nach § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG vom Rechtsverletzer gefordert werden. Wird im Rahmen der Urheberrechtsverletzung darüber hinaus auch auf die namentliche Nennung des Urhebers verzichtet, können Urheber üblicherweise den doppelten Lizenzschaden verlangen.
Deutsche Urheber werden aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshof zukünftig leichter Schadensersatzzahlungen verlangen können, die über der Summe einer angemessen Lizenz liegen. Die Ablehnung höherer Schadenersatzforderungen mit dem Hinweis auf rechtswidrige Strafzahlungen, wird nach dem Urteil des EuGH grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Unter den Formularen befinden sich Standard-Kontaktformulare, Checkouts mit Kreditkarten, Login-/SignUp-Formulare, Suchfelder und Step-by-Step-Formulare.
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Tabelle, welche Organische Suchquellen Google auswertet, hier lohnt sich dann evtl. die eigene Webseite bekannter zu machen (Webseite eintragen). Zumal dort auch Newsportale vorhanden sind, mit einer Pressemeldung. (Hinweis, diese muss auf Englisch sein – Wir helfen Ihnen gerne bei der Übersetzung oder dem erstellen und verteilen für Pressemeldung)
Ihre Chance, für Ihr Geschäft, Business – machen Sie mit!
Eine Region im Aufbruch – eine Region wird virtuell.
Nutzen Sie das Internet zu Ihrem Vorteil – mehr Besucher auf Ihrer Internetseite bedeutet auch mehr Besucher in Ihrem Geschäft.
Ihr Geschäft, Ihr Business – Virtuell bei Facebook und in der Google Suche!
Einmaliger Preis, dauerhaft wirksam. Kein Abo, keine laufenden Kosten, für 99,00 Euro* / je Geschäft!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen bestmöglich auf Facebook und Google zu präsentieren
Durch den virtuellen Einblick in Ihr Unternehmen gewinnen Sie neue Kundengruppen und können diese für Ihr Unternehmen begeistern.
Unsere Leistung für Sie:
Zwei Panoramaaufnahmen, inkl. Einbindung in der Google Suche, Google Branchenbuch, Street View und bei Maps.
Eintragung Ihres Unternehmens im Google Branchenbuch und auf Wunsch auch bei bing Places for Business – der Suche für Apple Geräte
Eine Region wird Virtuell, seien Sie mit Ihrem Unternehmen dabei und setzten Sie sich so gegen Ihre Mitbewerber durch.
Eine Anleitung für die Facebook Einbindung, senden wir Ihnen per E-Mail zu. Gerne sind wir auch behilflich, Ihre Panorama-Animation bei Facebook und / oder Ihrer Homepage einzubinden.
Um Ihnen zu zeigen was wir können, ein paar Beispiele, suchen Sie bei Google mal nach:
Dort sollten Sie jeweils einen virtuellen Rundgang „von innen ansehen“ finden.
Haben Sie noch Fragen oder möchten einen Termin für Ihr Sonderangebot „Eine Region wird Virtuell“ vereinbaren, dann würde ich mich über einen Anruf Detlev Molitor 0231-9105385, von Ihnen freuen.
Fakten: Google Virtuelle Tour
Welche Vorteile bietet Google Street View, meinem Unternehmen?
Hier sehen Sie die wichtigsten Vorteile auf einem Blick!
Noch besser bei GOOGLE gefunden und gesehen werden!
Bessere Darstellung bei der Google Suche, Google Branchenbuch, Google MyBusiness, Google Maps und Earth
Potentielle Kunden können sich schon vor dem Besuch in Ihrem Unternehmen umsehen
Leichte Einbindung in Ihre Firmen-Webseite,
sowie in sozialen Netzwerken, z.B. Facebook
Beste Qualität durch Google Schulung und Zertifizierung
Neue Kundengruppen für Ihr Unternehmen Mobilisieren
Sie schaffen Vertrauen durch Transparenz
Facebook, Apple, Bing, Yahoo, Yelp, Foursquare und viele weitere unterstützen unsere Optionalen Places Bilder
Informationen auf anderen Portalen
Mehr Informationen erhalten Sie, wenn Sie jeweils auf das Logo klicken.
WAZ Wirtschaft: Die Zukunft der Region heißt „Umbau 21“
Der Motor läuft, jetzt müssen wir das Auto zum Fahren bringen.
WiN Emscher-Lippe GmbH: UMBAU21 steht dafür, dass sich die gesamte Emscher-Lippe-Region strategisch neu aufstellt und mit Zuversicht, Leidenschaft und vereinten Kräften in die Zukunft aufbricht. Die Emscher-Lippe-Region liegt im nördlichen Ruhrgebiet. Sie umfasst die Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie die 10 Kommunen des Kreises Recklinghausen.
Stadt Gelsenkirchen: Im Rahmen der Breitbandstrategie der Landesregierung führt die Umbau21/WiN Emscher-Lippe GmbH zurzeit eine Machbarkeitsuntersuchung für die Verbesserung der Breitbandversorgung für das gesamte Gebiet der Emscher-Lippe-Region durch.
NRW Wirtschaftsministerium: Die Herausforderungen im nördlichen Ruhrgebiet erfordern eine innovative Zukunftsstrategie, die gemeinsam von den Akteuren in der Region erarbeitet und umgesetzt wird.
Das mobile Betriebssystem Android führt mit ca. 60% den Smartphone-Markt an, den Email-Dienst Gmail, hat über eine Milliarde Nutzer und pro Sekunde werden über 63.000 Suchanfragen an Google Suchmaschine gestellt.
Google hat eine Reihe von Diensten, die weniger bekannt, aber ebenso nützlich sind.
Es gibt Hilfeforen für folgende Bereiche: Google Chrome, YouTube, Gmail, Google Suche & Assistant, Google Play, Google Pixel, Google Fotos, Google+ , AdSense, Google News, Google Maps, Webmaster-Zentrale, alles unter einem Link: productforums.google.com/forum/
Name des Telefonbuchs eingeben, zum Beispiel Google
Verifizieren des Telefonbuches
Freigabecode Kopieren oder Notieren
Google Gerät verbinden, dort den Code eingeben
Konto auswählen, Freigabe erteilen
Die Telefonnummer werden automatisch Synchronisiert und stehen dann auch zur Verfügung.
Reise & Urlaub
Trips für Reservierungen | Mögliche Aktivitäten | Rabatte | Essen & Trinken | Pläne für den Tag | Gespeicherte Orte. Reservierungen für Hotels, Flüge, Bahn, Mietwagen etc. werden automatisch, wenn diese an Ihre @gmail – E-Mail Adresse gesendet werden hinzugefügt.
News & Social Media
Bulletin, from Google(demnächst) – Google mag die besten Technologien und Produkte zur Beschaffung, Aufbereitung und Organisation von Informationen aller Art zu haben. Jetzt plant und testet Google eine neue News Plattform, allerdings erst einmal in einem sehr kleinen Kreis, dafür aber mit einem interessanten Konzept: „Bulletin“ soll den Aufbau einer lokalen Community inklusive News ermöglichen. Durch die starke Integration in etablierte bestehende Produkte (Maps, Trips, Street View) verspricht man sich eine hohe Aufmerksamkeit.
Tools für Mobile Internetgeräte
Datally kann kein zusätzliches Datenvolumen herbeizaubern, aber immerhin vor bösen Überraschungen am Ende des Monats helfen. Zusätzlich werden die nächstgelegenen WLAN Hotspots angezeigt.
Waze Navigation, für viele das bessere Google Maps, obwohl, beides aus dem Hause Google stammt, sagen viele das Waze, für die Navigation unterwegs mehr kann und übersichtlicher ist.
Notizen auf allen Geräten
Google Keep ist eine einfache, aber praktische Notizapp. Die App ist für Android, iOS und im Web verfügbar und lässt Nutzer Textnotizen, Listen, Fotos und Diktate speichern. Die Notizen können über mehrere Geräte synchronisiert und von mehreren Nutzern bearbeitet werden.
Blick ins Universum
Google Sky mit Aufnahmen von Nasa, Esa und dem Astrophysical Research Consortium. Nutzer können sich den Himmel in verschiedenen Ansichten darstellen lassen, beispielsweise Infrarotbilder oder historische Zeichnungen der Sternbilder.
Google als Zeitmaschine
Earth Timelapse zeigt wie sich der Planet seit 1984 verändert hat. Vor kurzem wurde das Tool um neue Aufnahmen erweitert, so kann man beispielsweise die Veränderungen von Gletschern oder die Stadtentwicklung in den letzten Jahrzehnten beobachten.
Google Trends kann aktuelle Suchtrends nach verschiedenen Themen, Zeiträumen und Ländern vergleichen. Dabei lassen sich auch mehrere Suchbegriffe miteinander verglichen.
Books Ngram Viewer für Bücher. Nutzer können hier in über 5,2 Millionen Werken zwischen 1500 und 2008 recherchieren, wie oft bestimmte Worte vorgekommen sind.
Schriftarten
Fonts.Google.com ist die Webseite, falls mal eine Schriftart für den heimischen PC oder die Internetseite gesucht wird. Dort findet man eine große Auswahl an Schriftarten, die kostenlos genutzt werden können. Nutzer können Schriftarten nach verschiedenen Parametern suchen und herunterladen oder mit einem automatisch generierten HTML-Code auf ihrer Website einbetten. Tipp: Herunterladen und als Schriftart auf der Webseite nutzen, der automatische HTML-Code ist zum Teil zu langsam, so das dies einige Plätze in der Google Suche bedeuten kann. Obwohl Google schon länger Mobile Freundliche Seiten in den Suchergebnissen puscht, kommt jetzt zusätzlich die Ladezeit von Webseiten hinzu. Mit PageSpeed Insights, hat Google ein Tool veröffentlicht um die eigene Webseite zu testen.
Suche in Fachlektüre
Google Scholar zur Recherche für Arbeiten in Schule oder Universität geeignet . Über die Suchmaschine können wissenschaftliche Texte durchsucht werden. Umgekehrt können Autoren ein Profil anlegen, um nachverfolgen zu können, wer ihre Arbeiten zitiert.
Musiktitel erkennen
Sound Search erkennt Musiktitel, allerdings nur als App im Google Play Store erhältlich.
Lego-Welt
Web-App Build with Chrome. Hier hat sich Google mit dem dänischen Spielzeughersteller Lego zusammengetan und ermöglicht es Nutzern, sich auf einer Google Maps-Weltkarte mit virtuellen Bauklötzen auszutoben. Nur für den Chrom Browser Nutzbar. Zwar können Sie hier ab dem 31. Januar 2017 keine neuen Bauwerke mehr hinzufügt werden, aber Sie können weiterhin die Welt von Build entdecken.
Webvisitenkarte / Homepage
(1) Webvisitenkarte von Google. Kostenlose Internetseite von Google MyBusiness. Noch nie war es einfacher an einer Internet Visitenkarte zu kommen, es werden keine Programmierkenntnisse benötigt, drei Klicks und Sie sind Online. Ein Beispiel finden Sie unter Business View Photo Ag – Detlev Molitor. Kontaktdaten, Route, Über uns, Öffnungszeiten, Stadtplan und Adresse werden angezeigt.
Um der, mit den Google Tools erstellten Homepage, einen vernünftigen Namen zu geben, nicht wie oben genannten Beispiel http://business-view-photo-ag-detlev-molitor.business.site/, zum Beispiel www.kartoffel-musterstadt.de, sollten Sie sich eine Domain mit Weiterleitung zulegen. Damit erhalten Sie auch zusätzlich eine “vernünftige” E-Mail Adresse: info@kartoffel-musterstadt.de!
PageSpeed Insights: Obwohl Google schon länger Mobile Freundliche Seiten in den Suchergebnissen puscht, kommt jetzt zusätzlich die Ladezeit von Webseiten hinzu. Mit PageSpeed Insights, hat Google ein Tool veröffentlicht um die eigene Webseite zu testen.
Büroanwendungen / Office
Google Drive: Docs, Tabellen, Präsentationen, Formulare, Zeichnungen, inklusive Importfunktion der gängigen Softwareprodukte. Google Drive ⇒ Neu ⇒ Mehr ⇒ …
Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Gefällt Ihnen die Themenauswahl unserer News? Der Aufbau, der Inhalt, die Optik? Wenn ja würden wir uns um eine Nachricht freuen, auch über konstruktive Kritik sind wir sehr dankbar. Gefällt Ihnen unsere Webseite? Fünf Fragen, gestalten Sie unsere Webseite mit.
Anzeige nicht Möglich Bitte akzeptieren Sie unsere Cookie-Richtlinie, und klicken Sie hier
Not possible to display Please accept our cookie policy and click here
Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.
Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.
Erfahrungen & Bewertungen zu Business View Photo Ag span> anzeigen -
von ProvenExpert.com span>
Cookies sind deaktiviert - Cookies akzeptieren, indem du auf "Ok" im Banner klickst.
Cookies are disabled - Accept Cookies by clicking "Ok" in the banner.
Diese Webseite analysiert das Nutzungsverhalten der Besucher, u.a. mithilfe von Cookies, zu Zwecken der Reichweitenmessung, der Optimierung des Angebots und der Personalisierung von Inhalten und Werbung. Unsere Partner für soziale Netzwerke, Werbung und Analysen führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren bei ihnen vorhandenen Daten zusammen. Unter Datenschutzerklärung können Sie hierzu weitere Informationen erhalten in unserer Cookie-Information und unter Cookie-Einstellungen diese jederzeit ändern. Indem Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie – jederzeit für die Zukunft widerruflich – dieser Datenverarbeitung durch den Seitenbetreiber und Dritte zu. mehr Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.