WLAN-Betreiber müssen künftig nicht mehr die Abmahnkosten tragen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Neu geschaffen wird dagegen ein Anspruch geschädigter Rechteinhaber gegen WLAN-Anbieter auf Sperrung konkreter Internetseiten.
Die Änderungen führen dazu, dass künftig Inhaber eines offenen Internetanschlusses die Kosten für die Abmahnung bzw. Unterlassung nicht mehr als Störer zu ersetzen haben. Hauptgrund: Niemand, weder Café-Betreiber noch Hotels, sollen künftig Angst davor haben, automatisch mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen konfrontiert zu werden, sobald Gäste illegale Inhalte herunterladen und über den jeweiligen Anschluss anbieten. Die Kosten verbleiben daher beim Rechteinhaber, sofern es ihm nicht gelingt, den tatsächlichen Täter ausfindig zu machen und erfolgreich in Anspruch zu nehmen.
Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, sollen Rechteinhaber von WLAN-Betreibern aber verlangen können, dass sie einzelne konkret benannte Internetseiten sperren, über die bereits ein Rechtsverstoß erfolgt ist. In § 7 Abs. 4 der TMG-Ergänzung ist eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen für Blockaden gegen einen Diensteanbieter niedergeschrieben.
Das dennoch bestehende Problem an dem Anspruch auf Sperrung kann aber anhand eines weiteren Beispieles leicht dargestellt werden. Ein Verfahren vor dem LG Leipzig (Landgericht Leipzig Urteil vom 19. Mai 2017, Az. 05 O 661/15). Dort entschieden die Richter, dass Fernseh-Mitschnitte auf der Plattform YouTube nicht weiterverbreitet werden dürfen. Geklagt hatte die Produktionsfirma eines Dokumentarfilms, deren Film ohne ihre Zustimmung auf YouTube veröffentlicht wurde. Eine klare Urheberrechtsverletzung. Und prompt kann es unschön werden, denn Cafés, Hotels und Co könnten so verpflichtet werden, YouTube zu sperren, sollte ein Film, eine Dokumentation, eine Serie oder ein Musikstück über den Anschluss hochgeladen worden sein.
Freifunk: Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen! Wir verstehen frei als öffentlich zugänglich, im Besitz der Gemeinschaft & unzensiert.
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Es gibt kaum eine bessere Möglichkeit, die Aufmerksamkeit deiner Zielgruppe zu gewinnen, als mit einem Video. Aber welcher Inhalt ist für die Follower interessant?
Sei unterhaltsam und fasse dich möglichst kurz
Statistiken sagen – Follower werden sich eher mehrere kurze Videos anschauen, als längere Videos, die zu perfekt wirken. Beispiele sind die Stars von YouTube, die sogar schon von der Politik entdeckt wurden und genutzt werden. Google Maps erlaubt aktuell eine direkte Einbindung von Videos, unter Foto ein Video von maximal 30 Sekunden.
Q&A (questions and answers)
Fragen und Antworten, damit die Infos nicht zu trocken herüberkommen, empfiehlt sich ein Dialog: Ein Interview, oder eine Frage von einer anderen Person kurz beantworten. Eine Unterhaltung zwischen zwei Personen ist für die Zuschauer interessanter, als ein Monolog. Fordere Deine Zielgruppe auf, zusätzliche Fragen zu stellen, die du dann in einem Folge-Video beantwortet werden. So kannst eine Videoreihe aufgebaut werden.
Anleitungs-Video
Laut CodeFuel 2017, möchten 54 % der Zuschauer, sich Videos ansehen, weil sie wissen wollen, wie ein Produkt funktioniert. Zeigen Sie in einem Video, wie Ihr Produkt oder Service funktionieren. Witzig und unterhaltsam, kann nicht schaden und keine Angst vor kleinen Pannen!
Rechtliches zum Videomarketing
Kein Live Streaming von Videoinhalten – Ok ist Video aufnehmen, ggf. Bearbeiten und Online Stellen, zum Abrufen! Weitere Informationen unter https://www.die-medienanstalten.de/themen/zulassung/
Videos auf einen Unternehmensskanal veröffentlichen, nicht als „Privat” Person, ansonsten könnten dies als Influencer Marketing [1] gewertet werden.
Ein Video lebt auch von der Musik, nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl der GEMA Freien Musik, die zum Beispiel auf folgenden Portalen zubekommen ist.
[1] Sie hierzu auch den Beitrag von WBS – Wilde Beuger Solmecke GbR : Influencer Marketing und Schleichwerbung – Wann, wie und wo muss man kennzeichnen?
Sie wollten immer schon ein Werbevideo veröffentlichen?
Sie haben keine Idee für ein Werbevideo, hier kommen 50 Ideen!
Ideen für ein Video auf YouTube, Twitter, Google Maps, Facebook und Tumblr seinen Sie einfach Kreativ und Fragen Ihre Zuschauer, was diese als nächstes sehen möchten? Als 360 Grad Video, kann der Zuschauer sich auch bei Ihnen gleichzeitig oder in der zweiten Session umsehen.
Wir freuen uns über jede Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann wenn sie noch gar nicht genau wissen, was wir für sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Bitte nutzen Sie für Ihren Beratungswunsch möglichst das Kontaktformular, da wir im Kundenauftrag sehr viel unterwegs sind und nicht immer sofort telefonisch erreichbar sind.
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Negative Rezensionen werden jedoch ausführlicher und begründeter
Wenn Unternehmen auf Online-Bewertungen reagieren, fällt das Rating auf einer Plattform besser aus. Das zeigt eine Studie von Forschern der University of Southern California (USC) und der Boston University (BU). Auf TripAdvisor erhalten Hotels mehr und bessere Bewertungen, wenn sie auf Kundenfeedback reagieren. Allerdings fallen dann negative Rezensionen ausführlicher aus. Auch das ist jedoch ein Vorteil, da sie besser begründet werden und somit eher helfen, tatsächliche Probleme zu lösen.
Reagieren wertet auf
Die Forscher haben zehntausende Reviews auf TripAdvisor betrachtet, wo Unternehmen relativ oft auf Bewertungen reagieren. Hotel-Manager melden sich im Schnitt auf jede dritte Kundenrezension zurück, Tendenz steigend. “Unsere Ergebnisse legen nahe, dass den Kunden zu signalisieren, dass Manager auf ihre Meinung Wert legen, eine gute Strategie ist, um Zahl und Höhe der Bewertungen zu verbessern”, meint USC-Marketingprofessor Davide Proserpio. Wenn ein Hotel anfängt, auf Bewertungen zu reagieren, steigt laut der in “Marketing Science” erschienenen Studie danach die Zahl der Rezensionen um zwölf Prozent, und diese fallen im Schnitt um 0,12 Sterne besser aus. Das kann ein deutlich besseres Ranking bedeuten.
Es scheint plausibel, dass der Zeitpunkt, ab dem ein Hotel-Management auf Bewertungen reagiert, mit anderen Veränderungen wie einer Renovierung zusammenfällt und steigende Bewertungen eigentlich daran liegen. Doch das ist nicht der Fall. “Letztendlich haben wir festgestellt, dass unzufriendene Kunden eher zögern, unbegründete Beschwerden zu hinterlassen, wenn Manager Reviews lesen und darauf antworten”, sagt BU-Marketingprofessor Georgios Zervas. Das offenkundige Reagieren ist also unmittelbar für bessere Ratings verantwortlich.
Detaillierte, bessere Kritik
Ein für Manager auf den ersten Blick eher unerwünschter Effekt ist dagegen, dass mit dem Reagieren auf Bewertungen negative Rezensionen ausführlicher und detaillierter ausfallen. Derart besser begründete Negativ-Bewertungen können natürlich eher Kunden abschrecken. “Obwohl das kurzfristig schaden kann, ist es eine wertvolle Feedback-Quelle”, betont Proserpio. Denn die fundiertere Kritik zeigt eher tatsächliche Missstände auf, die ein Unternehmen dann beseitigen kann – um sich in Zukunft unnötige negative Bewertungen aus den gleichen Gründen zu ersparen.
Google, Facebook & Co. wird sich ähnlich verhalten
Lassen Sie sich von Kunden Bewerten und kommentieren diese
Ein großartiges Kundenerlebnis der wichtigste Bestandteil von guten Bewertungen. Fördern Sie Ihre Kunden nach jeder positiven Interaktion Ihr Erlebnis zu teilen. Ermutigen Sie Ihre Kunden nach Ihrem Business zu googeln und dann eine Bewertung zu schreiben.
Antworten Sie auf die Bewertungen, Beachten Sie, dass Sie öffentlich antworten, d.h. Alle können sehen was Sie schreiben. Wenn Sie auf Bewertungen antworten, beachten Sie:
Kurzfristig zu beantworten und unverfälscht, kurz und höfflich zu sein.
Sich bei Kunden für positive Bewertungen zu bedanken.
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Immer mehr Jobanzeigen, aber weniger Bewerber: Der Kampf um Arbeitskraft wird bei annähernden Vollbeschäftigung und den Auswirkungen des demographischen Faktors immer härter.
Deutsch in Wort und Schrift, Grundkenntnisse in Englisch und vor allen Dingen Lust an der Arbeit – das ist die vereinfachte Formel für das Recruiting.
Aufwendige Stellenanzeigen in Tageszeitungen, bringt nur was im näheren Umfeld, eine Internetsuchmaschine wie zum Beispiel indeed.com, mit eigener Landingpage indeedjobs.com, oder der eigenen Homepage haben evtl. mehr Chancen.
Wie im Getöse der “großen” Konzerne um neue Mitarbeiter auffallen?
Viele Jobsuchende informieren sich im Internet über den Potentiellen Arbeitgeber, hier sollten Sie schon auffallen! (Über 90% suchen mit Google)
Zeigen Sie dem Jobsuchenden doch mal sein Arbeitsumfeld, zum Beispiel mit einer erstklassigen Google Street View Tour. So erhält dieser mehr Vorabinformationen und das Vertrauensverhältnis wächst. (Zusätzlich machen Sie für Ihr Business Werbung im Internet, für Endkunden)
Eine Werbekampagne wie bei der Bundeswehr, kann sich wohl kaum einer Leisten. Fernseh, Plakatwände, Zeitungen, Schüler in den Schulen und Universitäten ansprechen, Probepraktikum, Boys & Gilrs Day!
Entscheiden Sie sich jetzt für eine erstklassige Google Street View Tour, als Einmalige Investition, dauerhafte Präsenz. Keine Folgekosten, kein Abo!
Wann starten Sie mit Google Ihr Mitarbeiter Recruiting?
Besonders Quereinsteiger, werden eine Google Panoramatour lieben, den dort können diese sich in Ruhe am Computer, auf dem Smartphone oder Tablett umsehen, und sich für Ihr Unternehmen entscheiden.
Gehen Sie andere Wege, zum Beispiel am Tag der Fotoaufnahmen, alle Mitarbeiter in bedruckten Hemden / T-Shirts oder Aufstellern für “Mitarbeiter gesucht”, oder ein Angebot für Endkunden – auffallen ist die Devise.
Direkte Mitarbeiterwerbung in der Google Street View Tour
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Ihre Webseite ist im Handumdrehen selbst Programmiert, alle wichtigen Software Tools können mit zwei Klicks installiert werden. Gerne sind wir auch behilflich, weitere Informationen unter Webdesign, erstellen von Webseiten, die gefunden werden, dort finden Sie auch eine Schritt für Schritt Anleitung für Ihre Webseite.
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Das Internet ist voller Texte, gut gemachte Bilder, Videos und Panoramarundgänge heben sich davon ab und lassen sich mit wenigen Klicks über soziale Netzwerke verbreiten. Sie sind daher ein immer wichtiger werdendes Werbemedium im Internet, zentrales Element für Social Marketing und auch ihre Bedeutung für die Suchmaschinenoptimierung nimmt stetig zu.
Wer heutzutage über Google nach Informationen sucht, bekommt nicht einfach eine reine Auflistung der Ergebnisse angezeigt, sondern immer öfter auch weitere Medien wie Videos, Bilder, Maps, Shopping-Ergebnisse oder News.
Erwecken Sie Ihr Unternehmen zum Leben: Erstellen Sie eine interaktive Tour mit 360-Grad-Bildern. Präsentieren Sie alle Details, die Ihre Kunden mögen. Perfekt für Hotels, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons, Einzelhändler und viele mehr!
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Rich Snippets, von der eigenen Webseite, für die Suchergebnisseite vorzubereiten, ist mit Schema.org ein Kinderspiel. Ob für eine Site aber auch Featured Snippets angezeigt werden, entscheidet Google alleine!
Wenn ein Nutzer in der Google-Suche eine Frage stellt, zeigen wir ihm oben auf der Ergebnisseite möglicherweise ein Suchergebnis in einem speziellen Block mit einem hervorgehobenen Snippet. Dieser Block enthält eine aus einer Website extrahierte Zusammenfassung der Antwort, einen Link zur jeweiligen Seite sowie den Titel und die URL der Seite.
Die Zusammenfassung ist ein Snippet, das programmatisch von Ihrer Webseite extrahiert wurde. Das vorgestellte Snippet soll die Aufmerksamkeit des Nutzers stärker auf die Ergebnisseite lenken. Wenn wir erkennen, dass in der Suchanfrage eine Frage gestellt wurde, suchen wir programmatisch nach Seiten, die die Frage des Nutzers beantworten, und zeigen ihm am Anfang der Suchergebnisse einen Auszug in Form eines hervorgehobenen Snippets.
Wie alle Suchergebnisse spiegeln die hervorgehobenen Snippets die Ansichten oder Meinungen der Website wider, aus der das Snippet extrahiert wurde, und nicht die von Google. Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unserer Fähigkeit, die für Sie hilfreichsten Snippets zu erfassen. Die Ihnen angezeigten Suchergebnisse können sich also im Laufe der Zeit ändern. Sie können uns zu jedem hervorgehobenen Snippet Ihre Meinung mitteilen, indem Sie unten im Block auf den Link “Feedback geben” klicken.
Weniger Klicks auf die eigene Webseite?
Es gibt durchaus Gründe, warum Webseitenbetreiber Anzeigen als Featured Snippet als Gefahr für sich sehen. Sie befürchten, dass die Anzeige von Inhalten ihrer Seiten in einem Featured Snippet dazu führen könnte, dass weniger Besucher ihre Seiten besuchen müssen. Wieso sollten sie auch, wenn der Inhalt schon im Featured Snippet steht?
Wenn man allerdings bedenkt, dass Seiten aus dem Featured Snippet heraus faktisch einen Trafficzuwachs vom Faktor 5 oder mehr sehen, scheint dieses Argument nicht zu funktionieren.
Hervorgehobene Snippets deaktivieren
Sie können hervorgehobene Snippets deaktivieren, indem Sie Snippets auf Ihrer Seite mithilfe des Tags
<meta name="googlebot" content="nosnippet">
verhindern. Dadurch werden alle Snippets auf Ihrer Website und in den regulären Suchergebnissen entfernt.
Wie kann ich meine Seite als hervorgehobenes Snippet kennzeichnen?
Das ist nicht möglich. Google stellt programmatisch fest, ob sich auf einer Seite eine mögliche Antwort befindet, und blendet das Ergebnis als hervorgehobenes Snippet ein.
OnPage Seo (Suchmaschinenoptimierung)
Suchphrasen statt Suchwörter! Bei der Wahl interessanter Fragen hilft dir das Google-Suchfeld, und zwar mit den Suchvorschlägen, die Google einblendet, sobald du Eingaben in das Suchfeld vornimmst. Teste jeweils die Frageform – das sieht dann beispielsweise so aus:
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Interneteinkäufe sind in, das Internet ist fester Bestandteil des Alltags geworden. Die Nutzung des Internets als Verkaufsraum bietet beide Seiten eine ganze Reihe von Vorteilen. Der Käufer kann sich beispielsweise über Bewertungen Eindruck über ein Produkt verschaffen. Der Verkäufer erreicht mit seinem Online-Shop Kundengruppen, die sein Angebot beim Betrieb eines Ladenlokals nicht wahrnehmen würden. Mit einem Onlineshop können Waren und Dienstleistungen Deutschlandweit, Europaweit, oder Weltweit, angeboten werden.
Rechtsquellen sind vor allem für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) und das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.
Firma Rechtsform
(Gesellschafter/Inhaber) Vorname Name
Vollständige Ladungsfähige Anschrift
E-Mail und Telekontakte (seit neustem ist die 0180-Rufnummer nicht immer erlaubt)
Steuer Nummer, falls nur Inlandgeschäfte, ansonsten UmsatzsteuerID
Da Kunden oft danach suchen, evtl. auch die Bankverbindung
Häufig unvollständig sind die Angaben zu der Eintragung in Registern, der Umsatzsteuer-ID, zur Rechtsform, Vertretungsbefugnis und zu Kontaktangaben. Eine Abmahngefahr kann sich hier auch schon aus einer Kleinigkeit ergeben, wenn zum Beispiel etwa der Vorname des Betreibers (unzulässig) abgekürzt wird. Es gibt von vielen Onlineanwälten ein Impressumgenerator
Widerrufs- und Rückgaberecht
Unsicherheiten unter den Betreibern von Online-Shops ergaben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der rechtlich einwandfreien Einbettung des Widerrufs- oder Rückgaberechts. Das Einkaufen im Internet ist rechtlich in die Kategorie des Fernabsatzrechts einzuordnen, welches dem Kunden bestimmte Rechte sichern soll. Dem Verkäufer werden entsprechend besondere Pflichten aufgegeben, deren mangelhafte Einhaltung wiederum die Gefahr kostspieliger Abmahnungen begründet.
Verletzung fremden Urheberrechts
Eine weitere Falle lauert bei der Gestaltung des Warenangebotes. Eine optisch ansprechende Warenpräsentation ist gerade für Online-Shops entscheidend, da der Kunde, anders als im Ladenlokal, gerade nicht in der Lage ist, einen Artikel in die Hand zu nehmen. Es besteht damit die Notwendigkeit qualitativ hochwertige Bilder zur Illustration eines Produktes zur Verfügung zu stellen und die Eigenschaften möglichst detailliert zu beschreiben. Hierdurch kann die Zufriedenheit auf der Käuferseite erhöht und der mit Retouren verbundene Kostenaufwand reduziert werden. Das Erstellen von professionellen Fotos und gelungenen Artikelbeschreibungen ist aufwändig und entsprechend mit Kosten verbunden. Handyfotos mal eben geknipps, haben in einem Online Shop, der Umsatz generieren möchte nichts zu suchen!
Gleichwohl ist eindringlich davor zu warnen, Bilder und Beschreibungstexte bei dem Shop eines Mitbewerbers zu kopieren und für die eigene Warenpräsentation zu übernehmen.
Für die Präsentation eines Produktes im Internet-Shop spielen bestimmte Angaben für die Kaufentscheidung des Kunden eine besondere Rolle. Dies gilt zum Beispiel für die Lieferzeit, die Angabe des Preises und auch die Versandkosten, bei Auslandbestellungen auch Zoll und sonstige Steuern.
Wird zum Beispiel ein Artikel als „sofort lieferbar“ im Shop angeboten, muss dieser innerhalb von fünf Tagen lieferbar sein. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist ein Hinweis auf die längere Lieferzeit erforderlich.
Die angesprochenen Fallstricke bilden nur einen Ausschnitt der Aspekte, die bei der Gestaltung eines Internet-Shops aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die rechtliche Prüfung gewissermaßen das Fundament, auf der ein erfolgreicher Warenbetrieb im Internet gründet.
Achtung: Neue Infopflichten für Online-Händler gelten seit 1. Februar 2017!
Seit 1. Februar 2017 gelten die neuen Infopflichten für alle Online-Händler, die auch an Verbraucher verkaufen. Es geht dabei um das Thema Streitschlichtung. Verpassen Sie nicht den Stichtag und vermeiden Sie Abmahnungen.
Zum 1. Februar 2017 tritt der restliche Teil des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Dieser Teil (§§ 36 und 37 VSBG) schafft neue Informationspflichten für alle Online-Händler.
(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
Es gibt somit drei Auswahlmöglichkeiten für B2C – Shops! Auch Schops mit unter 10 Mitarbeiter, also Einzelkämpfer und Co. brauchen die Pflicht aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG nicht erfüllen. Die Pflichten aus § 37 VSBG müssen diese aber erfüllen.
Verpflichtet, um an den Streitbeilegungsverfahren Teilzunehmen sind nur ganz wenige Unternehmer (z.B. Banken, Versicherungen). Ein „normaler“ Online-Händler ist nicht zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Er kann sich aber dazu (völlig freiwillig) dazu bereit erklären. Der Hinweis muss aber gesetzt sein, und gilt nur für Verbraucher!
Der Händler ist aber dazu verpflichtet, mitzuteilen, inwieweit er bereit (oder verpflichtet) ist, teilzunehmen.
Den Link auf die OS-Plattform muss davon unabhängig jeder Händler im Shop bereithalten, also auch, wenn Sie einen Blog betreiben. Die Pflichten aus § 36 VSBG gelten auch bei eBay.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Nicht verpflichtet, bereit
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verpflichtet
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.
Die entsprechende Adresse, der für Sie zuständigen Streitbeilegungsstellen finden Sie direkt auf der EU Plattform hier.
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Google Cardboards ist nicht nur etwas für Nerds und waschechte Gamer. Das Projekt, das 2015 gestartet ist, erweist sich als massentauglich: So konnte Google im Jahr 2015 bereits eine Millionen Cardboard verzeichnen, die im Umlauf waren. Anfang des folgenden Jahres, im Januar 2016, wuchs diese Zahl auf über fünf Millionen an und nahm im weiteren Verlauf des Jahres um über zehn Millionen zu. Die Anzahl an Google Cardboard steigt beträchtlich.
Damit mischt Google ganz vorne an der Front des Virtual Reality Marketings mit. Vergleichsweise kommt die Samsung Gear 2016 auf rund zwei Millionen Exemplare und die Oculus Rift sowie die HTC Vive auf rund 200.000 Stück. Diese Anbieter stellen die hauptsächliche Konkurrenz der Sparte dar, sodass Google Cardboards hier ganz klar an der Spitze liegt.
Der Grund dafür? Laut Hersteller und Fachleute liegt es an seiner grundsätzlichen Eigenschaft: Google Cardboards ist intuitiv und damit absolut benutzerfreundlich. Während die Konkurrenz eher anspruchsvolle Gamer hinsichtlich des Klientels im Blick hat, setzt Google – wie seit jeher – auf Massentauglichkeit und Benutzerfreundlichkeit.
Wer auf effizientes Virtual Reality-Marketing setzen möchte, sollte also Google Cardboard als entsprechende Option in Betracht ziehen – denn hier handelt es sich um ein Massenmedium, das sich für jede Alters- und Nutzerschicht eignet. Hier kann der Unternehmer also gezielt die breite Masse erreichen, um neue Kunden anzuwerben.
Ein weiterer Grund für seine Popularität dürfte auch das Preis-Leistungs-Verhältnis des Cardboards darstellen. Keine andere VR-Brille ist so kostengünstig wie Google Cardboard.
Das Anwendungsprinzip von Google Cardboard gestaltet sich spielend einfach: Das Smartphone wird in die einfache Karton-Halterung gelegt und zack – ist die eigene VR Brille betriebsfähig. Google setzt an dem Punkt an, an dem Nintendo bereits vor etlichen Jahren Geschäftsgeschichte geschrieben haben: Simplizität, Massentauglichkeit und Kundennähe.
Sony und Microsoft erhalten hinsichtlich ihrer Qualität zwar durchweg positive Resonanz, doch wird diese nur von einer wesentlich geringeren Anzahl von Nutzern aktiv genutzt – meist handelt es sich dabei um Privatpersonen.
Virtual Reality Marketing – immer up-to-date
Marketing Agenturen wissen derzeit noch häufig nichts mit dem neuen Medium Virtual Reality anzufangen. Doch in einem Zeitalter weltweiter Vernetzung und beständiger technischer Innovation verändert sich auch die Wirtschaft und mit ihr die aktuellen Anforderungen an den Markt. Wer also up-to-date liegen und dabei weiter auf der Erfolgsroute fahren möchte, passt sich an – und macht sich vor allem die neuen Möglichkeiten zu Nutze.
Virtual Reality Marketing bietet viele Vorteile und öffnet neue Türen und Tore. Doch um davon profitieren zu können, muss die virtuelle Realität erst einmal begriffen werden. Hier muss eine praxisnahe Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen. Wer erfolgreich Marketing-Konzepte für das Google Cardboard entwerfen möchte, muss das Virtual Reality-Gefühl, das auch bei den späteren Betrachtern entstehen soll, nachempfinden. Dies ist nur mit einer praktischen Auseinandersetzung mit Google Cardboard möglich. Diejenigen, die an Marketing-Entscheidungen beteiligt sind, müssen verstehen und erfahren, was Virtual Reality bedeutet und wie es sich anfühlt, diese zu erleben.
Wer Virtual Reality-Marketing betreiben möchte, muss dieses Gefühl zunächst jedoch erst einmal – unter dem Aspekt des Mehrwerts – kreieren. Mehrwert liegt vor, wenn der Nutzer langfristig interessiert bleibt. Welche Aspekte den Mehrwert nun kreieren ist selbstverständlich Aufgabenbereich der an den Marketing-Entscheidungen Beteiligten. Hier muss immer im Auge behalten werden, dass es sich bei Google Cardboard um ein intuitives Massenmedium handelt, dass sich im Grunde für jede Person eignet. Diese breite Zielgruppe muss daher auch beim Entwurf der entsprechenden VR-Marketing-Strategie fokussiert werden.
Google Cardboard – tauch‘ ein in virtuelle Welten
Mit Google Cardboard lassen sich in Kombination mit dem Smartphone 3D-Filme und Animationen und 360 Grad Panorama-Rundgänge genießen. Das massentaugliche VR-Medium wurde bisher in allen großen deutschen Computermagazinen (c’t, PC Magazin, connect, Android Magazin u.a.) vorgestellt und ermöglicht es dem Betrachter, in die virtuelle Realität einzutauchen.
Beim Google Cardboard gibt es verschiedene Modelle, unter denen der Käufer wählen kann. Das Google-zertifizierte „WWFC“ steht für „Works with Google Cardboard“ und bedeutet, dass alle Google Cardboard-Apps verwendet werden können.
Virtual Reality im eigenen Unternehmen
Ein Aspekt, dem sich Unternehmer und Unternehmen in Hinblick auf das neue Medium VR stellen müssen, ist es, das eigene Unternehmen virtuell erlebbar zu machen. Dabei kann die Google Street View Technologie genutzt werden. Die Aktualität birgt momentan viel Potential sich von der Konkurrenz positiv abzugrenzen.
Die Einbindung von VR-Erlebnissen in die firmeneigene Strategie ist zeitgemäß und doch wird sich von vielen Unternehmen noch nicht genutzt.
Dabei ist die Technologie vielseitig einsetzbar: Unter anderem können damit beispielsweise Musikkonzerte, Fashion Shows und andere Events beworben werden – doch auch Messerundgänge, 360 Grad Probefahrten, Produktpräsentationen und vieles mehr bieten sich zu Marketingzwecken an. Welches Erlebnis auch vermittelt werden soll, nichts kann ein Live-Erlebnis derzeit so stark suggerieren wie die Virtual Reality-Technik.
Das wichtigste Kriterium dürfte für Firmen und Hersteller jedoch der Punkt der Massentauglichkeit sein. Das Google Cardboard ist günstig, einfach und schnell in der Herstellung und lässt sich individuell bedrucken oder alternativ mit Aufklebern versehen. Dadurch lässt sich das Cardboard personalisieren und trägt damit den Fachausdruck Branded Google Cardboard. Dies bietet sich natürlich ideal für Firmen und Unternehmen zu Marketingzwecken an.
Habt Mut zum Ausprobieren und Erlebt die Welt anders!
Die Business View Photo Ag, wurde 2015 gegründet, die Hauptkompetenz liegt in der Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation im B2B-Bereich für B2B Kunden insbesondere Content Marketing, Social Media Management und Google Maps Street View Panoramarundgänge – von innen ansehen. Mit unseren Partnern, sind wir der europaweite Ansprechpartner, wenn es darum geht, Sie im Internet sichtbar zu machen. Ein kernprodukt, Google Street View|Trusted ist eine 360°-Tour durch Ihr Unternehmen. Von Google geschulte und zertifizierte Fotografen setzen Ihre Räume optimal in Szene, um den maximalen erfolg zu garntieren. Der Google Rundgang kann auch in Ihre Homepage und bei Facebook eingebunden werden, und natürlich auch in 3D mit dem Google Cardboard betrachtet werden.
Infos unter www.business-view.photo oder Freecall Germany 0800 – 6647335
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“ PDF-Download:VR Marketing
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Wenn am 8. März die Internationale Tourismus-Börse (ITB) in Berlin eröffnet, wird das veränderte Reise- und Buchungsverhalten der Deutschen wieder Branchenexperten und Fachbesucher beschäftigen. In den vergangenen Jahren hat sich abgezeichnet, dass bei der Urlaubsplanung nicht mehr Kataloge gewälzt und Tipps im Reisebüro des Vertrauens eingeholt werden. Das Internet hat sich als Inspirationsquelle und Buchungsplattform etabliert.
Eine Umfrage des Heilbronner Instituts für angewandte Marktforschung und des Verbands Internet Reisevertrieb zeigt: Wer einmal ein Reiseportal genutzt hat um ein Hotel für den Urlaub zu buchen, der bevorzugt diesen Buchungsweg. Dabei gefallen vielen Nutzern die einfache und schnelle Handhabung sowie die Möglichkeiten, Hotels und Preise zu vergleichen. Es wurden Konsumenten befragt, die in den letzten zwölf Monaten eine Hotelbuchung über ein Internet-Reiseportal vorgenommen haben. Augenscheinlich war der digitale Buchungsweg überzeugend, wie die Statista-Infografik zeigt. An zweiter Stelle der am häufigsten genutzten Buchungswege rangiert die Direktbuchung über die Website des Wunschhotels.
Diese Grafik zeigt, auf welchem Weg am häufigsten ein Hotel gebucht wird.
Quelle: Statista
Fazit
Reisebüros: „Man darf nicht auf die Kunden warten, man muss sich den Markt nehmen.“ – Wie werden Sie bei Google & Co. dargestellt?
Hotels: Auch auf Buchungsportalen wie zum Beispiel Expedia muss man auffallen um einen entsprechenden POI Return of Investment zu erhalten.
Wir haben Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, um ihre und unsere Gesundheit zu schützen, weitere Informationen.
Preisangebote, wenn nichts anderes angegeben, in Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zuzüglich der Gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Zwischenverkauf vorbehalten, unsere Rabatte, Sonderpreise und / oder Nettopreise gelten nur für Geschäftskunden, die als Unternehmer im Sinne des BGB (§14, Abs. 1) tätig sind. Es gelten bei Beauftragung / Bestellung ausschließlich unsere AGB : Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.
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