Allgemein

Google Street View – Datenschutz von Fall zu Fall

Google muss Gesichter und Autokennzeichen, auf eigenen Bildern, in Google Maps unkenntlich machen!

Google Street View – Datenschutz von Fall zu Fall

In Google Maps, kann mit der Street View Funktion, neben Straßen, Plätzen oder Geschäfte, Restaurants, Hotels usw. von innen betrachtet werden, aber auch die Ansicht von Satellitenbilder (Google Earth) sind Möglich.

In Google Street View, gibt es 4 Arten von Bilder:

(1) Google eigene Bilder

Es war einmal ein Google Street View Auto unterwegs. Google nach Gesichter und Autokennzeichen per Automatischem Algorithmus unkenntlich, desweiteren kann im jedem Bild, oben mit einem klick auf die drei Punkte punkte und dann auf Problem Melden können unter anderem „Urheberrechtsverletzung” oder „Dies ist ein privater Ort, der nicht in Google Maps gezeigt werden sollte” gemeldet werden. Hier wird automatisch der Datenschutz gewährt!

(2) Google Street View Trusted – Zertifizierte Fotografen

In der Regel müssen diese Fotografen, hauptsächlich für Geschäfts Innenansichten, kostenpflichtig bestellt werden, da hier bis zum  01. September 2015, nur Profis am Werke waren. Mit einem Speziellen Google Foto Editor wird auch nach Gesichter und Autokennzeichen gesucht und per Automatischem Algorithmus unkenntlich gemacht. Hier war/ist jedoch die Möglichkeit gegeben diese Unkenntlichmachung, vor Veröffentlichung, rückgängig zu machen, z.B. für Modells, Inhaber oder Mitarbeiter welche zum Beispiel Tätigkeiten im Unternehmen ausführen, damit die 360 Grad Panoramarundgänge lebendiger wirken. Die Google Zertifizierten Fotografen, der Business View Photo Ag, stellen Ihnen dafür spezielle Verträge (Mitarbeiter / Modell) kostenlos im Download bereich zur Verfügung. Hier wird der Datenschutz automatisch erstellt und manuell bearbeitet un kontrolliert!

(3) Local Guide & (4) Privatpersonen

Google animiert Privatpersonen aktiv ihre Bilder mittels Street View App (Android & iOS) auf Google Street View als 360 Grad Panorama, bzw. mittels Google Maps normale Photos hochzuladen. Mit dem Punkte Systeme Local Guide, von Google kann jedermann Street View erstellen. Die Punkte (Level 1-5) können zum Beispiel für Workshops, Internet Speicherplatz genutzt werden.

Auch wenn in der Google Street View App, eine Möglichkeit vorgesehen ist, auch hier bereiche unkenntlich zu machen, wird diese kaum verwendet.

Mehr Informationen? Local Guide Insider Treffen Datenschutz, Photowalk, Geowalk, Aufnahmearten und vieles mehr, jetzt kostenlos Anmelden!

Öffentlichkeit, Panoramafreiheit und Beiwerk

In Deutschland gilt die so genannte Panoramafreiheit. Aber trotzdem darf man in der Öffentlichkeit nicht alles und jeden fotografieren?

Zeitgeschichtliche Ereignisses, welche übrigens auch für den kleinen Ortsverein mit der Jubiläumsfeier, dem Schützenumzug, dem Festival, dem Straßenkarneval gilt: Eine Ausnahmesituation, bei der Fotografen keine Einwilligung benötigen.

Die Panoramafreiheit soll es jedermann ermöglichen, in der Öffentlichkeit zu fotografieren, aber auch hier kommt es drauf an: Bei Landschaftsaufnahmen beispielsweise können Menschen als so genanntes Beiwerk im Bild zwar grob erkennbar sein, dürfen aber keine zentrale Rolle spielen.

Ob Brandenburger Tor, Industriedenkmal oder Sonnenuntergang: da sind meistens irgendwo Leute mit im Bild. Das ist grundsätzlich erlaubt, so lange die Leute Beiwerk sind und keine ausdrücklichen entgegen stehenden Interessen bestehen. Verboten ist jedoch, den Wasserskifahrer im Sonnenuntergang zu Fotografieren, wenn dieser nicht nur als „Nebensache” im Bild erscheint.

Eine Leitlinie für juristische Laien ist der gesunde Menschenverstand: wie würde ich mich an Stelle des Fotografierten fühlen, wenn das Foto an die Öffentlichkeit gelangt, mein Chef, meine Familie, Freunde sehen?

Die Panoramafreiheit in § 59 UrhG besagt:

Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Zweck der Vorschrift ist die Erleichterung der Abbildung von Straßenzügen und -bildern. Gäbe es die Vorschrift nicht, müsste bei jeder Abbildung von Städten, Marktplätzen, o.ä. die Einwilligung jedes einzelnen Rechteinhabers eingeholt werden. Dies ist in der Praxis unmöglich umzusetzen.

Bleibende Werke dürfen fotografiert werden

Zunächst muss es sich bei dem abgebildeten Motiv um ein bleibendes Werk handeln.

Ab wann ein Werk ,bleibend‘ ist, ist nicht abschließend geklärt. Die prominenteste Entscheidung zu diesem Aspekt vom Bundesgerichtshofs bzgl. der Verhüllung des Reichstags durch die Künstler Christo und Jean-Claude („Verhüllter Reichstag“: BGH, Urt. v. 24. Januar 2002, Aktz. I ZR 102/99). Eine zweiwöchige Verhüllung ist demnach nicht ausreichend um das Merkmal „bleibend” der Panoramafreiheit zu erfüllen.

Zweifelsfrei ist es jedoch bei Installationen erfüllt, die über mehrere Jahre an einem Ort verbleiben.

Immer auf dem Boden bleiben

Die erste Einschränkung liegt in der Art und Weise, wie das Foto aufgenommen wird. Die Befugnis erstreckt sich nur auf die äußere Ansicht eines Werkes. Alles, was mehr als nur die äußere Ansicht zeigt und damit auch von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus nicht mehr einsehbar ist, ist nicht von § 59 UrhG gedeckt.

So lehnte der Bundesgerichtshof den Schutz eines Fotos, das aus einer gegenüberliegenden Wohnung und erhöhter Perspektive aufgenommen wurde, ab („Hundertwasser-Haus“: BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00).

Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert.

Für den Fotografen heißt es daher: auf dem Boden bleiben! Anmerkung: Für Google Street View Autos, Kamerahöhe ca. 2,5 Meter ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen.

Keine Panoramafreiheit auf Privateigentum

Die Merkmale der „Panoramafreiheit” werden durch die Rechtsprechung bisher sehr eng ausgelegt.  Nicht von der „Panoramafreiheit” umfasst sind also Fotografien, die von privatem Grund aus gemacht werden. In diesem Bereich wirkt das Recht des Grundstückeigentümers und er kann jede Handlung auf seinem Grund und Boden untersagen [1]
.

Panoramafreiheit und Persönlichkeitsrechte

Durch die Panoramafreiheit nicht geregelt werden allerdings Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Hierfür gilt das §§ 22, 23 KUG.

§ 23 KUG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Cityfotografie - was zu beachten ist

Cityfotografie – was zu beachten ist

[1] Objekt & Gebäude Fotografie: Der Vertrag zur Rechteübertragung für Objekte, sogenanntes Property Releases wird Ihnen mit der Terminbestätigung für die Fotoaufnahmen, vorausgefüllt zugesendet.

7. September 2016No comments, , , , , , Datenschutz | google+ | Local Guide | maps | street view
Navigation und Routenplaner

Auto, zu Fuß, Bahn, Taxi, Fahrrad

Navigation und Routenplaner

Als App, für das Smartphone gibt es hunderte, u.a. Waze, Google Maps und Here. Für das Auto gibt es fest eingebaute, die wie mein Autoverkäufer sagt, das beste sind und so viel mehr können, wie die Mobile Navigationsgeräte oder Apps, da diese mit der Motorelektonik verknüpft sind, und so Beispiel auch im Tunnel korrekt wissen wo ich mich befinde, da die korrekte Geschwindigkeit abgefragt wird. Mobile Navigationsgeräte sind out, wofür braucht man diese denn noch?

Was muss ein Navi können?

Das Berechnen von der Route von A nach B, sollten alle können, was ist aber wenn ich losfahre und ein Stau, eine Baustelle, ein Unfall – hier zeigen sich die Stärken und Schwächen der verschiedenen Systemen.

Mobile Navigationsgeräte

Die Hersteller, insbesondere Garmin und TomTom, müssen Innovationen bringen um auf dem Markt überhaupt noch bestehen zu können, der Hauptvorteil liegt hier in der Größe, mal eben mit zum Computer nehmen und die Daten Updaten, zumal Lebenslang Karten-Updates und Radarkameras (in Deutschland und anderen Ländern verboten), bei beiden Herstellern bei beiden Herstellern zur Grundausstattung von Deluxe Geräten gehören. POI’s können problemlos nachgeladen werden, Gamin kann z.B. Foursquare-Adressen sofort übernehmen, auch Adressimport per CSV-Datei oder Streckenplanung sind hier fast schon Normal. Garmin schreibt z.B. Verkehrsdatenupdates sind mit einer Häufigkeit von bis zu 60 Sekunden verfügbar, hierzu muss das Mobile Navigationsgerät mit Ihrem Smartphone gekoppelt werden, es fallen gegebenenfalls Gebühren im Rahmen Ihres mobilen Datentarifs an. In Deutschland kein Problem, aber was ist aktuell noch mit den Rooming Gebühren im Ausland?

Fest eingebaute Navigationsgeräte vom Fahrzeughersteller

Die Zukunft des Fahrens wird sich im Bezug auf die Straßen, wie wir sie kennen, verändern, z.B. autonomes Fahren, hierzu müssen die Schnittstellen vom Fahrzeug zum Navigationsgerät passen. Hier fehlen aber zum großen teil die Features der Mobilen Navis wie Lebenslang Karten-Updates und Radarkameras.

Apps für das Smartphone & Co.

Bei Waze (gehöhrt zu Google) können die Benutzer jeweils Umleitungen, Sperrungen direkt eingeben, Here war mal von Nokia, mittlerweile gehört dies zu den großen Fahrzeugherstellern in Deutschland. Die Ausnahme bildet Google Maps! Google kennt den Verkehr, obwohl sowohl klassische Navis als auch Googles Kartendienst den Standort des Nutzers via GPS ermitteln, kann wohl kein Navigationssystem so viele Informationen aus den Daten herausholen wie Google Maps. Denn Google profitiert extrem von der Masse.

Die Masse macht’s.

Google greift zur Darstellung der Verkehrslage neben GPS auch auf die Standortdaten anderer Android-Smartphones zurück; genauer gesagt, auf jedes Gerät, auf dem die GPS-Funktion und die Übermittlung anonymer Standortdaten aktiviert ist.
So erhält Google auch Informationen über die momentane Geschwindigkeit anderer Straßenverkehrsteilnehmer, aus denen der Kartendienst die aktuelle Straßenlage errechnet und bei bedarf auch alle gleichzeitig zur Auswahl stellt. Zwar setzen auch andere Navi-Anbieter auf dieses Prinzip. Doch wie gut dieses funktioniert, hängt von der Zahl der Nutzer ab – und hier hat Google eindeutig die Nase vorn.

Marketing in Navigationsgeräten

Tankstellen, Restaurants, Werkstätten, Hotels, Touristische Ziele, Museen, Ausflugsziele, Spielplätze, Schwimmbad, Kegelbahn, Ärzte, Apotheken, Immobilienmarkt, nur um einige zu nennen, welche Werbung in Navigationsgeräte machen können und sollten.

Auch wenn man die Gesamte Strecke mit dem Auto gefahren ist, und das fest eingebaute Navi benutzt hat, im Hotel mit WLAN wird der nächste Tag geplant, bei einer Panne unterwegs stehen alle Möglichkeiten zur verfügung, unterwegs im Auto, ein schönes Restaurant wird in der Regel vom Beifahrer mittels Smartphone gesucht…

Google Street View Trusted, Foursquare, Bing Places for Business (Here) sind die drei wichtigsten Produkte – alles aus einer Hand, bietet die Business View Photo Ag, ein Konzept, damit Sie besser gefunden werden, für mehr Umsatz, sprechen Sie uns an!

 

 

5. September 2016No comments
Bundesweite Werbung im Internet, für Lokale Unternehmen verboten

Wettbewerbsrecht

Bundesweite Werbung, für Lokale Unternehmen verboten

Viele Werbeplattformen, wie z.B. Google AdWords, Bing Ads, Facebook, Affiliate-Programme bieten ein sogenanntes Geo-Targeting [1] an, welches bedeutet, das der aufrufende User, nach seinem Standort entsprechende Werbung angezeigt bekommt.

Urteil BGH (Bundesgrichtshof) vom 28.04.2016 (Az.: I ZR 23/15)

Ein Unternehmen das bundesweit durch Bannerwerbung im Internet auf sich aufmerksam macht, muss bereits dort kenntlich machen, wenn eine Dienstleistung nur regional in Form von Geo-Targeting angeboten wird. Laut Urteil des BGH vom 28.04.2016 (I ZR 23/15) liegt ein Wettbewerbsverstoß bereits dann vor, wenn 5 % der Besucher in die Irre geführt werden.

Wenn 5 % der Nutzer außerhalb des Angebotsraumes, durch die Werbebanner dazu veranlasst werden, sich mit dem Angebot genauer zu befassen, liegt schon eine Irreführung vor. Es ist unerheblich, ob auf der Website des Unternehmens erkennbar ist, dass das Angebot regional begrenzt ist.

Rechtlich ist nicht der Kauf eines Produktes oder die Nutzung einer Dienstleistung relevant, sondern auch die unmittelbaren Entscheidungen, wie das Betreten eines Geschäfts, oder der Aufruf der Webseite des Geschäftes.

5% zuviel!?

Kann Ihr Werbedienstleister das garantieren? Wenn nicht, muss die Werbebotschaft, ob als Text oder Banner, entsprechend angepasst werden.


 




 


[1] Synonym wird auch der Begriff „Geolocation“ verwendet. Werbetreibende oder Webmaster können Inhalte und Werbung mit Hilfe von Geotargeting mit regionalem Bezug aussteuern. Um User geografisch zu lokalisieren, werden sowohl die IP-Adresse, GPS-Daten, Datenbanken als auch Algorithmen verwendet.

Weiterführende Informationen


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Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe– und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.

5. September 2016No comments, , , , , , , , BGH | Bing Ads | facebook | Geo-Targeting | Geolocation | Google AdWords | Standortdienste | Werbebanner | werbung | Wettbewerbsverstoß
Google VON INNEN ANSEHEN fällt weg

Projektmanager von Google Charles Armstrong sagt/schreibt

Google VON INNEN ANSEHEN fällt weg

Die ganze Information, warum von innen ansehen, oder wie der neue Aufkleber see inside schreibt wegfällt, was es bedeutet und warum jetzt Ihre Google Street View Tour von einem Profi bestellt werden sollte.

  1. Keine Innenansicht fällt aus dem System (See inside with Google Street View)
  2. Keine Außenansicht wird bei Google gelöscht, außer auf eigenen Wunsch hin

Google hat umfangreiche Benutzertests durchgeführt

  1. See inside (von innen ansehen) startete oft mit einem Aussenpanorama, das hat die Benutzer oft verwirrt
  2. Es gab bei vielen Unternehmen die von Street View einen direkten Klick nach See inside, welcher dann wieder außen war, hatten

Fotosets sind die neue Lösung

Google stellt die Systeme um, und macht Fotosets. Alle Fotosets sind/kommen werden in einer einheitliche Galerie zusammengeführt. Und nach dem Image-Ranking platziert. Weiterhin werden die Ranking-Algorithmen so verfeinern und nach Qualität spezifischen Signalen jeweils Umgeschichtet.

Was bedeutet dies

Qualität kommt nach oben (siehe unseren Beitrag Google Street View, selbst erstellen)

Qualität wird durch MP (Megapixel), Fehler bei zusammenfügen des Rundganges, Fehler im Bild und Klickhäufigkeit bestimmt – es werden noch Geheime Image-Ranking Faktoren mit einbezogen, da Google seine Ranking-Algorithmen nicht mehr komplett offen legt.

Google Street View Zertifizierte Fotografen

Einen Rundgang von einem Google Street View Zertifizierten Fotografen, aufnehmen zu lassen hat dadurch noch mehr Vorteile:

  1. Wir erhalten durch Interne Informationen, Weiterbildungen und Google Kontakte mehr Informationen, aus erster Hand
  2. Wir erstellen nur Qualitativ Hochwertige HRD 360 Grad 3D Panoramarundgänge, mit mindestens 12 Einzelfotos pro Panorama
  3. Tricks & Kniffe erlernt man erst, wenn man einige Rundgänge mit allen Möglichkeiten, zur vollsten Kundenzufriedenheit abgearbeitet hat
  4. Auch wenn Produkte, bei Google wegfallen, wie zum Beispiel Multifloor, und auf Inselmodus, können wir Ihnen, weiterhin durch TourOverlays das Menü, in besserer Qualität anbieten. Ob Sie „Sommer/ Winter”, oder „Rezeption/ Doppelzimmer/ Bar…” oder „Restaurant/ Biergarten/ Kegelbahn” haben möchten, die Begrenzung durch Google auf zwei Zeichen/ Ziffern/ Buchstaben fällt damit weg!
  5. Ob Pokémaon oder Bereiche sprechen Sie uns an, falls Sie eine auffällige Tour, mit dem entsprechenden Marketing Wert haben möchten.
2. September 2016No comments, , , , Fotoset | google+ | Hotelmodus | Image Ranking | Inselmodus | Multifloor Google Tour | see inside | street view | von innen ansehen
Local Guides / Insider – Treffen, inoffiziell

germany uk-us

Es sind auch nicht Local Guides eingeladen, vielleicht werdet ihr dann einer!

Fotospaziergang, Maps Check, Insider Wissen und Street View

10. September 2016 / 11:00h – 17:00h VHS Waltrop

Nächster Termin » 29.10.2016 – Wir freuen uns auf Sie, jetzt anmelden

Die Veranstaltung ist Kostenlos, ⇓ bitte jedoch um Registrierung ⇓ , da nur eine begrenzte Personenzahl teilnehmen kann. VR Virtuelle Realität ist in, wir werden diese erleben, ein Google Cardboard, für jeden Teilnehmer.

Fragen und Kommentare bitte unten im Diskussionsforum stellen!

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2. September 2016No comments, , , , , , , , , 360-Grad-Panorama | facebook | Fotospaziergang | Geowalk | Google Street View Trusted Fotograf | Insider Wissen | Local Guide | Maps Check | Smalltalk | street view
iOS: Drittanbieter-Apps die auf Siri zugreifen

Sprachsteuerung von Apple iPhone und iPad

iOS: Drittanbieter-Apps die auf Siri zugreifen

Apple bringt mit iOS 10 zahlreiche Neuerungen, etwa beim Lockscreen oder der Fotos-App. Zudem hat der Konzern sein mobiles Betriebssystem auch für Drittanbieter geöffnet. Diese können in ihren Apps auf Siri (Sprachsteuerung) zugreifen. Erstmals können Nutzer damit Apps von Drittanbietern mit Siri steuern. Welche Apps, Siri zum Start unterstützt, hat Apple jetzt dem Wall Street Journal Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimer & Datenschutz Richtlinieverraten.

Die Apps, die Siri unterstützt werden, sind unter anderem WhatsApp (Instant-Messaging), Linkedin (Social Network, Microsoft), bing (Suchmaschine Microsoft), Pinterest (Social Network für Fotos), Slack (Instant-Messaging), Looklive (Narichten Kleidung), Lyft (Taxi Bestellen), The Roll (Foto Album-App).

Die Siri-Befehle, die in den Apps ausgeführt werden können, konzentrieren sich dem WSJ-Tester (Wall Street Journal-Tester) nach, vor allem auf die Bereiche Suche Allgemein, Mobile Payment, Bildersuche und das Verschicken von Nachrichten. So kann mit dem Befehl „Hey Siri, sende Detlev eine Nachricht in Linkedin[1] eine direkte Nachricht an Detlev verschickt werden. Gibt es mehrere mit dem gleichen Namen, listet Siri alle Kontakte mit dem jeweiligen Vornamen auf und der Nutzer kann wählen.

[1] Bei Google Android würde der Befehl „Ok Google, sende eine Nachricht an Detlev“ lauten.


 




 



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2. September 2016No comments, , App | apple | apps | bing | ios10 | linkedin | looklive | lyft | microsoft | pinterest | Siri | slack | Sprachsteuerung | the roll | whatsapp
TourEXTENDER, Overlay für Google Street View Touren selbst erstellen

DIY – Do It Yourself

TourEXTENDER, Overlay für Google Street View Touren selbst erstellen

Es werden nicht immer die großen Tools (TourEXTENDER, Overlays), benötigt, wenn man z.B. wie im folgenden Beispiel, nur zwei bis drei Panoramagruppen hat.

Anzeige nicht Möglich
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Kompletter Quellcode

Alles was ROT Eingedruck ist muss angepasst werden
Das einzubindede Panorama bei Google Maps aufrufen!
https://www.google.com/maps/@51.7062531,7.3780813,3a,75y,297.92h,84.54t/data=!3m7!1e1!3m5!1sdyUCMxep1U8AAAQpkDF9Pw!2e0!3e2!7i13312!8i6656?hl=de-DE

Quellcode TourEXTENDER wie oben dargestellt

<!DOCTYPE HTML>
<html>
<head>
<title>TITEL/NAME des Unternehmers</title>
<meta name="description" content="Beschreibung des Business">
<meta name="keywords" content="Stichworte (Kommagertrennt / Leerzeichen) Eins, Zwei, Drei">
<meta property="og:image" content="http://business-photo.molcon.de/google-business-view/recklinghausen/Cafe-Corner/streetview.jpg">
<link href="https://plus.google.com/110738124846448517531/" rel="publisher"><!-- Google+ ID Unternehmer -->
<link href="https://www.google.com/maps/place?cid=18297476467992710619" rel="place_id"><!-- Maps ID Unternehmer -->
<link href="https://plus.google.com/105065516716852340832" rel="author"><!-- Google+ ID Fotograf -->
<meta name="twitter:card" content="summary" />
<meta name="twitter:site" content="@voninnenansehen" />
<meta name="twitter:title" content="TITEL/NAME des Unternehmers" />
<meta name="twitter:description" content="Beschreibung des Business für Twitter" />
<meta property="og:type" content="company.website">
<!-- 
Folgender unsichbarer Text, bitte in Ihren erstellten Overlays nicht entfernen!
PanoID aus Google URL: https://business-view.photo/?p=8852 
Copyright Detlev Molitor, Business View Photo Ag, CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de 
-->
<script>
var panorama;
var timer;
function jump(index){
var h=[];
h[0]=312;
h[1]=108;
h[2]=22;
h[3]=143;
var p=[];
p[0]="QGyziSLvdN8AAAQfDTk9bA"; <!-- PANO ID aus Link -->
p[1]="UJ5YXwUYpzQAAAQfDTn_aw"; <!-- PANO ID aus Link -->
p[2]="4FpbHhiMeBgAAAQfDU4oHQ"; <!-- PANO ID aus Link -->
p[3]="4x5ovYIJAKAAAAQfDYre6g"; <!-- PANO ID aus Link -->
var heading=h[index];
var pano=p[index];
var canvas=document.getElementById('map-canvas');
var panoramaOptions={
addressControl:false,
panControl:false,
pano:pano,
pov: {
heading:heading,
pitch:0,
zoom:0.3
}
}
panorama=new google.maps.StreetViewPanorama(canvas,panoramaOptions);
}
function spinIt() {
stopIt();
var increment=0.05;
timer=setInterval(function () {
pov=panorama.getPov();
pov.heading += increment;
while(pov.heading > 360.0) {
pov.heading -= 360.0;
}
while(pov.heading < 0.0) {
pov.heading += 360.0;
}
panorama.setPov(pov);
}, 10);
}
function init() {
jump(3);
<?
if ($_GET[run]=="true")echo"
spinIt();
";
?>
}
function stopIt() {
clearInterval(timer);
}
function ddovr(){
document.getElementById('dropdown').size=document.getElementById('dropdown').length;
stopIt();
}
function ddout(){
document.getElementById('dropdown').selectedIndex=0;
document.getElementById('dropdown').size=1;
spinIt();
}
document.getElementById('map-canvas').onmouseover=stopIt;
document.getElementById('map-canvas').onmouseout=spinIt;
document.getElementById('map-canvas').ontouchstart=stopIt;
document.getElementById('map-canvas').ontouchend=spinIt;
document.getElementById('dropdown').onmouseover=ddovr;
document.getElementById('dropdown').onmouseout=ddout;
document.getElementById('dropdown').onclick=ddout;
</script>
<!-- Stylesheet -->
<!-- viel spaß beim ändern der stylesheets -->
<style type="text/css">
#map-container {
position: relative;
width: 700px;
height: 467px;
}
#map-canvas{
z-index: 0;
position: absolute;
top: 0;
left: 0;
width: 700px;
height: 467px;
}
#map-canvas img {
border: none !important;
max-width: none !important;
}
.klick {
cursor: pointer;
}
.normal {
color: #000000;
font-size: 14px;
}
#dropdown{
z-index: 1;
position: absolute;
top: 0;
right: 0;
padding-top:10px;
padding-bottom:10px;
padding-left:10px;
padding-right:10px;
background-color:gold;
color: #0000FF;
font-weight: bold;
font-size: 16px;
border: 1px dotted #405871;
background-repeat: no-repeat;
background-position: 2px 1px;
padding-left: 20px;
border-width: small;
border-color: #FFFF00;
border-style: solid;
-moz-border-radius: 5px;
-webkit-border-radius: 5px;
list-style:none;
}
</style>
<!-- php -->
<?php
$aktuell = 'http://'.$_SERVER['SERVER_NAME'].$_SERVER['PHP_SELF'];
?>
<!-- created Wed, 27 May 15 15:24:55 +0200 -->
</head>
<body onload="init();">
<script type="text/javascript" src="https://www.business-view.photo/include/wz_tooltip.js"></script>
 <script type="text/javascript" src="https://www.business-view.photo/include/tip_centerwindow.js"></script>
<div id="map-container">
<div id="map-canvas"></div>
<ul id="dropdown">
<li><a href="http://www.WEBSEITE-DES-KUNDEN.de/" target="_top" title="NAME DES KUNDEN" onmouseover="Tip('<p>STRASSE DES KUNDEN<br><a href=\'https://www.google.com/maps/place?cid=18297476467992710619\' title=\'Auf Google Maps ansehen\' target=\'_top\'>PLZ ORT DES KUNDEN</a><br>Email: <a href=\'mailto:EMAIL@DES-KUNDEN.de\'>EMAIL@DES-KUNDEN.de</a><br>Phone: TELEFON KUNDEN<br>Web: <a href=\'http://www.WEBSEITE-DES-KUNDEN.de/\' target=\'_top\'>www.WEBSEITE-DES-KUNDEN.de</a></p>', TITLE, 'NAME DES KUNDEN', CLICKCLOSE, true, STICKY, true, SHADOW, true, CLOSEBTN, true)" onmouseout="UnTip()"><img src="http://www.example.com/logo-des-kunden.jpg" alt="Logo NAME DES KUNDEN" border="0" width="143" height="86"></a></li>
<li onclick="jump(0)" class="klick">&raquo; Klickname1</li>
<li onclick="jump(1)" class="klick">&raquo; Klickname2</li>
<li onclick="jump(2)" class="klick">&raquo; Klickname3</li>
<li onclick="jump(3)" class="klick">&raquo; Klickname4</li>
<li>
<hr>
<!-- Links zu Sozialen Netzwerken des Kunden, es sollten max. 3 sein -->
<a href="https://business-view.photo/go/facebook/" target="_blank" class="klick"><img src="https://business-view.photo/graphics/facebook.png" alt="facebook" title="Folge uns auf Facebook" border="0" width="30" height="30"></a>
<a href="https://plus.google.com/104367896941189009031/" target="_blank" class="klick"><img src="https://business-view.photo/graphics/google+.png" alt="google+" title="Folge uns auf Google+" border="0" width="30" height="30"></a>
<a href="https://twitter.com/voninnenansehen" target="_blank" class="klick"><img src="https://business-view.photo/graphics/twitter.png" alt="twitter" title="Folge uns auf Twitter" border="0" width="30" height="30"></a>
<!-- Links zu Sozialen Netzwerken des Kunden, es sollten max. 3 sein / ENDE -->
<!-- Google Earth Einbindung, mit www.GeoSetter.de kann die Datei sofort erstellt werden -->
<a href="http://www.example.com/google-earth.kmz" class="klick"><img src="https://business-view.photo/graphics/google_earth.png" alt="Google Earth" title="Auf Google Earth ansehen" border="0" width="30" height="30"></a>
&nbsp;
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<h1>PanoID aus Google Street View Panoramen extrahieren</h1>
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<a href="https://business-view.photo/include/panoid-googlestreetview.php">PanoID aus Google Street View Panoramen</a>
</iframe>

Weiterführende Informationen

PanoID aus Google Street View Panoramen extrahieren

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31. August 2016No comments, , , , , , , , , , , DIY | Do It Yourself | download | Google Street View | html | JAVAsript | Overlay | php | programmierung | tourextender
Siri, Cortana und Co. – Sprachsteuerung stets zu Diensten

Siri, Cortana und Co. – Sprachsteuerung stets zu Diensten

Fragt man das iPhone nach dem Wetter, verrät die Sprachsteuerung namens Siri, dass man einen Schirm mitnehmen sollte. Siri plaudert auch über Aktienkurse und lässt sich SMS oder Mails diktieren. Die Sprachsteuerung erleichtert die Bedienung. Eine Apple-Erfindung ist die Sprachsteuerung aber nicht. Android-Smartphones nahmen Diktate und Weganfragen lange vor dem iPhone entgegen. Die Sprachsteuerung von Android ist bereits relativ weit entwickelt. Dank der Google-App, die bei Android fest ins System integriert ist, kennen die Smartphones und Tablets unzählige Sprachbefehle und lassen sich mit diesen sogar weitgehend steuern. Bei Windows heißt die gute Dame Contana, und wird bei Windows 10 fest in das System eingebaut.

Star Treck war der erste

Einen Computer, der mit seinem Nutzer spricht, gab es erstmals in der Serie “Star Trek” zu sehen. Damals wirkte das Ganze noch wie reine Science-Fiction. Doch tatsächlich lassen sich moderne Smartphones, Tablets und Computer bereits heute fast so umfangreich über Sprachbefehle steuern wie damals der Bordcomputer der Enterprise.

Jetzt ist die Zukunft!

Wenn die Menschen in den 70er und 80er Jahren vom Jahr 2016 geträumt haben, waren Roboter mit elektronisch verzerrter Stimme sicherlich nicht selten Teil der Zukunftsvision. Nun wir sind in der „Zukunft“ angekommen.

Laut einer aktuellen Prognose des Marktforschungsunternehmens Tractica Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimerwird die Nutzung sogenannter Virtueller Digitaler Assistenten (VDAs) in den kommenden Jahren stark zunehmen. Finden intelligente, sprachbasierte Technologien bisher hauptsächlich in Smartphones Verwendung, erwartet Tractica, dass ähnliche Lösungen in den kommenden Jahren in immer mehr Geräten zum Einsatz kommen werden. Amazons Echo, ein Lautsprecher, der per Sprachsteuerung verschiedene Aufgaben erledigen kann, ist nur eines der Beispiele dafür, wie sprachgesteuerte Assistenzsysteme in Zukunft unseren Alltag verändern könnten.

Sprachsteuerung Infografik

Die Zukunft

47 Prozent der der deutschen Internetnutzer haben laut Statista Digital Market Outlook Externer Link, beachten Sie bitte unseren Disclaimerschon mal einen virtuellen Sprachassistenten genutzt. War Sprachsteuerung bisher vor allem auf Smartphones und Tablets integriert, wird es künftig wohl möglich sein, Wohnungen und Häuser mit der eigenen Stimme zu steuern. Das erste System dieser Art wurde bereits 2014 von Amazon auf den Markt gebracht. Nun folgt Google mit dem Prototyp für eine digitale Haushalts-Assistentin, genannt Google Home. Bei deutschen Onlinern ist die schöne neue Smart Home-Welt einer Statista-Umfrage zufolge allerdings noch nicht so richtig angekommen. Sie sehen für Sprachassistenten noch vorrangig Anwendungsbereiche, die eher auf dem Smartphone zuhause sind, wie “Kontakte anrufen” (56 Prozent), “Navigationssoftware bedienen” (51 Prozent) oder “Informationen suchen” (50 Prozent).

infografik anwendungsbereiche sprachassistenten

Die Grafik zeigt aktuelle und zukünftig vorstellbare Anwendungsfälle von digitale Sprachassistenten.

Welche Marketingstrategie für Sprachassisten

Microsoft Contana & Apple Siri = Bing Places for Business
Google = Google Street View | Trusted & Google MyBusiness

Weiterführende Informationen


 




 



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29. August 2016No comments, , , , , , , Cortana | Diktate | Siri | Sprachsteuerung | Star Treck | Zukunft
ebook „Social Media Recht“ kostenlos – Nie wieder Abmahnungen fürchten!

ebook „Social Media Recht“ kostenlos – Nie wieder Abmahnungen fürchten!

Von der Einrichtung des Profils, über die rechtlichen Grundlagen im laufenden Betrieb, Werbeaktionen bis hin zu arbeitsrechtlichen Aspekten, der Haftung für Rechtsverstöße und dem prozessualen Vorgehen in der Praxis sollen alle wesentlichen Rechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Social Media-Projekt abgedeckt werden.

Im ersten Kapitel des Buches werden die diversen rechtlichen Fallstricke dargestellt, die bei der Einrichtung eines Social Media Accounts lauern. Insbesondere wird hier ausführlich auf die Problematik der AGB der sozialen Netzwerke eingegangen. Kapitel 2 widmet sich den vielfältigen Rechtsfragen, die beim täglichen Betrieb der Social Media-Präsenz entstehen. Insbesondere geht es dabei um Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Fragen zu Marketingaktionen und zur Gewinnung von Fans, werden in Kapitel 3 beantwortet. In Kapitel 4 geht es um rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und dem Arbeitsrecht. Kapitel 5 behandelt die Frage, wer für Rechtsverletzungen auf einem Social Media-Account haften muss. In Kapitel 6 wird dargestellt, was eine Abmahnung ist und welche Reaktionsmöglichkeiten der Abgemahnte hat. Auch die Bezüge zum gerichtlichen Rechtsschutz – dem einstweiligen Verfügungsverfahren und dem Klageverfahren – werden erläutert.

Die weiteren Abschnitte behandeln die rechtlichen Problematiken bei der Einstellung von Inhalten, sei es von Bildern, Texten oder Musik und alle weiteren möglichen rechtlichen Stolperfallen, die bei der Nutzung von Social Media relevant sind.

Am Ende finden sich auch Mustertexte, die frei übernommen werden können. Wer dieses Buch beherzigt, ist vor Abmahnungen sicher!

Hier geht es zum Download

[1] Eine eigene Dropbox, wird für den Download nicht benötigt, zum Teilen von Bilder und Dokumenten gibt es kostenlos eine Dropbox unter https://business-view.photo/go/dropbox/. Beispielsweise für: Dateien per E-Mail zu schicken ist nervig. Mit freigegebenen Ordnern können Sie in Dropbox Dateien gemeinsam mit anderen nutzen und zusammen an Projekten arbeiten.

Das / die E-Books werden unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung –Nichtkommerziell – Keine Bearbeitung verbreitet. Social Media Recht, Christian Solmecke, CC BY-NC-ND 4.0


 




 



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29. August 2016No comments, , , , , , , , , Fallstricke | impressum | Marketingaktion | social media | werbeaktion
Google Street View – von innen ansehen, selbst erstellen!

DIY – Do It Yourself: Geht nicht? Geht doch! – Eigene Google Street View Rundgänge erstellen

Wie kann ich einen Google Street View – von innen ansehen Rundgang, selbst erstellen!

Google hat einiges getan, damit mehr „von innen ansehen” Rundgänge veröffentlicht werden. Das Verfahren wurde sowohl vereinfacht (für Tablet- und Smartphone), wie auch erschwert für DSLR Kameras (engl. für digital single-lens reflex, Spiegelreflexkameras mit digitalem Aufnahme-Sensor), zusätzlich ist eine neue Kameraart hinzugekommen, die 360° Panoramakameras.

Einen Moment bitte Sie werden weitergeleitet

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26. August 20163 Comments

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